Insolvenz anmelden: Interview mit Dr. Sascha Besau

Video & Transkript

Video: Insolvenz anmelden: Erklärt am Beispiel von Vapiano & Maredo | Dr. jur. Sascha Besau

J: Zwei deutsche Großunternehmen sind zahlungsunfähig Maredo und Vapiano, beide müssen nun Insolvenzantrag stellen. Und was sich genau dahinter verbirgt und ob vielleicht auch ihr Unternehmen bei Zahlungsunfähigkeit von Insolvenzverfahren betroffen sein könnte. Das schauen wir uns heute in diesem Video an.

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[Interview zwischen Herrn Prof. Dr. Christoph Juhn (im Folgenden: „J“) & Herrn Dr. jur. Sascha Besau (im Folgenden: „B“)]

J: Mein Name ist Christoph Juhn, ich bin Steuerberater in Köln und unsere Kanzlei hat sich auf das Unternehmensteuerrecht spezialisiert, insbesondere auf die Besteuerung von Kapitalgesellschaften, und in Zeiten von Corona sind zunehmend mehr Unternehmen zahlungsunfähig, unter anderem auch Marendo und Vapiano. Und das ist Grund und Anlass, heute mit meinem Kollegen Dr. Sascha Besau, Rechtsanwalt und Fachanwalt zu sprechen über Insolvenzverfahren/ was man da beachten muss und was die Gründe dafür sind.

B: Gerne, Christoph. Es ist in der Tat so, dass Maredo und Vapiano ihre Zahlungsunfähigkeit erklärt haben. Seitens Maredo wurde zwischenzeitlich auch ein entsprechender Insolvenzantrag gestellt. Bei Vapiano ist dies noch nicht der Fall, steht aber in Kürze zu erwarten.

J: Jetzt hat ein Unternehmen aufgrund der Zahlungsunfähigkeit schon den Antrag gestellt, Maredo. Vapiano ist aber auch zahlungsunfähig und hat diesen Antrag noch nicht gestellt. Wo ist der Unterschied? Muss ich nicht den Antrag sofort stellen/ habe ich da gewisse Fristen?

B: Von Gesetzeswegen gibt es eine dreiwöchige höchst Frist, die ab Insolvenzreife, also ab vorliegen des Insolvenzgrundes je die Zahlungsunfähigkeit zu laufen beginnt. Die Zahlungsunfähigkeit ist gegeben, wenn die Höhe der Gesamtverbindlichkeiten von 90 % nicht innerhalb der nächsten 3 Wochen durch die liquiden Mittel des Unternehmens beglichen werden können. Dies ist anscheinend bei Maredo und Vapiano aufgrund des Einbruchs der Umsatzerlöse und der gleichwohl auf der anderen Seite bestehender Zahlungsverpflichtungen der Fall gewesen.

J: Okay und angenommen haben jetzt einen Zuhörer hier bei YouTube, der sagt: ‚Oh, ich habe auch Schulden’/ wir rechnen es mal durch und die Schulden sind z.B. 100 Euro oder 100 Geldeinheiten. Jetzt sagst du 90 % davon, also 90 Euro muss ich innerhalb welcher Frist begleichen?

B: Innerhalb einer 3 Wochenfrist.

J: In einer 3 Wochen Frist. Das heißt 90 Euro muss ich auf dem Konto haben. Und wenn ich das Geld nicht auf dem Konto habe, zählen dann auch noch Geldeingänge, wo ich weiß die kommen in den nächsten 3 Wochen in der Regel rein?

B: Wenn es mit einer gewissen Sicherheit der Fall ist, dass Geldeingänge innerhalb dieser 30 Tage Frist erfolgen werden, die dann auch den die Höhe der Gesamtverbindlichkeiten abdecken, dann ist noch keine Zahlungsunfähigkeit gegeben.

J: Dann ist also bei beiden Unternehmen wahrscheinlich so gewesen, dass die immer laufende Schulden hatten. Wir wissen das nicht/ wir haben keine Insider-Informationen/ aber immer laufende Schulden hatten. Beispiel immer 100 Euro, 100 Millionen oder 100 Milliarden. Und es kam auch immer genug Geld rein, durch den laufenden Geschäftsbetrieb, wo man weiß, es kommen liquide Mittel rein und man konnte das immer weiterleiten und hat praktisch seine Schulden bezahlt. Aber in dem Augenblick, wo ich die Läden zumachen muss und kein Geld mehr reinkommt, habe ich die 100 Millionen oder 100 Euro. Davon muss ich 90 % der nächsten drei Wochen zahlen und weil kein Geld reinkommt, weiß ich: Das schaffe ich nicht. Und da hab ich dann Insolvenzanmeldengrund.

B: Genau richtig. Also jetzt hier mal im Gastronomiebereich, wird das der Fall gewesen sein, dass die Restaurantketten geschlossen haben und vor dem Hintergrund keine weitere Einnahmequellen vorhanden waren, aber Miete, Gehälter und ähnliches weiter zu bezahlen ist.

J: Aber das betrifft jetzt wahnsinnig viele Branchen. Also wenn ich mir jetzt nicht nur Gastronomen vorstelle oder Hoteliers vorstelle, auch Taxifahrer/ kein Mensch fährt mehr Taxi aktuell. Maschinenbauer, die aufgrund von von Sicherheitsmaßnahmen quasi keine Mitarbeiter mehr haben und nicht mehr produzieren, können auch keine Einnahmen mehr haben, wo immer Geld reinkam. Und ich konnte damit meine Schulden begleichen. 90 % in den nächsten drei Wochen. Die haben ja jetzt die Thematik, mangels Einnahmen muss ich gucken, wieviel hab ich da auf dem Konto. Wenn das auf dem Konto nicht reicht und die nächsten drei Wochen 90 % meiner Schulden zu zahlen, dann haben die Insolvenzanmeldepflicht.

B: Ich gehe davon aus, dass in der nächsten Zeit eine große Zahl der Mittelständler insolvenzantragspflichtig werden, sofern nicht Staatshilfen oder andere staatlichen Maßnahmen greifen. Da werden in Kürze entsprechende Entscheidungen zu erwarten sein.

J: Da gibt’s den Gesetzesentwurf heute im Bundestag beschlossen worden. Wir warten noch den Freitag ab/ da wird der Bundesrat genehmigen. Aber bleiben wir noch bei dem Beispiel: Der normale Maschinenbauer hat 100 Euro Schulden. Kein Problem, es kommt immer Geld rein und er kann immer mit den laufenden Einkünften auch die Schulden zahlen. Jetzt kommen keine Einkünfte mehr rein und er muss gucken: Kann ich in den nächsten drei Wochen 90 % meiner Schulden zahlen? Wenn da nichts reinkommt, muss ich mir einen Bankkontostand dagegen legen/ und das passt bei vielen nicht. Muss ich dann direkt an dem Tag, wo ich das merke, Insolvenzantrag stellen? Muss ich das jeden Tag kalkulieren? Ist eine wichtige Frage. Hab ich dann noch eine Frist?

B: Also vom Grundsatz her muss diese Insolvenzantragspflicht tagtäglich kontrolliert werden. Also eine laufende Überprüfung, wie die Situation im Unternehmen, die finanzielle Situation im Unternehmen ausschaut. Der Gesetzgeber gibt dem Unternehmer jedoch eine dreiwöchige Kulanzfrist in der dann Prüfungen/ indem dann entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können und halt auch eine gewisse Kulanzzeit, damit der Unternehmer ja entsprechend den Betrieb organisieren kann. Allerdings ist nach dieser dreiwöchigen Höchstfrist muss man sagen, ist eine Höchstfrist die auch nicht verlängerbar ist. Das zeitliche Maß ausgereizt, sodass dann auch der strafrechtlich und haftungsrechtliche Folgen wahrscheinlich sind, insbesondere Insolvenzverschleppung oder halt auch Haftungsmaßnahmen wie § 64 GmbHG bei den Zahlungen, die nach bestehender Insolvenzreife seitens der Geschäftsführung getätigt worden sind, aus dem Privatvermögen, also der des Geschäftsführers, der Privatperson zu erstatten sind. Und das sind natürlich Folgen, die äußerst unschön sind, die jeder vermeiden sollte.

J: Ja, jetzt hast du einerseits den strafrechtlichen Punkt angesprochen und das andere § 64 GmbHG/ hab ich jeden Tag mit zu tun/ vielleicht nicht jeden Tag, aber jeden Monat, bin ich drin. Aber vielleicht der eine oder andere Zuschauer nicht. Vielleicht magst du kurz über das Strafrecht sprechen. Anscheinend kann man dafür auch ins Gefängnis kommen, als Geschäftsführer und das andere § 64 GmbHG sagt ja, dass man eventuell sogar haften muss mit seinem Privatvermögen, wenn man noch Zahlungen geleistet hat/ vielleicht diese beiden Punkte nochmal die sind durchaus interessant.

B: Genau. Also Insolvenzverschleppung hat den Hintergrund, dass Geschäftsführer, die obwohl ein Insolvenzantrag zu stellen war, keinen Insolvenzantrag gestellt werden, auch strafrechtlich verfolgt werden. Hier muss natürlich auch geprüft werden, ob ein Verschulden vorlag oder eine vorsätzliche Verschleppung. Also billigend Inkaufnahme, dass man weitermacht, obwohl eine Insolvenzgrund vorlag. Dann kommt aber gleichwohl eine strafrechtliche Verfolgung in Betracht, die nicht zu unterschätzen ist. Neben zivilrechtlichen Ansprüchen und richtigerweise als Standardbeispiel den § 64 GmbHG angeführt, der eine sehr strenge Haftung vorsieht: Nämlich dass Geschäftsführer, die trotz Insolvenzreife, also obwohl sie einen Insolvenzantrag stellen müssen, weiterhin Zahlungen aus dem Vermögen der Gesellschaft tätigen, dafür unter gewissen Voraussetzungen persönlich haften. Also sozusagen eine Durchgriffshaftung auf die private Ebene stattfindet, was natürlich ein sehr großes Haftungsrisiko bildet.
Und diese Haftung § 64 GmbHG beginnt, die ab dem Zeitpunkt, wo ich merke 90 % meiner Verbindlichkeiten kann ich nicht mehr zahlen, weil ich hab ja dann noch drei Wochen Zeit oder beginnt die erst in drei Wochen, diese diese persönliche Haftung, also der der Zeitpunkt der Insolvenzreife wird ausschließlich objektiv bestimmt. Ja, also nicht subjektiv: Ob man es weiß oder nicht, ob es bekannt ist oder hätte bekannt sein müssen/ sondern es werden rein objektive Maßstäbe angesetzt. Also wenn diese Zahlungsunfähigkeit vorliegt, schaut man drei Wochen später diese Kulanzfrist und ab diesem Zeitpunkt ist Insolvenzreife gegeben, und ab dann greifen auch die Folgen des § 64 GmbHG.

J: Okay, das heißt, wenn heute der Mandant zuguckt und stellt fest ab heute 90 % meiner Verbindlichkeiten, kann ich es sagen. Wenn meine Einnahmen komplett weggebrochen sind, hab ich immer noch drei Wochen in aller Ruhe Zeit oder ist das ein Maximalwert?

B: Das ist ein Höchstwert, der natürlich nicht in aller Ruhe gilt, sondern währenddessen man viele organisatorische Maßnahmen ergreifen kann. Der Insolvenzantrag muss auch bei Gericht eingehen, muss also vorbereitet werden. Mit vielen Informationen, mit Unterlagen und so weiter. Also vor dem Hintergrund würde ich diese drei Wochenfrist nicht unterschätzen.

J: Okay, und in den drei Wochen kann ich auch meine Schulden zahlen, weil meine Lieferanten drängeln vielleicht. Oder meine Mitarbeiter wollen ihre Löhne. Oder hab ich dann schon das Problem?

B: Gerade nicht, weil das ist ja der Fall, dass § 64 GmbHG, das dann eine Insolvenzreife vorliegt und man Zahlungen tätigt, die in dem Unternehmen nicht kompensiert werden, also man sozusagen Geld herausgibt, was in keiner Weise dem Unternehmen wieder gutgeschrieben wurden, dann sagt der Gesetzgeber leider Gottes der Geschäftsführer als Privatperson hat dafür zu haften.

J: Okay, also in dem Augenblick, wo ich feststelle, ich kann meine Schulden nicht mehr zahlen, muss ich die Finger zurückhalten und darf nicht anfangen einzelne Personen zu bedienen, weil dann kommt die private Haftung nach § 64 GmbHG. Und ja, wenn ich nicht rechtzeitig Insolvenzantrag stelle, strafrechtliche Konsequenzen. Gibt’s da ein Mindestwert? Maximalwerte? Kann ich auch ins Gefängnis kommen?

B: Selbstverständlich kann man dafür ins Gefängnis kommen. Das hängt natürlich vom Umfang ab, vom vom Volumen, vom Ausgang des Verfahrens, von der Beweislast. Es ist unheimlich schwer, dort ein Maß im Vorfeld festzulegen. Ich würde die Sache nicht unterschätzen, weil jedes Strafverfahren unabhängig von der Frage, ob man nachher eine Haftstrafe hat oder nicht, ist sehr unschön. Ja, und dieses Strafverfahren läuft parallel zum zivilrechtlichen Verfahren. Und man muss sich auch überlegen, der Unternehmer verliert sein Unternehmen wird vielleicht privat noch in Regress genommen, nicht ganz so erheblichem Umfang und darf dann auch noch ein Strafverfahren gegen sich führen, sodass mein Anliegen immer ist, die Privatsphäre zum einen zu schützen und zum anderen natürlich auch diese strafrechtlichen Aspekte so gut es geht außen vor zu lassen. Neben den Aspekten der Insolvenz des Unternehmens.

J: Okay, aber würde ich jetzt sagen Vapiano die noch keinen Antrag gestellt haben, die ja auch nicht in den drei Wochen drin sind. Haben die nicht schon vorbereitet? Oder meinst du, die denken noch drüber nach?

B: Die werden den mit Sicherheit schon vorbereitet haben und prüfen, wann dieser zu stellen ist. Und schauen, was es jetzt für Beihilfen, Staatshilfen und andere Maßnahmen gibt. Und da aber gleichwohl diese Frist im Visier haben, damit keine Konsequenzen drohen.

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J: Okay, jetzt stell dir vor, wir haben einen Unternehmer, der sagt ‚Oh Gott, ich guck grad das Video. Ich könnte davon betroffen sein.’/ soll er erstmal nichts machen? Soll er bei dir anrufen? Soll er bei uns anrufen? Wir machen das mit mehreren Leuten direkt in dem Team. Soll er drei Wochen abwarten und nach 2,9 Wochen dann zu dir kommen? Wie läuft denn sowas dann ab? Wenn da jetzt jemand so ein Problem erkennt.

B: Also vom Grundsatz her würde ich jedem raten, schnellstmöglich zu agieren, keine Panik zu bekommen, sondern in Ruhe die Situation zu überlegen. Ja, pi mal Daumen zunächst einmal zu überlegen was gibt es überhaupt für Verbindlichkeiten? Was gibt es für Gesamtverbindlichkeiten? Welche Verbindlichkeiten sind fällig? Weil unter diese Betrachtung der Zahlungsunfähigkeit fallen z.B. keine Kredite, die jetzt erst in 10 Jahren oder 5 Jahren oder Gott weiß wann fällig sind. Und wenn man dort einen über sich einen Überblick verschafft hat und zu dem Ergebnis kommt Die liquiden Mittel reichen jetzt innerhalb von 3 Wochen nicht aus, um die voraussichtlich gerade bestehenden Verbindlichkeiten zu begleichen. Dann würde ich schnellstmöglich aktiv werden und ein insolvenzrechtlich geprägten Berater kontaktieren.

J: Machst du sowas oder?

B: Ja, natürlich machen wir sowas sonst wären wir ja nicht hier.

J: Okay. Aber es gehört dann noch die Beratung dazu. Das heißt, wenn ich davon betroffen bin, rufe ich einmal an/ stimme ab, in welcher Situation bin ich? Dann bekomme ich von dir eine Beratung. Du sagst, wir sollten den Antrag in vielen Fällen wahrscheinlich vorbereiten, die aktuelle Gesetzeslage noch abwarten und das Ding jederzeit in der Schublade haben und dann abgeben. Weil aus Sicht des Unternehmers ist es ja immer so, dass er in einem Zwiespalt ist. In dem Augenblick, wo er Insolvenzantrag stellt, steht da die Mustermann GmbH in Insolvenz, i.I.. Das sieht natürlich bei Geschäftspartnern nicht so gut aus. Und das ist auch im Bundesanzeiger veröffentlicht.

B: Also da bin ich vollkommen bei dir, den Insolvenzantrag zu stellen, ist nie eine schöne Sache. Oft hängt da auch sehr viel Herzblut des Unternehmers dran, der das Unternehmen über Jahre hinweg aufgebaut hat. Und vor diesem Hintergrund ist es auch eine nicht ganz einfache Abwägung. Auf der einen Seite kann man das Geschäft noch irgendwie retten, aber auf der anderen Seite ergreift man die erforderlichen Schutzmaßnahmen, um diese Worst-Case-Szenarien zu verhindern und rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen. Das ist oft nicht ganz einfach. Und vor dem Hintergrund versuchen wir bestmöglich zu beraten, damit der Unternehmer auch auf einer sicheren Seite ist und auch längerfristig denken kann. Ja, und insbesondere ist es auch oft so, dass Unternehmer, Berater suchen, um sich ein Stück weit aus der Brisanz zu ziehen und aus dem Fokus zu ziehen und die Dinge zu machen im Unternehmen, die wahrscheinlich eh schon derzeitig anlaufen wie Mitarbeitergespräche und so weiter und so fort. Vor diesem Hintergrund habe ich oft den Eindruck, dass es auch psychologisch oft von einem Unternehmen sehr gern gesehen ist, wenn dieses Feld Insolvenz Krise ein wenig auslagern kann, um da vielleicht jetzt nicht mit so vielen Baustellen belastet zu sein. Wenn ich das so salopp formulieren darf.

J: Hab ich genau das Gleiche. In meiner Praxis auch. Und deswegen funktioniert das ja so gut, dass wir das Zahlenwerk als Steuerberater sich zur Verfügung stellen und du das dann quasi juristisch mit weiterarbeiten kann. Wenn dir das Zahlenwerk fehlt von anderen Steuerberatern, dann kannst du auch kein Handwerkszeug, weil die Frage wieviel Schulden hab ich? Wie viel Cash hab ich? Bin ich überschuldet? Wie ist mein Eigenkapital? Das sind ja die maßgebenden Faktoren. Noch kurz auf die neuen Gesetzesänderungen: Also das hat natürlich die Bundesregierung auch erkannt, dass durch Corona jetzt viele Unternehmen zahlungsunfähig sind und damit eigentlich in die Insolvenzantragspflicht kommen, wie wir das gerade besprochen haben. Und das würde ganz vielen Unternehmen jetzt ja quasi in die Insolvenz treiben. Und jetzt gibt es einen neuen Entwurf von einem Gesetz, heute im Bundestag gewesen. Beschlossen wurde. Ist das jetzt automatisch schon wirksam? Wie geht es weiter?

B: Es gibt dann Formulierungsvorschlag, der jetzt beraten wird und dann muss das Gesetz noch verabschiedet werden, in Kraft treten. Im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Damit das Offiziell und Wirkung entfaltet. Bis dahin ist die Rechtslage dann auch noch nicht unverbindlich, sodass man hier jetzt in so einer Grauzone ist, also eigentlich nur Insolvenzantrag eigentlich Insolvenzantrag stellen müsste, aber vielleicht auch noch abwarten kann auf die Umsetzung des Gesetzes. Und da spielt natürlich diese drei Wochenfrist auch eine entscheidende Rolle. Weil wenn die schon längst abgelaufen ist und man ja noch mehr wartet, kann sich die Situation natürlich auch noch verschlechtern. Das ist so ähnlich wie bei Vapiano, die jetzt wahrscheinlich noch überlegen Okay, wir sind vielleicht jetzt noch in der 3. Wochenfrist drin. Warten wir mal ab, bis das Gesetz in Kraft tritt, um dann halt keinen Insolvenzantrag stellen zu müssen. Ja, aber das sind alles so zeitliche Überlegungen, bei denen man zunächst mal genau einschätzen muss, wann lag denn überhaupt die Zahlungsunfähigkeit vor. Wann ist der genaue Zeitpunkt gewesen? Tag genau!

J: Ja, okay. Und das Gesetz, was sieht das im Grundsatz vor? Wir können das ja mal kurz anreißen, obwohl ich zahlungsunfähig bin, ich kein Insolvenzantrag stellen muss?

B: Genau. Also die Insolvenzantragspflicht ist, also es ist nicht so, dass kein Insolvenzantrag gestellt wird, sondern nur, dass die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt wird bis zum 30.09.2020. Und für diese Zeit dann keine Insolvenzantragspflicht gegeben ist, unter den Voraussetzung, dass die Zahlungsunfähigkeit tatsächlich Auswirkungen der Corona-Pandemie ist. Ja, da gibt es eine Vermutung Regelung. Wenn zum 31.12.2019 noch keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt, geht man davon aus, dass die derzeitige Zahlungsunfähigkeit auf der Corona-Pandemie beruht. Und damit diese Voraussetzung erfüllt ist. Und die zweite Voraussetzung ist, dass die Aussicht besteht, dass die Zahlungsunfähigkeit auch wieder behoben werden kann. Also es darf keinen gravierenden Maßnahmen dem entgegenstehen. Was allerdings, ich hoffe mal ein wenig kulant gesehen wird, weil es ja eine Prognoseentscheidung ist und die derzeitige Lage und die Länge der Corona-Pandemie auch noch nicht vorhersehbar ist.

J: Okay, das heißt, wenn das Gesetz wirklich so umgesetzt wird, heute Bundestag, Freitag Bundesrat, dann machen wir am Freitag direkt wieder ein neues Video zum konkreten Inhalt sag man nochmal zusammenkommen. Setzen wir dann Freitag direktnach dem Bundesrat Online, dann ist es immer noch nicht final. Dann müssen wir immer noch mal abwarten, bis es im Bundesgesetzblatt ist. Eine Woche, zwei Wochen, dann ab Freitag.

B: Ich hoffe, dass sie relativ zügig umgesetzt werden. Aber im Sinne der Unternehmer. Es ist ja nicht nur ein einzelner Unternehmer betroffen, sondern einfach anders formuliert, der ganze Mittelstand ja, eigentlich. Und vor dem Hintergrund ist ein zeitlicher Druck gegeben.

J: Ja, wir reden auch ganz anders. Da kann man noch der Vollständigkeit halber ergänzen wir die Ganzheit von GmbHs. Das betrifft aber nicht nur GmbHs, sondern/

B: …auch UGs, GmbHs, GmbH & Co. KGs, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaft auf Aktien. Also vor dem Hintergrund eine Vielzahl der Unternehmen/

J: …und ausländische Rechtsform auch. Da wird noch einiges kommen an Insolvenzen. Leider, leider. Ja, das stimmt wohl.
Ja, das von unserer Seite zum aktuellen Stand, warum Unternehmen Insolvenz anmelden müssen, wie so abläuft. Man muss auch noch der Vollständigkeit halber sagen Insolvenzantrag ist nicht immer etwas Schlechtes, weil man hat ja auch Vorteile davon.

B: Man wird dadurch von vielen Dingen exkulpiert und man hat auch die Pflicht dazu, von Gesetzes wegen. Also vor dem Hintergrund, ist es jetzt keine Überlegung mache ich es oder mache ich es nicht, sondern wenn die Voraussetzungen gegeben sind und jetzt hier der Gesetzesentwurf nicht greifen würde, dann kann man auch nicht überlegen, mache ich es oder mache ich es nicht? Sondern es ist von Gesetzes wegen eine Pflicht.

J: Und dann werden die Schulden aber erst mal eingefroren quasi. Es kommt im Grunde einen Insolvenzverwalter gibt’s auf verschiedenen Stufen und auch da kann man wieder so Spielchen spielen. Neue GmbH gründen, ein bisschen warten, Geld zusammen kramen und vielleicht dem Insolvenzverwalter aus der alten GmbH das Business komplett abkaufen. Wird auch regelmäßig gemacht.

B: Ja, also es ist ja so, dass viele Unternehmen vielleicht nur aufgrund von einer derzeitigen Situation wie hier jetzt Coronavirus oder vielleicht halt nur Teilbetriebe von einem Gesamtunternehmen in die Krise gelangt sind, sodass es da auch Bestrebungen gibt, andere Bereiche, die sehr florierender sind, nach der Insolvenz weiter zu nutzen. Und da gibt es verschiedene Modelle, die man dann noch mit dem Insolvenzverwalter aushandeln kann oder auch im Vorfeld schon vielleicht selber betreiben kann, um diesen gesunden Teil oder das, was nachher wieder florieren wird, zu erhalten.

J: Okay, spannend. Vielleicht noch Disclaimer von meiner Seite. Wir haben zwei Gesellschaften, die Juhn Partner Steuerberatung GmbH und die Juhn Besau Rechtsanwalts GmbH, Rechtsberatung über die Rechtsanwaltsgesellschaft. Das ist Berufsrechtlich von den Rechtsanwalts- und Steuerberaterkammern so vorgegeben. Ich habe den Thorsten Schmidt das auch gefragt. Der hat einen Terminkalender letzte Woche schon voll gehabt, aber irgendwo finden wir auch bei dir dann auch Termine.

B: Mit Sicherheit. Also ich glaube, das Wichtige ist, dass sie Ruhe bewahren, dass sie die Sachen vernünftig aufarbeiten, sich gute Berater suchen und vor allen Dingen, dass sie gesund bleiben.


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