Video: Kryptowährungen & Bitcoins: Besteuerung von Trading, Lending, Mining & Clound-Mining
Leider beschäftigen sich nur sehr wenige Steuerberater damit, wie Einkünfte aus Kryptowährungen, insbesondere aus Bitcoins, besteuert werden. Deswegen schauen wir uns heute mal die vier Einkunftsarten an: erstens die Besteuerung von Tradinggewinnen, zweitens von Mining, drittens von Cloud Mining und viertens vom Lending. Also seien Sie gespannt und bleiben Sie dran.
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die Besteuerung von Bitcoins und anderen Kryptowährungen spezialisiert. Dabei arbeiten wir auch individuelle Gestaltungsmodelle für unsere Mandanten aus. Aufgrund der aktuellen Relevanz haben wir mehrere Beiträge zu diesem Thema publiziert:
Datum |
Thema |
22. Oktober 2018 |
Besteuerung von Bitcoins und Kryptowährungen |
29. Januar 2019 |
Bitcoins & Kryptowährungen: Wegzug ins Ausland ermöglicht steuerfreien Verkauf |
18. Juni 2020 |
Video: Kryptowährungen & Bitcoins: Besteuerung von Trading / Lending / Mining & Cloud-Mining (dieser Beitrag) |
25. August 2021 | Neue Regeln zur Besteuerung von Bitcoins & Co. – BMF-Schreiben soll Klärung schaffen |
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1. Vortrag zum Thema Kryptowährungen beim Steuerberaterverband
Mein Name ist Christoph Juhn, ich bin Steuerberater in Köln und unsere Kanzlei hat sich auf das Unternehmensteuerrecht spezialisiert, insbesondere auf die Besteuerung von Kapitalgesellschaften. Und so kam es, dass ich jetzt für den Steuerberaterverband den Vortrag gehalten habe zur Besteuerung von Bitcoins, elfmal, zirka 100 Steuerberater anwesend. (…) Ich habe natürlich die Präsentation und den Blogbeitrag (…) auf meiner Webseite. Und wir gehen jetzt einmal durch und dazu springen wir direkt auf die relevante Folie zur Besteuerung von Bitcoins (…). Das war ein dreistündiger Vortrag. Nach der Pause habe ich begonnen: Folie 75, Bitcoins und Kryptowährungen.
2. Was sind Kryptowährungen?
2.1. Kryptowährungen sind Internetwährungen
Jetzt nochmal ganz vorne angefangen: Was sind überhaupt Kryptowährung und Bitcoins? Nicht Euro, nicht Dollar. Ja, das ist etwas ganz anderes. Das ist eine Internetwährung. Es gibt ganz viele Internetwährungen. (…) Die bekannteste Internetwährung ist natürlich der Bitcoin. Das haben auch alle regelmäßig in den Tagesthemen gelesen. Auch alle Steuerberater haben das Wort schon mal gehört.
2.2. Entwicklung des Werts von Bitcoins
Sie sehen hier, ich habe mir eine Grafik rausgeholt von Finanzen.net. Da sehen sie, wie sich das in den letzten Jahren entwickelt hat. Also sehr, sehr, sehr positiv. Der Bitcoin war teilweise über 16.000. Jetzt ist er wieder bei gut 8.000 Dollar pro Bitcoin. Dafür müssen Sie nicht immer einen ganzen Bitcoin kaufen. Sie können auch ein Zehntel oder Hundertstel Bitcoin kaufen. Mittlerweile können Sie weltweit an vielen Stellen damit bezahlen.
2.3. Warum man mit Kryptowährungen bezahlen kann
Und das ist ja keine anerkannte Währung in dem Sinne. Aber die Parteien haben sich darauf geeinigt. Das ist ungefähr so, als würde ich ein anderes Wirtschaftsgut zum Handel zu lassen. Also würde ich mit Präsentern handeln und sagen, ja, der Computer kostet jetzt nicht 100 Euro und nicht ein Bitcoin, sondern der Computer kostet 27 Präsenter. Könnte man sich ja darauf einigen. Macht nur der Mediamarkt oder der Conrad nicht. Ja, bei Bitcoins ist das so langsam im Kommen und da schauen wir uns mal an, welche vier (.) Möglichkeiten kann es geben?
Fragen zur Besteuerung von Kryptowährungen?
Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten:
3. Mit Kryptowährungen kann man 4 Gewinnarten erzielen
3.1. Gewinn mit Trading
Das eine ist Trading, komme ich gleich im Detail zu, aber jedenfalls ist Trading der bloße An- und Verkauf von Bitcoins oder anderen Kryptowährungen. Damit kann es Gewinne oder Verluste erwirtschaften.
3.2. Gewinn mit Mining
Das Mining ist das selbständige Schürfen. Da müssen Sie sich vorstellen, da ist jemand im Keller – übertrieben dargestellt, so hab ich das zumindest meinen Steuerberater-Kollegen erzählt, also Leuten, die davon noch nie etwas gehört haben – und hat eine große Rechenmaschine und schürft selber, also mit einem unglaublichen EDV-Einsatz und Energieeinsatz, entwickelt der aus dieser, ja aus dieser mathematischen Formel noch einen weiteren Bitcoin. Es kann maximal 21 Millionen Bitcoins geben; wir steuern gerade auf die 19 Millionen zu. Ja, aber jeder weitere Bitcoin zu errechnen braucht unglaublich viel Energieeinsatz. Momentan ist es so, dass das in Deutschland sich kaum noch lohnt. Deswegen schließt man sich häufig im Ausland zusammen, weil dort die Energie günstiger ist.
3.3. Gewinn mit Cloud Mining
Weil ich natürlich jetzt nicht im Ausland etwas selbstständig betreiben möchte, kann ich mich zur sogenannten Cloud Mining zusammenschließen. Das heißt, mehrere Leute schließen sich zusammen und machen eine Art Fonds. Das können fünf Leute sein oder zehn Leute. Es kann auch Hunderte und Tausende Leute sein, die eine Person damit beauftragen, zum Beispiel in Sibirien oder in Ungarn, ja, einen Server stehen zu haben, eine Rechenmaschine stehen zu haben und damit neue, ja, neue Bitcoins zu identifizieren. Ja, da stellt sich auch die Frage, wie ist das steuerlich zu erfassen?
3.4. Gewinn mit Lending
Und zu guter Letzt, kann ich natürlich meine Bitcoins auch verleihen. So, wie ich 100.000 Euro verleihen kann, kann ich auch drei Bitcoins verleihen und als Gegenleistung bekomme ich Zinsen.
Und da gehen wir einzeln durch. Ich habe ziemlich viel Text an dieser Präsentation oder in dieser Präsentation mitgebracht. Ich springe einfach mal durch, ich les‘ jetzt nicht jedes einzelne Wort durch.
4. Besteuerung von Kryptowährungen – Trading
Trading jedenfalls ist, ja, das bloße An- und Verkaufen von Kryptowährungen, das macht man an Börsen, und da unterscheiden wir Steuerrechtler einmal zwischen dem Verkauf innerhalb von einem Jahr und dem Verkauf nach Ablauf von einem Jahr. Wenn ich innerhalb von einem Jahr kaufe und verkaufe, dann bin ich ausnahmsweise steuerfrei. Ganz kleingedruckt steht da, Gewinneinkünfte unter EUR 600, also unter EUR 600 bin ich auch innerhalb von einem Jahr steuerfrei. (…)
Aber in der Regel bin ich ja über EUR 600. Wenn ich dann von einem Jahr verkaufe, bin ich leider komplett steuerpflichtig nach § 23 EstG. Nach Ablauf eines Jahres gilt der Grundsatz, der Veräußerungsgewinn ist steuerfrei. Das ist die Spekulationsfrist im § 23. Bei Grundstücken wären das zehn Jahre bei allen anderen Wirtschaftsgüter ist es ein Jahr. Bitcoins sind andere Wirtschaftsgüter; sind ja keine Grundstücke.
Und hier gibt es eine Ausnahme: die Frist verlängert sich bei Bitcoins auf 10 Jahre, wenn ich in einer Zwischenzeit Einkünfte damit erzielt habe. Und das ist in der Praxis bei unseren Mandanten, die wir da beraten – wir beraten da ja ziemlich viel zu Bitcoins – ein Problem. Weil die Mandanten verleihen die Bitcoins im Rahmen des Lendings und bekommen als Gegenleistung Zinseinnahmen. Und diese Zinseinnahmen sind natürlich Einkünfte und diese Zinseinnahmen verlängern die Steuerpflicht auf 10 Jahre.
5. Besteuerung von Kryptowährungen – Mining
Kommen wir zur zweiten Möglichkeit Einkünfte zu erzielen, dem sogenannten Mining. Mining bedeutet ja Schürfen neuer Coins oder Token. Und das mache ich in der Regel mit Nachhaltigkeit. Also wenn ich selber mir einen Rechner kaufe mit viel Energiebedarf, ja dann habe ich das mit Nachhaltigkeit, Selbstständigkeit und Gewinnerzielungsabsicht. Und die Steuerrechtler unter Ihnen Wissen sofort was gemeint ist. Das sind die Schlagwörter dafür, dass die Person, die das macht, gewerblich tätig ist. Und mit dieser Gewerblichkeit bin ich in der Regel im § 15, also in der gewerblichen Einkunftsart drin und muss diese Einkünfte komplett der Einkommensteuer unterwerfen und auch komplett der Gewerbesteuer unterwerfen.
Und jetzt gibt es das Kleingedruckte hinten im § 46 EStG. Da wäre ich unter EUR 410, das ist hier wieder das Kleingedruckte, steuerfrei. Wenn ich Angestellter bin und nebenbei aus dem Mining EUR 410 nur an Gewinn mache, ist es steuerfrei. Aber vom Grundsatz her bin ich ja immer da drüber und damit in der vollen Steuerpflicht. Und damit nicht nur eine Einkommensteuerpflicht, sondern zusätzlich auch noch in der Gewerbesteuerpflicht drin.
6. Besteuerung von Kryptowährungen – Cloud Mining
Und damit komme ich zur dritten Möglichkeit, dem sogenannten Cloud Mining. Beim Cloud Mining ist es so, dass ich ein Dienstleistungsvertrag in der Regel abschließe mit jemandem, der das für mich macht. Kann jetzt sein, dass 10 Leute zusammen einen solchen Dienstleistungsvertrag abschließen und irgendwo im Ausland dann Rechner gemeinsam anmieten. Was sind denn das für Einkünfte?
Und dann muss man unterscheiden: Machen Sie das mit Einflussmöglichkeit oder ohne Einflussmöglichkeit? Also können Sie die Hashrate und die Taktrate bestimmen? Können Sie die Location bestimmen? Können Sie bestimmen, wie viel Rechner (.) gekauft werden und so weiter und so fort. Wenn Sie diese Einflussmöglichkeit haben, dann nennen wir Steuerrechtler das Mitunternehmer-Initiative. Und wenn Sie zusätzlich ohnehin noch diese Mitunernehmer-Risiken haben, nämlich dass alles Geld weg sein kann und das Sie aber auch positiv erhebliche Gewinne machen, haben Sie Mitunternehmer-Risiko positiv und negativ und zusätzlich noch Mitunternehmer-Initiative, weil sie Einfluss haben. Und beides zusammen führt dazu, dass sie Mitunternehmer sind. Mitunternehmer wie bei einer GmbH & Co. KG Sie auch Mitunternehmer sind. Und wenn sie Mitunternehmer sind, haben sie gewerbliche Einkünfte nach § 15 und diese gewerblichen Einkünfte unterliegen vom Grundsatz her auch der Gewerbesteuer. Das heißt, sie sind gewerblich tätig.
Wenn Sie allerdings ohne Einfluss agieren und nichts bestimmen können, sondern nur dieses Risiko haben, dass alles weg sein kann oder sie erhebliche Gewinne machen, das spielt keine Rolle, wenn Sie nur Risiko haben, aber keine Einflussmöglichkeiten haben, dann können Sie nicht gewerblich sein. Das ist keine gewerbliche Tätigkeit. Dann ist das tendenziell private Vermögensverwaltung an dieser Stelle. Ja, und so wird das Cloud Mining besteuert.
7. Besteuerung von Kryptowährungen – Lending
Und ganz zum Schluss noch die vierte Möglichkeit, das sogenannte Lending. Da verleihen Sie Ihre Bitcoins und andere Kryptowährungen an andere Personen und bekommen als Gegenleistung natürlich Zinsen. Die Zinsen sind verhältnismäßig hoch. Dafür gibt es verschiedene Plattformen, auf denen Sie das machen. Das habe ich beim Steuerberaterverband auch ausführlich alles dargestellt, weil die meisten Kollegen damit jetzt nicht so viel Berührungspunkte haben.
Und diese Zinseinnahmen sind ganz normal mit 25 % steuerpflichtig. In der Beratungspraxis ist nur das Problem, dass Sie das alles automatisiert machen, sehr viele Transaktionen haben, wir von unserem Mandanten riesen Excel-Listen bekommen, das auszuwerten. Und das witzig ist, wenn ich hundert Euro verleihe, bekomme ich drei Euro Zinsen. Aber wenn ich zwei Bitcoins verleihe, bekomme ich 0,7789, weiß ich nicht, Bitcoins zurück. Und das muss ich zum tagesaktuellen Kurs natürlich in Euro umrechnen. Und das macht die Steuererklärung an dieser Stelle so kompliziert.
8. JUHN Partner – Beratung zur Besteuerung von Kryptowährungen
Das war es von meiner Seite, wie Kryptowährungen, insbesondere Bitcoins, besteuert werden, welche Einkunftsmöglichkeiten sie haben und wie diese Einkunftsmöglichkeiten auch in die Steuererklärung oder in der Steuererklärung zu erfassen sind. Wir beraten dazu sehr viel. Wir machen auch jede Steuererklärung in diesem Bereich, die erforderlich ist. Das ist natürlich eine kompliziertere Thematik. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie gerne einmal an. Wir schauen dann, was wir für Sie tun können, und beraten Sie in allen Bereichen sehr gerne.
Steuerberater für Unternehmensteuerrecht
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert. Bei der steuerrechtlichen Gestaltung schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:
- Allgemeine Beratung zu GmbH-Besteuerung (Gründung, Vermeidung von Betriebsaufspaltungen, Steuerreduktion bei Gewinnausschüttungen, Nutzung von Verlustvorträgen)
- Individueller Rechtsformvergleich zwischen GmbH und GmbH & Co. KG
- Optimierte Besteuerung der GmbH
Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz: