Welche Risiken bedrohen Vermögen?
Vermögen steht stets in Abhängigkeit von vielen Faktoren. Manche fördern dabei sein Wachstum, andere vermögen es hingegen zu reduzieren. Letztere sind somit Risiken, die Vermögen in ihrer Substanz oder gar in ihrer Existenz bedrohen. Dazu zählen insbesondere Substanzsteuern wie die Erbschaftsteuer oder die Vermögensteuer. Mit dazu sollte man also auch politische Risiken zählen, da auch sie den Umfang von Vermögen beeinflussen können. Weiterhin gibt es Risiken, die im Vermögen selbst liegen, etwa Wertschwankungen oder der komplette physische Verlust. Andere Risiken bestehen im Zusammenhang mit den Kosten zur Vermögensverwaltung oder dem Vermögensschutz. Dann existieren aber auch noch Risiken, welche Eigentümer von Vermögen auf einer persönlichen Ebene tragen. Zum Beispiel kann man hierzu das Unternehmerrisiko zählen. Dies kann etwa bei der Gründung von Unternehmen im Ausland drohen. Aber auch andere Risiken sind hierunter einzuordnen, wenn sie das Potential haben, in das Vermögen hinein zu vollstrecken.
Unser Video: Vermögensschutz als Voraussetzung zur Vermögensmehrung
In diesem Video erklären wir, wie sie Ihr Vermögen vor Risiken schützen können.
Inhaltsverzeichnis
1. Vermögen und Risiken – Einleitung
Vermögen sollte man stets im Kontext betrachten. So hängt es von vielen Faktoren ab, die es zu beeinflussen vermögen. Manche hiervon sind seinem weiteren Wachstum dienlich, viele andere können es jedoch in seinem Wert einschränken, mindern oder sogar ganz aufzehren. Daher ist die Analyse von Vermögen im Hinblick auf potentiell drohende Risiken von hoher Relevanz. Schließlich soll ein einmal geschaffenes Vermögen ja möglichst auch weiterhin Bestand haben und für gewöhnlich auch weiterem Wachstum dienen.
2. Potentielle Risiken für Vermögen
Da wir uns nun mit dem Vermögensschutz auseinandersetzen, sollten wir zunächst einmal betrachten, wovor er schützen soll. Tatsächlich gibt es mannigfache Risiken, die ein bereits bestehendes Vermögen in seiner Substanz zu verringern vermögen. Einerseits haben wir es hierbei mit Steuern und anderen Abgaben zu tun. Andererseits liegen Risiken oftmals im persönlichen Umfeld der Vermögenden. Risiken können aber auch in der Vermögenssache selbst bestehen. Somit haben wir es mit multiplen, einander bedingenden Risikoebenen zu tun.
2.1. Risikofaktor Steuern
Tatsächlich stellen Steuern das größte Risiko dar, das Vermögen betreffen kann. So tritt normalerweise früher oder später in jedem Fall eine Übertragung eines Vermögens statt. Dies kann entweder durch eine Schenkung oder eine Erbschaft geschehen. Weil wir hierbei über substanzielles Vermögen sprechen, sollte klar sein, dass in diesem Kontext etwaig vorgesehene Freibeträge keine allzu große Hilfe bieten. Allenfalls der Steuersatz dürfte bei nahen Angehörigen ein wenig versöhnlich wirken.
Ebenfalls zu den Risiken im Bereich Steuern zählt die Vermögensteuer. Zwar fand die letzte Erhebung einer Vermögensteuer für den Veranlagungszeitraum 1996 statt, doch ist derzeit mit einer Renaissance der Vermögensteuer zu rechnen. In diesem Zusammenhang muss man auch die Möglichkeit der Einführung einer Vermögensabgabe nennen.
Andere Abgaben mögen zwar proportional weniger bedeutend sein, aber dennoch wirken auch sie vermögenszehrend. Dazu gehören beispielsweise Grundsteuern bei Immobilien oder eventuell Kraftfahrzeugsteuern bei umfangreichen Autosammlungen.
Damit haben wir die wesentlichen Substanzsteuern als Risiken, die einen Vermögensschutz erforderlich manchen können, berücksichtigt. Doch gibt es daneben auch noch die Ertragsteuern. Allerdings haben Ertragsteuern keinen Einfluss auf die Höhe von bereits geschaffenem Vermögen. Somit stellen Ertragsteuern kein Risiko dar, vor dem Vermögenschutz eine Abwehr bieten müsste. Bei der Vermögensmehrung sieht es hingegen anders aus.
2.2. Risikofaktor Politik und Rechtsprechung
In diesem Zusammenhang bleibt noch ein Nebenaspekt zum Risiko Steuern zu nennen. Dabei geht es im Grunde um eine eigene Risikokategorie, die jedoch einen starken Einfluss auf das Risiko Steuern hat. So haben wir bereits den Einfluss der Politik auf den Risikofaktor Steuern angesprochen. Wenn Vermögenschutz wirkungsvoll sein soll, muss er auch solche Einflüsse in seine Vorsorge mit einbeziehen. Mit anderen Worten muss ein erfolgversprechender Vermögensschutz auch eine genaue Analyse der gegenwärtigen und zukünftig realistischen Steuergesetzgebung zu Substanzsteuern beinhalten – im Inland wie im Ausland. Denn wer Vermögen vor Substanzsteuern schützen möchte, sollte sich ein Steuerregime suchen, in dem es idealerweise keine Substanzsteuer gibt und diese auch weiterhin höchstunwahrscheinlich bleiben.
Ein Beispiel hierfür mag Österreich sein. Zwar existierte vor vielen Jahren einmal eine Erbschaftsteuer in der Alpenrepublik, doch wurde sie mittlerweile abgeschafft. Gute Voraussetzungen als Standort für den Vermögensschutz, mag man da meinen. Doch führt man dort zur Zeit ebenfalls eine Debatte, die die Wiedereinführung der Erbschaftsteuer zum Inhalt hat.
Neben Risiken durch Gesetzesänderungen gibt es aber auch noch das Risiko, dass Gerichte bestehende Gesetze und ihre Anwendung kritisch hinterfragen. Unter Umständen kann dies zu indirekten Veränderungen an den gesetzlichen Rahmenbedingungen führen, die Einfluss auf den Erhalt von Vermögen nehmen.
2.3. Risikofaktor laufende Kosten
Eine andere Risikogruppe stellt in gewisser Weise ein Paradoxon dar. Dabei geht es um die Kosten, die mit der Vermögensverwaltung, aber auch mit dem Vermögensschutz selbst zusammenhängen. Denn der Vermögensschutz, so sehr er auch erforderlich ist, verursacht ebenfalls Kosten. Vermögensschutz ohne Kosten ist zwar prinzipiell möglich, aber dann muss man eine geeignete Schatzinsel finden und selber die Schatzkiste vergraben. Und auch dann ist der Schutz des Vermögens alles andere als sicher.
Laufende Kosten können aber auch an anderer Stelle drohen, nämlich beim Unterhalt und der Instandhaltung von Vermögensgegenständen. Hausbesitzer wissen das sehr genau. Schließlich bedarf allein die Heizungsanlage einer jährlichen Wartung und ein Dach muss man auch in bestimmten Intervallen neu decken. Zwar hängt auch dies letztlich mit der Vermögensverwaltung zusammen, doch bleiben solche konkreten Kosten oftmals diffus und treten daher als Risiko nur selten ins Bewusstsein. Aber gerade bei größeren Immobilien, die keine Rendite generieren, sondern reine Spekulationsobjekte darstellen, ist dieser Aspekt durchaus relevant.
2.4. Klumpenrisiken
Der vierte Bereich, bei dem Vermögensschutz Wirkung entfalten sollte, betrifft Klumpenrisiken. Klumpenrisiken sind alle potentielle Einschnitte, die Kapital aufgrund seiner Eigenschaften zu vermindern vermögen. Also trifft dies auf Vermögen zu, das der laufenden Vermögensmehrung dient. Solche Klumpenrisiken können zum Beispiel Immobilienblasen oder stark schwankende Aktienkurse sein, aber eben auch andere Fehlinvestitionen. Daneben stellt auch das Vertrauen darauf, dass ein Steuerregime keine das eigene Vermögen betreffende Substanzsteuer erhebt, ein Klumpenrisiko dar. Darauf sind wir bereits zuvor kurz eingegangen.
2.5. Risiko Wertverlust
Vermögen hat einen Wert, der insbesondere durch Angebot und Nachfrage entsteht. Die Definition des Begriffs Vermögen ist sogar der Geldwert, den man einem materiellen oder immateriellen Gut beimisst. Fällt die Nachfrage an bestimmten Vermögensgegenständen, dann sinkt auch der Wert des Vermögens. Dies kann sogar soweit gehen, dass ein Vermögensgegenstand an einem Tag noch sehr wertvoll ist, am nächsten jedoch schon wertlos. Aktieninhaber von Wirecard-Aktien wissen, wovon hier die Rede ist. Aber zum Beispiel auch Industrien, die durch zukünftige Entwicklungen womöglich schon bald überholt sein werden, sollte man hierzu zählen. Also trifft drohender Wertverlust, ganz gleich, ob dieser kurz-, mittel oder langfristig in Erscheinung treten mag, einige Vermögensgegenstände eher oder stärker als andere. Deshalb kann man mit einer statistischen Werteanalyse vorbeugend Wertverlustrisiken minimieren, gänzlich ausschließen kann man sie jedoch kaum.
2.6. Unternehmerische Risiken
Weiterhin können Unternehmer ihr Vermögen riskieren, wenn sie es ohne Vermögensschutz belassen. Denn wenn Dritte berechtigte Leistungen gegenüber einem Unternehmer einfordern, dann kann dies unter Umständen das gesamte Vermögen betreffen. Deshalb ist oftmals der Vermögensschutz das vorrangige Motiv zur Gründung einer GmbH. Doch auch eine GmbH, die regelmäßig hohe Gewinne thesauriert, kann Gegenstand einer vermögenszehrenden Verbindlichkeit sein. Darum ist die Gründung einer Holding ab einem gewissen Unternehmensvermögen ebenso sinnvoll.
Was jedoch geschieht, wenn Vermögensschutz keine Priorität genießt, kann man am Beispiel Anton Schlecker e. K. ablesen. Denn hier geriet ein Einzelunternehmen in wirtschaftliche und infolge dessen finanzielle Schieflage, sodass am Ende eine Insolvenz eintrat. Da jedoch ein Einzelkaufmann im Rahmen seines Unternehmens mit seinem gesamten Vermögen und somit auch dem Privatvermögen (Häuser, Autos) haftet, ist Gläubigern die Vollstreckung in das Privatvermögen eines persönlich haftenden Unternehmers durchaus möglich. Ohne Vermögensschutz droht also der freie Fall.
Unternehmerisches Risiko kann jedoch auch bei einer Unternehmensgründung aufkommen. Insbesondere bei einer Unternehmensgründung im Ausland sollte man auf etwaige Risiken achten, an die Unternehmer in ihrer Heimat oftmals kaum zu denken brauchen. So mag etwa die Mentalität der Bevölkerung als neuer Zielgruppe oder das Rechtssystem und Rechtsverständnis im Ausland sich gravierend von dem unterscheiden, was man bislang kannte. Sprachliche Hürden dürften diese Risiken sogar noch potenzieren.
2.7. Persönliche Risiken von Vermögenden
Die letzte Ebene, die wir im Hinblick auf Risiken das Vermögen betreffend ansprechen möchten, ist die persönliche. So drohen auch auf dieser Ebene mitunter erhebliche Risiken. Dabei lassen wir bewusst alle persönlichen Risiken aus, die aus dem Bereich Unternehmerrisiken kommen, obwohl diese natürlich ebenfalls auf die persönliche Ebene wirken. Vielmehr wollen wir hier solche Risiken erwähnen, die rein privater Natur sind. Sie können beispielsweise durch eine Scheidung eintreten. In einem solchen Fall könnte eine zuvor vereinbarte Gütertrennung eine präventive Maßnahme zum Schutz vor scheidungsbedingten Ansprüchen darstellen. Weiterhin können Vermögende von Verbrechen betroffen sein, die ihr Vermögen zum Ziel haben. Heiratsschwindel gehört ebenso hierzu wie auch Steuerhinterziehung. An dieser Stelle kann man aber auch nochmals auf die Akte Wirecard als Beispiel verweisen. Weiterhin bedarf die Vermögensnachfolge vielfach eines vorausschauenden Vermögensschutzes. So kann unter Umständen die Frage nach einem eventuellen Ausschluss eines Pflichtteils eines potentiellen Erben hierbei in den Vordergrund rücken.
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3. Vermögen vor Risiken schützen ist wichtig!
Wie man sieht besteht eine Vielzahl von Risiken, die auf ein Vermögen einwirken können. Dabei besteht das übergeordnete Risiko, dass die einzelnen Risiken miteinander verzahnt sein können. Wenn dies der Fall sein sollte, kann dies nämlich unter Umständen zu einem Kaskadeneffekt führen. Daher kommen wir nochmals auf die Aussage zurück, dass man Vermögen stets im Kontext betrachten sollte – und dazu zählen auch die mit dem jeweiligen Vermögen verbundenen Risiken.
Alle Risiken zu berücksichtigen ist natürlich kaum möglich. Eine absolute Garantie kann somit kein noch so ausgeklügelter Vermögensschutz bieten. Dennoch ist es wichtig, sich mit dieser Frage eingehend zu beschäftigen. Schließlich kann man durchaus einige grundlegende Maßnahmen treffen, um Vermögen vor drohenden Risiken zu bewahren. Doch hängt dies, wie so eben betont, oftmals von den Rahmenbedingungen, in deren Kräftefeld Vermögen steht, ab. Dazu zählt insbesondere auch die Zusammensetzung eines Vermögens selbst. Außerdem kann man zumindest die jeweils größten Risiken, also jene, die den Umfang eines Vermögens am stärksten beeinträchtigen können, adressieren. Deshalb empfehlen wir den Schutz von Vermögen vor so vielen potentiellen Risiken als möglich sehr Ernst zu nehmen.
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