Doppelte Holding für Familien – Unternehmensstruktur optimieren
Für Familien mit mehreren Unternehmen ist die doppelte Holding der ideale Ansatz zur Strukturierung. Dabei stehen sowohl die Optimierung der Steuern im Vordergrund als auch die für alle Familienmitglieder beste Ordnung der Beteiligungen und Verantwortlichkeiten. Noch spannender ist allerdings, dass die doppelte Holding für Familien auch die Freiheit bereit hält, ins Ausland zu ziehen, ohne dass Wegzugsteuer anfällt. Und auch auf Ebene der regulären Besteuerung bietet die doppelte Holding Steuervorteile.
Unser Video: Doppelte Holding mit 9 Firmen
In diesem Video erklären wir, wie die Familie de Schepper ihre Unternehmen in eine doppelte Holding transferiert.
Inhaltsverzeichnis
1. Doppelte Holding für Familien – Einleitung
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer betrachten ihr Unternehmen als multiple Herausforderung. Produkte, Marketing, Finanzierung und viele weitere Aspekte des Business müssen bedacht und klug entschieden werden, und doch kann auch manches eine unverhoffte Wendung nehmen. Insbesondere bei Familienunternehmen geht dann auch schnell Geschäftsführung und Familienleben ineinander über, stellt somit besondere Anforderungen. Aber wie muss es da sein, wenn man gleich mehrere Familienunternehmen führt? Außerdem ist dabei auch die Besteuerung ein stets relevantes Thema, das man beachten sollte. Schließlich geht es aber ebenso um die Unternehmens- und Vermögensnachfolge.
Wie gut, dass es dafür eine ideale Lösung gibt, nämlich die doppelte Holding für Familien. Sie eignet sich sowohl zur Strukturierung der Beteiligungsverhältnisse innerhalb der Familie als auch zur Eingliederung externer Gesellschafter, Investoren etwa. Das wiederum erleichtert einen späteren Exit, sollte dieser je in Betracht kommen. Im gegenteiligen Fall ist die doppelte Holding für Familien aber ebenso gut geeignet, um die Unternehmensnachfolge zu regeln. All dies gelingt mit der doppelten Familienholding sogar steueroptimiert. Wie? Das zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.
2. Doppelte Holding für Familien: Beteiligungen strukturieren
2.1. Unternehmerischer Erfolg führt zu Neugründungen
Beginnen wir mit der Betrachtung der Beteiligungsstrukturen in einem Familienkonzern. Meist ist es ja so, dass die Eltern oder Großeltern ein Unternehmen gründeten und dies zu einigem Erfolg führten. Und Erfolge sind oft ein Türöffner für weitere unternehmerische Gelegenheiten. Allein schon der Umstand, dass man die Unternehmensgewinne gerne in Immobilien investiert, kann zu weiteren Unternehmensgründungen führen. Aber auch für Innovationen, die man erdacht und entwickelt hat, kann sich eine Neugründung lohnen. Durch die Trennung vom Hauptunternehmen verschafft man sich nämlich den Raum, um ein unternehmerisches Risiko einzugehen, ohne dabei das bestehende Standbein zu gefährden.
2.2. Erfordernis der Strukturierung von Familienunternehmen
Folglich kann es durchaus passieren, dass man eines Tages feststellt, dass das eigene Unternehmensportfolio recht umfangreich geworden ist. Spätestens wenn auch die eigenen Kinder Interesse an der Führung eines dieser Unternehmen entwickeln, ist es an der Zeit, sich über die Einbindung der eigenen Familienangehörigen Gedanken zu machen. Dazu gehört auch die Frage, wie man sie an einem, mehreren oder allen Unternehmen beteiligen möchte. Klar, das kann man für jedes Familienmitglied und Unternehmen einzeln regeln. Oder man sucht sich eine optimale Lösung, eine Gesamtstruktur, die auch anpassungsfähig genug ist, um eventuelle zukünftige Veränderungen ohne Reibungsverluste zu begrüßen.
2.3. Doppelte Holding für Familien schafft Freiraum für zukünftige Veränderungen
Mit einer doppelten Holding für Familien ist all dies besonders leicht umsetzbar. Dabei sind alle Unternehmen unter einer gemeinsamen Holding gebündelt, meist in der Rechtsform einer GmbH. Darüber ist dann als weitere Ebene die Holding der Familienmitglieder positioniert (oft eine GmbH & Co. KG). Sollte man etwa Investoren aufnehmen wollen, beteiligen die sich einfach an der Mutterholding der operativen Unternehmen. Oft nutzen sie dafür selbst eine Holding, über die sie sich am Unternehmen beteiligen. Sie stehen somit der Familienholding gleichwertig gegenüber, sind dieser weder unter- noch übergeordnet.
Mit der doppelten Holding für Familien kann man aber auch die Beteiligungsverhältnisse innerhalb der Familie strukturieren, ohne dass dabei jedes Familienmitglied eine jeweils eigene Holdinggesellschaft gründen müsste. Das hilft Verwaltungskosten zu sparen. So können sich bei einer vierköpfigen Familie etwa die Eltern jeweils zu 40 % an der Familienholding beteiligen und die übrigen 20 % zu gleichen Teilen auf die Kinder aufteilen.
Haben Sie Fragen zur doppelte Holding?
Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten:
3. Doppelte Holding für Familien zur Unternehmensnachfolge
Und was die Regelung der Unternehmensnachfolge betrifft, ist dies eine geeignete Basis, um diese zu gestalten. So kann man etwa überlegen, alle zehn Jahre einen Teil der elterlichen Beteiligungen auf die Kinder zu übertragen. Dies kann, je nach Ausgangslage, entweder über einen Verkauf oder eine Schenkung geschehen. Hier besteht steuerliches Optimierungspotential, deshalb ist eine pauschale Empfehlung an dieser Stelle unangebracht. Eine gute Steuerberatung bringt Sie da weiter. Jedenfalls ist damit die Unternehmensnachfolge innerhalb der eigenen Familie auf lange Sicht geregelt.
Unter diese Rubrik wollen wir aber auch einen weiteren Aspekt aufnehmen, nämlich die weitere Lebensperspektive der Unternehmerfamilie. Sollten sich die erforderlichen Freiheiten ergeben, um einzelnen oder allen Familienmitgliedern den Wegzug ins Ausland zu ermöglichen, dann ist die einfache Holding mit einer GmbH als Muttergesellschaft in aller Regel ein Hindernis. Genauer gesagt ist es in dem Fall die Wegzugsteuer nach § 6 AStG, die wegzugswillige GmbH-Gesellschafter trifft. Mit einer doppelten Holding für Familien, bei der die Familienholding eine GmbH & Co. KG ist, lässt sich die Wegzugsteuer hingegen vermeiden.
Fachberatung für steueroptimierte Unternehmensstrukturen
Unsere spezialisierten Steuerberater und Rechtsanwälte beraten Sie gerne. Rufen Sie uns gerne an oder schildern Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail:
4. Doppelte Holding für Familien: Aufnahme von Investoren und Exit
Wenn also eine derart unternehmerisch eingebundene Familie weiter expandieren möchte und dazu Investoren an den von der Familie aufgebauten Unternehmen aufzunehmen gewillt ist, dann ist die doppelte Holding hierfür ebenfalls ein geeignetes Vehikel. Denn die Familie bleibt mit ihrer Holding von den Einflüssen der anderen Investoren abgeschirmt. Schließlich ist es naheliegend, dass eine Familie als Einheit auch über Partikularinteressen verfügt. Ebenso naheliegend ist es da, wenn sie sie über eine eigene Familienholding vertritt. Das verschafft ihr eine besondere Autorität, die oft auch unabhängig von den tatsächlichen Beteiligungsverhältnissen wirkt. Das kann etwa in Bezug auf den Gesellschafterbeschluss zu Gewinnausschüttungen relevant sein.
Und wenn es irgendwann einmal heißt, dass man sich komplett aus der Unternehmensstruktur verabschieden möchte, wenn also auch die Kinder einer Veräußerung gegenüber offen sind, dann ist die doppelte Holding für Familien ebenfalls für diesen Schritt gerüstet. Denn die neuen Eigentümer müssten dann einfach die Muttergesellschaft der operativen Unternehmen erwerben, die unter der Familienholding platziert ist. Die Familienmitglieder teilen sich dann den Gewinn im Verhältnis ihrer Beteiligungen auf.
5. Besteuerung der doppelten Holding für Familien
Zu guter Letzt müssen wir noch über die steuerlichen Vorteile einer doppelten Holding für Familien sprechen, denn die gibt es ja auch noch. Einige steuerliche Vorteile haben wir ja kurz erwähnt, etwa im Kontext mit einer Unternehmensnachfolge. Andere sind die, die eine Holding ohnehin bietet. So versteuert eine Holding die ausgeschütteten Dividenden ihrer Tochterunternehmen besonders günstig, wenn sie in der Rechtsform einer GmbH firmiert. Denn dann fallen nur etwa 1,5 % an Steuern an; die eigentliche Besteuerung hat ja bereits auf Ebene der operativen Tochter-GmbHs stattgefunden. Damit kann die Muttergesellschaft deutlich mehr liquide Mittel für weitere Investitionen nutzen, als man es als Einzelunternehmer könnte. Auf diese Weise ist auch der Erwerb von Immobilien schneller realisierbar – und zwar trotz Aufnahme von Fremdkapital.
Apropos Immobilien, eine weitere Möglichkeit zur Eingliederung von Unternehmen in die Familienholding besteht darin, Immobilienunternehmen zu integrieren. Dies ist vor allem mit Immobilien-GmbHs steuerlich sinnvoll, wenn diese hohe Rendite bringen. Denn dann besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Gewerbesteuer einzusparen; Stichwort erweiterte Grundstückskürzung. Vermietet eine Immobilien-GmbH dann auch noch Immobilien an ein Schwesterunternehmen, sind sogar noch weitere Steuervorteile greifbar.
Für Sie ebenfalls interessant: Doppelstöckige Holding
In diesem Video erklären wir, warum Steuerberater Christoph Juhn die doppelstöckige Holding für die beste Rechtsform hält.
6. Doppelte Holding für Familien – Fazit
Ganz gleich, ob man auf die Besteuerung im Allgemeinen oder die Strukturierung der Unternehmen und den Beteiligungen hieran blickt, die doppelte Holding für Familien generiert multiple Vorteile. Dazu zählen, neben den bereits erwähnten, auch die Absicherung von thesaurierten Gewinnen, die sich in Tochtergesellschaften ansammeln und somit unter Umständen Haftungsansprüchen Dritter unterliegen könnten, oder die Abschirmung der beteiligten Familienangehörigen gegenüber eventuellen Nachzahlungen, die im Zuge von Betriebsprüfungen entstehen könnten. Mit einer doppelten Holding für Familien kann man außerdem viele Steuergestaltungen rund um den Erwerb und die Vermögensverwaltung von Immobilien nutzen.
Allerdings lohnt sich eine Holdingstruktur erst ab einer gewissen Größe. So, wie sich auch die Gründung einer GmbH aus einem Einzelunternehmen heraus erst ab einem gewissen Jahresüberschuss rechtfertigen lässt, ist dies für eine Holding – und erst recht für eine doppelte Holding – erst dann sinnvoll, wenn man bedeutende wirtschaftliche Erfolge erzielt.
Für die langfristige unternehmerische Perspektive ist die doppelte Holding für Familien wiederum die ideale Struktur. Insbesondere im Hinblick auf die Vermögens- und Unternehmensnachfolge lohnt sich die doppelte Holding für Familien, weil man mit ihr auch noch weitere Freiheiten erhält, etwa den Wegzug ins Ausland ohne Wegzugsteuer.
Steuerberater für Holdingstrukturen
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum Unternehmensteuerrecht spezialisiert. Beim Thema Holding schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:
GmbH
- Detaillierte Informationen zur Besteuerung von Kapitalgesellschaften und zu ihrer Optimierung
- Strategische Beratung: Erwerb eigener Anteile, disquotale Gewinnausschüttung, Aufbau von Holding- und Organschaftsstrukturen
- Allgemeine Beratung zu Tochtergesellschaften
GmbH & Co. KG
- Individualisierte Abwägung der Vor- und Nachteile zwischen GmbH und GmbH & Co. KG
- Steueroptimierte Besteuerung der GmbH & Co. KG
- Erläuterung der Vorteile einer Holding in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG zur Vermeidung der Wegzugsteuer
Umwandlungen
- Beratung zu sämtlichen Umwandlungsvorgängen (Einbringung, Verschmelzung, Formwechsel, Anteilstausch)
- Errichtung von Familienstiftungen im In- und Ausland
Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:
Fachreferent beim Steuerberaterverband für Unternehmensteuerrecht
Seit 2014 sind die Partner unserer Kanzlei regelmäßige Fachreferenten des Steuerberaterverbands Köln. Dabei besuchen circa 1.500 Steuerberater pro Jahr unsere Seminare. Wegen der hohen Nachfrage stellen wir Ihnen unsere Präsentation zu „Familienholding“ gerne kostenlos zum Download zur Verfügung: