Wie Ärzte Steuern sparen können

Besonderheiten und Lösungsansätze

Wie kann eine Ärztin oder ein Arzt Steuern sparen?

Für Ärzte gelten in Bezug auf ihr Berufsrecht besondere Regeln. Sie bedingen, dass eine Ärztin oder ein Arzt Steuern kaum auf die gleiche konventionelle Art wie andere Freiberufler sparen können. Doch hat sich in den beiden vergangenen Jahrzehnten einiges gewandelt. Deshalb betrachten wir nun, wie eine Ärztin oder ein Arzt Steuern zu sparen vermag, indem sie ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) in der Rechtsform einer GmbH gründen. Darüber hinaus wollen wir eruieren, ob sie, so wie andere Unternehmer, auch eine Holding gründen können. Vor allem dieses Vorhaben ist mit besonderen Hürden verbunden. Dennoch wollen wir einen Weg aufzeigen, mit dem eine Ärztin oder ein Arzt Steuern über eine solche Holding sparen können.

Unser Video:
Steuer sparen für Ärzte

In diesem Video erklären wir, welche Möglichkeiten Ärzten zur Verfügung stehen, um Steuern zu sparen und welche Hürden sie dabei nehmen müssen.

Inhaltsverzeichnis


1. So spart eine Ärztin oder ein Arzt Steuern – Einleitung

Ärzte sind schon besondere Menschen. Dabei denkt man sicherlich in erster Linie an die große Verantwortung, die sie für Leib und Leben ihrer Patienten tragen. Andere mögen hingegen eher an üppige Honorare denken, die Ärzte bisweilen verdienen. Dabei vergisst man schnell, dass der Arztberuf kein Job ist, den man täglich von 9.00 bis 17.00 Uhr pflichtgemäß ableistet und danach die Freizeit genießt. Tatsächlich leisten viele Ärzte oft das doppelte Arbeitspensum. Sie haben sich ihre Honorare also sicherlich verdient.

Was sie aber tatsächlich von vielen anderen Berufsgruppen unterscheidet, ist der Umfang, in dem sie Steuern sparen können. Zwar behandelt sie das Steuerrecht genauso wie auch andere Freiberufler, doch auf Ebene des Berufsrechts unterliegen Ärzte besonderen Einschränkungen, die auch auf die Besteuerung einwirken. Daher haben wir uns Gedanken gemacht, wie auch ein Arzt oder eine Ärztin in die Lage kommen kann, um Steuern auf die gleiche Weise wie andere Unternehmer zu sparen.

2. Wovon es abhängt, ob Ärztin oder Arzt Steuern sparen kann

Damit haben wir schon einmal einen Teil des Themas eingegrenzt. Denn in unserem Beitrag soll es um Ärzte gehen, die als freiberufliche Unternehmer tätig sind. Sie führen also eigenverantwortlich eine Praxis, die sie nach den Regeln des jeweils für sie geltenden Berufsrechts betreiben. Dabei hängen die Regelungen des Berufsrechts der Ärzte vom jeweiligen Bundesland ab, in dem sie tätig sind, sowie von der Ärztekammer, der sie angehören. Da aber eine Beschreibung all dieser Besonderheiten weit über den Rahmen des hier Darstellbaren hinausgeht, wollen wir uns lediglich auf allgemeine Aspekte konzentrieren, die Ärzte beim Steuern sparen nutzen können. Außerdem bleiben hierbei auch Besonderheiten in Bezug auf die unterschiedlichen fachärztlichen Ausrichtungen außer Ansatz, dem Umfang des Beitrag zuliebe.

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3. Arzt vs. andere Freiberufler: Unterschiede bei den Rechtsformen

Zunächst möchten wir die Unterschiede bei der Besteuerung darstellen, denen Ärzte im Vergleich zu anderen Freiberuflern unterliegen. Erst wenn wir verstehen, worin diese Unterschiede bestehen, ist es uns möglich, nach Lösungen für diese Herausforderungen zu suchen.

3.1. Arztpraxen im Wandel

Dabei stellt vor allem ein Aspekt einen bedeutenden steuerlichen Nachteil von Ärzten gegenüber anderen Berufsgruppen dar. So sind sie in der Vergangenheit stets als Einzelpraxis tätig geworden. Erst in den vergangenen zwei bis drei Jahrzehnten haben sich vermehrt Gemeinschaftspraxen etabliert. Meist war der Grund hierfür, dass man auf diese Weise Kosten sparen konnte. Da die Ausstattung moderner Praxen immer kostspieliger wurde, war dies ein effektiver Weg, um sich die Kosten zu teilen. Vor allem in der Radiologie sind Innovationen wie moderne Kernspintomographen derart kostenintensive Anschaffungen, dass sich lange Zeit nur die großen Kliniken solche Geräte leisten konnten. Mittlerweile sind die Preise für derartige Geräte zwar vergleichsweise gesunken, doch nur in bestimmten Situationen sind Einzelpraxen in der Lage, derart kostspielige Anschaffungen vorzunehmen. Sie dann auch kosteneffizient und mit Gewinn zu betreiben, ist eine weitere Hürde.

Damit hat sich aber auch in anderen medizinischen Bereichen die Einsicht verbreitet, dass man eine Praxis mit mehreren Ärzten effizienter betreiben kann, als eine Einzelpraxis. Außerdem kann man auf diese Weise auch mehrere verwandte Fachbereiche in einer Gemeinschaftspraxis bündeln, sodass sie sich idealerweise gegenseitig ergänzen. Folglich kam das Konzept des Medizinischen Versorgungszentrums auf, bei dem mindestens zwei Ärzte zusammenwirken.

3.2. Rechtsformen für Arztpraxen

Dabei kommt es aber eben auch auf die Rechtsform an. Eine Gemeinschaftspraxis mit mehreren Ärzten kann man etwa als GbR oder als Partnerschaftsgesellschaft gründen. Ein MVZ kann man hingegen auch als GmbH oder Aktiengesellschaft gründen. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. So bestehen etwa bei der Gesellschaftsstruktur und der Geschäftsführung sowie zur Haftung einige Unterschiede, die sich nach der gewählten Rechtsform richten.

Was einem Arzt oder einer Ärztin im Vergleich zu gewerblichen Unternehmen verwehrt bleibt, ist die Möglichkeit, als alleiniger Gesellschafter eine GmbH zu gründen. Um ein MVZ in dieser Rechtsform zu gründen, sind also mindestens zwei Ärzte erforderlich. Ähnlich muss man daher auch die Option GmbH & Co. KG betrachten. Da mindestens zwei Ärzte zur Gründung der Komplementär-GmbH erforderlich sind, ist diese Rechtsform für Mediziner praktisch ausgeschlossen. Denn als Komplementär kommt ebenfalls nur ein Berufsträger in Frage.

3.3. Keine Holding im klassischen Sinn für Ärzte

Auf die gleiche Weise muss man auch die Gründung einer Holding betrachten. Hier ist ebenfalls eine Einschränkung vorhanden, denn die Holdinggesellschaft selbst ist den gleichen Regeln zur GmbH-Gründung unterworfen, wie das MVZ.

Dabei ist es gerade die Holding, die erhebliche steuerliche und andere Vorteile in sich vereint. Aber genau diese sind Ärzten, im Unterschied zu Gewerbetreibenden, praktisch verwehrt. Wir wollen nun schauen, ob es trotzdem Möglichkeiten gibt, um diese Vorteile zu erhalten.

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4. Auf diese Weise können Ärzte eine Holding gründen

Wie wir also soeben feststellen mussten, ist die Einbringung eines MVZs in eine Holding für Ärzte keine echte Option. Zumindest ist sie keine Unternehmensstruktur, wie sie etwa für gewerbliche Unternehmer selbstverständlich ist. Denn wenn Ärzte eine Kapitalgesellschaft gründen möchten, dann müssen sie dies stets zu mehreren Personen beschließen. Dieser Umstand steht aber dem gängigen Konzept einer Holding entgegen. Es ist ja gerade der Sinn einer Holding, eine Zwischenstufe zwischen dem operativen Geschäft, in diesem Fall dem MVZ, und den indirekt mit ihm verbundenen Unternehmer einzuschieben. Selbst bei einer GmbH, an der mehrere Unternehmer als Gesellschafter beteiligt sind, gründet jeder Unternehmer eine eigene Holding. So eine Struktur ist für eine Ärztin oder einen Arzt also ausgeschlossen.

Trotzdem wollen wir nun versuchen, dies so weit wie möglich auch für Ärzte zu realisieren. Dazu gründen zwei oder mehr Ärzte, neben einem MVZ, eine weitere GmbH, diesmal aber als Klinik.

Eine Klinik hört sich zunächst einmal irgendwie befremdlich an, weil sie auf den ersten Blick als Holding völlig überdimensioniert wirkt. Keine Sorge, da wir die Klinik lediglich als Holding für das MVZ brauchen, reicht es aus, sie in wirklich kleinem Umfang auszustatten. Denkbar ist beispielsweise, dass sie lediglich über ein paar Betten verfügt, die man für Patienten vorhält, die zu einer ambulanten Operation in das im gleichen Gebäude befindliche MVZ kommen. Damit hätte man einerseits die Bedingungen zur Holding für Ärzte nach den Vorschriften ihres Berufsrechts erfüllt und gleichzeitig die Voraussetzungen geschaffen, um die vielen Vorteile einer Holding zu nutzen.

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5. Wie Ärzte mit MVZ und Holding Steuern sparen

5.1. Steuern sparen für Ärzte mit einem MVZ

Von welchen Vorteilen profitiert ein MVZ in der Rechtsform einer GmbH? Der größte Vorteil ist sicherlich, dass die GmbH der MVZ die Fähigkeit verleiht, ihre Steuern auf etwa 30 % des Gewinns zu reduzieren. In allen anderen als Personenunternehmen geführten Arztpraxen zahlen die Ärzte Einkommensteuer nach dem persönlich Einkommensteuertarif. Da Ärzte recht hohe Einkünfte erzielen, kommt bei ihnen in der Regel der Spitzensteuersatz von 42 % zur Anwendung. Wenn sie von diesem versteuerten Gewinnen zum Beispiel Neuanschaffungen finanzieren müssen, dann ist dies im Vergleich zur GmbH deutlich ungünstiger. Klar, eine GmbH schüttet ihre Dividenden an ihre Gesellschafter auch unter Anwendung einer Besteuerung aus. Doch kann man diese als Gesellschafter selber steuern. Außerdem kann man ein Geschäftsführergehalt ansetzen, dass bei der GmbH dazu führt, dass es als Betriebsausgaben den steuerpflichtigen GmbH-Gewinn reduziert.

5.2. Steuern sparen für Ärzte mit einer Holding zum MVZ

Und jetzt betrachten wir die Vorteile, die ein MVZ mit einer übergeordneten Holding erlangt. Dabei geht es einerseits um das Schachtelprivileg, das bei der Besteuerung der Holding zum Tragen kommt. Denn wenn eine Kapitalgesellschaft die Gewinnausschüttung einer anderen Kapitalgesellschaft erhält, an der sie zu Jahresbeginn mindestens zu 15 % beteiligt ist, dann fallen nur 1,5 % an Steuern auf Ebene der Holding an. Beide Bedingungen sind in der Konstellation MVZ und Holding leicht erfüllbar. Somit steht der Holding die Investition in kostspielige Anschaffung deutlich schneller frei, als wenn ein Arzt oder eine Ärztin dies für ihre Einzelpraxis aus ihrem privat versteuertem Gewinn finanzieren müsste.

Weiterhin kann nun die Holding die Anschaffung an ihre MVZ vermieten. Die Mietkosten sind dann auf Ebene des MVZ ebenfalls als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Noch schöner ist allerdings, dass nun auch die Holding über erhebliches Abschreibungspotential verfügt. Auch dieses führt zu einer Herabsenkung des steuerpflichtigen Gewinns, diesmal auf Ebene der Holding. Obschon indirekt, sparen eine Ärztin oder ein Arzt Steuern eben auch auf diese Weise.


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