Holding im Ausland: Steuerfreie Dividenden & Veräußerungsgewinne

Video & Transkript

Video: Lohnt sich eine Holdinggesellschaft im Ausland?

Ich werde in meiner Beratungspraxis total oft gefragt, lohnt sich eine Holding im Ausland? Also in einem Niedrigsteuerland: Luxemburg, Liechtenstein, Bahamas, Hongkong: die Antwort lautet Nein. Und warum das so ist, das erkläre ich Ihnen jetzt.

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1. Einleitung zur Holding im Ausland

Mein Name ist Christoph Juhn, ich bin Steuerberater in Köln und unsere Kanzlei hat sich auf das Unternehmensteuerrecht spezialisiert, insbesondere auf die Besteuerung von Kapitalgesellschaften.

Und jetzt kommt es in der Praxis doch sehr oft vor, dass wir Holdinggesellschaft gründen. Diese Holdinggesellschaft gründen, wir zu 95% immer in Deutschland. Die Mandanten fragen geht das nicht steuerlich noch günstiger Im Ausland? Sage ich nein. Warum? Ja, weil doch alle Einkünfte einer Holdinggesellschaft in Deutschland ohnehin schon steuerfrei sind. Ich habe mir ein Video gemacht, verlinke ich Ihnen hier oben.

2. Steuerfreie Dividenden & Veräußerungsgeschäfte

Da habe ich erklärt, dass Dividendenerträge zu 95% steuerfrei sind. 5% müssen doch mit 30% versteuert werden. Dann reden wir noch über 1,5 Prozent Steuern. Das gleiche gilt für Veräußerungsgewinne, die eine Holdinggesellschaft generiert, auch mit 1,5% Steuern nur zu belastet. Wenn ich doch schon in Deutschland ohnehin fast gar keine Steuern zahle, warum soll ich dann eine Holdinggesellschaft ins Ausland verlagern? Ja, dann zahle ich nicht 1,5, sondern in der Tat Null. Aber dafür lohnt sich doch der Aufwand mit dem ganzen internationalen Steuerrecht und der Gründung von ausländischen Rechtsformen doch gar nicht.

Also meine Empfehlung, lassen Sie die Finger von ausländischen Holdinggesellschaft. Das lohnt nicht. In ganz wenigen Fällen machen wir sowas. Aber das ist wirklich weniger als 5%. Wenn Sie dazu Fragen haben, wir stehen Ihnen hier in unserer Kanzlei gerne dafür zur Verfügung.


Steuerberater für Unternehmensteuerrecht

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung im Unternehmensteuerrecht spezialisiert. Bei der steuerrechtlichen Gestaltung von Unternehmen schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

  1. Allgemeine Beratung zu GmbH-Besteuerung (Gründung, Vermeidung von Betriebsaufspaltungen, Steuerreduktion bei GewinnausschüttungenNutzung von Verlustvorträgen)
  2. Individueller Rechtsformvergleich zwischen GmbH und GmbH & Co. KG
  3. Steueroptimierte Besteuerung der GmbH
  4. Steueroptmierung bei Gewinnausschüttungen (Kapitalertragsteuer und Teileinkünfteverfahren)
  5. Umfassende Beratungen im Internationalen Steuerrecht (QuellensteuerabzugWegzugsbesteuerungHinzurechnungsbesteuerung)
  6. Beratung bei komplexen Unternehmensstrukturen (HoldinggesellschaftenOrganschaften)
  7. Gründung von Holdinggesellschaften (Realisierung steuerfreier VeräußerungsgewinneDividendenerträge)

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

Standort
Köln

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Frankfurt

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Bonn

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Standort
Dubai

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Telefon-/ Videokonferenz

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