Verdeckte Gewinnausschüttung

Video & Transkript

Video: Verdeckte Gewinnausschüttung: Warum die vGA kein Nachteil ist

Viele Mandanten haben Angst vor einer verdeckten Gewinnausschüttung, einer sogenannten vGA. In diesem Video zeige ich genau, zu welchen steuerlichen Folgen diese vGA führt und ich erkläre auch, warum eine vGA gar nicht so schlimm ist, wie alle Mandanten es zunächst annehmen.

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1. Verdeckte Gewinnausschüttung: Einleitung

Mein Name ist Christoph Juhn, ich bin Steuerberater in Köln, und unsere Kanzlei hat sich auf das Unternehmensteuerrecht spezialisiert, insbesondere auf die Besteuerung von Kapitalgesellschaften, und wir betreuen die Kapitalgesellschaften, also meistens GmbHs, dann nicht nur auf Ebene der Gesellschaft, sondern natürlich auch die Gesellschafter und die Anteilseigner und Geschäftsführer dahinter selbstverständlich direkt mit.

Und deswegen beraten wir auch sehr viel zum Thema verdeckte Gewinnausschüttung. Das liegt quasi jeden Tag auf unserem Schreibtisch. Und Sie wissen alle, es gibt hier eine normale Gewinnausschüttung. Wir nennen das auch offene Gewinnausschüttung. Und daneben gibt es die verdeckte Gewinnausschüttung. Wir gucken uns als allererstes mal an eine normale Struktur.

2. Rechenexempel zur offenen Gewinnausschüttung

2.1. Besteuerung der GmbH

Wie wird denn eine offene Gewinnausschüttung besteuert? (…) Ja, das sind Sie als GmbH-Gesellschafter. Ich unterstelle 100 %. Und mein typisches Rechenbeispiel: Sie machen 150 Geldeinheiten Gewinn in der GmbH und dann müssen Sie 15 % Körperschaftsteuer, plus ungefähr knapp 1 % nochmal Soli, plus Gewerbesteuer 14, 15 %. Hier in Köln sind’s 17 % und das sind etwa 33 % in der Summe. Deswegen rechne ich jetzt mal mit 33 %. Das kann ich gut rechnen. Bleiben EUR 100 netto übrig. Und (.) dieser Gewinn ist nun als Betrag in der GmbH drin.

Die Details dazu habe ich bereits in einem anderen Video gemacht. (…) Schauen Sie sich das einmal an.

2.2. Besteuerung der offenen Gewinnauschüttung

Und wenn Sie dann eben ausgeschüttet werden, kommt die Dividende hier oben an und wird mit 25 % nachversteuert, sodass 75 % netto übrig bleiben. Wenn ich vorher die 150 Gesamtgewinn vergleiche mit EUR 75 nach Steuern, sind das etwa 50 %, die ich an Steuern gezahlt habe, bei einer offenen Gewinnausschüttung.

Haben Sie Fragen zur
verdeckten Gewinnausschüttung?

Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten:

3. Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?

Und was genau ist jetzt eine verdeckte Gewinnausschüttung? Bei einer verdeckten Gewinnausschüttung macht die GmbH erst einmal wieder einen Gewinn von 150. Aber jetzt bekommt der Geschäftsführer eine überhöhte Vergütung, bekommt so viel Geschäftsführergehalt, bekommt zu hohe Mietzahlungen für ein Haus, das er vermietet oder zu hohe Zinszahlungen oder stellt seine Frau noch an, obwohl die Ehefrau gar nicht arbeitet, und so weiter und so fort. Und dann würde die GmbH EUR 150 in die Betriebsausgaben buchen und hätte gar keinen Gewinn mehr.

Stattdessen kommt bei ihm EUR 150 Geschäftsführergehalt oder Miete oder was auch immer an und das ist jetzt keine Dividende, das sind keine Einkünfte aus Kapitalvermögen, sondern das sind normale Angestellteneinkünfte. Ja, die werden mit 42 % besteuert. Also irgendwo zwischen 0 und 45 %. Die meisten sind ja bei 42 %. Und 42 % auf 150 das sind EUR 63. (..) Strich drunter, dann bleiben unterm Strich (..) EUR 87 netto. Das ist mehr als EUR 75 netto.

Jetzt hab ich hier bisschen Soli vergessen. Ich hab auch bisschen Kirchensteuer vergessen. Wie man das ganz genau ausrechnet, dazu empfehle ich Ihnen das Video Gewinnausschüttungen, wie diese besteuert werden. Ja, aber dann ist es detailliert.

Aber wir sehen das Geschäftsführergehalt – ich mache mal hier, (…) Geschäftsführergehalt, das wird niedriger besteuert, als die offene Gewinnausschüttung. Deswegen neigen die Mandanten jetzt dazu, mehr Gehalt zu zahlen, das möglichst weit nach oben zu führen, anstatt eine offene Gewinnausschüttung.

4. Besteuerung einer verdeckten Gewinnausschüttung

4.1. Feststellung einer verdeckten Gewinnauschüttung bei der Betriebsprüfung

Und wenn der Betriebsprüfer kommt und sagt, dieses überhöhte Gehalt ist nun eine verdeckte Gewinnausschüttung, was macht der dann? (…) Der nimmt diese verdeckte Gewinnausschüttung und sagt: „Hör mal, du hast EUR 150 (..) bekommen, überwiesen bekommen. Die sind jetzt keine Gehaltszahlung, sondern die sind eine verdeckte Gewinnausschüttung und auf diese EUR 150 musst du Kapitalertragssteuer zahlen, also (.) den Abgeltungssatz von 25 % auf 150.“ Ein Steuersatz von 25 % sind EUR 37,50. Strich drunter, macht er unterm Strich EUR 112,50.

Aha. Eine ganz andere Zahl. Eine ganz andere Zahl. Er hat jetzt netto auf einmal viel mehr bei der verdeckten Gewinnausschüttung.

Und was passiert auf GmbH-Ebene? Auf GmbH-Ebene, da wurden ja EUR 150 überwiesen und eigentlich hätte die GmbH einen Nettogewinn machen müssen von EUR 150, damit sie 150 ausschütten kann. Und dann gucken wir uns das mal an. Damit ich netto EUR 150 ausschütten kann, hätte die GmbH einen Gewinn von 225 machen müssen, weil 33 % auf 225, ist eine Steuerlast von EUR 75.

Aha. (…) Eine vGA führt also dazu, dass ich auf privater Ebene 37,50 nachversteuern muss und die GmbH nochmal EUR 75 Steuern nachzahlen muss. Das ist also unterm Strich eine Steuerbelastung von EUR 112,50.

4.2. Vergeleich der Steuer: offenen vs. verdeckte Gewinnausschüttung

(…) Dafür habe ich aber unterm Strich 112,50 rausgeholt. Ist also eine Steuerbelastung von 50 %. In dem mittleren Fall, wo ich das Geschäftsführergehalt gezahlt habe, habe ich Steuern gezahlt von EUR 63. Da ist meine Steuer EUR 63 und unterm Strich habe ich netto EUR 87. Das ist eine Steuer von 42 %. Und hätte ich die offene Gewinnausschüttung gemacht, da hätte ich eine Steuer von in der Summe über alle Steuern von 75 gezahlt, 50 und 25, und habe netto 75, ist also auch eine Steuerbelastung von 50 %. Und hieran merken wir, dass die verdeckte Gewinnausschüttung prozentual genauso besteuert wird, wie die offene Gewinnausschüttung, nämlich in der Summe mit 50 %. Nur die Steuerzahllast ist natürlich eine andere. Ich vergleiche natürlich jetzt eine Steuer von EUR 112,50 bei der vGA mit einer Steuer von EUR 75 bei der offenen Gewinnausschüttung.

Das kann ich aber nicht vergleichen, weil bei der einen Variante hole ich auch noch 75 netto raus und bei der anderen hol ich 112,50 raus. Prozentual werden beide Varianten gleich belastet. Deswegen ist es die Strategie eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers, möglichst viel Gewinn raus zu holen über das Geschäftsführergehalt und dort auch an die Grenze des Zulässigen zu gehen, weil diese Geschäftsführervergütung wird ja nur mit 42 %, plus Soli, plus Kirchensteuer besteuert.

4.3. Verzinsung der Steuernachzahlung bei der vGA

Würde er das nicht machen, würden die Gewinne drin bleiben und er würde ganz normal irgendwann eine offene Gewinnausschüttung vornehmen müssen, dann hätte er 50 % netto. Aber wenn er dann ans Maximale geht mit seinem Gehalt und es irgendwann umqualifiziert in eine vGA, ja dann muss er zwar ein bisschen Steuern nachzahlen, nicht 75, sondern in der Summe EUR 112,50 das sind mehr Steuern, aber dafür hat er natürlich auch netto mehr rausgeholt.

Manchmal fragen die Mandanten noch: „Herr Juhn, wenn ich mir erst ein Geschäftsführergehalt gezahlt hab, hab ich zuerst EUR 63 gezahlt. Jetzt muss ja die GmbH auf einmal EUR 75 nachzahlen und auf privater Ebene bekomme ich quasi ja nur eine Steuer von 37,50. Bekomme ich als Privatperson die Differenz zwischen EUR 63 und EUR 37,50 dann auch erstattet vom Finanzamt?“ Ja, natürlich, wenn das Finanzamt feststellt, Gehalt war zu hoch, ich muss in die vGA gehen, bekomme ich die Differenz zwischen 37,50 und 63 auf privater Ebene natürlich erstattet und die GmbH muss nachzahlen.

Der große Nachteil der vGA ist aber dann, dass ich plus 6 % Zinsen auf diesen Nachzahlungsbetrag zu zahlen habe, weil die Betriebsprüfung kommt in der Regel 3, 4, 5 Jahre später.

Aber diese 6 % liegen gerade beim Bundesverfassungsgericht. Da ist zu erwarten, dass das auf 2 bis 3 % in den nächsten Jahren gesetzlich reduziert wird.

5. JUHN Partner – Beratungsexpertise zur GmbH-Besteuerung

Ja, Sie merken, wir haben uns auf die GmbH-Besteuerung spezialisiert. Wenn Sie dazu Fragen haben, wir beraten Sie gerne. Nehmen Sie diese Berechnung doch einfach mal als Anlass, Kontakt zu uns aufzunehmen.

Wir betreuen Sie langfristig, nicht nur bei der Definition der Höhe des Geschäftsführergehaltes, sondern auch bei der Finanzbuchhaltung, bei der Abschlusserstellung, bei der Lohnbuchhaltung und der Steuererklärung, sowohl auf GmbH-Ebene als auch auf privater Ebene. Schauen Sie auf unsere Webseite. Zu diesem Thema haben wir ein Blog-Beitrag verfasst und auf unsere Webseite allgemein finden Sie so viele Informationen zur Besteuerung von Kapitalgesellschaften. Und vergessen Sie nicht, diesen YouTube-Kanal hier zu abonnieren. Und bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.


Steuerberater für Unternehmensteuerrecht

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert. Bei der steuerrechtlichen Gestaltung von Personengesellschaften schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

  1. Individueller Rechtsformvergleich zwischen GmbH und GmbH & Co. KG
  2. Optimierte Besteuerung der GmbH & Co. KG
  3. Gestaltungsberatung zur Gewinnausschüttung von Personengesellschaften
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Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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