Steuerglossar

Firmenwagenbesteuerung erklärt

Firmenwagenbesteuerung

Das Wichtigste in Kürze

Die Firmenwagenbesteuerung dient dazu, den Vorteil, den ein Arbeitnehmer durch die private Nutzung eines Firmenwagens hat, steuerlich zu erfassen. Je nachdem, welche Methode Anwendung findet und welche besonderen Umstände vorliegen, kann die tatsächliche steuerliche Belastung variieren.


Wie funktioniert die Firmenwagenbesteuerung?

Die Firmenwagenbesteuerung betrifft die steuerliche Behandlung von Fahrzeugen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlässt. Diese private Nutzung stellt einen geldwerten Vorteil dar und ist daher dementsprechend zu versteuern. Es gibt verschiedene Methoden, diesen geldwerten Vorteil zu ermitteln und zu besteuern.

1% Regelung: Die wohl bekannteste Methode bei der Firmenwagenbesteuerung ist die 1%-Regelung (§ 8 Absatz 2 Satz 2 bis 5 EStG). Hierbei wird monatlich 1% des inländischen Bruttolistenpreises des Autos zum Zeitpunkt der Erstzulassung als geldwerter Vorteil versteuert. Das bedeutet, dass dieser Betrag zum regulären Einkommen des Arbeitnehmers hinzugerechnet wird und entsprechend der persönlichen Einkommenssteuer des Arbeitnehmers besteuert wird. Zusätzlich wird für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pauschal 0,03% des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer monatlich hinzugerechnet.

Fahrtenbuchmethode: Alternativ zur 1%-Regelung lässt sich der geldwerte Vorteil auch mittels eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs ermitteln. Hierbei werden die tatsächlichen Kosten des Fahrzeugs (zum Beispiel Anschaffung, Leasingraten, Betriebskosten, Abschreibungen) erfasst und der Anteil der privaten Nutzung an den Gesamtkosten ermittelt. Diese Methode der Firmenwagenbesteuerung ist oft genauer und kann in bestimmten Fällen zu einer geringeren Besteuerung führen, erfordert jedoch einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand.

Entfernungspauschale: Für die Wege zwischen Wohnung und Arbeit kann der Arbeitnehmer die Entfernungspauschale in Anspruch nehmen. Diese beträgt 0,30 Euro pro einfachem Kilometer der kürzesten Straßenverbindung, unabhängig vom tatsächlichen Verkehrsmittel.

Jedoch gibt es darüber hinaus noch die folgenden Besonderheiten im Rahmen der Firmenwagenbesteuerung:

  • Wenn der Arbeitnehmer die Kosten für den Firmenwagen ganz oder teilweise selbst trägt, reduziert dies den zu versteuernden geldwerten Vorteil.
  • Elektrofahrzeuge und Hybridfahrzeuge, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können in Deutschland von steuerlichen Vergünstigungen profitieren. Beispielsweise ist bei der 1%-Regelung nur der halbierte Bruttolistenpreis zugrunde zu legen.

Durch die unterschiedlichen Methoden zur Erfassung des geldwerten Vorteils im Rahmen der Firmenwagenbesteuerung kann die Steuerlast erheblich variieren. Sie sollten sich daher dazu entsprechend informieren und gegebenenfalls steuerlichen Rat einholen, um die für die individuelle Situation günstigste Besteuerungsmethode zu wählen.

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