Video: Die richtige Strategie für Gewinnausschüttungen beim GmbH-Gesellschafter
Sie haben 5 Millionen Euro Gewinnvortrag in einer GmbH und möchten die nun gerne ausschütten. Eigentlich fallen dafür 25 % an. Mit der richtigen Strategie zahlen Sie nur 12 %. Wie genau das funktioniert, das erzähle ich Ihnen jetzt in diesem Video.
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1. Gewinnausschüttungen an GmbH-Gesellschafter: Einleitung
Mein Name ist Christoph Juhn, ich bin Steuerberater in Köln und unsere Kanzlei hat sich auf das Unternehmensteuerrecht spezialisiert, insbesondere auf die Besteuerung von Kapitalgesellschaften und insbesondere auch auf die Besteuerung von deren Anteilseignern. Deswegen haben wir auch sehr viel mit Gewinnausschüttungen zu tun.
Stellen Sie sich Ihre GmbH vor, die gehört Ihnen. Da sind 5 Millionen Gewinnvortrag drin. Das liegt auch parallel auf der Bank und Sie wollen nun einen Gewinn ausschütten. Wir rechnen das nun mal durch.
2. Gewinnausschüttungen an GmbH-Gesellschafter: Dividende vs. Teileinkünfteverfahren
Wir nehmen zunächst einmal EUR 100. Wenn wir EUR 100 ausschütten, dann fällt darauf eigentlich 25 % Kapitalertragssteuer an, sind EUR 25.
Das optimieren wir jetzt ein bisschen und wir schütten EUR 100 aus und stellen dafür einen Antrag auf das sogenannte Teileinkünfteverfahren, Was das Teileinkünfteverfahren ist, dazu habe ich ein Video gemacht, (…). Jedenfalls sagt dieses Teileinkünfteverfahren, dass 40 steuerfrei sind. Sie müssen nur noch 60 versteuern und diese 60 mit Ihrem individuellen Steuersatz.
In der Regel ist der Steuersatz circa 42 % und 60 mal 42 sind circa 25, sodass unterm Strich 100 minus 25 wieder nur 75 übrig bleiben. Damit hätten sie nichts gewonnen.
Fragen zu Gewinnausschüttungen an GmbH-Gesellschafter?
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3. Gewinnausschüttungen an GmbH-Gesellschafter: optimiertes Teileinkünfteverfahren
Aber, wenn Sie einen niedrigen Einkommensteuersatz haben, dann hat das sehr viele Vorteile.
Wir machen folgendes Modell: Sie haben EUR 200.000, die Sie ausschütten. Dann kommen bei Ihnen EUR 200.000 an. Davon sind 40 % steuerfrei, sind EUR 80.000. Es bleiben EUR 120.000 übrig, und unterstellt, sie sind jetzt Rentner oder sie machen gerade eine Weltreise, Sie haben einen besonders niedrigen Steuersatz, Sie haben nämlich keine anderen Einkünfte. Trotzdem haben sie ja bisschen Rentenversicherungen, eventuell ein bisschen Krankenversicherung und so weiter und so fort. Sie haben auf jeden Fall EUR 20.000 Sonderausgaben, die sie steuerlich abziehen können. Das heißt, von ursprünglich EUR 200.000 müssen Sie an dieser Stelle nur noch 100.000 versteuern. Und weil Sie eben keine anderen Einkünfte haben, haben Sie einen Grundfreibetrag von EUR 9.000 Euro (Wenn Sie mit der Ehefrau/Ihren Ehemann zusammen veranlagt sind, sogar einen Grundfreibetrag von über EUR 18.000).
Hinzu kommt dann noch ein besonders niedriger Eingangssteuersatz. Also die ersten EUR 100.000 von ihrem Ehegatten und ihnen, werden zusammen nur mit EUR 24.000 besteuert. Und dann holen wir EUR 100.000 auf ihrer privaten Ebene mit einer Belastung von EUR 24.000 raus. Aber tatsächlich muss ich ja rechnen EUR 200.000 , die ankam, minus eine Steuerbelastung von EUR 24.000, sind unterm Strich ein Nettogewinn von EUR 176.000. Und diese Belastung, das sind zwölf Prozent auf die ursprünglichen EUR 200.000 , die ich ausschütte.
4. Nur 12 % Steuern bei Gewinnausschüttungen an GmbH-Gesellschafter!
Ja. Und damit kann ich eben EUR 200.000 mit nur EUR 24.000, also 12 % Gesamtbelastung aus meiner GmbH rausholen. Und wenn ich Rentner bin und ich mache das 25 Jahre lang, addiert sich das irgendwann auf einen Betrag von fünf Millionen Euro, den ich dann nur mit 12 % herausgeholt habe.
5 Steuervorteile der GmbH optimal nutzen: 30% Steuern, Dividenden, Veräußerung, Immobilien, Gehalt
In diesem Video erklären wir Ihnen die 5 bedeutenden Steuervorteile der GmbH.
5. Gewinnausschüttungen an GmbH-Gesellschafter: sinnvoll thesaurieren
Interessantes Modell, können Sie mal drüber nachdenken, für sich, immer solange das Geld in der Gesellschaft thesaurieren. Besonders Sinn macht das in Verbindung mit einer Holdinggesellschaft. (…)
Und wenn Sie Fragen haben na ja, wir haben uns auf Kapitalgesellschaften spezialisiert. Wir setzen Ihre Struktur einmalig Steuer optimal auf, beraten Sie auch bei solchen Modellen und sind langfristig mit der laufenden Buchhaltung in Abschlüssen und allen Steuererklärungen an Ihrer Seite. (…) Wir stehen Ihnen bei Fragen natürlich sehr gerne zur Verfügung.
Steuerberater für Unternehmensteuerrecht
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung bei GmbHs spezialisiert. Bei der steuerrechtlichen Gestaltung schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:
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- Allgemeine Beratung zu GmbH-Besteuerung (Gründung, Vermeidung von Betriebsaufspaltungen, Steuerreduktion bei Gewinnausschüttungen, Nutzung von Verlustvorträgen)
- Individueller Rechtsformvergleich zwischen GmbH und GmbH & Co. KG
- Steueroptimierte Besteuerung der GmbH
- Steueroptimierung bei Gewinnausschüttungen (Kapitalertragsteuer und Teileinkünfteverfahren)
- Steuervorteile der Immobilien-GmbH
- Vermeidung von Betriebsaufspaltungen
- Strategische Beratung bei Kapitalgesellschaften (Erwerb eigener Anteile, disquotale Gewinnausschüttung, Organschaft, Holdingstrukturen etc.)
Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz: