Homeoffice in der Steuererklärung

Steuervorteile richtig ansetzen

Homeoffice richtig ansetzen – was Arbeitnehmer wissen müssen

Nun ist das Arbeiten im Homeoffice schon seit einigen Jahren Gegenstand der Steuererklärungen von Arbeitnehmern und Unternehmern. Diese Regelung ergänzt somit die bisherigen Möglichkeiten, ein Arbeitszimmer in der privaten Wohnung steuerlich berücksichtigen zu können. Denn das Homeoffice führt auch ohne die Erfüllung der Voraussetzungen eines Arbeitszimmers zu Steuereinsparungen. Wir wollen mit dem nachfolgenden Artikel darstellen, worauf es bei der Steuererklärung ankommt, wenn man ein Homeoffice als Arbeitsplatz nutzt. Dabei berücksichtigen wir auch die neuesten Änderungen, die das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) für das Homeoffice eingeführt hat.

Unser Video:
Homeoffice in der Steuererklärung

In diesem Video erklären wir, wie man steuerlich vom Homeoffice profitiert und welche Voraussetzungen man beachten sollte.

Inhaltsverzeichnis


1. Homeoffice richtig besteuern – Einleitung

Das Homeoffice hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen, insbesondere durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Viele Arbeitnehmer und Selbstständige fragen sich, wie sie ihre Steuerlast in Bezug auf das Arbeiten von zu Hause aus reduzieren können. In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen Überblick über die steuerlichen Aspekte des Homeoffice in Deutschland geben.

2. Homeoffice in der Steuererklärung: Werbungskosten und Betriebsausgaben

Arbeitnehmer können im Rahmen der Steuererklärung bestimmte Kosten, die im Zusammenhang mit dem Homeoffice entstehen, als Werbungskosten geltend machen. Dazu zählen unter anderem:

  • Arbeitsmittel, wie Computer, Büromöbel und Fachliteratur
  • Telefon- und Internetkosten
  • Raumkosten (anteilige Miete, Nebenkosten, Abschreibungen)

Selbstständige und Freiberufler können diese Kosten als Betriebsausgaben absetzen, sofern sie in direktem Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen.

Weiterhin gibt es die Möglichkeit, Homeoffice pauschal anzusetzen (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c EStG). Dabei beträgt die Homeoffice-Pauschale EUR 6,00 pro Tag. Allerdings ist hierbei ein Ansatz über maximal EUR 1.260 im Jahr erlaubt. Das bedeutet, dass der maximale Betrag der Homeoffice-Pauschale innerhalb von 210 Tagen erreicht ist.

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3. Homeoffice im häuslichen Arbeitszimmer

Um Raumkosten steuerlich geltend machen zu können, muss ein häusliches Arbeitszimmer vorliegen. Dies ist ein Raum, der ausschließlich oder nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • Der Raum muss von den übrigen Wohnräumen abgetrennt sein.
  • Es dürfen keine privaten Gegenstände vorhanden sein.
  • Der Raum muss regelmäßig genutzt werden.

Die steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers ist in Deutschland begrenzt:

  • Liegt kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, können bis zu EUR 1.250 jährlich abgesetzt werden.
  • Ist das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, sind die Raumkosten in voller Höhe abzugsfähig.

Um ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen, muss man dem Finanzamt nachweisen können, dass die vorgenannten Bedingungen erfüllt sind. Tatsächlich fordern Finanzämter regelmäßig solche Belege an. Also empfehlen wir neben den Belegen für die mit dem Arbeitszimmer entstandenen Kosten auch andere Nachweise für die Einrichtung des Arbeitszimmers zu sammeln. Außerdem muss man sich zwischen Homeoffice und Arbeitszimmer entscheiden, falls beides möglich sein sollte.

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4. Sind Reisekosten trotz Homeoffice ansetzbar?

Sollten Sie trotz Homeoffice gelegentlich zur Arbeitsstätte fahren müssen, können Sie die Fahrtkosten als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben absetzen. Dazu zählen:

  • Kilometerpauschale von EUR 0,30 pro gefahrenem Kilometer
  • Kosten für öffentliche Verkehrsmittel
  • Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen bei längeren Dienstreisen

Dadurch berücksichtigt der Gesetzgeber, dass man in der realen Arbeitswelt trotz der Arbeit im Homeoffice gelegentlich beruflich unterwegs sein kann. Wichtig ist hierbei, dass das Homeoffice bei der Tätigkeitsausübung im Vordergrund steht.

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5. Homeoffice steuerlich ansetzen – Fazit

Somit bietet das Homeoffice einige steuerliche Vorteile, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige. Um diese Vorteile optimal zu nutzen, ist es wichtig, die Voraussetzungen für die Absetzbarkeit von Kosten zu kennen und die entsprechenden Belege zu sammeln. Daher empfehlen wir, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen und mögliche Fehler bei der Steuererklärung zu vermeiden.


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Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum Unternehmensteuerrecht spezialisiert. Beim Ansatz von Homeoffice und Arbeitszimmer schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

Allgemein

  1. Entwicklung von Vermeidungsstrategien bezüglich Gestaltungsmissbrauch im Sinne des § 42 AO
  2. Vorbereitung und Einreichung von Anträgen zur verbindlichen Auskunft bei der Finanzverwaltung
  3. Ausarbeitung von Verteidigungsstrategien gegenüber der Finanzverwaltung bei Einspruchsverfahren, Betriebsprüfungen, FG-Klageverfahren und BFH-Revisionsverfahren

GmbH

  1. Prophylaxe zur Vermeidung von Betriebsaufspaltungen
  2. Entwicklung von Maßnahmen zur Reduktion der Steuerlast (zum Beispiel durch Rechtsformwahl oder Sitzverlegung)

Internationales Steuerrecht – Privat

  1. Erläuterungen zur unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht in Deutschland und im Ausland
  2. Beratung zum Home Office im Ausland

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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