Video: Bester Steuerberater für internationales Steuerrecht (Handelsblatt 2019)
P: Die Kanzlei JUHN Partner ist dieses Jahr schon zum zweiten Mal zum besten Steuerberater im Internationalen Steuerrecht vom Handelsblatt gewählt worden. Wir sitzen hier heute mit Christoph Juhn und fragen einmal nach, wie es dazu gekommen ist.
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Bei diesem Video-Transkript zum Interview zwischen Frau Janina Pedicillo (kurz: P) und Herr Prof. Dr. Christoph Juhn (kurz: J) geht es um die Auszeichnung des Handelsblattes „Beste Steuerberater im Internationalen Steuerrecht (2019)“ für die Kanzlei JUHN Partner GmbH.
P: Herr Juhn, was ist eigentlich die Auszeichnung bester Steuerberater im internationalen Steuerrecht und wie erhält man die?
J: Naja, das Handelsblatt fragt einmal im Jahr bei über 80.000 Steuerberatern an, ob die daran teilnehmen möchten. Eine gewisse Auswahl nimmt dann in der Tat dran teil. Man gibt dann seine Spezialisierung an. Wir haben uns z.B. dann fürs internationale Steuerrecht entschieden. Wir machen zwar auch andere Themen, Erbschaftsteuer, Unternehmenstransaktion, Umwandlungsvorgänge haben gesagt, wir wollen jetzt bewusst wie im letzten Jahr auch wieder die Auszeichnung für internationales Steuerrecht haben. Und das haben wir dran teilgenommen.
I: Und was muss man machen, um diese Auszeichnung zu erhalten? Ganz konkret.
J: Anders wie bei anderen Auszeichnungen/ in anderen anderen Auszeichnungen hat man zwei, drei Wochen Zeit, einen Fragebogen zu beantworten/ die beim Handelsblatt, die machen das meines Erachtens deutlich besser. Da gibt es einen Fragebogen online. Zu einem Zeitpunkt muss man dort in einer Minute eine Frage beantworten. Dann kommt die nächste Frage und das fünfzehnmal. Und das heißt, man muss punktgenau da sein Fachwissen beweisen und das macht man deutlich besser, als andere Auszeichnungen, die man bekommen könnte, weil man halt wirklich das Fachwissen parat haben muss und nicht wochenlang Zeit hat, darüber nachzudenken.
I: Und warum internationales Steuerrecht?
J: Gute Frage. Also ich würde sagen, unsere Kanzlei hat schon vier bis fünf Schwerpunkte: Internationales Steuerrecht, Umwandlungsteuerrecht, ja, Erbschaftsteuerrecht und Unternehmenstransaktion neben der allgemeinen Unternehmensbesteuerung. Und bei mir ist es so Ich habe Unternehmensteuerrecht studiert, nationales und internationales Unternehmensteuerrecht, außerdem die Doktorarbeit verfasst im internationalen Umwandlungsteuerrecht. Und so lag es nahe, dass wir gesagt haben komm, wir machen jetzt hier internationales Steuerrecht beim Handelsblatt und gucken, ob wir die Auszeichnung dafür erneut im Jahr 2019 wiederbekommen.
P: Ja, jetzt interessiert uns natürlich, was so einer Ihrer spannendsten Fälle waren. Erzählen Sie doch mal.
J: Im internationalen Steuerrecht? Ich würde sagen, im internationalen Steuerrecht, wir machen da relativ viel. Es geht immer um zwei Bereiche. Der eine Bereich ist, Steuern, die über 50% hinausgehen, zu reduzieren, z.B. bei der Wegzugsteuer. Da greift eine Steuer ein oder bei Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften greift eine Steuer ein, obwohl man gar kein Einkommen hat. Das ist immer sehr ungünstig. Da versuchen wir dann zu reduzieren, diese zusätzliche Steuerbelastung durch die Sitzverlegung. Und in anderen Fällen geht das so mal macht bewusst etwas im internationalen Steuerrecht, um die Steuerlast zu reduzieren. In Deutschland haben ja so etwa 30% Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer plus 25% Ausschüttungsbesteuerung, also um die 50% Unternehmensbesteuerung. Und in anderen Ländern ist das niedriger. Und deswegen gründen wir auch häufig Tochtergesellschaft im Ausland, um die Steuer zu reduzieren. Und in der Regel reduzieren wir nur die 30% Unternehmensbesteuerung und die 25% Dividendensteuer. Die fällt immer noch in Deutschland an. Und in einem Fall haben wir es reduziert auf 10% durch eine ausländische Tochtergesellschaft die Gesamtsteuerbelastung von 50 auf 10% zu reduzieren. Und dieser Mandant bekommt aufgrund der Neugründung und der Einstellung von mindestens zehn Mitarbeitern in dem Land sogar noch einen Vorteil und bekommt 90% von 10% die ersten zehn Jahre erlassen. Das heißt, jetzt hat nur 1% auf seine Einkünfte in dem Land, statt 50% in Deutschland. Das war schon so der coolste Fall den letzten Jahren.
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P: Ja, das klingt ja wirklich nach einem sehr spannenden Fall. Haben Sie das öfters, dass Sie so Sonderfälle haben?
J: Naja, das war besonders in den letzten fünf bis zehn Jahre. Wir haben ähnliche Fälle jedes Jahr mehrmals, das stimmt schon. Aber häufig sind es aber auch Wegzugsfälle, Sitzverlegung, Gründung von ausländischen Tochtergesellschaften, wo wir die Steuerlast in der Summe von 50% reduzieren auf 40, 35, manchmal auf 30%. Das sind dann aber auch schöne Fälle und erfolgreiche Fälle.
P: Ja, dann geben Sie uns doch jetzt mal zum Abschluss noch einen kleinen Ausblick auf die nächsten Jahre. Was will die Kanzlei JUHN Partner erreichen?
J: Natürlich wollen wir stärker werden im internationalen Steuerrecht. Wir sind da schon sehr, sehr gut aufgestellt. Wir haben ca. zwei bis drei neue Mandate jede Woche im internationalen Steuerrecht, häufig zur Sitzverlegung zur Wegzugsbesteuerung, zu internationalen Steuermodellen, zur Inbound- und Outboundfällen. Das heißt, Deutsche investieren im Ausland oder Ausländer investieren in Deutschland dann, haben wir da immer noch das Problem, dass die Deutschen ausschütten müssen uns ins Ausland und da fällt auch mal eine doppelte Besteuerung an. Da beraten wir sehr viel dazu das vermeiden. Wir wollen nächstes Jahr auch nochmal die Auszeichnung Bester Steuerberater International Steuerrecht vom Handelsblatt 2020 bekommen, selbstverständlich. Und ja, das sind so unsere To-Do‘s für die nächste Zeit.
P: Ja, das klingt doch wirklich schon mal ganz spannend. Und wenn Sie noch ein bisschen mehr erfahren wollen über die Kanzlei JUHN Partner, dann schauen Sie doch einfach mal auf unserer Website vorbei. Die blenden wir jetzt hier ein. Wir verfassen regelmäßige Blogbeiträge zum internationalen Steuerrecht, aber auch generell zum Unternehmensteuerrecht. Und da sind jede Menge Artikel bei, die auch Ihnen helfen können, Ihre Steuern zu reduzieren, vor allem im internationalen Steuerrecht.
Steuerberater für Unternehmensteuerrecht
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung im Unternehmensteuerrecht spezialisiert. Bei der Gestaltung von Unternehmen und Konzernen schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:
- Allgemeine Beratung zu GmbH-Besteuerung (Gründung, Vermeidung von Betriebsaufspaltungen, Steuerreduktion bei Gewinnausschüttungen, Nutzung von Verlustvorträgen)
- Steueroptmierung bei Gewinnausschüttungen (Kapitalertragsteuer und Teileinkünfteverfahren)
- Individueller Rechtsformvergleich zwischen GmbH und GmbH & Co. KG
- Steuervorteile der Immobilien-GmbH
- Beratung zu sämtlichen Umwandlungsvorgängen (Einbringung, Verschmelzung, Formwechsel, Anteilstausch)
- Beratung zum Erbschaftsteuerrecht (Freibeträge, Anzeigepflichten)
- Beratung beim Unternehmensverkauf (Vorteile bei Share Deal & Asset Deal)
- Umfassende Beratungen im Internationalen Steuerrecht (Quellensteuerabzug, Wegzugsbesteuerung, Hinzurechnungsbesteuerung)
Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz: