Zündwarensteuer

von ihren Anfängen bis zu ihrem Ende

Zündwarensteuer in Deutschland und im Ausland

Eine aus unserer heutigen Sicht kuriose Steuer, die es lange Zeit auch in Deutschland gab, war die Zündwarensteuer. Diese Verbrauchsteuer wurde seit 1909 zunächst auf Streichhölzer und Zündspäne erhoben, später auch auf Feuerzeuge und alle anderen Gegenstände, mit denen man Feuer entzünden kann. Aber auch im Ausland gab es vergleichbare Abgaben, da Zündhölzer über viele Jahrzehnte die wichtigsten Mittel darstellten, um Feuer zum Kochen, zum Beleuchten oder zum Heizen zu machen. Eine Begleiterscheinung der Zündwarensteuer war das Zündwarenmonopol, das ebenfalls sowohl in Deutschland als auch im Ausland eingeführt wurde. Besonders in Deutschland blieb es über viele Jahrzehnte hinweg bestehen, ist heute aber bereits wieder weitestgehend in Vergessenheit geraten.

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Inhaltsverzeichnis


1. Die Zündwarensteuer – Einleitung

Eine Eigenschaft, die Mensch und Tier unterscheidet, ist die Fähigkeit Feuer zu machen. Tatsächlich gibt es im Tierreich viele Beispiele für das, was man, wenn auch eingeschränkt, als Kultur bezeichnen kann, etwa die Fähigkeit zur Herstellung und Verwendung von Werkzeugen. Der Umgang mit Feuer ist aber auf den Menschen beschränkt. Und zwar ist diese Eigenschaft in (fast) allen menschlichen Kulturkreisen verbreitet. Dies unterstreicht die Bedeutung dieses Merkmals.

Tatsächlich war in früheren Zeitaltern das Entfachen von Feuer eine durchaus knifflige, oft auch mühselige Prozedur. So benutzte man lange Zeit Schwefelkies, Feuerstein und Zunderpilze, um aus Funken Feuer zu entfachen. Jedenfalls erscheint uns dies heute so, da wir es gewohnt sind, Feuer bequem mit Streichholz oder Feuerzeug zu machen.

Dabei verlief die Entwicklung der Streichhölzer alles andere als geradlinig. So gab es eine ganze Reihe an Erfindungen, die das Ziel hatten, ein Streichholz herzustellen, das sowohl im alltäglichen Gebrauch simpel anzuwenden war als auch das Risiko einer Selbstentzündung minimierte. Denn die ersten Streichhölzer hatten einen Überzug aus weißem Phosphor, der hochreaktiv war und sich somit durchaus auch schon mal selbst entzünden konnte, von Entzündungen durch Reibung derartiger Streichhölzer untereinander ganz zu schweigen. Den Durchbruch brachten schließlich die sogenannten Sicherheitsstreichhölzer, die nahezu unverändert bis heute existieren. Schweden, das sich auch sonst gerne seiner Affinität in Punkto Sicherheit rühmt, beansprucht auch diese Erfindung für sich.

2. Die Zündwarensteuer in Deutschland

2.1. Attraktivität der Zündwarensteuer

Dass der Staat zu Beginn des 20. Jahrhunderts eine Steuer auf den Verkauf von Zündhölzern und ähnlichen Hilfsmitteln erhob, ist einleuchtend, denn dies geschah zu einer Zeit, als praktisch in jedem Haushalt mindestens ein offenes Feuer brannte. Schließlich kochten und heizten die meisten Menschen in Deutschland und anderswo auf der Welt vor mehr als hundert Jahren noch vorwiegend mit Holz- und Kohleöfen, seltener auch mit Gasöfen. Auch für das Anzünden von Leuchtmitteln der damaligen Zeit, Kerzen, Petroleum- und Parafinlampen etwa, war ein Streichholz sehr hilfreich.

2.2. Einführung der Zündwarensteuer 1909 in Deutschland

Da also jeder Haushalt auf die Verwendung von Streichhölzern angewiesen war, lag es nahe, dass der Staat eine entsprechende Steuer einführte, die sogenannten Zündwarensteuer. Dies geschah in Deutschland erstmals 1909.

Quelle: https://www.reichsgesetzblatt.de/D/RGBl-D/1909/index.htm

Ähnlich wie die Tabaksteuer auf Tabakwaren (die ja auch ein Streichholz zum Anzünden brauchten, was die Zündwarensteuer noch attraktiver machte) ist auch die Zündwarensteuer eine Verkehrsteuer gewesen. Anfangs betrug die Zündwarensteuer für Verpackungseinheiten von höchstens 29 Streichhölzern 1 Pfennig und für Verpackungseinheiten zwischen 30 und 60 Streichhölzern 1,5 Pfennig. Die Zündwarensteuer für größere Gebinde wurde entsprechend hochgerechnet.

Dabei muss man sich bewusst machen, dass 1 Reichspfennig damals durchaus Kaufkraft hatte. Gerade für ärmere Haushalte stellte die Zündwarensteuer somit durchaus eine gewisse steuerliche Belastung dar, wenn auch keine übermäßige. Zum besseren Verständnis: Die Kaufkraft von 1 Mark im Jahr 1909 entspricht in etwa EUR 7 heute (laut Kaufkraftäquivalenztabelle der Bundesbank). Dennoch gab schon das Zündwarensteuergesetz von 1909 in § 3 eine Verschärfung für die ersten fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes vor. So betrug die Steuer in diesem Zeitraum 20 % mehr als der reguläre Satz.

Steuerpflichtig war entweder der inländische Hersteller oder der Importeur. Bei Herstellung im Inland durfte die Ware erst dann in Umlauf gebracht werden, wenn die Zündwarensteuer entrichtet wurde. Auch hierin ähnelt diese Verbrauchsteuer der Tabaksteuer. Beim Import musste hingegen die Zündwarensteuer zusammen mit dem fälligen Zoll bezahlt werden.

2.3. Politische Auseinandersetzung zur Einführung der Zündwarensteuer in Deutschland

Interessant hierbei ist die kontroverse Diskussion zur Einführung der Zündwarensteuer. So sprachen sich Vertreter der SPD für eine Vertagung der Beratungen zur Einführung der Zündwarensteuer aus. Vertreter liberaler Parteien schlugen hingegen eine andere Vorgehensweise vor, die ohne Zündwarensteuer auskommen sollte. Ihr Vorschlag zielte auf ein Staatsmonopol ab. Allerdings war diese Idee alles andere als neu. Tatsächlich hatte man auch hierbei über die Staatsgrenzen geschaut. So gab es etwa in Frankreich sowohl eine Zündwarenmonopol als auch eine Zündwarensteuer. Dazu gleich mehr.

2.4. Spätere Änderungen zur Zündwarensteuer in Deutschland

1919 kam es bereits zu einer ersten Gesetzesänderung. Grund hierfür war insbesondere, dass man den Umfang des Steuersubstrats um neuartige Zündwaren erweitern wollte, sodass alle von der Zündwarensteuer erfasst wurden. Dies galt somit insbesondere den damals neuen Feuerzeugen.

1923 erhöhte man schließlich auch den Steuersatz zur Zündwarensteuer. Schließlich war Deutschland nach dem verlorenen Krieg knapp bei Kasse. Nun betrug die Steuer 20 % auf den Wert, den ein Hersteller inklusive Schachteln (aber ohne Außenverpackung, sofern separat in Rechnung gestellt) von seinen Abnehmern verlangte. Zur damaligen Zeit war dies ein ziemlich hoher Steuersatz, doch waren eben auch die allermeisten Bürgerinnen und Bürger auf diese Produkte angewiesen, wobei der Kaufpreis trotz Zündwarensteuer immer noch erschwinglich blieb. Doch es sollte noch heftiger kommen.

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3. Zündwarensteuer und Zündwarenmonopole ergänzen sich

3.1. Zündwarenmonopol in Deutschland

3.1.1. Einführung des Zündwarenmonopols in Deutschland

Dass wir die Rolle Schwedens im Zusammenhang mit Zündwaren in der Einleitung hervorgehoben haben, hat noch eine andere Bewandtnis. Denn mit ihren Sicherheitszündhölzern stieg das skandinavische Land rasch zu einem der wichtigsten Produzenten von Streichhölzern weltweit auf. So reichte sein Einfluss auf die Streichholzindustrie bald auch nach Deutschland.

Tatsächlich war es aber einem einzigen schwedischen Unternehmer, Ivar Kreuger, zu verdanken, dass Anfang 1930 in Deutschland ein Monopol auf Zündwaren eingeführt wurde. Denn Kreuger überzeugte die damals klamme Reichsregierung zu diesem Handel indem er im Gegenzug eine Anleihe über USD 125 Millionen zeichnete, was damals RM 525 Millionen entsprach. Schließlich befand sich die Weimarer Republik damals im Würgegriff der Weltwirtschaftskrise, deren finanzielle Situation durch die nach wie vor bestehenden Reparationsforderungen der Siegermächte des Ersten Weltkriegs noch verschärft wurde.

Im Gegenzug waren über das Zündwarenmonopol hinaus auch einige andere wichtige Details zwischen dem Deutschen Reich und Ivar Kreuger vertraglich geregelt worden. Dazu zählt unter anderem ein fester Übernahmepreis, den die Fabriken erhalten sollten. Weitere Konditionen betrafen die Laufzeit zur Tilgung, die ab 1940 beginnend 40 Jahre umfassen sollte, sowie den Zinssatz von 6 %, der zur damaligen Zeit recht moderat gehalten war.

3.1.2. Das Vorgehen des Streichholz-Königs Ivar Kreuger

Wie in vielen anderen Ländern weltweit hatte Kreuger zuvor auch in Deutschland eine Streichholzfabrik nach der anderen aufgekauft. Anschließend ließ er sich über einen Handel mit der jeweiligen Regierung sein quasi bereits bestehendes de-facto-Monopol durch ein staatliches Monopolgesetz absichern, für das er im Gegenzug Fremdkaptal mit langer Laufzeit zur Verfügung stellte. Das bedeutete aber auch, dass Deutschland keine importierten Zündwaren mehr zuließ. So war Kreuger bereits erfolgreich in anderen Ländern vorgegangen, unter anderem in den baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen, Frankreich sowie im Königreich Rumänien. In anderen Ländern hatte er es immerhin zu einem de-facto-Monopol gebracht (beispielsweise in Belgien und Bulgarien).

3.1.3. Weitere Gründe für das deutsche Zündwarenmonopol

In Deutschland waren zuvor Billigimporte aus der UdSSR zur größten Konkurrenz geworden. Dies schmälerte sowohl die Steuereinnahmen aus der Zündwarensteuer, gefährdete aber ebenfalls die einheimische Zündwarenindustrie, sodass auch der deutsch Staat ein Interesse hatte, um ein Zündwarenmonopol zu schaffen. Tatsächlich stand dies bereits vor dem Deal mit Kreuger auf der Agenda der deutschen Politik.

3.1.4. Das Ende des Zündwarenmonopols in Deutschland

Jedenfalls blieb das Zündwarenmonopol auch über das Ende des Zweiten Weltkriegs hinaus in Kraft. Es sollte nämlich mindestens solange Bestand haben, bis die Rückzahlung der Anleihe erfolgte. Dies war erst 1983 der Fall. Doch schon 1981 entschloss sich der Gesetzgeber, die inzwischen antiquierte Zündwarensteuer abzuschaffen. Denn mittlerweile war durch den Rückgang der Alltagsbedeutung von Streichholz & Co. das Steueraufkommen erheblich zurückgegangen. Der Verwaltungsaufwand blieb hingegen weiterhin bestehen und verursachte somit fast mehr Kosten als der Staat mit der Steuer einnehmen konnte.

3.2. Zündwarenmonopol in Frankreich

Wie bereits erwähnt, war schon vor dem Zündwarenmonopol in Deutschland ein solches bereits in Frankreich eingeführt worden. Und zwar schon deutlich früher, nämlich im Nachgang des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71. Damals bestand aufgrund der dramatischen Nachkriegsfolgen in Frankreich ein deutlicher Finanzierungsbedarf, den man dadurch einzudämmen versuchte, dass man alle inländischen Hersteller von Zündwaren verstaatlichte. Damit konnte man einen einheitlichen Preis für die begehrten Hölzchen verlangen, auf den dann eine entsprechend hohe Zündwarensteuer anfiel. So vermochte man die Steuereinnahmen aus dieser Quelle zu kontrollieren.

3.3. Zündwarenmonopol im Zarenreich

Im 19. Jahrhundert gab es auch im russischen Zarenreich ein staatliches Monopol auf die Herstellung von Streichhölzern. Damit erhoffte der Staat sich Kontrolle über die Finanzeinnahmen aus dieser lukrativen Quelle zu verschaffen, was sich auch hier auf die Besteuerung im Rahmen einer Zündwarensteuer erstreckte.

3.3. Weitere Zündwarenmonopole weltweit

Dieses Unterkapitel dient dazu, die umfangreiche Liste an Staaten zu komplettieren, mit denen Ivar Kreuger im Tausch gegen Finanzhilfen ein staatliches Zündwarenmonopol erzielte. Dazu zählen in Europa die Königreiche Griechenland und Jugoslawien sowie Polen, Portugal und Ungarn. Außerdem konnte er diesen Erfolg auch in Bolivien, Ecuador, Guatemala, Peru und in der Türkei wiederholen.

Weitere Länder, in denen Kreugers unternehmerische Aktivitäten in der Zündwarenbranche zu einem Monopol heranwuchsen waren Großbritannien, Indien, Japan und Südafrika. Belgien und Bulgarien nannten wir bereits. Über Frankreich und Großbritannien gelangten seine Streichhölzer aber auch in deren Kolonien, sodass man durchaus davon ausgehen kann, dass Kreuger ein globales Zündwarenmonopol anstrebte. Lediglich die kommunistische UdSSR blieb ihm verschlossen.

3.4. Der „Match-King“ verspekuliert sich

Um die Geschichte des mit dem Zündwarenmonopol in Deutschland und anderswo eng verknüpften Streichholzkönigs Ivar Kreuger zu Ende zu erzählen, seien noch einige Zeilen erlaubt.

So beruhte sein Geschäftsmodell zum Teil auf der laufenden Aufnahme von Investoren, denen Kreuger dann hohe Dividenden aus eben jenen Quellen zahlte. Damit und durch eine kreative Buchhaltung, bisweilen auch durch Betrug, sowie seine äußerste Geheimhaltung konnte er den Eindruck eines unfassbar erfolgreichen Tycoons erwecken – und die Anleger feierten ihn entsprechend dafür.

Wenig überraschend konnte dies aber nur eine gewisse Zeit lang gut gehen. So wurde es im Zuge der Weltwirtschaftskrise von 1929 auch für Kreuger immer schwerer an neue Finanzmittel zu gelangen. Als die Situation für Kreugers Gläubiger immer unbefriedigender wurde und sie ihn zur Rede stellen wollten, entschied er sich 1932 für den Freitod. Viele seiner Unternehmen gingen somit unter, doch manche überlebten und sind auch noch heute wirtschaftlich erfolgreich.

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4. Zündwarensteuer im Ausland

4.1. Zündwarensteuer in Frankreich

Zur gleichen Zeit, als Frankreich sein Zündwarenmonopol erstmals einführte galt auch eine Zündwarensteuer auf Streichhölzer. Dabei betrug die Steuer je nach Art der Streichhölzer und der Größe ihrer Verpackungseinheiten zwischen 1,5 und 10 Centimes. Die Zündwarensteuer wurde 1982 in Frankreich abgeschafft.

Allerdings wurde die Zündwarensteuer 1987 in Frankreich erneut eingeführt. Sie betrug 2 Cent für Schachtel mit einem Inhalt bis maximal 100 Streichhölzer. Parallel dazu galt sie auch für Feuerzeuge. Hier fielen 50 Cent je Einheit an. Aber schon 1997 wurde auch dieser Zündwarensteuer ein Ende zuteil.

4.2. Zündwarensteuer in Russland

Im Zarenreich wurde bereits 1848 eine Zündwarensteuer eingeführt. Zusammen mit dem zuvor angesprochenen Zündwarenmonopol blieb diese Einnahmenquelle bis Anfang des 20. Jahrhunderts bestehen.

4.3. Zündwarensteuer in Italien

Auch Italien führte im 19. Jahrhundert eine Zündwarensteuer ein. Dies geschah 1895.

4.4. Zündwarensteuer in den USA

In die Zeit des Amerikanischen Bürgerkriegs fällt die Einführung einer Zündwarensteuer in den USA. 1862, ein Jahr nach Beginn des Sezessionskriegs, erhob der Staat in dem von ihm kontrollierten Teil eine Abgabe auf den Verkauf von Streichhölzern. Obwohl es zu dieser Zeit bereits Sicherheitsstreichhölzer gab, die nur an den mitgelieferten Reibflächen entzündlich waren, blieb dieser Markt noch für lange Zeit den bisherigen Selbstzündstreichhölzern vorbehalten, die man in der Populärkultur allgemein mit Western verbindet.

Tatsächlich fällt die Einführung der Zündwarensteuer und anderer Verbrauchsteuern mit der Einführung der Einkommensteuer und vieler weiterer Steuern in den USA zusammen. Sie sollten dazu beitragen, finanzielle Mittel zur Finanzierung des Sezessionskriegs aufzubringen. Zwar geschah dies zunächst nur zweckgebunden, doch hat zumindest die Einkommensteuer seit dieser Zeit fortbestanden – bis heute.

4.5. Versuch der Einführung einer Zündwarensteuer in Großbritannien und der Streik der Matchgirls

Auch im Vereinigten Königreich gab es Mitte des 19. Jahrhunderts Bestrebungen zur Erhebung einer Zündwarensteuer. Allerdings scheiterte dieser Versuch 1871 am Widerstand der Streichholzfabrikanten und ihrer Beschäftigten. Auch Königin Victoria stellte sich dagegen.

Interessant in diesem Zusammenhang ist der in Großbritannien bis heute bekannte Streik der sogenannten Matchgirls. Als Matchgirls bezeichneten sich vorwiegend junge Frauen, die zu dieser Zeit in die Produktion von Streichhölzern eingebunden waren. Sie protestierten 1888 gegen die gesundheitlich inakzeptablen Arbeitsbedingungen, zu lange Arbeitszeiten und eine in diesem Verhältnis lächerlich geringe Bezahlung, die im Extremfall sogar Strafzahlungen vorsah – mit Erfolg. Diese Proteste begründeten in der Folgezeit die Bildung von Arbeiterbewegungen und Gewerkschaften sowie indirekt die Suffragetten-Bewegung.

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5. Zündwarensteuer und Zündwarenmonopol – Fazit

Was wir aus der Geschichte der Zündwarensteuer und des Zündwarenmonopols lernen können ist, dass in Zeiten großen Finanzbedarfs der Staat oft auf die Einführung besonderer Steuern oder anderer Einnahmequellen verfällt. Dies war in Frankreich nach dem Ende des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/1871 ebenso der Fall wie bei der Einführung einer Zündwarensteuer in den USA zu Beginn des dortigen Bürgerkriegs oder in Deutschlands aufrüstendem Kaiserreich beziehungsweise in der kriegsgebeutelten Weimarer Republik. Sobald eine Steuerquelle aber versiegt und sich der Verwaltungsaufwand zu ihrer Erhebung kaum mehr lohnt, entfällt eine Steuer dann auch meist wieder.

Es zeigt aber auch, dass besonders zielstrebige Unternehmer einen enormen Einfluss auf Regierungen ausüben können – und das sogar unabhängig davon wie seriös sie ihren bisherigen Erfolg zu untermauern vermögen. Was dereinst ein Ivar Kreuger war, ist heute mit einem René Benko vergleichbar, wenn auch in unterschiedlichen Größenordnungen. Eine weitere Parallele: beide haben sich in ihren Unternehmungen auf ein zu ihrer jeweiligen Zeit äußerst gefragtes Wirtschaftsgut konzentriert. Die preislichen Unterschiede zwischen den Streichhölzern des Schweden und den Immobilien des Österreichers mögen zwar gewaltig sein, der Effekt ist aber im Grunde ähnlich. Offenbar haben Vertreter aus Wirtschaft und Politik nur wenig aus der Geschichte gelernt. Auch dies ist eine Erkenntnis, wenn auch keine überraschende.


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