Steuergestaltung als wichtiger Teil für Unternehmen

Voraussetzungen und Zielsetzung

Wirtschaftliches Handeln – Bedeutung der Steuergestaltung

Wirtschaftliches Handeln ist heutzutage Voraussetzung für eine erfolgreiche Unternehmensführung sowie eine nachhaltige unternehmerische Tätigkeit. Dabei ist die steuerliche Relevanz bedeutender als jemals zuvor. Digitale Geschäftsmodelle reduzieren Steuerzahlungen zunehmend und werden dadurch für viele Bereiche der Wirtschaftswelt immer stärkere Konkurrenten. Jedoch gibt es auch für viele kleinere und mittelgr0ße Unternehmen enormes Einsparpotenzial. Denn im Rahmen einer durchdachten Steuerplanung können frühzeitig Steuerzahlungen, die in Zukunft anfallen würden verhindert werden. Insbesondere unser neues Programm Steuergestaltung 12.0 hilft jedem Unternehmen in eine steuergünstige Unternehmensstruktur zu gelangen sowie weitere bedeutende Steuervorteile zu nutzen.

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die verschiedenen Möglichkeiten zur optimalen Unternehmensstruktur spezialisiert. Dabei arbeiten wir für jeden Mandanten individuelle Gestaltungsmodelle aus.

Steuergestaltung 12.0 | Interview über den Start mit Christoph Juhn

In diesem Video erklären wir, wie Sie durch das Programm Steuergestaltung 12.0 zukünftig Steuern sparen können.

1. Zielsetzung wirtschaftlichen Handelns

Inzwischen gilt es bei wirtschaftlichem Handeln nicht mehr nur das Geschäftsmodell eines Unternehmen bestmöglich umzusetzen, sondern vielmehr gesamtwirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen zu treffen. Dabei gilt es zu unterschiedlichen Zeitpunkten während sowie bereits vor Beginn der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens wichtige Entscheidungen zu treffen. Denn schlussendlich läuft bei einem Unternehmen alles auf die Maximierung der Konsummöglichkeiten hinaus. Somit gilt es von den erwirtschafteten Erträgen möglichst hohe prozentuale Anteile auszuschütten oder für zukünftige Investitionen im Unternehmen zu thesaurieren. Jedoch gibt es einen, für die meisten Unternehmer eher unbekannten, reduzierenden Faktor in dieses Kalkül einzubeziehen. Denn Steuern stellen eine enorme Belastung für wirtschaftliches Handeln in Unternehmen dar.

Da auf unterschiedliche Tatbestände teilweise verschiedene Steuersätze bzw. auch unterschiedliche Rechtsvorschriften anzuwenden sind, verändern sich dadurch Zahlungsströme und gegebenenfalls auch Produktpreise. Deshalb gilt es von Beginn an Steuern in die Unternehmensplanung einzubeziehen.

Zudem gilt es die durchaus vorhandenen Belastungsunterschiede für unterschiedliche Gesellschaftsformen, wie Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften, sowie für unterschiedliche Tatbestände zu kennen und im besten Fall zu vermeiden. Dabei gilt es besonders Steuerplanungsaspekte zu berücksichtigen.

2. Steuerplanung unter Beachtung wirtschaftlichen Handelns

Im Folgenden wird Steuerplanung als vorausschauender Teil eines funktionierenden Unternehmens erklärt. Dabei gilt bei der Steuerplanung, dass durch Kenntnis möglicher Handlungsalternativen steuerliche Auswirkungen gezielt erfüllt oder eben vermieden werden können. Die Handlungsalternativen stehen in direktem Zusammenhang zur Geschäftstätigkeit und reichen von Rechtsformwahl über Unternehmenskäufe und Unternehmensverkäufe bis hin zu internationalen Umwandlungen.

2.1. Zielrichtung

Durch wirtschaftliches Handeln ergibt sich für jedes Unternehmen das Ziel möglichst hohe Steuerbegünstigungen in Anspruch zu nehmen oder eben auch Steuernachteile zu vermeiden. Dabei soll der Zahlungsüberschuss insbesondere nach Steuern maximiert werden und somit die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens gesichert werden.

2.2. Voraussetzungen

Um wirtschaftliches Handeln auch auf die Steuerplanung auszuweiten benötigt es extrem gute Kenntnisse im inländischen, immer häufiger aber auch im grenzüberschreitenden Steuerrecht. Darunter fallen insbesondere Aspekte wie das Außensteuergesetz oder die BEPS-Richtlinie der OECD, wodurch bestimmte Steuergestaltungsmöglichkeiten eingegrenzt werden.

Dennoch gilt es die unterschiedlichen Tatbestände, denen das Unternehmen möglicherweise unterliegt, zu kennen. Häufig ist nämlich die Fragestellung nach dem Vorliegen der Voraussetzungen für eine Besteuerung von Unternehmensvorgängen deutlich unsicherer, falls Sie kein Experte sind, als die Berechnung der Besteuerung an sich. Somit ist es relevant, dass Sie besonders vor der Durchführung spezifischer Vorgänge die Tatbestandsvoraussetzungen dieser kennen sowie Handlungsalternativen für diese Vorgänge. Um diese Ausgangslage kümmern wir uns gewissenhaft als Ihr Steuerberater. Außerdem beraten wir direkt zu den Steuerauswirkungen verschiedener Optionen und stellen Sie und Ihr Unternehmen zukunftssicher auf.

Weiterhin wird bei der vorausschauenden Steuerplanung sowie der Gestaltungsberatung immer unter Beachtung aktuellster Rechtsprechung im Steuerrecht vorgegangen. Dadurch grenzt man diese Bereich auch sehr deutlich von der Steuerhinterziehung ab. Sofern Sie sich unsicher im Bezug auf vergangene Sachverhalte sind, untersuchen wir diese gerne für Sie und helfen im Zweifel bei einer Selbstanzeige. Jedoch wird durch Steuergestaltung ausschließlich geltendes Recht für Sie als Mandanten optimiert, indem die vom Gesetzgeber vorgesehenen Vorgänge steuerlich optimiert werden.

Haben Sie Fragen zur
Steuerplanung?

Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten:

3. Mögliche Auswirkung von Steuern

Indem ein Unternehmer sich über die wirtschaftlichen Folgen von Steuern bewusst wird, nutzt dieser deren Auswirkung überhaupt erst. Dabei gilt es vorab durch Steuerplanung gezielt auf zukünftige Gestaltungen hinzuarbeiten. Unter anderem ist es möglich, dass Unternehmen Ihre strategischen Entscheidungen verändern, da durch die Einbeziehung von Unternehmensteuern Handlungsoptionen sich verschlechtern oder verbessern. Dabei gilt es grundsätzlich in zwei Kategorien von Entscheidungen zu unterscheiden.

3.1. Laufende betriebliche Entscheidungen

Indem Steuern berücksichtigt werden, können sich die Kosten im Rahmen von Beschaffungsvorgängen ändern. Denn international herrschen häufig unterschiedliche Steuersätze, welche sich beispielsweise auf Güterpreise auswirken können. Zudem kann es von wirtschaftlichem Interesse sein, dass unterschiedliche Finanzierungsformen genutzt werden. Denn Fremdfinanzierung ermöglicht häufig den Abzug der dadurch entstehenden Kosten sowie eine Reduzierung der Steuerlast. Aber dies unterscheidet sich zudem je nach der genutzten Gesellschaftsform, da bei Personengesellschaften unter anderem der Schuldzinsenabzug greift.

Zudem ist insbesondere bei Ausschüttungen der zugrundeliegende Steuersatz der Anteilseigner sowie die Rechtsform der Gesellschaft zu beachten. Dies hat weitreichende Folgen für Sie als Unternehmer und für wichtige jährliche Vorgänge im Unternehmen. Außerdem kann hierbei gut durch Umstrukturierungen der Gesellschaftsstruktur eine nicht vorteilhafte Besteuerung umgangen werden.

3.2. Aperiodische Entscheidungen

Auch bei aperiodischen Entscheidungen kann Steuerplanung und Steuergestaltung hilfreich sein. Denn grundsätzlich gilt für jede Steuerplanung, dass Unternehmen zunächst auf die richtige Rechtsform geprüft werden sollten. Um danach für das Unternehmen und die dazugehörenden Gesellschafter die individuell passende Rechtsform zu erreichen, muss häufig eine Umstrukturierung in eine andere Gesellschaftsform oder eine neue Gesellschaftsstruktur vorgenommen werden. Dabei empfehlen wir unseren Mandanten häufig eine Holding-Struktur, welche viele Vorteile mit sich bringt. Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich gerne direkt an uns. Weiterhin stellt sich die Frage der Umstrukturierung auch bei Sachverhalten wie einer Betriebsaufgabe oder einem Unternehmensverkauf sowie häufig auch bei Standortverlagerungen oder einem Wegzug der Gesellschafter ins Ausland.

Warum die DOPPELTE HOLDING die beste Rechtsform ist!

In diesem Video erklären wir, wie Sie durch Kombination einer Holding-GmbH und einer Holding-GmbH & Co. KG Steuern sparen können.

4. Relevanz der Steuerplanung für wirtschaftliches Handeln

4.1. Nachsteuerergebnis verbessern

Die Verbesserung des Nachsteuerergebnisses wird durch Steuerplanung sowie Steuergestaltung forciert und hat unterschiedliche Folgen. Dabei kann unter anderem eine höhere Wettbewerbsfähigkeit erreicht werden, indem zusätzliches Kapital für Investitionen zur Verfügung steht. Des Weiteren kann der Unternehmenswert gesteigert werden, wodurch Anteilseigner und Gesellschafter enorm profitieren. Denn meistens sind auch die Ausschüttungszahlungen daran gekoppelt. Zudem ermöglicht ein besseres Nachsteuerergebnis eine Arbeitsplatzsicherung der Manager der Gesellschaft sowie eine voraussichtlich verbesserte Entlohnung.

4.2. Weitere Effekte der Steuerplanung

Zudem ermöglicht eine ausführliche Planung Liquiditätseffekte bei Steuerzahlungen sowie die bereits angesprochene Rangfolgeänderung von Handlungsalternativen durch Einbezug der Steuerzahlung. Entsprechende Kalkulationen werden gerne von uns aufbereitet.

5. Unser Programm Steuergestaltung 12.0

Um Unternehmen und Gesellschaftern in ihrem wirtschaftlichen Handeln zu unterstützen, haben wir das Programm Steuergestaltung 12.0 gestartet. Dabei helfen wir Ihr Unternehmen in eine optimale Unternehmensstruktur zu bringen, damit die Steuerlast möglichst gering gehalten wird. Zudem sind 12 exklusive Steuergestaltungsmodelle Teil des Programms, die eine Steuerreduktion gewährleisten. Darunter finden sich unter anderem nachfolgende Themen:

  • Steuerreduktion für Ihr Unternehmen von 50 % auf 25 %
  • 4.000 € Steuerersparnis sofort für jede GmbH
  • Vorteile der Holdinggesellschaft
  • Kapitalaufbau durch zwei Jahre Steueraufschub
  • Immobilien (Vorteile bei unterschiedlichen Haltungsformen)
  • Gewinnverlagerung (Steuersatz von 1-25 % im Ausland)
  • Steuerfreier Unternehmensverkauf / Unternehmenskauf bei Vorausplanung
  • Doppelte Holding
  • Strategien für Gewinnausschüttungen
  • Vermögen erbschaftsteuerlich optimiert übertragen

Wir passen diese Gestaltungen individuell auf Ihre Bedürfnisse und Ihre Unternehmenssituation an. Dabei können Sie steuerplanerische Vorteile erzielen und auf zukünftige spezielle Unternehmenssituationen angemessen reagieren. Zudem sind Sie rechtlich abgesichert, da die Steuergestaltungen bereits mehrfach durchgeführt wurden und vom Gesetzgeber anerkannt sind. Wenn Sie weitere Fragen zum Programm an sich oder zu den Themen Steuergestaltung und Steuerplanung haben, kontaktieren Sie uns gerne.


Steuerberater für Gestaltungsberatung

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert. Beim Thema Steuerplanung schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

Steuergestaltung

  1. Strategische Beratung bei Kapitalgesellschaften (Erwerb eigener Anteile, disquotale Gewinnausschüttung, Organschaft, Holdingstrukturen etc.)
  2. Beratung zu sämtlichen Umwandlungsvorgängen (Einbringung, Verschmelzung, Formwechsel, Anteilstausch)
  3. Beratung beim Unternehmenskauf (Verkauf GmbH, Verkauf GmbH & Co. KG, Nutzung von Verlustvorträgen)
  4. Unterstützung beim Unternehmensverkauf (Vorteile bei Share Deal & Asset Deal)
  5. Beratung zur internationalen Steuergestaltung
  6. Beratung zur Vermeidung des Gestaltungsmissbrauchs

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

Standort
Köln

image Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo. bis Sa. 8:00 - 20:00 Uhr

Standort
Düsseldorf

image Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo. bis Sa. 8:00 - 20:00 Uhr

Standort
Frankfurt

image Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo. bis Sa. 8:00 - 20:00 Uhr

Standort
Bonn

image Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo. bis Sa. 8:00 - 20:00 Uhr

Standort
Dubai

image Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo. bis Sa. 8:00 - 20:00 Uhr

Telefon-/ Videokonferenz

image Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo. bis Sa. 8:00 - 20:00 Uhr


Lehrauftrag für Steuergestaltung

Unsere besonderen Expertisen für Steuergestaltungen und den Gestaltungsmissbrauch werden auch durch die FOM Hochschule bestätigt. Steuerberater Christoph Juhn wurde dort zum Lehrbeauftragten für Steuerrecht berufen und lehrt seit dem Wintersemester 2013 die Veranstaltung „Steuergestaltung/Steuerplanung“. Das vorlesungsbegleitende Skript stellen wir Ihnen hier gerne vorab als Information zum kostenlosen Download zur Verfügung (Hinweis zum Gestaltungsmissbrauch und zur Gesamtplanrechtsprechung auf Folie 20 f.):

Ihr Browser unterstützt keine direkte PDF-Anzeige innerhalb dieser Webseite. Über den nachfolgenden Link können Sie das PDF öffnen.

PDF öffnen.