Sachagio: Sacheinlage durch Aufgeld bei der Gründung einer GmbH als Gestaltungsmittel
Gesellschaften sollen oft anlässlich einer Umstrukturierung gegründet werden. Beispielsweise sollen bestehende Anteile an einer GmbH oder ein Einzelunternehmen in die neu gegründete Gesellschaft eingebracht werden, um so eine Holding-Struktur zu entwickeln. Um sich dabei den Aufwand einer Sachgründung mit Sachgründungsbericht und Werthaltigkeitsprüfung zu sparen, können Anteile oder auch das Einzelunternehmen im Rahmen eines Sachagio eingebracht werden. Wir erklären folgend, wie dies funktioniert.
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die Beratung von Unternehmen spezialisiert. Dabei strukturieren wir die Unternehmen so um, dass die Steuerlast optimiert wird. Aufgrund der aktuellen Resonanz haben wir mehrere Beiträge zu diesem Thema publiziert:
Datum | Thema |
2. April 2021 | Einzelunternehmen und Personengesellschaften steuerneutral nach § 6 Abs. 3 EStG übertragen |
5. April 2021 | Die steuerneutrale Überführung von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 EStG |
21. Oktober 2021 | Umwandlungsvorgänge im UmwStG: Überblick über verschiedene Fälle |
28. Dezember 2021 | Antrag auf Entstrickung einbringungsgeborener Anteile: So reduzieren Sie die Steuerlast! |
8. September 2022 | Sachagio: Sacheinlage durch Aufgeld bei der Gründung einer GmbH als Gestaltungsmittel (dieser Beitrag) |
Unser Video: Einbringung in eine GmbH: Bargründung mit Sachkapitalerhöhung
Wir erklären, wie Sie Wirtschaftsgüter in eine GmbH einbringen.
Inhaltsverzeichnis
1. Sachagio: Was ist das?
Sie wollen GmbH-Anteile oder ein Einzelunternehmen irgendwie in eine GmbH einbringen. Dann ist es wichtig, dass dies steuerneutral ohne Aufdeckung der stillen Reserven des Betriebs oder Anteils geschieht. Grundsätzlich muss dazu mindestens ein Geschäftsanteil neu ausgegeben werden. Dies lässt sich aber schneller und effizienter, auf einem ebenfalls steuerneutralem Weg gestalten. Dazu lässt sich eine Bargründung mit dem Aufgeld der Einbringung eines einzelnen Vermögensgegenstandes, sogenanntes Sachagio durchführen. Ein entsprechendes Modell ist aber auch bei einer Barkapitalerhöhung denkbar. Dann muss ebenfalls neben der Barkapitalerhöhung die Einbringung des einzelnen Vermögensgegenstandes vereinbart werden. Der Vermögensgegenstand ist dann der Anteil oder das Einzelunternehmen.
2. Gestaltungsmodel mit Sachagio
2.1. Ausganspunkt der Gestaltung mit einem Sachagio
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist zur Nutzung der Vorteile der § 20, § 21 UmwStG nicht zwingend eine Sacheinlage nötig. Eine Sacheinlage wäre dabei die Übertragung des Betriebs oder der Anteile gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen. Vielmehr reicht eine Bargründung mit der Verpflichtung zur Leistung eines Agios in Form des Betriebs oder der Anteile aus. Dies ermöglicht dem Gründer die GmbH mittels Bargründung zu errichten und sich darüber hinaus in einem Einbringungsvertrag zur Übertragung seines gesamten Einzelunternehmens auf die GmbH zu verpflichten. Die Verpflichtung kann dabei rein schuldrechtlich oder auch als korporatives Sachagio im Sinne des § 3 Absatz 2 GmbHG erfolgen. Daher übernimmt der Gesellschafter bei einer Bargründung oder Barkapitalerhöhung zusätzlich zur Bareinlage die Verpflichtung auf, als Aufgeld einen Anteil in die Kapitalgesellschaft einzubringen.
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2.2. Voraussetzung der Steuerneutralität bei Sachagio
Dann kann der Gründer einen Antrag nach § 20 Absatz 2 Satz 2 UmwStG auf Fortführung der Buchwerte stellen. Dadurch erfolgt die Einbringung steuerneutral. Voraussetzung dafür ist, dass die Gesellschaft später nach dem KStG besteuert wird, das eingebrachte Passivvermögen nicht höher als die Aktiva ist und keine weitere Gegenleistung aus dem Gesellschaftsvermögen erbracht wird, die über 25 % der Buchwerte des eingebrachten Betriebsvermögens beträgt.
Die Einbringung des begünstigten BV muss zudem in einem direkten Gegenseitigkeitsverhältnis mit der Entstehung und Ausgabe neuer Anteile erfolgen. So mangelt es an einer Einbringung im Sinne des § 20 UmwStG, wenn bei der Gründung oder Kapitalerhöhung zunächst eine Einzahlungsforderung auf Geld vereinbart wird, ohne dass von vorneherein die Übertragung einer Sacheinlage vereinbart ist, sondern erst später eine Sacheinlage unter Verrechnung der Einzahlungsforderung auf die Kapitalgesellschaft vereinbart und vollzogen wird. Daher sollte auch die Einbringung in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Gewährung von Anteilen erfolgen. Zudem sollte, damit der Gegenleistungszusammenhang nicht verwischt wird, das Agio in die Rücklage gemäß § 272 Absatz 2 Nummer 1 HGB und nicht als sonstige Zuzahlung gemäß § 272 Absatz 2 Nummer 4 HGB gebucht werden.
2.3. Rechtsfolgen des Antrags
Wenn der Antrag gestellt wird, so gelten die übernommenen Buchwerte als Veräußerungspreis. Abzüglich der Transaktionskosten ergibt sich damit meist ein Einbringungsverlust, der steuerlich geltend gemacht werden kann. Die Buchwerte bilden dann die Anschaffungskosten bei der neugegründeten GmbH. Dann können Sie zudem gemäß § 20 Absatz 6 UmwStG beantragen, dass der steuerliche Einbringungszeitpunkt auf den 1. Januar des nächsten Jahres und damit einen Tag nach dem Stichtag des Jahresabschlusses gelegt wird. Dies ist gemäß § 20 Absatz 6 Satz 1 UmwStG bis acht Monate, also bis zum Ablauf des Monats August möglich.
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2.4. Achtung: Sperrfrist
Zu beachten ist, dass die Anteile ab dem steuerlichen Übertragungsstichtag mit einer Sperrfrist von sieben Jahren belegt sind (§ 22 UmwStG). Daher eignet sich diese Einbringung nur begrenzt zur Vorbereitung einer Unternehmensveräußerung. Werden die Anteile innerhalb dieser Frist veräußert, wird der Einbringungsvorgang rückwirkend steuerpflichtig, sodass es je nach Zeitablauf zu einer Versteuerung des Wertes der Anteile kommt. In den sieben auf die Einbringung folgenden Jahre müssen daher jährlich spätestens bis zum 31. Mai gegenüber dem Finanzamt nachweisen, dass Ihnen die Anteile an der GmbH noch zustehen. Dazu ist eine Bestätigung der GmbH ausreichend. Sinnvoll ist darüber hinaus die Vorlage einer jeweils aktuellen Gesellschafterliste aus dem Handelsregister. Wird gegen die Nachweispflicht verstoßen, gilt die Einbringung nachträglich als steuerpflichtiger Veräußerungsvorgang. Auf den fristgemäßen Nachweis ist daher dringend zu achten. In einem unserer anderen Beiträge erklären wir aber, wie Sie durch eine geschickte Gestaltung die Sperrfrist vermeiden können.
2.5. Sachagio richtig vertraglich vereinbaren
Daher sind die Verträge so auszugestalten, dass eine Barkapitalerhöhung simultan mit der Verpflichtung der Einbringung der Anteile beschlossen und vereinbart wird. Hierbei ist es wichtig, die Verpflichtung zur Einbringung der Sacheinlage in den Kapitalerhöhungsbeschluss aufzunehmen. Die Gesellschafterversammlung beschließt dann zum einen die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen und zum anderen die Einbringung des Sachagios.
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3. Sachagio: Diese Vorteile gibt es
Dieses Gestaltungsmodell hat Vorzüge. Durch die Einlage eines Sachagios ersparen Sie sich Diskussionen mit dem Registerrichter über die Werthaltigkeit der Sacheinlage. So kann der Einbringungs- und Eintragungsprozess beschleunigt und registermäßig weniger streitanfällig ausgestaltet werden. So kann die Umstrukturierung steuerneutral und einfach durchgeführt werden ohne, dass Sie diverse Formalitäten beachten müssen.
Steuerberater für Gesellschafter
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung für Gesellschafter spezialisiert. Bei der Umstrukturierung der Unternehmensstruktur und Gründung von Holding-Strukturen schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:
GmbH
- Strategische Beratung bei Kapitalgesellschaften (Erwerb eigener Anteile, disquotale Gewinnausschüttung, Organschaft, Holdingstrukturen)
- Allgemeine Beratung zu GmbH-Besteuerung (Gründung, Vermeidung von Betriebsaufspaltungen, Steuerreduktion bei Gewinnausschüttungen, Nutzung von Verlustvorträgen)
- Individueller Rechtsformvergleich zwischen GmbH und GmbH & Co. KG
- Steueroptimierte Besteuerung der GmbH
- Steueroptimierung bei Gewinnausschüttungen (Kapitalertragsteuer und Teileinkünfteverfahren)
Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz: