Schenkung optimieren: Geldvermögen steuerfrei an Ehegatten übertragen
Um eine Schenkung von Geldvermögen zwischen zwei Ehegatten zu optimieren, kann man das Eigenheim mit einbeziehen. Denn die Schenkung eines Eigenheims an einen Ehepartner ist weder bei der Schenkungsteuer noch bei der Grunderwerbsteuer steuerpflichtig. Hat man jedoch das Eigenheim auf den Ehepartner im Wege einer solchen steuerfreien Schenkung übertragen, kann man es dem Ehepartner zurück verkaufen. Auf diese Weise findet das ursprünglich zu verschenkende Geldvermögen seinen Weg zum Ziel. Dabei ist auch der Verkauf eines Eigenheims an einen Ehegatten steuerfrei, weil es hierzu nämlich ebenfalls eine Ausnahmeregelung im Grunderwerbsteuergesetz gibt. Auf diese Weise kann man aber auch die weitere Schenkung von Geldvermögen an die eigenen Kinder optimieren. Schließlich kann dann jedes Kind den doppelten Freibetrag nutzen.
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Optimierung der Vermögensnachfolge spezialisiert. Dabei arbeiten wir für jeden Mandanten individuelle Gestaltungsmodelle zur Steueroptimierung aus. Aufgrund der aktuellen Relevanz haben wir mehrere Beiträge zu diesem Thema publiziert:
Datum |
Thema |
24. Juli 2019 |
Erbschaftsteuer sparen durch Kettenschenkung: Fristen und Kriterien |
10. Februar 2021 |
Güterstandsschaukel – Vermögen ohne Schenkungsteuer an Ehepartner übertragen |
04. Mai 2021 |
Verschonungsbedarfsprüfung geschickt einsetzen und Erbschaftsteuer sparen |
15. Dezember 2021 |
Schenkungsteuer vermeiden bei Schenkung von großem Vermögen |
29. Dezember 2021 |
Schenkung optimieren: Geldvermögen steuerfrei an Ehegatten übertragen (dieser Beitrag) |
Unser Video:
Schenkungsteuer bei Schenkung an Ehegatten umgehen
In diesem Video erklären wir, wie man Geldvermögen ohne Schenkungsteuer auf den Ehegatten überträgt.
Inhaltsverzeichnis
1. Schenkung an Ehegatten optimieren – Einleitung
Wenn es um Schenkungen in Deutschland geht, sitzt auch der Fiskus mit am Tisch. Zwar gewährt das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz, das in diesen Fällen greift, einige Freibeträge. Dabei ist auch eine steuerliche Begünstigung naher Verwandter gegeben. Weiterhin mag ein gestaffelter Steuersatz die Steuer ebenfalls etwas reduzieren. Aber abgesehen davon ist das Interesse des Staates an der finanziellen Beteiligung bei der Übertragung von Vermögen in Deutschland durchaus beträchtlich. Jedoch gibt es viele Wege, um gerade im Bereich der Schenkung die Steuern zu optimieren.
Also machen wir uns nun auf, um einen der vielen Pfade aufzuzeigen, den man beschreiten kann, um dieses Ziel zu erreichen. Dabei fokussieren wir uns auf die steuerfreie Übertragung von Vermögen zwischen Ehegatten. Aber auch ihre Kinder können hiervon profitieren, wenn auch indirekt.
2. Schenkung an Ehegatten optimieren – ein Beispiel
Am leichtesten lässt sich unser Gestaltungsmodell, mit dem wir die Schenkung zwischen Ehegatten optimieren wollen, anhand eines Beispiels demonstrieren. Dazu ersinnen wir das Ehepaar Treu. Herr Treu ist Unternehmer und verfügt über ein liquides Vermögen von EUR 10.000.000. Weiterhin gehört ihm eine Villa in Baden-Baden, die dem Ehepaar als Eigenheim dient. Dabei soll der Wert der Villa EUR 5.000.000 betragen. Dabei stellt diese Villa den einzigen Wohnsitz von Herrn und Frau Treu dar.
Herr Treu würde nun gern seiner Frau einen Teil seines Vermögens überlassen. Dabei soll seine Frau die Hälfte seines Geldvermögens erhalten. Er überlegt also, dies im Wege einer Schenkung zu erreichen. Allerdings informiert ihn sein Steuerberater darüber, dass, abgesehen von einem Freibetrag von EUR 500.000, auf den Rest der Schenkung 19 % Schenkungsteuer anfallen würde. Bei diesem Steuersatz bekäme der Fiskus daher EUR 855.000 von der Schenkung ab; viel Geld also, das er lieber seiner Frau zukommen lassen möchte. Nur wie?
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3. Schenkung an Ehegatten optimieren: unser Gestaltungsmodell
3.1. Schritt 1: Schenkung des Eigenheims an den Ehegatten
Hier findet nun unser Gestaltungsmodell Anwendung. Dazu empfehlen wir dem Ehepaar Treu das Eigenheim statt das Geldvermögen per Schenkung zu übertragen. Zwar soll der Wert der Villa in unserem Beispiel nur scheinbar zufällig den Betrag des eigentlich zu verschenkenden Geldvermögens ausmachen, doch geht dies sicher auch mit anderen Wertverhältnissen.
Dennoch mag der erste Gedanke als Reaktion auf unseren Vorschlag eher kritisch sein, nämlich, dass es keinesfalls das Ziel war, irgendein Vermögen mit diesem Wert zu übertragen. Und der zweite Gedanke hierzu mag lauten, dass auch bei der Schenkung einer Immobilie in Deutschland Schenkungsteuer anfällt. Wie soll dann bitte die Schenkung der Villa die Steuer optimieren?
Zwei berechtigte Fragen also, auf die wir nun begründet antworten möchten. Zunächst kommt hierbei eine Ausnahmeregel zur Erbschaft- und Schenkungsteuer zur Anwendung. Denn die Übertragung des Eigenheims an den Ehepartner im Wege einer Schenkung ist komplett steuerfrei. Dies gilt übrigens auch für die Grunderwerbsteuer. Also kann Frau Treu nach der Überschreibung der Villa durch ihren Ehemann frei über die Immobilie verfügen.
3.2. Schritt 2: Rückverkauf der Eigenheims
Dies schließt somit auch den Verkauf der Villa ein. Auf diese Weise könnte Frau Treu dann die EUR 5.000.000 an Geldvermögen erhalten, die ihr Ehemann ihr ja ursprünglich schenken wollte. Schließlich entspricht dies ja auch dem Wert der Immobilie auf dem freien Markt. Allerdings würde dies wohl dazu führen, dass das Ehepaar Treu dann ein neues Zuhause finden müsste. Und dies würde dann ja ebenfalls Geld kosten. Damit wäre dann entweder ein Teil des Geldvermögens von Herrn oder von Frau Treu aufgebraucht. Klar ist also, dass diese Maßnahmen allein keinesfalls die Lösung sein können.
Dennoch raten wir an dieser Stelle zum Verkauf der Villa durch Frau Treu. Allerdings soll der Verkauf der Villa an eine ganz bestimmte Person gehen, nämlich an ihren Ehemann. Schließlich stehen ihm ja noch die EUR 5.000.000, die er ursprünglich seiner Frau schenken wollte, zur Verfügung. Und da der Verkauf von Immobilien zwischen Ehepartnern ebenfalls keine Grunderwerbsteuer auslöst, kann Frau Treu EUR 5.000.000 an Geldvermögen erhalten, ohne dass dabei irgendeine Steuer anfällt oder sie und ihr Ehemann ihre vertrauten Lebensverhältnisse ändern müssten. Wie versprochen hilft unser Steuergestaltungsmodell somit, die Schenkung zwischen zwei Ehepartnern steuerlich zu optimieren, indem wir sie nämlich ganz vermeiden.
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4. Rechtsgrundlagen für unser Gestaltungsmodell
Wir können verstehen, wenn unsere Leser zunächst verblüfft sein mögen, dass unser Gestaltungsmodell auf eine solch einfache Art und Weise geeignet ist, um Steuern bei einer Schenkung zu vermeiden. Vielleicht ist auch ein wenig ungläubiges Erstaunen hierbei im Spiel. Deshalb betrachten wir nun die Rechtsgrundlagen, die es uns ermöglichen die Steuern bei dieser Schenkung zu optimieren. Schließlich möchten wir Sie ja davon überzeugen, dass dieses Gestaltungsmodell rechtens ist.
4.1. Schenkung optimieren: Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz
Gehen wir der Reihe nach vor. Zunächst haben wir in unserem Modell die Schenkung des Eigenheims vollzogen. Dabei konnten wir die Schenkung auf Grundlage des § 13 Absatz 1 Nummer 4a ErbStG optimieren. Denn dort steht, dass die Übertragung eines Familienheims auf einen Ehepartner steuerfrei bleibt. Dabei definiert das Gesetz den Begriff Familienheim als ein bebautes Grundstück, bei dem eine Wohnung vorhanden ist, die der eigenen Nutzung unterliegt. Und genau das trifft auch auf die Villa unseres fiktiven Ehepaars Treu zu. Der Vorteil hierbei ist auch, dass das Gesetz keine einschränkenden Vorschriften bezüglich irgendwelcher anderer Merkmale des Familienheims vorgibt. Deshalb spielen beispielsweise die Größe oder Ausstattung des Eigenheims in dieser Hinsicht keine Rolle.
4.2. Schenkung optimieren: Grunderwerbsteuergesetz
Als nächstes betrachten wir die Rechtsgrundlage, die den steuerfreien Erwerb der Immobilie zwischen Ehepartnern erlaubt. Dazu schauen wir in § 3 Nummer 4 GrEStG nach. Und auch hier finden wir ganz eindeutig die Regelung, die den Erwerb eines Grundstücks vom Ehepartner steuerfrei stellt. Da die Art des Erwerbs hierbei keiner Einschränkung unterliegt, ist auch der von Frau Treu an ihren Ehemann vorgenommene Verkauf ohne Grunderwerbsteuer möglich.
Somit steht es in dieser Situation frei, die Schenkung von EUR 5.000.000 an Geldvermögen auf diese Weise steuerlich zu optimieren. Das einzige Eingeständnis hierzu ist, dass dieses Gestaltungsmodell im Grunde keine echte Schenkung von Geldvermögen darstellt. Aber zumindest etwas haben wir hierbei verschenkt, nämlich das Eigenheim.
4.3. Schenkung optimieren: Güterstand hat keine Bedeutung
Ergänzend wollen wir anmerken, dass bei diesem Gestaltungsmodell der Güterstand der Eheleute keine Relevanz besitzt. Ganz gleich, ob Gütertrennung, Gütergemeinschaft oder eine Zugewinngemeinschaft vorliegt, die Voraussetzungen zur Umsetzung unseres Modells bleiben hiervon unberührt. Im Gegensatz dazu ist der Güterstand bei der Güterstandsschaukel als Gestaltungsmodell durchaus von Bedeutung.
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5. Schenkung optimieren durch Einbezug der Kinder
Zwar mag das hier von uns vorgestellte Steuergestaltungsmodell in erster Linie die Schenkung von Geldvermögen an Ehepartner optimieren. Allerdings kann man darauf basierend auch die Vermögensnachfolge unter Einbezug etwaiger Kinder vorteilhaft gestalten.
Wenn nämlich die Eheleute Treu in unserem Beispiel Kinder hätten, dann hätte in der Ausgangssituation nur der Vater Geldvermögen im Wege einer Schenkung auf seine Kinder übertragen können; Frau Treu verfügt da ja noch über kein Vermögen. Dadurch konnten die Kinder auch nur einen Freibetrag bei Schenkungen des Vaters nutzen. Auf diese Weise würde jedes Kind innerhalb von zehn Jahren lediglich EUR 400.000 steuerfrei als Schenkung erhalten können.
Ab dem Zeitpunkt, wo auch Frau Treu in unserem Beispiel über Geldvermögen verfügt, könnte jedes Kind aber auch bei Schenkungen mütterlicherseits einen Freibetrag von EUR 400.000 in Anspruch nehmen. So könnte sich jedes Kind alle zehn Jahre über steuerfreie Schenkungen in Höhe von EUR 800.000 freuen! Also dient unser Gestaltungsmodell auf lange Sicht auch, um die wiederkehrende Schenkung von Geldvermögen an die eigenen Kinder zu optimieren.
Weiterhin hat unser Gestaltungsmodell den Vorteil, dass das Vermögen der Eltern, das im Fall ihres Ablebens im hohen Alter im Wege einer Erbschaft auf die Kinder übergehen soll, kaum noch groß genug sein wird, um eine hohe Erbschaftsteuer zu bedingen. Auf diese Weise erreichen wir also als Nebenzweck, dass die Eltern die dereinstige Erbschaftsteuer ihrer Kinder durch frühzeitige steueroptimierte Schenkung ihres Vermögens optimieren.
Wer hierzu weitere Informationen erhalten möchte, dem sei unser Beitrag zur Kettenschenkung wärmstens empfohlen. All jene, die sich für eine Umsetzung unserer Gestaltungsmodelle interessieren, empfehlen wir zum Telefon zu greifen und uns anzurufen. Gerne helfen wir auch Ihnen, Ihre Schenkung oder Vermögensnachfolge steuerlich zu optimieren.
Steuerberater für Vermögensnachfolge
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer spezialisiert. Bei der steuerlichen Optimierung im Bereich Vermögensnachfolge schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:
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Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:
Lehrauftrag für Steuerrecht
Unsere besonderen Expertisen für Steuergestaltung werden auch durch die FOM Hochschule bestätigt. Steuerberater Christoph Juhn wurde dort zum Lehrbeauftragten für Steuerrecht berufen und lehrt seit dem Wintersemester 2013 die Veranstaltung „Steuergestaltung (5) Vermögens- und Unternehmensnachfolge“. Das vorlesungsbegleitende Skript stellen wir Ihnen hier gerne vorab als Information zum kostenlosen Download zur Verfügung:
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