Investitionen in verschiedene Asset-Klassen

Auswirkungen auf Rendite und Steuern

Asset-Klassen: Rendite und steuerliche Auswirkungen

Wer Geld investieren möchte, der kann aus einer ganzen Reihe an Asset-Klassen wählen. Wir betrachten hier die Asset-Klassen Festgeld, ImmobilienWertpapiereUnternehmensbeteiligungen beziehungsweise Mitunternehmerschaften und Kryptowährungen. Dabei analysieren wir in einem Vergleich die Kriterien Rendite, Risiko und Steuern. Hierbei stechen vor allem die Asset-Klassen Kryptowährungen und Festgeldanlagen hervor. Während Kryptowährungen bei einem moderaten Risiko die höchste Rendite und die Möglichkeit einer steuerfreien Vereinnahmung auf sich vereint, ist trotz geringem Risiko die Festgeldanlage die am wenigsten profitable Asset-Klasse, weil hier eine geringe Verzinsung auf eine hohe Inflationsrate trifft. Dazu sind die Zinsen auf das Festgeld auch noch mit 25 % Kapitalertragsteuer zu versteuern. Darüber hinaus sind dabei auch nur EUR 801 als Sparer-Pauschbetrag pro Person verfügbar; der Ansatz tatsächlicher Werbungskosten ist hingegen ausgeschlossen.

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Unser Video: Geld investieren in verschiedene Asset-Klassen

In diesem Video erklären wir, welche Auswirkungen auf Rendite und Steuern die Wahl der Asset-Klasse bei Investitionen hat.

Inhaltsverzeichnis


1. Asset-Klassen und ihre Bedeutung – Einleitung

Wer Geld anlegen möchte, steht vor der Frage, worin man es investieren soll. Dabei gibt es Möglichkeiten, wie Sand am Meer. Doch ebenso zahlreich, wie die Möglichkeiten, sind auch ihre Eigenschaften. Also liegt es nahe, dass man sich mit den Charakteristika beschäftigt, bevor man sich entscheidet. Schließlich möchte man ja erreichen, dass sich das Geld möglichst erfolgreich vermehrt. Um dies jedoch abschätzen zu können, muss man auch die Chancen und Risiken kennen, die durch die einzelnen Eigenschaften auftreten können. Zu diesen Eigenschaften zählen aber auch die Renditeaussichten und die Steuern, die man auf die erhofften Einnahmen zu zahlen hat.

In dieser Hinsicht kann man die Anlageobjekte in verschiedene Klassen einteilen, die man auch Anlage- oder Asset-Klassen nennt. Welche Auswirkungen Asset-Klassen auf die Rendite, insbesondere aber auch auf die Steuern haben, wollen wir in einem Vergleich aufzeigen. Dabei interessiert uns aber auch, welche der Asset-Klassen sich derzeit als besonders lohnend herausstellen.

2. Welche Asset-Klassen gibt es?

Dazu müssen wir zunächst definieren, welche Asset-Klassen es gibt. Hierbei kann man auf ganz unterschiedliche Weise differenzieren. So ist einerseits eine Einstufung nach dem Grad des Verlustrisikos ein denkbarer Ansatz. Andererseits kann man auch einen ganz praktischen Ansatz als Maßstab verwenden. So auch wir.

Denn für unseren Vergleich nehmen wir ganz konkrete Asset-Klassen, so, wie sie uns in unserer alltäglichen Praxis als Steuerberatungskanzlei begegnen. Dazu unterscheiden wir zwischen den Asset-Klassen Festgeld, das man auf dem Bankkonto für Zinsen arbeiten lässt, Wertpapieren, insbesondere Aktien, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen beziehungsweise Mitunternehmerschaften und Kryptowährungen.

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3. Welche Auswirkungen haben Asset-Klassen auf die Rendite?

Womit wir schon bei unserem ersten Vergleich angekommen sind, nämlich dem, der die Rendite in den Fokus rückt. Dazu gehen wir auf jede der zuvor festgelegten Asset-Klassen jeweils separat ein. Dabei ist für unsere Vergleiche eine durchschnittliche Jahresrendite von Belang. Selbstverständlich ist uns hierbei bewusst, dass dies bei der Betrachtung anderer Anlagezeiträume mit deutlichen Abweichungen einhergehen kann.

3.1. Rendite bei der Asset-Klasse Festgeld

Die erste Asset-Klasse, die wir betrachten, soll also beleuchten, welche Rendite man erwarten kann, wenn man das zu investierende Geld einfach auf ein Bankkonto einzahlt und dann darauf wartet, dass man Zinsen dafür erhält. Noch kurz vor der Entstehung dieses Artikels unterlagen auch in Deutschland die Zinsen der lockeren Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Dabei waren die Zinsen so gering, dass man zum Teil in Gefahr geriet, Geld zu verlieren, weil die Zinssätze unter Null lagen – unabhängig von den Gefahren des Kaufkraftverlusts durch Inflation. Doch aufgrund der zuletzt stark angestiegenen Inflation hat sich die EZB mittlerweile dazu entschlossen, die Zinssätze deutlich anzuheben. So liegt der Leitzins des Euro derzeit bei 0,5 %.

Trotzdem verharren die Zinssätze derzeit noch auf einem Niveau, dass das Geldsparen per Bannkonto als wenig renditeträchtig erscheinen lässt. Zwar ist das Ausfallrisiko im engeren Sinne bei dieser Asset-Klasse äußerst gering, doch gilt dies nur, wenn man dabei die Folgen der Inflation ausklammert. Aber zu investieren bedeutet auch, eine Wette auf die Zukunft abzugeben. Vielleicht folgen noch weitere Zinserhöhungen durch die EZB, die die Attraktivität dieser Asset-Klasse gegenüber anderen steigert. Dass weitere Zinserhöhungen durchaus wahrscheinlich sind, hängt auch damit zusammen, dass hohe Zinssätze ein effektives Mittel zur Bekämpfung einer Inflation darstellen.

3.2. Rendite bei der Asset-Klasse der Wertpapiere

Mit steigendem Risiko sollte man auch eine höhere Rendite erwarten. So ist es auch, wenn man in Wertpapiere investieren möchte. Denn diese Asset-Klasse ist, aufgrund der zum Teil kaum vorhersehbaren Kursschwankungen an den Börsen, auch von möglichen Verlusten betroffen. Dabei hängen die Risiken bei der Asset-Klasse der Wertpapiere mit einer kaum übersehbaren Vielzahl an Faktoren zusammen. Schon allein die Frage, in welche Wertpapiere man investiert, kann einen enormen Effekt auf das Risiko haben. Denn manche Wertpapiere sind deutlich risikoärmer als andere. Deshalb sollte bei der Festlegung, mit welcher Rendite man Investitionen in die Asset-Klasse der Wertpapiere klassifizieren soll, vorsichtig sein. Um aber eine Vergleichsbasis für unseren Artikel zu schaffen, gehen wir von einem guten Durchschnittswert von 3 % aus.

Da wir uns hier auf die Kursgewinne fokussieren, bleibt die Rendite, die börsennotierte Unternehmen als Dividenden ausschütten, außer Betracht. Dies hat auch den praktischen Hintergrund, dass man hierbei von deutlich mehr Faktoren abhängig ist, um die Rendite zu bestimmen. Für unsere Vergleiche nehmen wir also ausschließlich Growth-Aktien als Maßstab.

3.3. Rendite bei der Asset-Klasse der Immobilien

Eine weniger riskant erscheinende Asset-Klasse ist die der Immobilien. Das liegt daran, dass man hierbei einem in aller Regel nur langsam sich verändernden Markt unterliegt. Zwar gibt es auch noch andere Risiken, die einer Immobilie drohen, wie uns vor einem Jahr beispielsweise das große Unwetter in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ins Bewusstsein rief. Auch die jährlich wachsende Zahl an Waldbränden kann man als Risiko identifizieren. Doch auch wenn man die Ursachen hierfür als stetig steigende Bedrohung wahrnimmt, so sind solche Risiken im Vergleich zu den Risiken anderer Asset-Klassen eher gering. Dennoch wollen wir hierbei eine Rendite erzielen, die derzeit im Durchschnitt bei etwa 3 % liegen dürfte. Mit steigenden Zinssätzen könnten aber auch bald Renditen von 5 % möglich sein. Doch ist dies mittlerweile weniger wahrscheinlich, weil die Immobilienpreise seit einem Jahr im Allgemeinen stagnieren, obwohl sie zuvor noch kontinuierlich angestiegen waren.

Auch hier richten wir unser Hauptaugenmerk auf die Rendite, die man über die Verkaufserlöse erzielen kann. Zwar kann man auch Rendite durch die Vermietung oder Verpachtung von Immobilien realisieren, doch hängt dies stark von der Art der Immobilie ab. Da Immobilien sehr unterschiedlich sind und schon allein die Lage zu deutlichen Abweichungen bei der Bestimmung der Rendite führen kann, wollen wir unsere Ausführungen auf diese Art von Rendite konzentrieren. Aber auch unter Berücksichtigung potentieller Mieterträge dürfte die Rendite bei der Asset-Klasse der Immobilien kaum wesentlich über der zuvor genannten von 3 % liegen.

3.4. Rendite bei der Asset-Klasse der Unternehmensbeteiligungen/Mitunternehmerschaften

Ein deutlich höheres Risiko gehen Unternehmer oder Investoren ein, die ihr Geld in operative Unternehmen anlegen. Anders als die großen DAX-Konzerne, deren Aktien an der Börse käuflich sind und die ein eher geringes Risiko tragen (die Wirecard AG wollen wir als Ausnahme werten), lauern bei kleineren oder mittelständischen Unternehmen eine ganze Reihe an Risiken. Beispielsweise ist die Bereitschaft potentieller Kreditgeber zur Vergabe von Darlehen bei solchen Unternehmen relativ restriktiver. Auch das Ausfallrisiko durch säumige Kunden kann hier von Bedeutung sein. Deshalb möchte man, wenn man Geld in diese Asset-Klasse investiert, auch eine potentiell höhere Rendite erzielen. Hier sind Renditen in der Größenordnung von 10 % realistisch. Zumindest rechnet man bei der Bewertung von Unternehmen im Bewertungsrecht mit einem Faktor von 13,75, wenn man vom Jahresgewinn auf den Unternehmenswert schließen möchte.

3.5. Rendite bei der Asset-Klasse der Kryptowährungen

Da es neben Bitcoins eine ganze Reihe an Kryptowährungen gibt und diese zum Teil sehr unterschiedliche Renditen vorweisen, ist eine allgemeine Aussage zur Höhe der Rendite in dieser Anlageklasse nur von geringem Informationsgehalt. Man kann sich jedoch darauf verständigen, dass Renditen in dieser Asset-Klasse in aller Regel deutlich über jenen aller anderen liegen. Allerdings hat sich für diese noch recht junge Asset-Klasse herausgestellt, dass die Volatilität ebenfalls recht hoch sein kann. Deshalb gehen wir hier von einer vorsichtigen Schätzung der Rendite in Höhe von 100 % aus. Betrachtet man die durchschnittliche jährliche Rendite des Bitcoins in den letzten zehn Jahren, die bei 230 % liegt, sollte klar sein, dass dies durchaus eine realistische Einschätzung ist, insbesondere, um einen Vergleich zu anderen Asset-Klassen vorzunehmen.

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4. Welche Auswirkungen haben Asset-Klassen auf die Steuern?

Als nächstes gehen wir auf die Besteuerung ein. Wir wollen also wissen, wieviel Steuern wir auf die zu erzielende Rendite zu zahlen haben. Auch hier ist die Betrachtung des Zeitraums von Bedeutung. Manche Renditen erzielt man jährlich, andere erst nach vielen Jahren. Um dennoch einen Vergleich der zu zahlenden Steuern durchführen zu können, betrachten wir die steuerlich sinnvollsten Ansätze miteinander, und zwar innerhalb des kürzesten Zeitraums, den man hierbei nutzen kann. Wer möchte, kann dann die Steuern, die erst nach mehreren Veranlagungszeiträumen anfällt, auf die einzelnen Jahre umrechnen, um auf diese Weise eine Durchschnittssteuer als Vergleichsmaßstab zu erhalten.

4.1. Steuern bei der Asset-Klasse der Festgeldeinlagen

Die einfachste Form der Besteuerung finden wir im Zusammenhang mit der Asset-Klasse der Festgeldeinlagen. Hier findet der Steuerabzug an der Quelle statt. Das bedeutet, dass die Banken die Kapitalertragsteuer von pauschal 25 % direkt von den erzielten Zinsen abziehen und an die Finanzverwaltung entrichten. Wir halten also fest, jährlich fallen 25 % an Steuern bei dieser Asset-Klasse an.

Die allgemeine Steuerabzugspauschale von jährlich EUR 801 pro Steuerpflichtigem wollen wir dabei ebenso wenig beachten wie den Solidaritätszuschlag oder die potentielle Kirchensteuer. Dies gilt übrigens auch für alle anderen Asset-Klassen, für die wir die Besteuerung per Kapitalertragsteuer durchzuführen haben.

4.2. Steuern bei der Asset-Klasse der Wertpapiere

Bei der Rendite, die wir bei der Asset-Klasse der Wertpapiere betrachten wollen, untersuchen wir, wie zuvor angegeben, allein jene aus dem Kursgewinn. Setzt man hierzu den kürzesten Zeitraum an, dann beträgt die Haltensfrist realitätsfern lediglich ein Jahr. Jedenfalls sollte man den Zeitraum für unseren Vergleich heranziehen.

Die Besteuerung der Rendite aus dem Verkauf von Wertpapieren findet ebenfalls im Rahmen der Kapitalertragsteuer statt. Weil also im Wesentlichen die gleichen Vorschriften bei der Besteuerung von Wertpapieren wie bei Festgeldzinsen gelten, fallen auch hier pauschal 25 % an Steuern an.

4.3. Steuern bei der Asset-Klasse der Immobilien

Bei Immobilien schauen wir also ebenfalls allein auf die beim Wiederverkauf zu erzielende Rendite; Renditen aufgrund einer Vermietung bleiben also für unsere Zwecke unberücksichtigt. Dazu wollen wir davon ausgehen, dass wir die renditeträchtige Immobilie im Privatvermögen halten. Für Immobilien als Bestandteil eines Betriebs- oder Körperschaftsvermögens gelten andere Regeln, die wir an dieser Stelle aber vereinfachend aussparen wollen.

Bei der Veräußerung von Immobilien gilt eine Spekulationsfrist von zehn Jahren. Zwar kann man diese auf etwa drei Jahre verkürzen, wenn man die Immobilie selber bewohnt, doch dies ist bei der Betrachtung als Asset-Klasse eher ausgeschlossen. Somit verkaufen wir nun die Immobilie nach zehn Jahren Haltedauer. Da die Spekulationsfrist zu diesem Zeitpunkt abgelaufen ist, fällt keine Steuer auf den erzielten Gewinn an. Jedoch sollte man fairerweise hierbei beachten, dass beim Kauf der Immobilie je nach Bundesland 6,5 % an Grunderwerbsteuer anfallen. Außerdem spielt auch die laufend anfallende Grundsteuer hierbei eine Rolle, wenn auch eine vergleichsweise geringe.

4.4. Steuern bei der Asset-Klasse der Unternehmensbeteiligungen/Mitunternehmerschaften

Bei der Besteuerung einer Unternehmensbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft gibt es andere Besteuerungsregeln, wie bei einer Mitunternehmerschaft oder bei einem Einzelunternehmen. Auf diese Unterscheidung gehen wir nun ein.

Bei einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, etwa einer GmbH, die als operatives Unternehmen Gewinne erzielt, findet die Besteuerung zunächst auf Ebene der Gesellschaft statt. Hierbei fallen 15 % Körperschaftsteuer an. Hinzu kommt die Gewerbesteuer, bei der die Höhe vom Hebesatz der jeweils hebeberechtigten Gemeinde abhängt. Gehen wir einfach von ebenfalls 15 % aus, was einem guten Durchschnittswert entspricht. In der Summe führt das Unternehmen also etwa 30 % des Gewinns als Steuern ab. Daneben unterliegt aber auch die Dividende an die Anteilseigner einer Besteuerung. Hier ist wiederum die Kapitalertragsteuer maßgebend. Sie umfass auch in diesem Fall 25 % auf die rund 70 % Nettogewinn des Unternehmens. Zieht man diese 25 % also ab, gelangen nach der vollständigen Besteuerung etwa 50 % bei den Anteilseignern.

Die Besteuerung von Personenunternehmen ist in dieser Asset-Klasse zwar prinzipiell ganz anders, aber wir kommen hierbei auf ähnliche Ergebnisse. Dabei spielt der Umstand, dass Personengesellschaften mittlerweile ebenfalls zur Körperschaftsteuer optieren können, keinen wesentlich Unterschied, zumindest keinen, der sich auf die prozentuale Höhe der Nettogewinnausschüttung an die Gesellschafter bezieht. Bei Einzelunternehmern ist dies ohnehin nur auf Grundlage der Besteuerung von Gewerbeeinkünften möglich. Allerdings hängt die Höhe der Einkommensteuer im Wesentlichen von der Höhe der Einkünfte ab. Denn danach bemisst man den persönlichen Steuersatz. Bei hohen Einkommen liegt der Spitzensteuersatz bei etwa 45 %. Hinzu kommt gegebenenfalls die Gewerbesteuer. Zwar kann man einen Teil der Gewerbesteuer bis maximal zur tatsächlich angefallenen Höhe bei der Einkommensteuer anrechnen. Allerdings bleibt in den meisten Fällen wohl doch ein wenn auch vergleichsweise geringer Gewerbesteuerüberhang übrig. Wir können also vereinfachend zusammenfassen, dass auch in dieser gemischten Asset-Klasse die Steuern bei etwa 50 % liegen.

4.5. Steuern bei der Asset-Klasse der Kryptowährungen

Kryptowährungen sind als Asset-Klasse etwas Besonderes. Allein die Tatsache, dass man erst seit etwa zehn Jahren Kryptowährungen als Anlageobjekt nutzt, verdeutlicht dies. Aber auch im Hinblick auf die Besteuerung der Gewinne muss man hier einige Besonderheiten beachten.

Zunächst einmal muss man eine Einordnung der Gewinne, die man im Zusammenhang mit dieser Asset-Klasse erwirtschaften kann, vornehmen. Erst vor einiger Zeit hat das Bundesministerium der Finanzen Richtlinien festgelegt; über den Inhalt des diesbezüglichen BMF-Schreibens haben wir bereits berichtet. So klassifiziert man Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen als sonstige Einkünfte. Schließlich handelt es sich bei Kryptowährungen im Sinne des Einkommensteuergesetzes um sonstiges Vermögen. Solche sonstigen Vermögensgegenstände kann man nach Ablauf von einem Jahr steuerfrei verkaufen. Wenn man jedoch Kryptowährungen auch zum Erzielen von anderen Einkünften nutzt, etwa durch Lending, dann verlängert sich die Spekulationsfrist von einem auf zehn Jahre.

Da wir uns auf die steuerlich jeweils vorteilhafteste Option konzentrieren wollen, sollten wir also bei dieser Asset-Klasse den Verkauf nach einer Haltefrist von einem Jahr unter Verzicht auf die Erzielung von Nebeneinkünften als Vergleichsgrundlage ansehen.

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5. Fazit: welche Asset-Klassen haben das höchste Potential?

5.1. Allgemeine Betrachtungen zu den Asset-Klassen

Um unser abschließendes Fazit zu vereinfachen, verzichten wir hier auf die Effekte, die man im Allgemeinen durch Diversifizierung zu erreichen versucht. Wir vergleichen also nur, was wir im letzten und vorletzten Kapitel festgestellt haben. Worauf wir hierbei ebenfalls keinen Bezug lenken, sind die mittelbaren, möglicherweise auch eher langfristigen steuerlichen Folgen von Investitionen in die hier berücksichtigten Asset-Klassen.

So ist etwa die Einpreisung von erhöhten Steuern bei der Energieversorgung, insbesondere durch fossile Energieträger, in diesem Zusammenhang kaum realistisch abschätzbar. Dabei ist dies zum Teil auch auf globaler Ebene von Bedeutung. Dies betrifft fast alle Asset-Klassen, ganz besonders jedoch die Kryptowährungen, die einen sehr hohen Energieverbrauch bedingen. Beachtet man dabei, dass derzeit ein großer Teil der zur Erzeugung neuer Kryptowährungen erforderlichen Energie aus Kohleverstromung stammt und blickt man dazu mit Vorsicht in die Zukunft, dann sollte man davon ausgehen, dass man demnächst entweder auf andere Energiequellen umsteigt oder mit höheren Steuern bei Nutzung dieser Energiequellen zu rechnen hat. Tatsächlich findet derzeit ein solcher Wechsel hin zu klimafreundlichen Energiequellen statt. Doch nach wie vor hat Kohle als Energiequelle im weltweiten Maßstab in Bezug auf das Mining eine enorme Bedeutung.

5.2. Asset-Klassen, die sich lohnen – der direkte Vergleich

5.2.1. Investition in Kryptowährungen

Wenn wir also den Vergleich der Asset-Klassen vornehmen, dann fällt auf, dass Kryptowährungen das beste Ergebnis liefern. Einerseits weisen sie die höchste Rendite aller Asset-Klassen auf, andererseits kann man auch die Steuern auf den Veräußerungsgewinn, sprich auf die Rendite, nach einem Jahr gänzlich vermeiden. Allerdings muss man hierbei auch das Risiko eines Wertverlusts mit berücksichtigen. Wer also risikofreudig investieren möchte, der findet in der Asset-Klasse der Kryptowährungen ein lohnendes Ziel. Wer Kryptowährungen aber auch zum Erzielen weiterer Einkünfte einsetzt, etwa zum Lending, der muss sich darüber im Klaren sein, dass dann die steuerfreie Veräußerung erst nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist möglich ist.

5.2.2. Investition in Unternehmen

Die übrigen Asset-Klassen reihen sich nun in der Hierarchie der lohnendsten Anlageformen wie folgt ein: Mit einigem Abstand sind Investitionen in ein Unternehmen an zweiter Stelle zu finden. Zwar liegt auch hier ein erhöhtes Risiko vor, das investierte Vermögen zu verlieren, doch sprechen sowohl die durchschnittliche Rendite als auch die vielfältigen Optionen zur Steueroptimierung durchaus für diese Asset-Klasse. Besonders interessant – und zwar aus sehr unterschiedlichen Perspektiven – dürften hierbei innovative Startups sein.

5.2.3. Investition in Wertpapiere

Wertpapiere schneiden in diesem Vergleich weniger gut als Investitionen in Unternehmen beziehungsweise in Mitunternehmerschaften ab. Das liegt daran, dass man die Besteuerung der Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren kaum gestalten kann. Zumindest ist die Bandbreite an Möglichkeiten, die bei Unternehmen hierfür zur Verfügung stehen, deutlich größer. Zwar verbindet man Investitionen in Wertpapiere mit einem relativ geringeren Verlustrisiko, doch ist dies stets zu berücksichtigen. Aber auch hier ist es wohl entscheidend, in welche Wertpapiere man investieren möchte. Daher führt der pauschale Vergleich aus unserer Sicht zu einem dritten Platz in diesem Ranking.

5.2.4. Investition in Immobilien

Weniger Risiko, aber auch eine in absehbarer Zeit etwas herabgesetzte Rendite trifft man in der Asset-Klasse der Immobilien an. Jedoch kann hier das Spektrum der zu erzielenden Rendite, ähnlich wie beim Unternehmen, erheblich sein. Wenn man es aber geschickt anstellt, dann kann man nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist den Gewinn aus dem Verkauf steuerfrei vereinnahmen.

Bei unserem Vergleich ist aber auch von Bedeutung, dass sich die Immobilienpreise derzeit allem Anschein nach auf einem Plateauhoch befinden. Deshalb differenzieren wir hier zwischen jenen Investitionen in Immobilien, die man bereits gemacht haben mag, und jenen, die man derzeit in Erwägung zieht. Wer bereits in Immobilien investiert hat, dürfte mit seinen Investitionen deutlich zufriedener sein als zum Beispiel Investoren, die Wertpapiere als Asset-Klasse bevorzugten. Wer jedoch jetzt in Immobilien investieren möchte, der sollte darauf achten, dass die Investition sich auch tatsächlich auszahlt. Ein weiterer Nachteil mag im Vergleich zu Wertpapieren sein, dass man Wertpapiere deutlich leichter verkaufen kann als Immobilien. Wer Immobilien verkaufen möchte, muss oft auch Geduld aufbringen.

5.2.5. Festgeldanlagen

Erwartungsgemäß belegt die Festgeldanlage die unterste Position in diesem Ranking der Asset-Klassen. Auch wenn die Zinsen in nächster Zeit deutlich steigen sollten, so dürfte sich aller Voraussicht nach die Rendite schon allein aufgrund der Besteuerung zu 25 % kaum lohnen. Dass höhere Zinssätze das Ausfallrisiko auszugleichen vermögen, ist nur dann wahrscheinlich, wenn die Inflationsrate wieder unter das Niveau des Zinssatzes abfällt. Doch darauf kann man derzeit kaum hoffen.


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