Historische Entwicklung der Einkommensteuer in Deutschland
Die Einkommensteuer in Deutschland ist keinesfalls statisch. Vielmehr hat es in der Entwicklung der Einkommensteuer in Deutschland viel Dynamik gegeben. Allein die Entwicklung des Grundfreibetrags verlief in teils großen Sprüngen. Außerdem war die Einkommensteuer stets ein Diskussionsthema in der politischen Auseinandersetzung. Wir beleuchten die historische Entwicklung und analysieren die Wendepunkte in der Geschichte der Einkommensteuer in der Bundesrepublik. Und wer meint, dass man heute mehr Steuern zahlt als je zuvor, sollte sich die hier präsentierten Zahlen besonders genau ansehen.
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Inhaltsverzeichnis
1. Entwicklung der Einkommensteuer in Deutschland – Einleitung
„Früher war alles besser“, „Die Einkommensteuer ist viel zu hoch“ und „Unternehmer zahlen viel zu viel Steuern – mehr als je zuvor“ – wir kennen alle diese und ähnliche Klagen. Sie sind so alt, wie die Steuern selbst. Doch sind sie gegenwärtig auch gerechtfertigt? Ja, passen sie den zusammen? Wer das derzeitige Lamentieren über zu hohe Steuern nachvollziehen möchte, um ihren Wahrheitsgehalt zu ergründen, muss in die Geschichte der Einkommensteuer der Bundesrepublik Deutschland zurückschauen. Dabei spielen drei Elemente eine Hauptrolle: die Entwicklung des Grundfreibetrags, des Eingangssteuersatzes sowie des Spitzensteuersatzes/Reichensteuersatzes zur Einkommensteuer.
Wir unternehmen also eine Zeitreise und laden Sie ein, uns auf eine erstaunliche Expedition ins deutsche Steuerrecht zu begleiten. Wir hoffen, wir können Sie dabei mehr als einmal überraschen.
Zuvor noch eine Anmerkung: alle hier eingebundenen Abbildungen sind dem Dokument „Tarifhistorie“ entnommen, das auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen – Lohn- und Einkommensteuerrechner als PDF zum Herunterladen frei verfügbar ist.
2. Entwicklung der Einkommensteuer: Start unserer Reise im Jahr 1952
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, als Deutschland in Trümmern lag, entschieden die Siegermächte über die Einkommensteuer in Deutschland. Sie erhöhten sie insbesondere im Hinblick auf den Spitzensteuersatz, der damals ab einer gewissen Einkommenshöhe sage und schreibe 95 % betrug.
Doch schon mit Entstehen der Bundesrepublik änderten sich die Regelungen in Bezug auf die Einkommensbesteuerung in Deutschland. Allerdings galt diese Steuergesetzgebung für viele Jahrzehnte nur für den Westen Deutschlands. Unsere Ausführungen sind allein darauf bezogen. So ermittelte man ab 1952 die Einkommensteuer im Wege einer Einkommensteuertabelle. Damals betrug der Grundfreibetrag DM 750 und man unterschied zwischen Steuerklasse I, II und III. Schon zu dieser Zeit trennte man bei der Lohnsteuer nach diesen Klassen, die man später um drei weitere Klassen erweiterte. Dabei gab es zwei unterschiedliche Tabellen, von denen eine nur für zu versteuernde Einkommen bis DM 5.000 Gültigkeit besaß.
Bereits 1954 erfolgte eine Änderung des Einkommensteuerrechts. Damals stieg der Grundfreibetrag auf DM 900 an. Doch schon 1958 betrug er bereits DM 1.680. Zu dieser Zeit griff der Eingangssteuersatz mit 20 % auf die ersten DM 8.009 zu. Die nächste Progressionszone begann bei einem Grenzsteuersatz von 29 %, der bis DM 23.999 langsam anstieg. Ab DM 24.000 kletterte der Grenzsteuersatz allmählich von knapp 39 % bis auf über 50 % an. Und ab einem Einkommen von DM 110.040 galt dann der Spitzensteuersatz von 53 %.
Ab 1965 kam es zu einer leichten Veränderung. Hier zeigt die Entwicklung der Einkommensteuer einen auf 19 % abgesenkten Eingangssteuersatz und einer ab DM 8.010 kontinuierlich ansteigenden Grenzbelastung, die erst ab dem Spitzensteuersatz einen kleinen Sprung nach oben machte. Der Spitzensteuersatz von 53 % ab DM 110.040 blieb unverändert. Somit hatte man die zweite Stufe im bisherigen Berechnungsmodell zugunsten eines allmählichen Anstiegs der Grenzbelastung ersetzt.
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3. Entwicklung der Einkommensteuer ab 1975
Diese Einkommensbesteuerung blieb über viele Jahre unverändert. Es war die Zeit des deutschen Wirtschaftswunders, die Steuereinnahmen sprudelten in den Etat. Doch dann, 1973, kam es zur Ölpreiskrise als wichtige erdölexportierende Länder im arabischen Raum aus politischen Gründen ihre Preise für ihr schwarzes Gold drastisch erhöhten. Das hatte unmittelbar auch für Deutschland und seine Wirtschaft Auswirkungen. Die Folgen waren eine hohe Inflation und andere negative Effekte für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Daher reagierte auch der Gesetzgeber durch Anpassungen bei der Einkommensteuer.
So erhöhte man 1975 zunächst die Grenze, ab der der Spitzensteuersatz zu zahlen war, um DM 20.000. Außerdem erhöhte man den Eingangssteuersatz von zuvor 19 auf nun 22 % und den Grundfreibetrag auf DM 3.029. Gleichzeitig verlängerte man den Einkommensbereich (Linearzone), für den der Eingangssteuersatz anzuwenden war. So fielen auf Einkommen zwischen DM 3.030 und DM 16.019 22 % Einkommensteuer an. Ab DM 16.020 zahlte man für jede weitere DM deutlich mehr Steuern. Der Grenzsteuersatz an dieser Schwelle lag bei über 30 %. Auch beim Spitzensteuersatz ergaben sich Veränderungen. Dieser ging nun stufenlos bei einem Einkommen DM 130.020 aus der bestehenden Grenzbelastung über und erreichte damals 56 %.
4. Entwicklung der Einkommensteuer in den 1980er Jahren
Nach kleinen Anpassung 1978 und 1979, als man den Grundfreibetrag auf DM 3.329 und dann auf DM 3.690 erhöhte, fand 1981 eine neue Entwicklung der Einkommensteuer statt. Neben einer weiteren Erhöhung des Grundfreibetrags auf DM 4.212 kam es zu einer Ausweitung des Anwendungsbereichs auf bis zu DM 18.000. Erst darüber hinaus stieg die Grenzbelastung bis zum Spitzensteuersatz an.
So blieb es auch fast unverändert bis 1989. Änderungen betrafen auch da in erster Linie den Grundfreibetrag und den Einkommensbereich, auf den der Eingangssteuersatz anzuwenden war. Erst mit der Wende trat eine neue Entwicklung der Einkommensteuer in Deutschland ein.
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5. Entwicklung der Einkommensteuer nach der Wiedervereinigung
Ab 1990 reichte die Einkommensspanne, bei der mit dem Eingangssteuersatz von nun 19 % zu rechnen war, von DM 5.616 bis DM 8.153. Anders als zuvor stieg nun aber die Grenzbelastung bis zum Spitzensteuersatz linear an. Außerdem sank das Einkommen, ab dem der Spitzensteuersatz zu zahlen war, um etwa DM 10.000 auf DM 120.042 ab. Gleichzeitig senkte man aber auch den Spitzensteuersatz auf 53 %.
Der nächste große Einschnitt in der Entwicklung der Einkommensteuer fand 1996 statt. Damals verdoppelte man den Grundfreibetrag aufgrund einer Entscheidung des BVerfG vom 25.09.1992 gut und gern auf DM 12.095. Dies ging allerdings mit einer ebenso kräftigen Steigerung des Eingangssteuersatzes einher. Auf diese Weise wollte man die Steuerausfälle aufgrund der Anhebung des Grundfreibetrags kompensieren. Nun fiel ab der ersten DM über dem Grundfreibetrag bereits eine Einkommensteuer von 25,9 % an. Bis zur nächsten Progressionszone, bei einem Einkommen ab DM 55.728, verlief die Grenzbelastung relativ flach und linear, stieg darüber hinaus aber wieder etwas steiler an.
1998 gab es eine weitere Erhöhung des Grundfreibetrags und der Einkommensgrenze zur nächsthöheren Progressionszone. Auch 1999 war dies aus Sicht des Gesetzgebers erforderlich geworden. Doch führte man zudem auch eine weitere Progressionszone zwischen diesen beiden ein. So zahlte man ab einem Einkommen von DM 17.064 knapp 27 % Einkommensteuer. Parallel dazu verringerte man aber auch den Eingangssteuersatz auf 23,9 %.
6. Entwicklung der Einkommensteuer ab der Jahrtausendwende
Ein Jahr später senkte man den Eingangssteuersatz erneut; diesmal um 1 %-Punkt auf 22,9 %. Gleichzeitig verringerte man auch den Spitzensteuersatz auf 51 % und senkte den Einkommensbetrag, ab dem er greifen sollte, um ungefähr DM 5.000 leicht ab. Außerdem schaffte man den Steuersatz, der zuvor dem Spitzensteuersatz vorgelagert war, ab. Nun verlief die Progression zwischen DM 17.496 und DM 114.696 von 22,9 % bis 51 % linear ansteigend.
Diese fiskalpolitischen Tendenzen setzten sich auch 2001 fort. Nun betrug der Eingangssteuersatz ab einem Einkommen von DM 14.094 19,9 %. Die nächste Progressionszone begann bei DM 18.090, was einen Grenzsteuersatz von etwa 23 % bedingte. Der lineare Anstieg des anwendbaren Steuersatzes führte nun bis DM 107.568. Ab dieser Einkommenshöhe waren nun auf jede weitere DM 48,5 % fällig. Damit erreichte der Spitzensteuersatz erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik einen Steuersatz von weniger als 50 %. Wir erinnern uns: zuvor lag er die meiste Zeit bei 53 %, erreichte mitunter stolze 56 %.
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7. Entwicklung der Einkommensteuer im Zuge der Währungsreform 2002
Im Jahr darauf erfolgte die Währungsumstellung, sodass auch wir nun in Euro weiterrechnen können. An den Verhältnissen in Bezug auf die Einkommensteuer hatte dies aber keine großen Auswirkungen.
Erst 2004 fand wieder eine bedeutende Entwicklung der Einkommensteuer statt. So senkte man den Eingangssteuersatz auf 16 %, wobei der Grundfreibetrag nur leicht erhöht wurde. Dafür hob man den Bereich, über den die Progression nun anstieg, deutlich an. Waren es zuvor EUR 9.251 ab denen die nächste Progressionszone galt, setzte man nun EUR 12.739 als Einkommensgrenze hierfür fest. Auch beim Spitzensteuersatz gab es Anpassungen. So senkte man ihn weiter auf 45 %, der nun allerdings bereits ab einem Einkommen von EUR 52.152 anzuwenden war.
In den beiden darauffolgenden Jahren folgte man diesem Trend in der Entwicklung der Einkommensteuer. So betrug der Eingangssteuersatz nun nur noch 15 %. Den Grundfreibetrag beließ man allerdings bei EUR 7.664. Auch die Grenze zur nächsten Progressionszone blieb unverändert. Dafür senkte man erneut den Spitzensteuersatz. Sie werden ihn sicher wiedererkennen, denn seitdem beträgt er 42 %.
8. Einführung des Reichensteuersatzes und weitere Entwicklungen
Im Großen und Ganzen unverändert, brachte das Jahr 2007 dennoch einen Paukenschlag in Bezug auf die Einkommensbesteuerung in Deutschland mit sich. Denn ab diesem Jahr erhob der Fiskus eine Steuer über dem Spitzensteuersatz: die sogenannte Reichsteuer. Sie war mit 45 % auf alle ertragsteuerlichen Vermögenszuwächse zu erheben, die EUR 250.000 überstiegen.
Nur ein Jahr später senkte man den Eingangssteuersatz auf 14 % ab, während man gleichzeitig den Grundfreibetrag leicht auf EUR 7.834 erhöhte. Auch die Einkommensstufen zu den anderen Progressionszonen setzte man leicht hoch.
Seitdem hat sich der Rahmen, in dem sich die Einkommensbesteuerung in Deutschland zwischen dem Eingangssteuersatz und dem Spitzensteuersatz beziehungsweise dem Reichensteuersatz bewegt, kaum verändert. Auch heute beträgt der Eingangssteuersatz 14 %, der Spitzensteuersatz 42 % und der Reichensteuersatz 45 %. Lediglich die Einkommensgrenzen zu den jeweiligen Progressionszonen wurden verschoben, oft nur in geringem Umfang, wobei dies insbesondere auf den Steuersatz zutrifft, der an den Grenzen der Progressionszonen anzuwenden war.
Erst durch die jüngste Inflation kam es zu umfassenderen Anpassungen bei den Einkommensgrenzen, vor allem beim Grundfreibetrag, aber auch bei den anderen Steuersatzstufen. Diese Anhebungen sind bereits ab der Einkommensteuerveranlagung 2023 relevant, sodass sich viele Steuerpflichtige mit niedrigem Einkommen über eine Steuererleichterung freuen können, sofern sie keine wesentlichen Lohn- oder Gehaltserhöhungen erhalten haben (sonst droht die kalte Progression). Für den Bundeshaushalt bedeutet dies aber einen im Vergleich zur Vergangenheit niedrigeren Anstieg bei den Steuereinnahmen.
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9. Entwicklung der Einkommensteuer – Fazit
9.1. Tendenzielle Zunahme der Anpassungen zur Einkommensteuerberechnung
Ziehen wir nun ein Fazit. Was ist uns besonders aufgefallen? Wie bereits erwähnt, sticht die geringe Häufigkeit, mit der der Gesetzgeber die Einkommensteuer in der Frühzeit der BRD zu verändern trachtete, heraus. Offenbar sah man damals bei einer gleichbleibend florierenden Wirtschaft keinen wesentlichen Reformbedarf. Erst mit der Ölkrise und dem gleichzeitig einsetzenden Abschwung der deutschen Wirtschaft sah man Handlungsbedarf. Und doch blieb die Durchschnittsbelastung über alle Einkommensbereiche hinweg relativ hoch.
Interessant ist dabei, dass seit der Umsetzung des BVerfG-Urteils vom 25.09.1992 zur Koppelung des Grundfreibetrags an das Existenzminimum praktisch jedes Jahr Anpassungen am Grundfreibetrag und den anderen Progressionszonen und ihren Einkommensgrenzen erfolgten. Im Vergleich zu dieser explosionsartigen Zunahme an Änderungen zur Einkommensbesteuerung kann man für die ersten Jahrzehnte der Bundesrepublik kaum von einer Entwicklung der Einkommensteuer sprechen; sie blieb im Grunde lange Zeit unverändert.
9.2. Tendenzielle Abnahme der Steuerlast
Heutzutage zahlt man im Durchschnitt deutlich weniger Steuern als in der Vergangenheit. Und das, obwohl das Steueraufkommen in den vergangenen Jahren trotz mancher Krise auf immer neue Rekordhöhen geklettert ist. Allerdings geht das auch auf andere Steuerquellen zurück. Auch in absoluten Verhältnissen ist dies offensichtlich: Bei einem Eingangssteuersatz von 14 % und einem oberen Maximum von 45 % hätten sich Steuerpflichtige an allen Enden der Einkommensspanne vor 40 Jahren sicher mehr als gefreut.
Und doch hat man heute allgemein das Gefühl, dass Steuern die privaten Kassen sowie die der Unternehmen nie höher belasteten. Sicher, auch die Ausgaben in anderen Bereichen sind mit der Zeit stark angestiegen. Außerdem hat auch der allgemeine finanzielle Aufschwung vieler Steuerpflichtiger dazu geführt, dass sie nun durch die Steuerprogression einem höheren Grenzsteuersteuersatz unterliegen und somit eine höhere Durchschnittsbelastung zu tragen haben. Hier kommen also viele verschiedene Faktoren zusammen, die die Illusion einer zu hohen Steuerbelastung hervorrufen. Beispielsweise, dass Deutschland im internationalen Vergleich nach wie vor ein Hochsteuerland geblieben ist, wird hier gerne ins Feld geführt, obwohl ein solcher Vergleich auf die eigene Situation der meisten Steuerpflichtigen kaum anwendbar ist. Daher ist diese Sicht auf die Einkommensteuer in Deutschland nur vordergründig schlüssig, wie uns diese Retrospektive deutlich zeigt.
9.3. Bleibt es bei der niedrigen Besteuerung in Deutschland?
Wer sich also heutzutage die guten alten Zeiten zurückwünscht, etwa in die Ära Helmut Kohl, dem sei im Verlauf dieser kleinen Zeitreise hoffentlich die objektive Sicht wieder hergestellt. Denn die Entwicklung der Einkommensteuer verlief über einige Höhen in ein Tal, in dem wir uns derzeit glücklicherweise befinden. Und so, wie es aussieht, wird sich, trotz so mancher Unkenrufe, allem Anschein nach mittel-, vielleicht auch langfristig, keine Änderung an dieser Situation ergeben – selbst dann, wenn sich der Bedarf an steuerlichen Mehreinnahmen in Zukunft noch weiter erhöht.
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