Angemessenes GmbH-Geschäftsführergehalt – diese vier Kriterien geben den Ausschlag
Wenn man als GmbH-Gesellschafter auch Geschäftsführer ist, dann kann man das Geschäftsführergehalt dazu nutzen, um Steuern zu sparen. Denn je höher das Geschäftsführergehalt liegt, desto geringer fällt die Steuer aus. Allerdings gilt hierbei auch, dass man im Rahmen des Üblichen bleibt, weil das Finanzamt sonst übermäßige Bezüge als verdeckte Gewinnausschüttung betrachtet und entsprechend besteuert. Daher sollte man vier Kriterien beachten, die sicherstellen, dass ein angemessenes Geschäftsführergehalt vorliegt. So muss ein angemessenes Geschäftsführergehalt einem Fremdvergleich standhalten. Dies gilt sowohl im Vergleich zu Geschäftsführern in anderen Unternehmen als auch im eigenen. Weiterhin muss das Fixgehalt mindestens 75 % der gesamten Bezüge betragen und nur 25 % auf Tantieme entfallen. Drittens muss gewährleistet sein, dass die GmbH eine ausreichend hohe Eigenkapitalverzinsung erhält. Denn selbst eine juristische Person kann kein Interesse daran haben, dass ihrem Geschäftsführer der gesamte Gewinn als Geschäftsführergehalt zufällt. Und viertens gelten rückwirkende Erhöhungen des Geschäftsführergehalts ebenfalls als verdeckte Gewinnausschüttungen.
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Optimierung von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführergehältern spezialisiert. Dabei arbeiten wir für jeden Mandanten individuelle Gestaltungsmodelle zur Optimierung der Geschäftsführergehälter aus. Aufgrund der aktuellen Relevanz haben wir mehrere Beiträge zu diesem Thema publiziert:
Datum |
Thema |
17. August 2019 |
Video: 5 Steuervorteile der GmbH optimal nutzen: 30% Steuern Dividenden Veräußerung Immobilien Gehalt |
17. Januar 2020 |
GmbH-Gesellschafter: Geschäftsführergehalt oder Gewinnausschüttung? |
20. Januar 2020 |
Video: So hoch muss das Geschäftsführergehalt bei der GmbH sein |
09. Juli 2021 |
Branchenkennzahlen zum Geschäftsführergehalt |
06. August 2021 |
Angemessenes GmbH-Geschäftsführergehalt – diese vier Kriterien geben den Ausschlag (dieser Beitrag) |
Unser Video:
Geschäftsführergehalt
In diesem Video erklären wir, wie hoch Sie das Geschäftsführergehalt optimal ansetzen, um die Steuerbelastung deutlich zu reduzieren.
1. Angemessenes Geschäftsführergehalt – Einleitung
GmbH-Gesellschafter, die ihre eigene Gesellschaft leiten, haben die Möglichkeit über ihr Geschäftsführergehalt Einfluss auf die Besteuerung zu nehmen. Und zwar gelingt dies sogar auf zwei unterschiedlichen Ebenen. Einerseits stellt das Geschäftsführergehalt Betriebsausgaben dar, die in der Regel abziehbar sind und somit den steuerpflichtigen Gewinn der GmbH senken. Somit fallen geringere Körperschaftsteuern und Gewerbesteuern an, wenn das Geschäftsführergehalt höher ausfällt. Andererseits kann die Besteuerung des Geschäftsführergehalts auf Ebene des Gesellschafters unter bestimmten Umständen günstiger ausfallen, als wenn man den gleichen Betrag als Dividende erhalten würde.
Natürlich würde die Finanzverwaltung es als Gestaltungsmissbrauch erachten, wenn ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer den gesamten Unternehmensgewinn als Geschäftsführergehalt beanspruchen wollte. Andererseits gilt in einem solchen Fall natürlich die Freiheit, ein Geschäftsführergehalt nach eigener Vorstellung zu bestimmen. Also wo soll man die Grenze ziehen, bis zu der man sich mit dem Finanzamt über ein angemessenes Geschäftsführergehalt einigen kann?
2. Angemessenes Geschäftsführergehalt: Rechtsgrundlagen
In der Auseinandersetzung mit dem Finanzamt zur Frage, ob ein angemessenes Geschäftsführergehalt vorliegt, muss man sich auf verschiedene Rechtsgrundlagen stützen. Ganz wichtig hierbei ist, was die gesetzlichen Vorgaben zum Punkt verdeckte Gewinnausschüttungen ausführen. Denn alles, was über ein angemessenes Geschäftsführergehalt hinausgeht, qualifiziert man automatisch als verdeckte Gewinnausschüttung.
Zwar nimmt § 8 Absatz 3 Satz 2 KStG explizit Bezug zum Terminus technicus verdeckte Gewinnausschüttung (kurz vGA), doch sucht man dort wie anderswo in Steuergesetzen vergebens nach einer genauen Definition des Begriffs. Stattdessen muss man hierbei der Rechtsprechung folgend eine Definition erarbeiten. Diese lautet allgemeinhin, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung darstellt und somit Einfluss auf die Höhe des Einkommens der Gesellschaft hat. Dabei ist sie im Gesellschaftsverhältnis zum Geschäftsführer begründet, ohne dabei auf einem ordentlichen Gesellschafterbeschluss zu beruhen. Dies gilt auch für dem Geschäftsführer nahestehende Personen.
Was in dieser allgemein akzeptierten Definition weniger eine Rolle spielt, ist, ab wann genau eine durch das Gesellschaftsverhältnis verursachte Vermögensminderung im Rahmen eines Geschäftsführergehalts vorliegt. Dazu orientieren sich Geschäftsführer ebenso wie die Finanzverwaltung nach den in der Wirtschaft üblichen Standards. Doch letztlich überlässt man in strittigen Fällen die Entscheidung darüber, ob ein angemessenes Geschäftsführergehalt vorliegt, den Finanzgerichten oder, in letzter Instanz, dem Bundesfinanzhof.
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3. Angemessenes Geschäftsführergehalt: 4 wichtige Kriterien
Um nun den Rahmen zu stecken, mit dem wir bestimmen, was ein angemessenes Geschäftsführergehalt ist, führen wir vier Kriterien an, deren Bedingungen man unbedingt beachten sollte, um eine verdeckte Gewinnausschüttung zu vermeiden.
3.1. Angemessenes Geschäftsführergehalt Kriterium 1: Fremdvergleich
Der erste Punkt auf unserer Agenda ist oftmals auch der wichtigste, denn er betrifft die Höhe des Geschäftsführergehalts. Ob nun ein angemessenes Geschäftsführergehalt vorliegt, hängt also maßgeblich davon ab, was auch andere Geschäftsführer in vergleichbarer Position und Situation verdienen. Einerseits kann man das über bestimmte Branchenkennzahlen bestimmen, die auch von der Finanzverwaltung anerkannt sind. Damit kann man den Vergleich zu Geschäftsführergehältern in anderen Unternehmen ziehen. Doch neben dem externen Fremdvergleich kann auch ein interner Fremdvergleich erforderlich sein. Falls nämlich im selben Unternehmen mindestens ein weiterer Geschäftsführer tätig ist, dann ist auch dessen Geschäftsführergehalt bei dieser Betrachtung relevant.
Ein weiterer Punkt, den man unter dem Aspekt Fremdvergleich beachten sollte, betrifft die Höhe der Vergütung eines Geschäftsführers im Verhältnis zum gesamten Gewinn der Gesellschaft. Denn wenn ein Geschäftsführer 50 % des Gewinns als Geschäftsführergehalt bezieht, dann kann man durchaus anzweifeln, dass dies ein angemessenes Geschäftsführergehalt darstellt. Denn man darf dabei durchaus fragen, welches Unternehmen die Hälfte seines Gewinns als Geschäftsführergehalt zahlen würde, wenn der Geschäftsführer kein Gesellschafter wäre.
3.2. Angemessenes Geschäftsführergehalt Kriterium 2: Quote der Tantiemen
Beim zweiten Punkt steht der Charakter der Vergütung an einen Geschäftsführer im Vordergrund. Denn ein angemessenes Geschäftsführergehalt muss dabei eine bestimmte Quote erfüllen. Dabei unterscheidet man, ob die Gesellschaft die Vergütung als reguläres Geschäftsführergehalt an den Gesellschafter-Geschäftsführer bezahlt, oder ob dies in Form von Tantiemen erfolgt. Denn hierbei ist es wichtig, dass die Tantiemen lediglich einen ergänzenden Charakter haben. So sollen mindestens 75 % der gesamten Vergütung als fest vereinbartes Geschäftsführergehalt vorliegen. Betragen die Tantiemen jedoch mehr als 25 % der gesamten Vergütung, kann man davon ausgehen, dass kein angemessenes Geschäftsführergehalt vorliegt. In einem solchen Fall stellt der übersteigende Anteil ganz einfach eine verdeckte Gewinnausschüttung dar, die folglich der Kapitalertragsteuer unterliegt.
3.3. Angemessenes Geschäftsführergehalt Kriterium 3: Eigenkapitalverzinsung
Unser drittes Kriterium betrifft die Eigenkapitalverzinsung der Gesellschaft. Denn auch hierauf muss man als GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer achten, wenn man sicher sein möchte, ein angemessenes Geschäftsführergehalt zu beziehen. Dabei gilt in den meisten Fällen eine Eigenkapitalverzinsung ab 10 % als angemessen. Geht man davon aus, dass die Gründung einer GmbH oftmals mit einem Stammkapital in Höhe des gesetzlich geforderten Mindeststammkapitals erfolgt, dann bedeutet das, dass mindestens EUR 2.500 des Gewinns in der GmbH verbleiben müssen.
3.4. Angemessenes Geschäftsführergehalt Kriterium 4: nachträgliche Vergütung vermeiden
Beim letzten Punkt, der ein angemessenes Geschäftsführergehalt kennzeichnet, geht es weniger um die Höhe der Vergütung als vielmehr um den Zeitpunkt der Vereinbarung hierüber. Denn nur wenn die Vergütung nach bereits getroffenen Vereinbarungen erfolgt, gilt ihre Angemessenheit als gesichert. Doch oftmals stellen Geschäftsführer im Laufe des Geschäftsjahres fest, dass sie aufgrund eines unerwarteten Geschäftserfolgs eigentlich ein höheres Geschäftsführergehalt verdient hätten. Wenn man dann also nachträglich eine Erhöhung des Geschäftsführergehalts vereinbart, dann ist dieser rückwirkende Teil der Vergütung als verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen – mit den entsprechenden gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Konsequenzen.
Steuerberater für die Besteuerung von Kapitalgesellschaften
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum Unternehmensteuerrecht spezialisiert, insbesondere auf die Besteuerung von Kapitalgesellschaften. Beim Thema Geschäftsführergehalt von GmbH-Gesellschaftern schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:
GmbH
- Allgemeine Beratung zur GmbH-Besteuerung
- Steueroptimierung bei Gewinnausschüttungen (Kapitalertragsteuer und Teileinkünfteverfahren)
- Entwicklung von Maßnahmen zur Reduktion der Steuerlast (z.B. Rechtsformwahl, Sitzverlegung)
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Rechtsberatung
- Ausarbeitung von Vermeidungsstrategien für den Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO
Stille Gesellschaft
- Umfassende Beratung zu allen Arten der stillen Gesellschaft
Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:
Fachreferent beim Steuerberaterverband für Unternehmensteuerrecht
Seit 2014 sind die Partner unserer Kanzlei regelmäßige Fachreferenten des Steuerberaterverbands Köln. Dabei besuchen ca. 1500 Steuerberater pro Jahr unsere Seminare. Wegen der hohen Nachfrage stellen wir Ihnen unsere Präsentation zu Steuergestaltung im Unternehmensteuerrecht gerne kostenlos zum Download zur Verfügung:
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