Superabschreibungen für Investitionen

Für mehr Klimaschutz und Digitalisierung

Superabschreibungen nach Wahl: Investitionen in Klima und Digitalisierung

Im Superwahljahr gibt es immer wieder interessante Steuervorhaben der unterschiedlichen Parteien zu beobachten. Dieses Jahr ist der Diskurs unter anderem geprägt von geplanten Steuererhöhungen bei der Einkommensteuer in Form einer erweiterten Reichensteuer, einer Wiedereinführung der Vermögenssteuer, aber auch Steuersenkungen durch die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags oder Entlastungen für verschiedene Unternehmen sind unter den Vorschlägen. Nun kam noch ein weiterer Aspekt hinzu, welcher auch häufig hohen Anklang findet nämlich eine Erhöhung von Abschreibungspotenzial. Im Speziellen war dabei von einer Superabschreibung für Anlagegüter die Rede. Worum es sich dabei handeln kann, erfahren Sie nachfolgend.

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Nutzung von Abschreibungspotenzial spezialisiert. Deshalb erhalten Sie hier direkt die ersten Informationen zum Thema der Superabschreibungen.

Unser Video:
Nach der Bundestagswahl bis zu 85 % Steuern?

In diesem Video erklären wir, wie zukünftig die Steuerbelastung für Vermögende aussehen kann.

Inhaltsverzeichnis


1. Einführung in die steuerlichen Aspekte der Wahl: Steuererhöhungen und Superabschreibungen

Diverse Parteien treten bei einer Bundestagswahl für ihre Ansichten und Überzeugungen im Wahlkampf an. Dabei gelten verschiedene Themenfelder als relevant. Im Vordergrund stehen dabei Aspekte wie Rente, Wirtschaft, Klimaschutz und Energie, Mindestlohn, innere Sicherheit, Finanzen und dabei auch Steuern, die Europäische Union, Verteidigung, Gleichberechtigung, Mieten, Verkehr, Landwirtschaft, Migration und Bildung. Dabei ist dieser Wahlkampf vor allem von extremen Gegensätzen in der Steuerpolitik geprägt. Denn auf der einen Seite stehen starke Erhöhungen für mehrheitlich Vermögende Personen unter Begünstigung von Betriebsvermögen zur Wahl oder eben Steuersenkungen. Dennoch gilt zunächst einmal für Unternehmen, dass diese bereits sehr hoch besteuert werden und es eher keine gravierenden Erhöhungen geben wird. Dafür sind sich nämlich die einzelnen Parteien teils auch sehr uneinig.

Besonders könnte jedoch beispielsweise der Solidaritätszuschlag ein Knackpunkt sein, denn dieser wurde nun für alle Personen, welche weniger als 109.000 € verdienen reduziert und für Personen, welche unter 73.000 € verdienen fällt dieser sogar ganz weg. Ausschließlich für Personen die über dem genannten Freibetrag liegen, fällt dieser nicht weg. Dennoch gibt es Parteien, die sich für eine gänzliche Abschaffung einsetzen und andere Parteien die den Solidaritätszuschlag einfach für andere Zwecke nutzen wollen. Zudem gilt laut einer Studie des IDW die Abschaffung des Solidaritätszuschlags als Boom für Erlöse und Arbeitsplätze bei Unternehmen.

Weiterhin gibt es auch noch andere Vorschläge zur Reduzierung der steuerlichen Belastungen für Betriebe. Darunter fällt auch der Vorschlag vom FDP Parteivorsitzenden Christian Lindner, wobei er Superabschreibungen für Anlagegüter ins Spiel bringt.

2. Möglichkeiten bei der zukünftigen Finanzpolitik

Unter den bereits genannten Aspekten finden sich deutliche Unterschiede in den geplanten finanzpolitischen Ansätzen der möglichen Regierungsparteien.

Superabschreibungen bleiben in der aktuellen Diskussion bisher noch relativ unberücksichtigt. Dennoch könne aufgrund der finanzpolitisch stark ambitionierten FDP ein solcher Vorschlag zukünftig mit in das Parlament einfließen. Weiterhin gilt es als sehr unvorhersehbar in welche Richtung sich die Finanzpolitik in den nächsten Jahren entwickelt, da bei SPD und Grünen sowie der Linken eher Steuererhöhungen erfolgen und bei CDU und FDP vielmehr Steuererleichterungen für Betriebe die Folge wären. Somit hängt es sehr stark von der zukünftigen Regierung ab, ob Unternehmen entlastet werden und inwiefern. Dennoch gelten Verbesserungen im Rahmen der Verlustverrechnung, Superabschreibungen sowie Umweltprämien und Subventionen für klimafreundliche Innovationen und Geschäftsfelder als wahrscheinlich.

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3. Steuererleichterungen beim Klimaschutz durch verschiedene Modelle: Innovationsprämie, Superabschreibung und Co.

Zunächst gilt es die noch nicht beschlossenen Superabschreibungen für Investition in Anlagegüter zu betrachten. Denn dadurch wäre wohl ein Innovationsschub von Unternehmen zu erwarten, welchem kaum ein Partei abgeneigt sein dürfte. Dennoch haben die eher mittig links orientieren Parteien auch kein großes Interesse an Geschenken für Unternehmen, welche eher als klimaschädlich gelten bisher. Jedoch geht der Wandel hinzu klimaneutralen Industrien und Branchen nicht ohne finanzielle Unterstützung von Betrieben.

Weiterhin wurde bereits eine Verdopplung des Umweltbonus für Elektrofahrzeuge bis Ende 2021 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beschlossen. Diese sogenannte Innovationsprämie wurde im Juli 2020 eingeführt und hat den Anstieg an Elektrofahrzeugen beschleunigt. Diese Einführung wurde begleitet von einer neuen Regelung, wodurch E-Fahrzeuge bis 2030 zudem steuerfrei sind. Zudem gilt zukünftig eine niedrigere Kfz-Steuer für umweltfreundlichere Fahrzeugmodelle. Dadurch soll der Wechsel hin zu alternativen Antrieben in der Automobilbranche durch Förderung aus dem Bundeshaushalt unterstützt werden.

Schlussendlich ist da noch die CO2-Bepreisung zu nennen. Jedoch stellt diese keine Steuererleichterung dar, sondern vielmehr eine Bepreisung klimaschädlichen Verhaltens. Denn durch dieses Mittel soll die Senkung von Emissionen erreicht werden. Hierbei ist ebenfalls spannend zu betrachten, inwiefern die Parteien zukünftig damit umgehen wollen, denn teilweise wird ein deutlich schnellerer Anstieg als bisher vereinbart wurde angestrebt. Aktuell beträgt der CO2-Preis 25 € je Tonne CO2, wobei dieser schrittweise auf bis zu 55 € – 65 € im Jahre 2025 ansteigen soll.

4. Umsetzung einer möglichen Superabschreibung

4.1. Superabschreibung in anderen Ländern

Das Modell der Superabschreibung gibt es bereits in anderen Ländern. Beispielsweise Italien hat hierbei Anschaffungswerte von Wirtschaftsgütern mit 130 % oder auch bei der sogenannten Hyperabschreibung mit bis zu 270 % vom Anschaffungswert Abschreibungen vorgesehen, um einen Anreiz zur Investition darin zu schaffen. Dieses Vorgehen wurde im Jahr 2020 verändert und zu prozentualen Anteilen vom Anschaffungswert als Steuergutschrift für die investierenden Unternehmer weiterentwickelt. Derartige Steuervorteile bekommen Unternehmen jedoch nur für Investitionen in Digitalisierung oder Industrie 4.0.

Des Weiteren hat Frankreich ebenfalls spezielle Förderungen für Unternehmen, welche in Technologie und Entwicklung im Kontext von Industrie 4.0 investieren. Dabei erhalten Unternehmen eine 140 %-ige Abschreibung für die Anschaffung von speziellen Maschinen. Auch in Singapur gelten für bestimmte Güter erhöhte Abschreibungen, dabei gehen diese bis zu einer Höhe von 250 %.

Hierbei werden jedoch teilweise Begriffe wie Sonderabschreibung, Megaabschreibung oder auch Hyperabschreibung verwendet, in Deutschland wird die Sonderabschreibung hingegen meistens bereits bei speziellen Vorschriften verwendet. Weiterhin ist in verschiedenen europäischen Ländern der Begriff einer Patentbox oder auch IP-Box verbreitet, um immaterielle Güter einem niedrigeren Steuersatz zu unterwerfen. Dabei gibt es bereits verschiedene steuerliche Gestaltungsversuche beispielsweise mit der IP-Box in Luxemburg.

4.2. Superabschreibung in Deutschland?

Sofern man dem FDP Parteivorsitzenden Christian Lindner glauben schenkt, steht er für die Einführung einer Superabschreibung für Unternehmen ein. Dabei soll der Bund Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung subventionieren. Dies kann grundsätzlich auf verschiedenen Wegen geschehen, denn Unternehmen können beispielsweise bei den Steuern entlastet werden, sie können zusätzliche Fördermittel beantragen oder eben Subventionen für die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen und Maßgaben erhalten. Zudem können höhere Abschreibungen auf spezifische Wirtschaftsgüter einen Anreiz bieten vermehrt in diese zu investieren.

Im Speziellen soll diese Superabschreibung in besagtem Beispiel Unternehmen ermöglichen in Anlagen zu investieren und anhand der Superabschreibung einen sehr schnellen finanziellen Ausgleich über eine niedrigere Steuerbelastung gewährleisten. Dabei wurde ein Zeitraum von zwei Jahren für solche Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter, welche zur Digitalisierung und Dekarbonisierung beitragen, genannt. Bisher gilt der übliche Abschreibungszeitraum von 10 Jahren für solche Anlagengüter.

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5. Fazit zu den Superabschreibungen

Um zu einer Beschleunigung des Klimaschutzes und somit einer Reduzierung der CO2-Emissionen beizutragen sowie die Bundesrepublik Deutschland wieder auf einen Pfad der Erneuerung und Technologieführerschaft zu führen werden unter anderem Superabschreibungen, Subventionen und andere Fördermittel ins Spiel gebracht. Dieses Ziel die Emissionen zu senken steht insbesondere seit dem Hochwasser im Juli 2021 sehr im Vordergrund des Wahlkampfes, da kein Politiker und keine Politikerinnen untätig bei solch verheerenden Klimaschäden dastehen möchte.

Nun gilt es als sehr unsicher mit welchen finanziellen Anreizen zukünftig Technologie und Innovation gefördert werden soll, dennoch gelten Zuschüsse im Klima und Digitalisierungsbereich als sehr sicher. Ausschließlich die Frage nach der Art stellt sich schlussendlich. Sofern Sie Fragen hierzu haben, können Sie uns gerne kontaktieren.


Steuerberater für Unternehmen

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zur Senkung der Steuerbelastung für Unternehmen spezialisiert. Dabei schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

Abschreibungen und Rücklagen

  1. Information zu Abschreibungsmöglichkeiten
  2. Beratung zur § 6b EStG – Rücklage
  3. Informationen zur Rücklage für Ersatzbeschaffungen
  4. Beratung zur Abschreibung bei vermieteten Grundstücken

Maßnahmen zur Senkung der Steuerbelastung

  1. Umfassende Beratungen im Internationalen Steuerrecht (Quellensteuerabzug, Wegzugsbesteuerung, Hinzurechnungsbesteuerung)
  2. Entwicklung von Maßnahmen zur Reduktion der Steuerlast (z.B. RechtsformwahlSitzverlegung)
  3. Individueller Rechtsformvergleich zwischen GmbH und GmbH & Co. KG

Schaffung von Rechtssicherheit

  1. Ausarbeitung von Vermeidungsstrategien für den Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO
  2. Entwicklung von Verteidigungsstrategien gegenüber der Finanzverwaltung bei Einspruchsverfahren, Betriebsprüfungen, FG-Klageverfahren und BFH-Revisionsverfahren
  3. Rechtsberatung durch unsere Rechtsanwälte (insbesondere im Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht)

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

Standort
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Fachreferent beim Steuerberaterverband für Ertragsteuern

Seit 2014 sind die Partner unserer Kanzlei regelmäßige Fachreferenten des Steuerberaterverbands Köln. Dabei besuchen circa 1.500 Steuerberater pro Jahr unsere Seminare. Wegen der hohen Nachfrage stellen wir Ihnen unsere Präsentation zu „Nießbrauch als ertrag- und erbschaftsteuerliche Gestaltungsmöglichkeit“ gerne kostenlos zum Download zur Verfügung:

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