Wir lieben Steuerrecht

ein Plädoyer für steuerberatende Berufe

Warum wir Steuerrecht lieben: unsere 5 Gründe

In der Steuerberatungsbranche herrscht Fachkräftemangel. Dabei sagt man, dass das damit zusammenhängt, weil die Steuerberatungsberufe zu trocken und somit wenig attraktiv wirken. Daher wollen wir dazu beitragen, dass sich dieses aus unserer Sicht korrekturbedürftige Bild endlich wandelt. Deshalb schildern wir hier unsere fünf Gründe, warum wir Steuerrecht lieben. Zum Glück finden immer mehr Kolleginnen und Kollegen den Weg in die Öffentlichkeit, um zu zeigen, wie interessant Steuern im Berufsfeld Steuerberatung sein können. Dass dabei insbesondere viele junge Steuerberaterinnen und Steuerberater daran mitwirken, ist besonders erfreulich und gibt uns Mut.

Unser Video:
Wir lieben Steuern

In diesem Video erklären wir, warum drei junge Steuerberaterinnen Steuern lieben und wie sie diesen Beruf für sich entdeckten.

Inhaltsverzeichnis


1. Warum wir Steuerrecht lieben – Einleitung

Heute sprechen wir über eine recht komische Sache, nämlich unserer Liebe zum Steuerrecht. Als Steuerberater ist dies eigentlich genau so, wie etwa bei Ärzten, Köchen oder Tierpflegern: man liebt den Beruf, weil man sich mit ihm verbunden fühlt. Man weiß, was man wie zu bearbeiten hat, um ein positives Ergebnis zu erzielen, das für viele Mitmenschen einen besonderen Mehrwert bietet. Aber was genau soll das bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater sein? Wir sind uns durchaus darüber im Klaren, dass vielen Zeitgenossen hierzu keine klare Antwort einfallen mag. Daher kommt also unsere Motivation, um uns diesmal in einem Artikel mit der Frage zu beschäftigen, warum wir Steuerrecht lieben.

2. Warum wir Steuerrecht lieben – eine initiale Unterscheidung

Tatsächlich gibt es sehr viel mehr Gründe, warum Steuerberater Steuerrecht lieben, als wir hier auszubreiten beabsichtigen. Wichtig ist jedoch eine Unterscheidung, die wir gleich zu Beginn kommentieren möchten. Denn Steuerberater können in ihrer Tätigkeit tatsächlich sehr verschieden sein. So sind die einen beispielsweise auf die laufende Steuerberatung spezialisiert. Deren täglich Brot ist also die Buchführung, die Finanzbuchhaltung. Andere Steuerberater kennen sich im Immobiliensteuerrecht oder im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht besonders gut aus. Doch wir wollen heute ausschließlich darüber berichten, warum wir Steuerrecht lieben, wenn wir in der Gestaltungsberatung tätig sind.

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3. Warum wir Steuerrecht lieben: unsere 5 Gründe

3.1. Mit dem Steuerrecht als Werkzeug Steuern gestalten

Zugegeben, der wichtigste Aspekt, warum wir Steuerrecht lieben, ist, dass wir damit Geld verdienen, indem wir unseren Mandanten helfen, Steuern zu sparen. Damit ist auch gleich erklärt, worin der von uns generierte Mehrwert besteht. Das schaffen wir wiederum nur dadurch, dass wir uns so gut im Steuerrecht auskennen.

Aber da ist mehr, als das. Denn das Steuerrecht ist für uns Steuerberater was für einen Handwerker ein Akkuschrauber ist, ein Werkzeug. Wirklich interessant wird die Sache für uns aber erst, wenn wir es schaffen, die verschiedenen Voraussetzungen und Regelungen des Steuerrechts mit der Realität unserer Mandanten in einen für sie vorteilhaften Einklang zu bringen. Dieser Herausforderung stehen wir Tag für Tag gegenüber. Sie ist es, die uns immer wieder aufs Neue dazu bringt, über uns hinaus zu wachsen. Das ist mit Sicherheit ein ganz wichtiger Aspekt, warum wir Steuerrecht lieben.

3.2. Mit dem Steuerrecht helfen, Fehler zu vermeiden

Ein weiterer Aspekt ist ähnlich gelagert. Mit unserer Hilfe tragen wir nämlich dazu bei, dass unsere Mandanten Fehler vermeiden, bevor diese entstehen. Dabei kann es beispielsweise um die Vermeidung einer Betriebsaufspaltung gehen. Auch die Wegzugsteuer, die bei einem Wegzug unserer Mandanten ins Ausland droht, helfen wir nach Möglichkeit auszuräumen. Und vor unausgereiften Unternehmensgründungen im Ausland warnen wir selbstverständlich ebenfalls.

3.3. Mit dem Steuerrecht helfen, Fehler zu korrigieren

Neben diesen prophylaktischen Dienstleistungen kommen wir aber auch mit Sachverhalten in Kontakt, bei denen unser Rat bereits zu spät kommt. Also setzen wir alles daran, dass wir bereits bestehende Fehler wieder Korrigieren. Auch dies erfüllt uns mit Stolz, denn die Fortführung eines unvorteilhaften Zustands steht unserem Streben nach Perfektion entgegen. Daher ist die Beseitigung von drohenden oder bereits eingetretenen Steuerfallen ein weiterer Grund, warum wir Steuerrecht lieben.

3.4. Das internationale Steuerrecht als besondere Herausforderungen

Mit dem Blick auf das internationale Steuerrecht erhalten wir Verständnis, wie andere Staaten und Jurisdiktionen ihrerseits Steuern erheben. Dies ist aus unserer Sicht natürlich sehr faszinierend, denn es erlaubt uns auf besondere Art und Weise unseren Horizont zu erweitern. Insbesondere hinsichtlich des eigenen Steuerrechts in Deutschland hilft es uns die Gesetzgebung besser zu verstehen. Dass man mit diesem sukzessive erworbenen speziellen Fachwissen aber auch steuerliche Gestaltungen vornehmen kann, macht die Sache für uns umso attraktiver. Und diese Attraktivität ist fesselnd, was wiederum erklärt, warum wir Steuerrecht lieben.

3.5. Das sich stets wandelnde Steuerrecht – immer wieder eine neue Challenge

Das deutsche Steuerrecht unterliegt ständigen Veränderungen. Für uns Steuerberater bedeutet dies selbstverständlich, dass auch wir unsere Beratung stetig an die neuen Regeln anpassen müssen. Logischerweise führt dies zu weiterem Arbeitsaufwand. Dennoch ist dies für uns ein Segen, weil es nämlich genau diese Herausforderungen sind, die unsere Fähigkeiten, komplexe Zusammenhänge zu analysieren und Antworten hierauf zu entwickeln, in Übung halten. Wir schaffen Lösungen, daran liegt es, warum wir Steuerrecht lieben. Was würde wohl aus uns Problemlösern werden, wenn wir keine neuen Herausforderungen mehr zu bewältigen hätten?

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4. Warum wir Steuerrecht lieben – Gedanken zum Abschluss

Der gemeinsame Nenner zu den fünf genannten Gründen ist unser Wille zum Gestalten. Ob aus Ton, aus Marmor oder in Wort und Schrift – der Mensch gestaltet, seit es ihn gibt. Auch wir Gestaltungsberater unterliegen diesem menschlichen Drang nach Kultur, nach geistiger Schöpfung, nach der Verwirklichung von Ideen. Dabei handeln wir so, weil wir uns täglich neuen Herausforderungen gegenübersehen. Daher sind Herausforderungen und Kreativität untrennbar miteinander verbunden. Und wir Steuerberater lösen Herausforderungen, indem wir Steuern gestalten. In der Quintessenz ist es dies, warum wir Steuerrecht lieben.

Zugegeben, 2020 war ein Jahr, in dem wir Steuerberater vor gewaltigen Herausforderungen standen. Außergewöhnliche Situationen, wie die Corona-Pandemie, erfordern halt außergewöhnliche Maßnahmen. Logischerweise hat das eben auch Auswirkungen auf das Steuerrecht. Vor allem die Regelungen zur Kurzarbeit und zum Insolvenzrecht sowie die befristeten Anpassungen bei der Umsatzsteuer, um nur einige Überbrückungshilfen zu nennen, führten zu einem erheblichen Mehraufwand. Viele Kanzleien haben diese Aufgabe gestemmt, ohne daran zu verdienen. Schließlich war dies auch für die Mandanten eine Zeit voller wirtschaftlicher und finanzieller Unsicherheiten. Zwar hat dies insbesondere die laufende Steuerberatung betroffen, doch hatte die gesamte Steuerberatungsbranche hierbei innerhalb kurzer Zeit mehr Herausforderungen zu schultern als je zuvor. Wollen wir also zum Wohle aller hoffen, dass dies eine einmalige Ausnahmesituation bleibt.


Steuerberater für Steuergestaltung

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum Unternehmensteuerrecht spezialisiert. Bei der Optimierung der Unternehmensteuern schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

Entwicklung von Steuergestaltungsmodellen

  1. Integration der immobiliensteuerrechtlichen Perspektive in die Unternehmensbesteuerung
  2. Prüfung von geeigneten Maßnahmen zur Optimierung der Gewerbesteuer
  3. Entwicklung von Verteidigungsstrategien zur Vermeidung von Gestaltungsmissbrauch
  4. Wahrnehmung von Optionen im internationalen Steuerrecht
  5. Verwirklichung von Steueroptimierungsprojekten

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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