Video: 5 Steuervorteile der GmbH optimal nutzen: 30% Steuern, Dividenden, Veräußerung, Immobilien, Gehalt
Die GmbH hat gegenüber anderen Rechtsform, also insbesondere gegenüber der GmbH & Co. KG und gegenüber von Einzelunternehmen 5 Steuervorteile. Die erkläre ich Ihnen und wir schauen uns dann auch an, wie diese 5 Vorteile am besten für Ihre GmbH nutzen können.
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1. Einleitung
Mein Name ist Christoph Juhn und ich bin Steuerberater in Köln und unsere Kanzlei hat sich spezialisiert auf das Unternehmensteuerrecht, insbesondere auf die Besteuerung von Kapitalgesellschaften. 80% unserer Mandanten haben die Rechtsform der GmbH und wir selber in unserer eigenen Steuerkanzlei haben auch die Rechtsform der GmbH genutzt, weil man damit einfach am meisten steuerlich gestalten kann. Das haben die wenigsten Steuerberater, weil als Einzelunternehmer bin ich ja von der Gewerbesteuer befreit, weil ich bin ja Freiberufler. Das haben wir gemacht, weil die GmbH einfach unglaublich viele Steuervorteile gegenüber dem Einzelunternehmen hat und auch unglaublich viele Vorteile gegenüber der GmbH & Co. KG hat.
2. Kurzfassung der GmbH-Steuermodelle
Diese Vorteile sind z.B.: Erstens, wir haben einen Steuersatz von nur 30% auf GmbH Ebene anstatt von circa 50%. Zweitens: Wenn eine Kapitalgesellschaft, also eine GmbH eine Dividende bekommt von einer anderen Kapitalgesellschaft, ist die Dividende zu 95% steuerfrei. Wenn eine Kapitalgesellschaft eine andere Kapitalgesellschaft verkauft, ist der Veräußerungsgewinn auch zu 95% steuerfrei. Wenn eine GmbH Immobilienbesitz, dann zahlt sie nicht 30%, sondern nur 15% steuern auf die Mieteinnahmen. Und fünfter Vorteil ist, dass der GmbH-Gesellschafter sich den Gewinn der GmbH absaugen kann/ über Geschäftsführervergütung absaugen kann, über Mietzahlung absaugen kann, über Zinsen, die er sich selber zahlt.
Und auf diese 5 Modelle gehen wir jetzt einzeln ein. Und ich zeige Ihnen auch, wie Sie die für sich am besten nutzen können.
2.1. Grundstruktur der GmbH-Organisation
In der Regel ist die Struktur so, dass Sie alleine oder vielleicht auch zusammen mit einem Mitgesellschafter das spielt keine Rolle, eine GmbH gründen. GmbHs sind bei mir immer Vierecke. Wie sie daran beteiligt sind, das spielt keine Rolle. Vielleicht 50/50, vielleicht 99/1.
3. Steuersatz von 30% als Steuervorteil
Der erste Steuervorteil ist nun, dass die GmbH eine Summe circa nur 30% Steuern zahlt, während ein Einzelunternehmen oder eine GmbH & Co. KG 50% Steuern zahlen würde. Beispiel: Die GmbH macht EUR 100 Gewinn, dann zahlen Sie vom Grundsatz her 15% Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Körperschaftsteuer: 15/ Gewerbesteuer irgendwo zwischen mindestens 7%/ das geht hoch bis 17, 18%. Die meisten Gemeinden liegen bei 15%.
3.1. Körperschaftsteuersatz & Gewerbesteuersatz
Und so kommt für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer eben der Steuersatz von 30% zustande. Das heißt, netto machen wir in der GmbH EUR 70 Gewinn nach Steuern.
3.2. Kapitalertragsteuer und Vergleich zum Einzelunternehmen
Und diese 70% nach steuern stehen uns nun für Investitionen zur Verfügung. Natürlich muss ich irgendwann den Gewinn auch ausschütten an die Gesellschafter, dann kommt dort eine Dividende von 70 an. Die muss ich mit 25% Kapitalertragsteuer besteuern. Bleiben ca. EUR 18 Kapitalertragsteuer, die ans Finanzamt abzuführen sind. Unterm Strich bleiben wir dann etwa bei 52%. Da kommt ein bisschen Soli ab, vielleicht ein bisschen Kirchensteuer ab, dann sind wir bei 50%. Langfristig sind wir also schon da, wo ein Einzelunternehmen ist und auch da, wo eine GmbH & Co. KG ist, bei 50%.
Aber erst mal habe ich die Möglichkeit, EUR 70 zu nutzen und EUR 70 zu reinvestieren. Und damit ist der Steuersatz eben deutlich geringer.
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4. Steuervorteil bei Gewinnausschüttungen
Zweiter Vorteil ist, dass wenn Ihre GmbH beteiligt ist an einer Tochter GmbH und diese Tochter GmbH Gewinne ausschüttet an die Mutter, also an ihre GmbH, dann müssen Sie diese Gewinne nicht mit 30% versteuern, sondern müssen diese Gewinne nur zu 5% steuerlich ansetzen, weil 95% der Dividenden steuerfrei sind.
4.1. Steuervorteil: Steuerbefreiung von 95% auf Dividenden
Das heißt von einer Dividende von EUR 100, kommen bei Ihnen EUR 100 an. Von den EUR 100 sind 95% steuerfrei und Sie müssen nur EUR 5 versteuern. Der Steuersatz auf diese EUR 5 haben wir gelernt, sind 30%. Das heißt EUR 5, die Sie versteuern das mit einem Steuersatz von 30%. Kommt zu einem Ergebnis, dass Sie nur EUR 1,50 an Steuern zahlen, also quasi nix. Während der GmbH Gesellschafter 25% gezahlt hätte. Und das ist auch ein erheblicher Steuervorteil einen Steuersatz von nur 1,5%.
Und dann parken Sie die Gewinne in Ihrer GmbH und können die irgendwann an sich privat ausschütten. Wenn Sie Rentner sind, einen niedrigen Steuersatz haben oder was auch immer. Ja, aber erst einmal schön niedrig mit 1,5% Steuersatz sparen in ihrer eigenen GmbH.
5. Steuervorteil bei Verkauf von Tochter-GmbH
Dritter Vorteil ist, der Veräußerungsgewinn, also an eine GmbH eine andere GmbH verkauft die Tochter GmbH und damit einen Gewinn von EUR 100 generiert, ist auch dieser Gewinn zu 95% steuerfrei. Sie müssen von einem Gewinn nur EUR 5 versteuern und der Steuersatz 30% sind wieder EUR 1,50 an Steuern.
5.1. Tochter-GmbH als Immobilien-GmbH
Das ist natürlich grandios, aber jetzt kann eine GmbH eine andere GmbH zu 95% steuerfrei verkaufen. Das führt dazu, dass Mandanten hingehen und einzelne Immobilien z.B. in separate GmbHs positionieren. Weil, würden sie die Immobilie mit Gewinn verkaufen, müssten wir dafür 30% Steuern zahlen. Wenn Sie aber eine komplette GmbH verkaufen mit einer Immobilie darin, dann verkaufen Sie den GmbH-Anteil. Dieser GmbH-Anteilsverkauf der ist ja zu 95% steuerfrei.
Wir können theoretisch diesen Kugelschreiber verkaufen/ zu 95% steuerfrei. Ich muss diesen Kugelschreiber nur separat in eine eigene GmbH positionieren und dann verkaufe ich die komplette GmbH inklusive diesem einen Kugelschreiber zu 95% steuerfrei.
6. Steuervorteil durch erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei der Immobilien-GmbH
Der vierte Vorteil ist, wenn die GmbH nur Immobilien hat, muss sie die Mieteinnahmen aus den Immobilienvermietung nicht der Gewerbesteuer unterwerfen. Das bedeutet, eine GmbH, die Immobilien hat und diese Immobilien vermietet, macht z.B. EUR 100 Gewinn aus Vermietung und Verpachtung, muss dafür selbstverständlich 15% Körperschaftsteuer zahlen, eigentlich auch Gewerbesteuer. Aber bei der Gewerbesteuer können wir die sogenannte erweiterte Grundstückskürzung nutzen. Das heißt, alle Mieteinnahmen von 100 kann ich bei der Gewerbesteuer kürzen, muss keine Gewerbesteuer mehr drauf entrichten, sodass ich quasi bei der Gewerbesteuer frei bin und damit einen Nettogewinn in der GmbH mache von EUR 85, weil ich quasi keine Gewerbesteuer zahle.
Das ist ein erheblicher Vorteil, wenn Sie große Immobilien-Investitionen vorhaben, dann gründen Sie eine Immobilien GmbH. Die Details dazu, das ist an viele Voraussetzungen geknüpft, habe ich in einem separaten Video dargestellt. Schauen Sie sich das ruhig in Ruhe an, wenn das Modell für Sie relevant ist.
7. Geschäftsbeziehung zwischen GmbH und Gesellschafter als Steuervorteil nutzen
Und das fünfte Modell ist eine Gestaltung, wie Sie als Gesellschafter Leistungen der GmbH in Rechnung stellen können, diese Leistungen hier als Betriebsausgaben abgezogen werden können und bei Ihnen zu Einkünften führen, die Sie natürlich versteuern müssen.
7.1. Geschäftsführergehalt als Steuervorteil
Aber Vorteil ist dann der Betriebsausgabenabzug auf Ebene der GmbH. Klassischerweise werden Sie sich natürlich ein Geschäftsführergehalt zahlen, was bei der GmbH voll abzugsfähig ist. Bei GmbH & Co. KGs, kann es zwar in der Handelsbilanz abgezogen werden, wird aber für steuerliche Zwecke als sogenannte, Sonderbetriebseinnahmen wieder zugerechnet. Das heißt, der Effekt ist null, er wird neutralisiert. Bei Einzelunternehmen können Sie sich gar kein Geschäftsführergehalt zahlen, das sind einfach nur Entnahmen. Und abziehen können Sie das Gehalt einfach nur bei der GmbH und bei der AG, also bei anderen Kapitalgesellschaften.
7.2. Andere Leistungen: Zinszahlungen oder Mietzahlungen
Sie können sich natürlich auch Zinsen zahlen. Sie können als Gesellschafter der GmbH ein Darlehen geben und Sie können Objekte vermieten, also auch Immobilien vermieten und dafür Mietzahlungen leisten, von der GmbH an Sie als Gesellschafter.
Fachberatung für
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Unsere spezialisierten Steuerberater und Rechtsanwälte beraten Sie gerne. Rufen Sie uns gerne an oder schildern Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail:
7.3. Immobilien-Vermietung: Betriebsaufspaltung als Steuerfalle
Bei den Mietzahlungen, also bei der Vermietung für Immobilien, gibt es noch eine Besonderheit, also die sogenannte Betriebsaufspaltung. Das kann ein steuerliches Risiko sein. Dafür müssen Sie Ihren Steuerberater fragen oder uns fragen. Die Details zur Betriebsaufspaltung habe ich in einem separaten Video auch dargestellt, verlinke ich auch hier. Eine solche Betriebsaufspaltung sollten Sie vermeiden.
Also vermieten Sie am besten keine Immobilien, wenn Sie Immobilien vermieten wollen an die GmbH, lassen Sie diese Immobilie von Ihrer Frau, Ihrem Ehemann, Ihren Kindern oder Ihren Eltern vermieten. Ja, aber diese teils wie gesagt, ist das separate Thema Betriebsaufspaltung.
7.4. Fazit zu Gesellschafterleistungen
Aber der Klassiker sind wirklich Geschäftsführergehälter und Zinsen. Und bei Zinsen kann man auch ein Trick spielen. Sie ziehen die Zinsen komplett als Gewerbe bei der Gewerbesteuer ab/ komplett bei der Körperschaftsteuer ab/ brauchen dann auch keine Kapitalertragsteuer für eine Gewinnausschüttung zu zahlen, weil sie haben das Geld ja schon abgesaugt und sie müssen es dann so hinbekommen, dass die Zinseinnahmen oben nur zu 25% steuerpflichtig sind.
Das heißt, sie sparen 50% auf der einen Seite und müssen auf der anderen Seite nur 25% Steuern zahlen. Eigentlich geht das nicht. Das geht nur über einen Trick/ das ist ein Trick, das hat der BFH vor fünf Jahren bestätigt, dass der zugelassen ist.
8. Fazit
Wir beraten unsere Mandanten dazu regelmäßig. Also wir beraten unsere Mandanten in der Regel vollumfänglich. Wir übernehmen die Strukturberatung bei der GmbH. Wir setzen die GmbH auch komplett mit denen auf, betreuen langfristig bei der Finanzbuchhaltung und positionieren dann auch solche Steuertricks bei den Mandanten. Wenn Sie dazu Fragen haben oder die GmbH langfristig betreut haben wollen, sprechen Sie uns gerne an. Unsere Kanzlei ist wie gesagt auf die Besteuerung von Kapitalgesellschaften und deren vollumfängliche Betreuung spezialisiert.
Steuerberater für GmbH-Steuerrecht
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum Unternehmensteuerrecht spezialisiert. Beim Unternehmensteuerrecht schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:
- Allgemeine Beratung zu GmbH-Besteuerung (Gründung, Vermeidung von Betriebsaufspaltungen, Steuerreduktion bei Gewinnausschüttungen, Nutzung von Verlustvorträgen)
- Steueroptimierte Besteuerung der GmbH
- Strategische Beratung bei Kapitalgesellschaften (Erwerb eigener Anteile, disquotale Gewinnausschüttung, Organschaft, Holdingstrukturen etc.)
- Steuervorteile der Immobilien-GmbH
- Individueller Rechtsformvergleich zwischen GmbH und GmbH & Co. KG
- Steueroptmierung bei Gewinnausschüttungen (Kapitalertragsteuer und Teileinkünfteverfahren)
Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz: