Unternehmensregister & Bundesanzeiger – Informationen zu Unternehmen
Ähnlich wie das Handelsregister ist das Unternehmensregister eine Informationsquelle über Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Allerdings bestehen hierbei einige Unterschiede. Zwar greift das Unternehmensregister auch auf Informationen zu, die im Handelsregister hinterlegt sind, und stellt sie online zur Verfügung. Doch bietet das Unternehmensregister darüber hinaus auch die Möglichkeit zur Einsichtnahme in Gesellschaftsverträge und Satzungen sowie in die beim Bundesanzeiger hinterlegten oder veröffentlichten Bilanzen von Kapitalgesellschaften. Allerdings fehlt dem Unternehmensregister die Eigenschaft der Verbindlichkeit. Somit erfüllt sie lediglich den Zweck der öffentlichen Information. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass der Bundesanzeiger das Unternehmensregister führt.
Jedenfalls können die Informationen, die man über das Unternehmensregister beziehen kann, verschiedenen Zwecken dienen. So kann man die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens, das man kaufen möchte, im Vorfeld der Kaufverhandlungen analysieren. Aber auch Informationen über ein konkurrierendes Unternehmen können bisweilen nützlich sein.
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1. Was ist das Unternehmensregister?
Das Unternehmensregister ist eine online erreichbar gestellte Datenbank, die auf Anfrage Informationen über Unternehmen zur Verfügung stellt. Darunter fallen Eintragungen in das Handelsregister, das Partnerschaftsregister sowie das Genossenschaftsregister. Dabei betreibt der Bundesanzeiger das Unternehmensregister. Daher nimmt das Unternehmensregister auch Zugriff auf die Bekanntmachungen des Bundesanzeigers.
2. Welchen Zweck erfüllt das Unternehmensregister?
In erster Linie dient das Unternehmensregister als zentrale Informationsquelle zu allen Arten von öffentlich verfügbaren Daten über in Deutschland ansässige Unternehmen. Damit sind alle in ein öffentliches Register eintragungspflichtigen und eintragungsfähigen Angaben im Umfang enthalten. Darüber hinaus informiert das Unternehmensregister aber auch zu Rechnungslegung und Finanzberichten, was sowohl die Handelsbilanzen im Jahresabschluss als auch beim Konzernabschluss umfasst.
Weiterhin kann man über das Unternehmensregister Einsicht in Gesellschaftsverträge und Satzungen von Unternehmen erhalten. Selbstverständlich gilt dies auch für jegliche Änderungen, die dem jeweiligen Register vorliegen.
Außerdem sind auch Veröffentlichungen der Unternehmen über das Unternehmensregister zentral abrufbar. Neben den Bilanzen zählen zum Beispiel die Einberufung von Gesellschafterversammlungen oder Aktionärsversammlungen oder ad-hoc-Mitteilungen hierzu.
Allerdings bietet das Unternehmensregister keinen Vertrauensschutz im Hinblick auf die dort zur Verfügung gestellten Informationen. Denn diesen Schutz können nur die amtlichen Register gewähren. Doch durch den Zugriff des Unternehmensregisters auf die Originaleintragungen in den jeweiligen Registern ist diese Einschränkung aufgehoben.
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3. Wer steht im Unternehmensregister?
Wie bereits erwähnt, sind alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland im Unternehmensregister abrufbar. Das umfasst sowohl Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, also eingetragene Kaufleute, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, als auch Partnerschaftsgesellschaften und Genossenschaften.
4. Was steht im Unternehmensregister?
Über das Unternehmensregister kann man eine Vielzahl von Informationen abrufen. So sind Auszüge aus dem Handelsregister in Form eines aktuellen Abdrucks (AD) oder chronologischen Abdrucks (CD) abrufbar. Außerdem stehen auch historische Auszüge (HD) aus der Zeit vor Umstellung der Registerführung auf das elektronische Verfahren zur Verfügung. Darin sind Angaben enthalten, die entweder als eintragungspflichtig oder eintragungsfähig gelten. Die wichtigsten Inhalte umfassen folgende Angaben zu einem Unternehmen:
- Firma (unter Angabe der Rechtsform)
- Sitz der Firma (Geschäftsanschrift) sowie von Zweigniederlassungen
- Gegenstand des Unternehmens
- Angaben zur Vertretungsmacht (Geschäftsführer, Prokura)
- Angaben zum Kapital (falls gesetzlich erforderlich)
- Informationen zu den Gesellschaftern (Gesellschafterliste)
Außerdem veröffentlicht das Unternehmensregister unter Bezug der Eintragungen der Handelsregister auch Angaben zu Änderungen bei den Rechtsverhältnissen. So sind Eintragungen zu Umwandlungen, Insolvenzen, Ein- sowie Austritten von Gesellschaftern, oder gar das Ende der Unternehmung über das Unternehmensregister erhältlich. Ebenfalls über das Unternehmensregister abrufbar sind Unternehmensverträge, also Gewinnabführungsverträge oder Beherrschungsverträge, von in Organschaften verbundenen Unternehmen oder Konzernen.
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5. Wie bezieht man Informationen aus dem Unternehmensregister?
Um nun Zugriff auf Unternehmensdaten zu nehmen, geht man zunächst auf die Homepage des Unternehmensregisters. Dort kann man das Unternehmen angeben, für das man Informationen zu erhalten wünscht. Außerdem kann man dort spezifizieren, ob man nur nach Informationen aus dem jeweiligen Register oder Veröffentlichungen suchen möchte. Selbstverständlich kann man auch alle Daten beim Unternehmensregister anfordern. Falls man beide auswählt, erhält man in der darauffolgenden Ansicht eine Übersicht über die über das Unternehmensregister aufrufbaren Eintragungen. Die entsprechende Wahl führt dann zu einer Aufforderung zur Zahlung der damit verbundenen Gebühr. Gleichzeitig liegt das gewählte Dokument im Dokumentenkorb. Und nach der Zahlung kann man es von dort aus herunterladen.
6. Fazit zum Abruf von Daten über das Unternehmensregister
Somit ist die Beschaffung von Informationen zu anderen Unternehmen über das Unternehmensregister bequem und einfach möglich. Folglich kann man beispielsweise erfahren, wie die Bilanz einer konkurrierenden Kapitalgesellschaft in der Vergangenheit ausgefallen ist. Ebenso ist eine Analyse der Finanzlage eines Unternehmens auf diese Weise möglich. Schließlich kann es von Vorteil sein, wenn man frühzeitig erkennt, ob die Konkurrenz mit einer Abwehr einer drohenden Insolvenz beschäftigt ist. Außerdem hilft die Online-Abfrage über das Unternehmensregister aber ebenso bei der Einschätzung, ob ein Kauf des betrachteten Unternehmens in Frage kommt. Und da diese Informationen öffentlich einsehbar sind, geschieht dies sogar ganz legal.
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