Rechtsform Genossenschaft

Wesen, Entstehung, Zivilrecht, Vorteile

Was ist eine Genossenschaft und welche Vorteile bietet sie?

Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen, die durch wirtschaftliche Tätigkeit eine gegenseitige Förderung erreichen wollen. Was also als urdemokratische, wirtschaftliche Interessengemeinschaft dasteht, hat auch eine lange Historie. Genossenschaften finden in vielen Bereichen Anwendung. Zum Beispiel gibt es Agrargenossenschaften, Wohnungsbaugenossenschaften oder auch Genossenschaftsbanken. Der spannende Aspekt hierbei ist, dass Genossenschaften einen ganz besonderen Vorteil bieten. Er folgt dem Motto „gemeinsam sind wir stark.“ Dabei stellen Genossenschaften eine Mischform zwischen einem eingetragenen Verein und einer Kapitalgesellschaft dar. So entstand im Laufe der Zeit ein eigenständiges zivilrechtliches Gesetz, das Genossenschaftsgesetz. Es regelt die Vertretung der Genossenschaft im Außenverhältnis sowie die Beziehung ihrer Mitglieder im Innenverhältnis. Außerdem sind noch viele weitere Spezialregelungen im Genossenschaftsgesetz enthalten, wie etwa Prüfungsvorschriften und selbstverständlich auch die Bedingungen zu ihrer Gründung.

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Durch dieses Gestaltungsmodell, können Eheleute im Güterstand einer Zugewinngemeinschaft Vermögen ohne Schenkungsteuer untereinander übertragen.


1. Was ist eine Genossenschaft?

In der Wirtschaftswelt hat man es in der Regel entweder mit Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften zu tun. Jedoch existiert parallel zu diesen Unternehmensformen auch noch die Genossenschaft. Zwar erscheint die Genossenschaft auf den ersten Blick unterrepräsentiert, doch gibt es in der Tat eine ganze Reihe von kleineren bis hin zu großen, allgemein bekannten Unternehmen, die in dieser Rechtsform mit Erfolg wirtschaftlich agieren. Doch was genau ist eine Genossenschaft, wenn sie eben keine Gesellschaft im engeren Sinne ist?

Eine einfache Definition zur Genossenschaft ist als Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen formulierbar, deren Ziel die gegenseitig Förderung durch gemeinsame wirtschaftliche Tätigkeit ist. Daher enthält die Genossenschaft Aspekte, die sowohl dem Charakter eines eingetragenen Vereins als auch einer Kapitalgesellschaft entsprechen.

2. Historische Betrachtung zur Entstehung von Genossenschaften

Weil jegliche Form von menschlicher Kooperation dem Wesen nach eine Genossenschaft darstellt, muss man bei der Betrachtung ihrer historischen Dimension im Grunde gleich zu Beginn anmerken, dass sie so alt ist, wie die Menschheit selbst. Denn Kooperation ist tatsächlich eines unserer Wesensmerkmale, das uns Menschen auszeichnet. Mehr noch, sie ist, gepaart mit dem Phänomen des Altruismus sowie der Fähigkeit zur Kommunikation, einer der Gründe, warum der Mensch einen derart dominanten Einfluss auf die Geschicke dieses Planeten nahm.

Genug der philosophischen Betrachtungen. Kommen wir nun zu den historisch nachvollziehbaren Aspekten zur Entwicklung von Genossenschaften.

Die Anfänge der Genossenschaften in Deutschland liegen im 19. Jahrhundert und sind eng mit zwei bedeutenden Namen verbunden: Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch. Unabhängig voneinander begründeten sie um das Jahr 1850 erste Genossenschaften in Deutschland. Damals hatten sie vorrangig ein Ziel, nämlich die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation von Handwerkern, Arbeitern und Bauern. Gleich zu Beginn kam auch das Kreditwesen als Gegenstand für Genossenschaften hinzu. Auf diese frühen Anfänge gehen auch die Volksbanken und Raiffeisenbanken zurück, die wir noch heute kennen.

Es liegt in der Natur der Sache, und ist somit logisch, dass man im Laufe der Zeit immer mehr Ideen zur Kooperation über die Genossenschaft verwirklichte. Außerdem ist es wenig verwunderlich, dass die Genossenschaft gerade in der DDR eine große Rolle spielte. Aber auch in der Bundesrepublik gab und gibt es viele Beispiele für erfolgreiche Genossenschaften. So stieg in letzter Zeit das Interesse an der Gründung von Wohnungsbaugenossenschaften und Familiengenossenschaften. Schließlich fördert nun auch die EU die länderübergreifende Gründung von Genossenschaften.

So ist es folgerichtig, dass Genossenschaften auch eigene nationale wie internationale Dachverbände zur Interessensvertretung gründeten. Dies gipfelte in der Schaffung der International Co-operative Alliance (ICA), einer mitgliedsstarken Interessensvertretung von Genossenschaften aus vielen verschiedenen Ländern weltweit. Heutzutage tritt die ICA jedoch vor allem als Wertegemeinschaft auf.

3. Die Genossenschaft im Zivilrecht

Da die Genossenschaft weder eine echte Personenhandelsgesellschaft oder Kapitalgesellschaft noch einen eingetragenen Verein darstellt, hat der Gesetzgeber folgerichtig ein eigenes zivilrechtes Gesetz für sie geschaffen: das Genossenschaftsgesetz (GenG). Hierin sind alle Regelungen zur Gründung, Satzung, zum Kapital und zur Vertretung einer Genossenschaft sowie zur Stellung der Mitglieder untereinander geregelt. Darüber hinaus enthält das GenG auch Vorschriften zum Ausscheiden eines Mitglieds sowie der Insolvenz und der Auflösung einer Genossenschaft. Auch Prüfungsvorschriften sowie Strafvorschriften und Bußgeldvorschriften sind wichtige Elemente des GenG.

Ein markanter Unterschied zur Gesellschaft ist auch an der Bezeichnung der an der Genossenschaft Beteiligten erkennbar (wer den vorigen Absatz aufmerksam gelesen hat, bemerkte ihn vielleicht sogar schon). Statt von Gesellschaftern spricht man hierbei nämlich von Mitgliedern. Schon allein dieser Umstand verdeutlicht, dass die Genossenschaft in gewissen Aspekten einem Verein durchaus ähnelt. In anderen wiederum behandelt man sie wie eine Kapitalgesellschaft. Dies gilt zum Beispiel auch für die Besteuerung.

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4. Vorteile der Genossenschaft: vereinte Kräfte, gemeinsame Stärke

Als nächstes betrachten wir die bedeutendsten Vorteile der Genossenschaft. Da das wesentliche Kriterium seit ihren Anfängen unverändert blieb, kann man es ganz leicht auf den Punkt bringen: gemeinsame Stärke. Denn wenn man ein Anliegen oder ein Ziel verfolgt, das auch andere haben, dann ist es oftmals leichter erreichbar, wenn man den Zusammenschluss mit Gleichgesinnten sucht. So kann dies einerseits mit einer vorteilhafteren Verhandlungsposition gegenüber Dritten zusammenhängen. Andererseits ist aber auch die Nutzung von Synergieeffekten oder die Bündelung von Aufgaben, wie etwa bei der Verwaltung oder der Entwicklung von Lösungen zur Prozessoptimierung, als Vorteil einer Genossenschaft denkbar.

Dabei kann man prinzipiell zwei Arten von Genossenschaften unterscheiden, nämlich die Fördergenossenschaft und die Produktivgenossenschaft.

4.1. Fördergenossenschaften

Eine Fördergenossenschaft ist eine Genossenschaft, deren vornehmliches Ziel es ist, bei der Beschaffung oder dem Vertrieb den eigenen Mitgliedern Vorteile zu schaffen. Also gilt dies zum Beispiel, um beim Einkauf von Gegenständen des Anlagevermögens oder Umlaufvermögens günstige Konditionen auszuhandeln. Große Handelsketten, wie etwa Edeka und REWE, stehen stellvertretend hierzu. Umgekehrt kommt auch der Verkauf von Produkten als Ziel einer Fördergenossenschaft in Frage.

Außerdem kann eine Fördergenossenschaft dem Ziel dienen, Verwaltungsaufgaben zentralisiert zu bearbeiten. Dies spart den einzelnen Mitgliedern den Aufwand, den eine jeweils eigene Verwaltung bedeuten würde.

Darüber hinaus kann eine Fördergenossenschaft auch zur Entwicklung von technischen oder anderen Lösungen dienen. So stellt zum Beispiel die DATEV eG eine Fördergenossenschaft dar. Ihr Zweck es ist, für ihre Mitglieder die datenverarbeitungstechnischen Voraussetzungen, die sie in ihrer alltäglichen Praxis zur Ausübung ihres Berufs benötigen, zu schaffen und sie ihnen zur Verfügung zu stellen.

Also ist ein allgemeines Kennzeichen von Fördergenossenschaften, dass ihre Mitglieder, unabhängig von der Genossenschaft, auch ihre jeweils eigenen Unternehmen führen.

4.2. Produktivgenossenschaften

Dagegen versteht man unter Produktivgenossenschaft eine Genossenschaft, die als Unternehmen ihre eigenen Mitglieder beschäftigt. Der Unterschied zur Fördergenossenschaft liegt also darin, dass hier die Genossenschaftsmitglieder in einem gemeinsamen Unternehmen kooperieren, statt dass die Genossenschaft für alle Mitglieder separat Vorteile generiert. Daher ist es durchaus sinnvoll in diesem Zusammenhang von einer mitgliedergeführten Unternehmung zu sprechen, was dem Charakter einer Gesellschaft etwas näher kommt. Beispiele für solche Genossenschaften stellen die an Bonn südlich angrenzenden, in der Ahr-Region etablierten Winzergenossenschaften dar, von denen es gleich mehrere gibt, nämlich in Ahrweiler, Dernau, Mayschoß-Altenahr und in Walporzheim.


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