Die Flick-Affäre der 1980er Jahre

Steuerhinterziehung mit politischem Nachbeben

Die Flick-Affäre: Steuerhinterziehung & schwarze Kassen

Wenn man heutzutage über prominente Fälle von Steuerhinterziehung in Deutschland spricht, erinnern sich nur noch wenige an die Flick-Affäre, die zu Beginn der 1980er für Schlagzeilen sorgte. Denn die Steuerfahndung folgte damals einer Spur, die in die Zentrale eines mächtigen deutschen Industriekonzerns führte, der Friedrich Flick Industrieverwaltung KGaA. Doch endete die Spur dort keineswegs. Es stellte sich nämlich heraus, dass die hinterzogene Steuer in schwarze Kassen des Konzerns zurückfloss. Mit diesem Schwarzgeld bedachte man dann Politiker aller damals im Bundestag vertretenen Parteien, ohne konkret um ihr Wohlwollen zu bitten. So muss man das wohl ausdrücken, denn eine tatsächliche Bestechung konnte man nie belegen. Immerhin vermochte die Steuerfahndung hierbei auch andere Beteiligte der Steuerhinterziehung zu überführen, insbesondere die damaligen Bundesminister für Wirtschaft Hans Friedrichs und Otto Graf Lambsdorff; sie ließen die von ihnen empfangenen hohen Zuwendungen nämlich unversteuert.

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Steuerhinterziehung

In diesem Video erklären wir, welche Tatbestandsmerkmale eine Steuerhinterziehung kennzeichnen.

Inhaltsverzeichnis


1. Die Flick-Affäre – Einleitung

Die westdeutsche Nachkriegsgeschichte ist geprägt von Unternehmern, die bereits in der NS-Ära einige Bedeutung hatten. Der Name Flick zählt ganz besonders hierzu. Denn Friedrich Flick führte bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs einen der größten Industriekonzerne in Deutschland. Da er auch nach dem Krieg eine der wohlhabendsten Personen in Deutschland war, fiel es ihm relativ leicht, ein neues Industrieimperium zu errichten. 

2. Hintergründe zur Flick-Affäre

Sein Sohn Friedrich Karl Flick erbte 1972 dieses Vermögen. Allerdings hatte er keine Motivation, den Konzern selbst zu führen. So überließ er die Geschäfte seinem Jugendfreund Eberhard von Brauchitsch. Von Brauchitsch hingegen war Flick treu ergeben. Er wusste allerdings auch, wie bedeutend es für den Flick-Konzern sein konnte, in der Bundespolitik gut vernetzt zu sein. Daher stieg er in ein ambitioniertes Spendenprogramm ein, mit dem er sowohl die damals im Bundestag vertretenen Parteien, als auch eine Auswahl prominenter Spitzenpolitiker aller Couleur bedachte. Man könnte also sagen, er handelte getreu dem Motto: halte Deine Freunde nahe bei dir, aber Deine Feinde noch näher.

Und schon bald ergab sich auch Gelegenheit, Gefälligkeiten einzufordern. Denn der Flick-Konzern wollte sich von einem großen Paket an Daimler-Aktien trennen. Die dabei erzielten Gewinne in Höhe von gut DM 1 Milliarde sollten jedoch nach Möglichkeit steuerfrei bleiben. Das war schon damals legal über § 6b EStG möglich. Allerdings bedurfte ein solcher Schritt zu der Zeit noch einer Bewilligung des Bundesministeriums der Wirtschaft, das attestierte, dass die Reinvestition des Gewinns einen volkswirtschaftlich förderungswürdigen Nutzen hatte.

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3. Wie sich die Flick-Affäre entwickelte

Bevor wir aber darauf eingehen, ob sich die Gewinne tatsächlich steuerfrei stellen ließen, müssen wir erst noch über die Geldzuwendungen des Konzerns sprechen.

3.1. Walter Löhr erfindet die Spenden-Geldwäsche

Jedenfalls führte schon das allgemeine Interesse des Flick-Konzerns an politischer Einflussnahme dazu, dass von Brauchitsch nach Möglichkeiten suchte, um diese wohlwollenden Gesten „zur Pflege der Bonner Landschaft“, wie er es später euphemisierte, möglichst diskret zu übergeben. Gelegenheit dazu ergab sich aus einem Kontakt zum damaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Walter Löhr.

Löhr hatte vor einigen Jahren den Steyler Missionaren, einem katholischen Missionsorden, einen Gefallen getan, indem er ihm Spenden aus einer Vielzahl verschiedener wohlhabender Quellen eröffnete. Dafür hatte Löhr regelmäßig einen Teil der Zuwendungen, genauer gesagt 10 %, als Provision erhalten. Allerdings hatte dafür auch der Orden eine Gegenleistung erbracht, denn 80 % der Spenden gelangten auf verschwiegenen Pfaden wieder an ihre Spender zurück. Nur die übrigen 10 % verblieben letztendlich beim Orden.

Es war somit eine Spendenwaschanlage: die Spender konnten ihre Spenden steuerlich ansetzen, somit deutlich an Steuern sparen, und dennoch zu 80 % zurückerhalten. Tatsächlich profitierten alle Beteiligten von dieser Masche, denn am Ende hatten alle ihren Geldbestand erhöht, wenn auch auf Kosten der Allgemeinheit.

3.2. Wie langjährige dubiose Flick-Spenden zur Flick-Affäre führten

So spendete auch der Flick-Konzern mit seinen über 300 Unternehmen regelmäßig hohe Geldbeträge über verschiedene Tochtergesellschaften an eine katholische Organisation der Steyler Missionare, nämlich dem gemeinnützigen Unternehmen Soverdia Gesellschaft für Gemeinwohl mbH, die das Vermögen des Ordens verwaltete. Diese wiederum hatte nun die Aufgabe, den Großteil der zuvor eigentlich gespendeten Summen heimlich an den Konzern (und die anderen Spender) zurückzuführen. Dazu hatte man mit Pater Josef Schröder, dem Soverdia-Geschäftsführer, einen Ansprechpartner, der mit dem Buchhalter des Flick-Konzerns, Rudolf Diehl, kooperierte.

Pater Schröder überwies zunächst die Spenden auf das Soverdia-Konto einer schweizer Bank. Gleichzeitig fanden jährlich Treffen zwischen dem Vertreter der Soverdia und Mittelsmännern in der Schweiz statt, bei denen die Geldübergabe, meist in bar, erfolgte. Anschließend gelangte das Geld wieder nach Deutschland zurück, wo es durch Buchhalter Diehl in schwarzen Kassen des Flick-Konzerns verwaltet wurde. Dabei ging es insgesamt um eine Summe von DM 12,3 Millionen. Auf diese Weise standen dem Flick-Konzern genügend finanzielle Mittel zur Verfügung, um einflussreichen Politikern diskrete Aufwartungen zu machen.

3.3. Der Aspekt der Steuerhinterziehung in der Flick-Affäre

Gleichzeitig hat der Flick-Konzern die Spenden an das gemeinnützige Unternehmen Soverdia als steuerlichen Abzug in seinen Steuererklärungen deklariert und somit Steuern bei der Besteuerung seiner Gewinne gespart. Da der Konzern aber die Gelder weitestgehend wiedererhalten hatte, stellt dies eindeutig Steuerhinterziehung dar. Und dafür mussten sich die Verantwortlichen des Flick-Konzerns dann auch vor Gericht verantworten. Doch dazu gleich mehr.

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4. Flick-Affäre: wie man den Machenschaften auf die Spur kam

Wir haben zwar beschrieben, wie der Flick-Konzern agierte, doch sind die Umstände, die zur Aufdeckung der Flick-Affäre führten, ebenfalls sehr spannend. Daher gehen wir in diesem Kapitel näher darauf ein.

4.1. Eine Routineprüfung leitet die Flick-Affäre ein

Die Aufdeckung der Flick-Affäre und der mit ihr verknüpften Steuerhinterziehungen begann mit einer routinemäßigen Betriebsprüfung der Steyler Missionare in Sankt Augustin bei Bonn. Dabei machte der damalige Steuerfahnder Klaus Förster eine interessante Entdeckung: hochdotierte Spenden des Flick-Konzerns hatte Pater Schröder über viele Jahre hinweg stets mit Spendenquittungen bestätigt, doch den Geldeingang nur unzureichend dokumentiert. Deshalb war der erste Verdacht des Steuerfahnders, dass Pater Schröder einen Großteil der Spenden für eigene Zwecke vereinnahmt hatte, naheliegend. So nahm die Flick-Affäre ihren Lauf.

Als man die Vorgesetzten Pater Schröders befragte, war man sich dessen Taten im Unklaren. Doch reichte dies wohl, um Pater Schröder in den vorzeitigen Ruhestand zu schicken – und zwar in die Schweiz. Die vielen Hunderttausende DM, die der Flick-Konzern über ein Jahrzehnt lang spendete, machten den Steuerfahnder aber dennoch stutzig. So kam es im Januar 1980 zu einer ersten Durchsuchung beim Flick-Konzern in Düsseldorf. Allerdings blieben weiterhin viele Fragen offen, sodass die Steuerfahndung misstrauisch blieb.

4.2. Pater Schröders Geständnis

Zu einer überraschenden Wendung kam es nur wenige Wochen später, denn Pater Schröder übermittelte über seinen Rechtbeistand ein schriftliches Geständnis. Darin belastete er den Chef-Buchhalter des Flick-Konzerns, Rudolf Diehl. Außerdem erläuterte er, wie die Geldwäsche der an Soverdia entrichteten Spenden durch Rückflüsse an die Spender funktionierte. Weiterhin bestätigt er, das Walter Löhr ihm den Vorschlag zu diesem für alle Beteiligten lukrativen Geschäft unterbreitete. Es war ja eben auch für den CDU-Politiker Löhr vorteilhaft. Allerdings nur bis 1975, denn 1976 verstarb er, bevor er seine jährliche Provision kassieren konnte. Noch brisanter war jedoch, dass damit auch erste Anhaltspunkte vorlagen, dass auch Flick-Gesellschafter und Geschäftsführer Eberhard von Brauchitsch in diese Machenschaften eingeweiht war.

Mit diesen Informationen konnte die Steuerfahndung Sankt Augustin weitere Hausdurchsuchungen durchführen. Auf diese Weise fiel ihr zunächst eine schwarze Aktentasche mit Schlüsseln zu Bankschließfächern in die Hände. In den Bankschließfächern befanden sich schließlich die Notizbücher, in denen Diehl alle Zahlungen, die über die schwarzen Kassen geflossen waren, penibel verzeichnet hatte. Darunter waren neben Franz Josef Strauß, Helmut Kohl, Rainer Barzel, Hans Friedrichs und Otto Graf Lambsdorff auch viele weitere Politiker aller im Bundestag vertretenen Parteien, also CDU/CSU, SPD und FDP.

Ab diesem Zeitpunkt war klar, dass die zunächst rein steuerrechtlich verfolgte Steuerhinterziehung auch eine enorme politische Dimension besaß. Dies war also der Punkt, an dem man nur schwer leugnen konnte, dass es in der Flick-Affäre von Anfang an lediglich darum ging, Einfluss auf die Politik zu sichern.

4.3. Die Flick-Affäre vor Gericht

So kam es zu einem juristischen Nachspiel für Schröder, Diehl, von Brauchitsch, Friedrichs sowie Graf Lambsdorff. Nach einem Gerichtsverfahren von mehr als einem Jahr Dauer verurteilten die Richter des Landgerichts Bonn Pater Schröder wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von DM 36.000. Dabei war die Strafe mit 360 Tagessätzen zu je 100 DM noch vergleichsweise milde ausgefallen. Dies hatte Pater Schröder vor allem seinem umfassenden, freiwilligen Geständnis zu verdanken. Auch der Umstand, dass er dadurch keine eigene Vorteile zu erzielen versuchte, sprach für ihn.

Rudolf Diehl traf die Strafe hingegen deutlich empfindlicher. Er musste eine Geldstrafe von DM 540.000 zahlen. Noch härter fiel das richterlich Urteil gegen Eberhard von Brauchitsch aus, der eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren absitzen sollte. Gegen eine Zahlung von DM 550.000 Geldbuße hatte man die Haftstrafe allerdings auf Bewährung ausgesetzt.

Die beiden FDP-Spitzenpolitiker Hans Friedrichs und Otto Graf Lambsdorff sprachen die Richter ebenfalls der Steuerhinterziehung für schuldig. Allerdings ging es bei ihnen darum, dass sie die empfangenen Gelder unversteuert ließen. Friedrichs hatte daher DM 61.500 und Graf Lambsdorff DM 180.000 zu zahlen. Zwar konnte man den beiden ehemaligen Wirtschaftsministern keine Bestechlichkeit nachweisen; hiervon sprach man sie eher gezwungenermaßen frei. Sie verloren aber dennoch all ihre Ämter. Trotzdem waren sie nur wenig später weiterhin in Politik und Wirtschaft aktiv.

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5. Die Auswirkungen der Flick-Affäre

5.1. Bewilligung der Steuerbefreiung nach § 6b EStG

Kehren wir nun wieder zum Sachverhalt der Gewinne aus dem Aktiengeschäft des Flick-Konzerns zurück. Immerhin ging es damals um einen Gewinn von etwa DM 1 Milliarde.

Da mag es übrigens bezeichnend sein, dass man schon das Aktiengeschäft trickreich einfädelte. Der Flick-Konzern machte nämlich der Deutschen Bank glaubhaft, der Schah von Persien sei ebenfalls als potentieller Käufer interessiert. Damit überzeugte man die Deutsche Bank, den Kauf der Daimler-Aktien zu diesen profitablen Konditionen zu tätigen.

Tatsächlich könnte man meinen, dass die zahlreichen finanziellen Zuwendungen des Flick-Konzerns, die dem Verkauf vorausgegangen waren, ihren Zweck erfüllten. Gleiches gilt für jene Zahlungen, die in der Zeit erfolgten, in der die wohlwollende Begutachtung der Steuerbefreiung durch die involvierten Ministerien in der Schwebe lag. Denn schließlich erfolgte die Steuerfreistellung, und zwar, obwohl manch eine Reinvestition ins Ausland floss, somit objektiv kaum der deutschen Volkswirtschaft als förderlich erschien. Doch lag auch wirklich Bestechung vor?

Im Untersuchungsausschuss des Bundestags zur Flick-Affäre sowie in den Gerichtsprozessen der hauptbeschuldigten Akteure konnte jedenfalls kein direkter Zusammenhang, sprich kein Quid pro quo, nachgewiesen werden. Dennoch ist es naheliegend, dass die „Pflege der Bonner Landschaft“, mit der von Brauchitsch ein geflügeltes Wort geschaffen hatte, um Einflussnahme auf die deutsche Bundespolitik zu umschreiben, im Grunde Korruption ist, wenn auch ohne spezifische Gegenleistung. Und auch die Beteiligten stritten ab, dass insgeheime Großspenden ein Vergehen an der demokratischen Grundordnung oder anderer, etwa moralischer Maßstäbe darstellte.

5.2. Gestaltung eines Amnestiegesetzes in Reaktion auf die Flick-Affäre

Doch auch die Politik, die durch die Flick-Affäre enormen Schaden erlitten hatte, konnte sich mit diesem Urteil nur schwerlich zufriedengeben. So ersannen namhafte Politiker ein Amnestiegesetz, allen voran der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl, der ja selber Zahlungen des Flickkonzerns erhalten hatte. Bemerkenswerterweise hatte er an diese Wohltaten freilich keine Erinnerungen mehr, als er vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss aussagen musste. Doch der öffentliche Druck war nun so hoch, dass die Verabschiedung eines solchen quasi sich selbst entlastenden Amnestiegesetzes kaum politisch zu vertreten war.

Damit ist es Zeit für ein Fazit.

6. Lehren aus der Flick-Affäre – Rückschau und Fazit

6.1. Die CDU-Parteispenden-Affäre

Zusammenfassend und rückblickend muss man beachten, dass Jahre später die CDU durch Entgegennahme heimlicher Parteispenden, die ebenfalls in schwarze Parteikassen flossen, und der Weigerung des Altbundeskanzlers Helmut Kohl die Spender zu nennen, unverblümt offenbart wurde, dass deutsche Politiker anscheinend keine Einsicht zu zeigen bereit waren und keine Lehren aus der Flick-Affäre zogen.

Dabei hatte es schon im Grundgesetz ursprünglich ein Verbot von Parteispenden gegeben, damit finanzstärkere Kreise gegenüber finanziell schwächeren keinen für sie vorteilhaften Einfluss auf die Politik zu nehmen vermochten. Aber den Altparteien war dies zu unbequem, weil dadurch ein erheblicher Teil ihrer Finanzierung wegbrach. Daher änderten sie das Grundgesetz, sodass heutzutage Parteispenden erlaubt sind. Bis zu einem gewissen Grad sind sie sogar steuerlich absetzbar.

6.2. Die Affäre um die Warburg-Bank

Aber wenigstens heute ist dies kaum noch denkbar, oder? Nun ja, wer sich darüber wundert, dass ein ehemaliger erster Bürgermeister Hamburgs sich auf Treffen mit Bankern einließ, weil diese verhindern wollten, illegale Steuererstattungen aus Cum-Ex-Geschäften zurück zu zahlen, mag da die Antwort bereits erahnen. Prekär daran ist sicher zusätzlich, dass dieser ehemalige Bürgermeister im Detail nun gleichfalls keine Erinnerung mehr an diese Gespräche zu haben scheint. Sollte man da folglich auch berücksichtigen, dass Unternehmen, die ebenjener Banken nahestehen, großzügige Spenden an die Partei des Bürgermeisters entrichteten?

Vielleicht liegt die Flick-Affäre aber auch schon zu weit zurück, als dass man sich heutzutage an solche Zusammenhänge zu erinnern vermag. Denn auch das Gedächtnis der Stimmberechtigten in Deutschland scheint regelmäßig alle vier Jahre einem allgemeinen Reset zu unterliegen. Wie anders könnte man erklären, dass man einer solchen Person den Posten als Bundesfinanzminister anvertraut? Wie soll man gar begreifen, dass man ihm zum Bundeskanzler wählt?

6.3. Das Fazit aus den Parteispenden-Affären

Und das Fazit? Solange man juristisch zwischen Bestechung und Korruption zu differenzieren vermag, solange Einflussnahme im Interesse Einzelner der Allgemeinheit verborgen bleibt und solange eben jene selbst hochgradig betroffene Allgemeinheit keinen wirksamen Schutz vor solchen Praktiken auch wirklich entschieden einfordert, ist es nur eine Frage der Zeit, bis wir an dieser Stelle über den nächsten Fall von verwerflicher Verflechtung zwischen Geld und Macht berichten werden.

Wir lieben Steuern, wenn auch als Steuerberater aus vielen, sehr verschiedenen Gründen. Doch sollten wir alle Steuern lieben, weil sie tatsächliche Basis der selbst in unserer Nationalhymne beschworenen Einigkeit in Recht und Freiheit sind. Denn letztendlich sind es Steuern, die unseren Staat und somit unsere Gesellschaft zusammenhalten; kein Dr. Faust, keine Fußballnationalmannschaft und auch kein Sauerkraut-Rezept mit Bratwurst vermag das zu leisten.


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