GmbH in Österreich – Steuern im Vergleich zur deutschen GmbH
Sowohl in Deutschland als auch in Österreich zahlt eine GmbH Steuern. Auch wenn es hierbei in beiden Fällen um Körperschaftsteuer geht, so bestehen doch gewisse Unterschiede. So zahlt eine GmbH in Österreich 25 % Körperschaftsteuer, aber keine Gewerbesteuer. Außerdem sind Gewinne, die eine GmbH von einer Tochtergesellschaft erhält, in Österreich komplett steuerfrei. Allerdings ist der Verkauf einer Tochtergesellschaft bei einer solchen Holding für eine GmbH in Österreich in vollem Umfang steuerpflichtig. Somit findet eine Doppelbesteuerung auf Ebene der GmbH sowie der Gesellschafter in Österreich statt. Deshalb nutzt man in Österreich eine Umwandlung, um den Verkauf eines Unternehmens lediglich auf privater Ebene zu versteuern.
Besteuerung einer GmbH in Österreich und Deutschland
Wir klären, welche Gemeinsamkeiten & Unterschiede es bei der Besteuerung einer GmbH in Österreich & in Deutschland gibt.
1. Steuern bei einer GmbH in Österreich – Einleitung
Das Steuerrecht in Österreich hat viele Gemeinsamkeiten mit dem deutschen Steuerrecht. Insbesondere bei Kapitalgesellschaft ist dies offensichtlich. So nennt man die Steuer, die sie zu zahlen haben, in beiden Ländern Körperschaftsteuer. Auch das Gesetz, das diese Ertragsteuer kodifiziert, heißt in Österreich Körperschaftsteuergesetz. Jedoch gibt es auch zahlreiche Regelungen, die von jenen in Deutschland abweichen. Abgesehen von anderen Unterschieden, die zwischen einer GmbH in Deutschland und in Österreich ebenfalls existieren, wollen wir in diesem Beitrag jedoch nur die Steuern vergleichen.
2. GmbH in Österreich zahlt Steuern auf das Welteinkommen
Da in Österreich wie in Deutschland und vielen anderen Ländern das Welteinkommensprinzip gilt, zahlt auch eine GmbH dort Steuern auf alle inländischen und Ausländischen Einkünfte.
Auch die Art der Einkünfte hat keinen Einfluss auf die Steuerpflicht. So existieren in Österreich die selben Einkunftsarten, die auch das deutsche Steuerrecht kennt. Somit muss auch eine GmbH in Österreich Steuern auf die selben Einkünfte entrichten, die eine GmbH in Deutschland ebenfalls zu berücksichtigen hat.
In diesem Zusammenhang sollte man also schauen, ob eine GmbH in Österreich beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig ist. Dabei entsprechen die Kriterien für eine unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich jenen in Deutschland. Denn wenn eine GmbH in Österreich ihren durch Satzung oder den Ort der Geschäftsleitung bestimmten Sitz hat, dann ist sie dort unbeschränkt steuerpflichtig. Liegt jedoch beispielsweise der Ort der Geschäftsleitung außerhalb von Österreich, dann ist die GmbH nur beschränkt im Inland steuerpflichtig. In diesem Fall zahlt eine GmbH in Österreich nur auf die dort generierten Einkünfte Steuern. Allerdings kann ein Doppelbesteuerungsabkommen mit einem anderen Staat das Besteuerungsrecht Österreichs gegenüber einer beschränkt steuerpflichtigen GmbH berühren. Falls dies zutrifft, kann dies für eine solche GmbH de facto zu einer Vermeidung der Steuern in Österreich führen.
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3. Steuern einer GmbH in Österreich – Abschaffung der Gewerbesteuer
Der erste Punkt in unseren Erläuterungen über die Steuern, die eine GmbH in Österreich zahlt ist bereits erhellend. Denn sie zahlt, anders als eine deutsche GmbH, keine Gewerbesteuer. Zwar gab es bis 1993 eine Gewerbesteuer, jedoch zahlt dort seitdem keine GmbH und kein anderes Unternehmen eine solche Steuer.
Dagegen haben wir in Deutschland, obschon sie schon seit Langem in der Kritik steht, nach wie vor eine Gewerbesteuer. Viele Unternehmer hierzulande würden eine Reform der Gewerbesteuer begrüßen. Und eine Abschaffung dieser in weiten Teilen der Welt unbekannten Steuer würde sie sogar beglücken. Jedoch müsste dann der Gesetzgeber einen anderen Weg finden, um auch die Städte und Gemeinden am Steueraufkommen zu beteiligen. Schließlich müssen auch sie ihre Aufgaben im Dienste der Öffentlichkeit erfüllen. Doch ohne eine adäquate finanzielle Ausstattung ist ihnen dies unmöglich.
4. Steuern einer GmbH in Österreich – Körperschaftsteuer
Nachdem wir nun die Gewerbesteuer mangels Relevanz als Steuer einer GmbH in Österreich ausschließen konnten, widmen wir uns nun der Ertragsteuer. Dabei weisen wir zu Beginn auf einen anderen Unterschied zur Körperschaftsteuer in Deutschland hin. Während nämlich in Deutschland die Abkürzung KSt für diese Steuerart geläufig ist, verwendet man in Österreich die Abkürzung KöSt.
4.1. GmbH in Österreich zahlt 25 % Steuern
Die Körperschaftsteuer ist in Österreich, ebenso wie in Deutschland, mit einem pauschalen festen Steuersatz belegt. Allerdings beträgt er in Österreich 25 % statt der 15 %, die eine GmbH in Deutschland zahlt. Doch sollte man hierbei in Erinnerung behalten, dass die GmbH in Österreich auch keine Gewerbesteuer zahlt. Unter Berücksichtigung dieser Tatsache, zahlt die GmbH in Österreich also insgesamt 5 % weniger Steuern, als ihr Gegenstück in Deutschland.
4.2. GmbH in Österreich zahlt fixe Steuern (Mindeststeuer)
Allerdings gibt es auch noch einige weitere Aspekte, die man bei der Körperschaftsteuer in Österreich zu beachten hat. So zahlt eine GmbH in Österreich stets einen gewissen Betrag an Steuern. Dabei hängt die Höhe der Steuer in Österreich vom Zeitpunkt der Gründung der GmbH ab. Denn in den ersten fünf Jahren zahlt eine GmbH in Österreich je EUR 125 pro Quartal beziehungsweise EUR 500 pro Jahr an fixen Steuern. Daraufhin folgt eine Periode von weiteren fünf Jahren, in der die Steuer je EUR 250 pro Quartal und somit EUR 1.000 jährlich beträgt. Und ab dem elften Jahr kommt die volle Höhe der Mindestkörperschaftsteuer von EUR 437,50 pro Quartal, was im Kalenderjahr zu einem Gesamtbetrag von EUR 1.750 anwächst. Dadurch möchte man in Österreich vermeiden, dass noch junge Unternehmen im gleichen Umfang der Besteuerung unterliegen, wie eine bereits seit Jahren etablierte GmbH.
Andererseits hat diese Mindestkörperschaftsteuer in Österreich auch einen anderen Effekt. Denn selbst wenn die GmbH statt einem Gewinn einen Verlust schreibt, was insbesondere bei gerade erst gegründeten Unternehmen eintritt, muss die GmbH eine Steuer an den Fiskus in Österreich entrichten. Allerdings kann sie die hierbei entrichtete Steuer auf die Steuerlast, die sie bei kommenden Gewinnen zu tragen hat, zukünftig anrechnen. Also existiert in Österreich eine andere Form der Anrechnung von Verlusten als in Deutschland.
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5. GmbH als Holding in Österreich zahlt keine Steuern bei Dividenden
Wenn eine GmbH in Deutschland als Holding eine Dividende von einem Tochterunternehmen erhält, dann sind diese Einnahmen im Prinzip steuerfrei. Schließlich hat das Tochterunternehmen diesen Gewinn ja bereits selbst versteuert. Allerdings gilt hierbei als Voraussetzung, dass die Beteiligung am Tochterunternehmen zu Beginn des Kalenderjahres mindestens 10 % beträgt. Außerdem gilt eine weitere Einschränkung, die zu einer indirekten Doppelbesteuerung der eigentlich steuerfreien Dividende führt, wenn auch nur in geringem Umfang. So gelten 5 % der Dividende als pauschaler Betriebsaufwand, der von der Steuerbefreiung ausgeschlossen ist. Also zahlt die deutsche Holding-GmbH 15 % Körperschaftsteuer auf 5 % der erhaltenen Dividende. Genauer gesagt sind dies somit 1,5 % der Gewinnausschüttung.
Auch wenn dies ein nur geringer Betrag ist, so stellt dies dennoch eine gewisse Doppelbesteuerung in Deutschland dar. Anders ist es in Österreich. Denn eine GmbH in Österreich, die als Holding eine Gewinnausschüttung ihrer Tochtergesellschaft erhält, braucht hierauf keine Steuern zu zahlen. Obwohl keine Steuer hierauf anfällt, ist eine GmbH in Österreich jedoch dazu verpflichtet diese Einkünfte bei ihrer Steuererklärung anzugeben.
6. GmbH in Österreich zahlt Steuern beim Unternehmensverkauf
Falls eine deutsche GmbH Anteile an einem Tochterunternehmen verkauft, dann sind die dabei realisierten Gewinne steuerfrei. In Österreich zahlt jedoch eine GmbH auch auf den Gewinn des Verkaufs eines Tochterunternehmens Steuern. Daher besteht der Unterschied zwischen einer GmbH in Deutschland und in Österreich in dieser Hinsicht nur bei der Besteuerung von Holding-Gesellschaften.
Allerdings muss man dabei berücksichtigen, dass neben der Besteuerung des Gewinns aus dem Verkauf der Tochtergesellschaft einer Holding-GmbH in Österreich im Rahmen der Körperschaftsteuer gegebenenfalls auch eine weitere Steuer auf die Gewinnausschüttung an den Gesellschafter der Holding-GmbH entsteht. Somit führt der Verkauf einer Tochtergesellschaft durch eine GmbH in Österreich faktische zu einer doppelten Steuer. Um also eine operative Tochtergesellschaft einer Holding-GmbH in Österreich ohne Doppelbesteuerung zu verkaufen, sollte man frühzeitig eine Umstrukturierung vornehmen.
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