Nießbrauch in der Erbschaft- und Einkommensteuer

Video & Transkript

Video: Nießbrauch: Erbschaftsteuer + Einkommensteuer sparen mit Vorbehaltsnießbrauch & Zuwendungsnießbrauch

Wir nutzen unserer Kanzlei sehr oft den Vorbehaltsnießbrauch, um für die Eltern die Schenkungsteuer und die Erbschaftsteuer zu optimieren. Dazu übertragen wir frühzeitig Immobilien auf die Kinder unter Vorbehalt des Nießbrauchs. Das optimiert die Erbschaftsteuer ungemein. Ich mache gleich ein Beispiel, wie wir ein Gesamtvermögen von EUR 8 Millionen nicht 23% Schenkungsteuer zahlen, sondern nur 1% Schenkungsteuer zahlen. Außerdem erkläre ich kurz, wie wir die Einkommensteuer optimieren, indem wir neu abschreiben, indem wir die Freibeträge und die niedrigen Steuersätze der Kinder nutzen können. Und dann erkläre ich gegen Ende noch kurz, was der Zuwendungsnießbrauch ist und wie wir eventuell auch den Zuwendungsnießbrauch steueroptimiert einsetzen kann.

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1. Einleitung

Mein Name ist Christoph Juhn. Ich bin Steuerberater in Köln und unsere Kanzlei hat sich auf das Unternehmensteuerrecht spezialisiert und dabei beraten wir natürlich auch Mandanten, die Gesellschafter einer GmbH sind, die Gesellschafter der GmbH & Co. KG sind oder bei ihrem Immobilienvermögen, was sie aus operativen Unternehmensgewinnen ja quasi reinvestiert haben, in eine Immobilienbestand. Und dabei kommt natürlich sehr häufig auch die Frage auf: Wie kann ich durch einen Nießbrauch meine Erbschaftsteuer optimieren und meine Ertragsteuern optimieren? Und das ist Grund und Anlass, heute mit Ihnen einmal ja über den Vorbehaltsnießbrauch zu sprechen und wie wir den steuerlich optimal einsetzen können.

1.1. Die zwei Arten des Nießbrauch

Und jetzt muss man wissen, es gibt zwei Arten von Nießbräuchen, den sogenannten Vorbehaltsnießbrauch und den Zuwendungsnießbrauch.

Wir besprechen jetzt erst den Vorbehaltsnießbrauch und danach die komplette andere Variante noch kurz den Zuwendungsnießbrauch, weil sie werden sehen, mit Zuwendungsnießbrauch kann man nicht so viel gestalten. Der Vorbehaltsnießbrauch ist da viel besser.

2. Der Vorbehaltsnießbrauch

Und Sie stellen sich jetzt einmal vor, dass das hier die Eltern sind. Die Eltern haben auch paar Kinder. Und die Eltern, wir machen das mal mit Immobilien. Die Eltern haben einen großen Immobilienbestand. Eigentümer der Immobilien sind die Eltern. Wer muss die Gewinne versteuern und wem fließen sie auf dem Konto zu? Ja, die Mietgewinne fließen natürlich den Eltern zu, müssen dort versteuert werden. Und der Nießbrauch verändert das nun.

2.1. Eigentumsübertragung unter Vorbehaltsnießbrauch

Wir gehen jetzt hin und übertragen die Immobilie, das Eigentum auf die Kinder. Das heißt, die Kinder sind nun Eigentümer der Immobilie. Deswegen male ich jetzt erst mal rot hier, weil die Eigentumsverhältnisse übergegangen sind und die Mieterträge stehen weiterhin den Eltern zu. Das heißt Mieteinkünfte kommen bei der Immobilie juristisch gesehen an und stehen damit den Eltern zur Entnahme zur Verfügung. Und die Eltern müssen die Mietgewinne auch versteuern.

Und das hat einen ganz großen erbschaftsteuerlichen Vorteil. Warum? Stellen Sie sich vor, die Immobilie hat einen Wert von 100 Geldeinheiten oder 100.000 oder 100 Millionen. EUR 100, als Beispiel. Und ich würde die Immobilie einfach meinen Kindern schenken. Dann müssten meine Kinder im Rahmen der Schenkung oder Erbschaftsteuer die EUR 100 versteuern. Wenn ich aber jetzt nicht die reine Immobilie verschenke, sondern ich sage „Liebe Kinder, ich schenke euch die Immobilie, ich behalte mir aber den Nießbrauch vor“.

2.2. Teilung von Mieteigentum und Mietertrag: Kapitalwert des Nießbrauch

Also ich positioniere bewusst einen Vorbehaltsnießbrauch, als schenkenden Eltern, an meine Kinder. Dann ist die Immobilie weniger wert, weil die Immobilie, die nur mir gehört, wo ich aber keine Mieteinnahmen generieren kann, weil die Mieteinnahmen gehören noch meinen Eltern. Diese Immobilie ist weniger wert. Man würde jetzt den Kapitalwert des Nießbrauchs bestimmen. Schauen Sie sich mal an, wie der Nießbrauch zu bewerten ist, dessen Kapitalwert.

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Nießbrauch?

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2.3. Kapitalwert anhand der Lebenserwartung

Und Sie können sich grob merken, es spielt eine Rolle: wie alt ist die Person? Wie alt sind die Eltern? Da gibt es statistische Lebenserwartung, die multipliziert man mit einer durchschnittlichen Jahresmiete. Und was Sie sich merken können an dieser Stelle ist, dass bei einem Anfang 70 jährigen Ehepaar, das da etwa der Nießbrauch 50% des Immobilienwerte ausmacht. Wenn die Eltern jünger sind z.B. 60. Gehen sie von 60 bis 65% aus. Wir nehmen jetzt mal Mitte 60 jährige und dann ist etwa der Abschlag, also der Wert des Nießbrauchs dort 60%.

2.4. Kapitalwert und Freibeträge

Das heißt, der Wert der Bereicherung, also das, was der Schenkungsteuer unterliegt, sind an dieser Stelle nur 40 Geldeinheiten statt 100 und von diese 40 kann ich immer noch Freibeträge abziehen. Das heißt, jedes Kind hat ja EUR 400.000. Wenn ich drei Kinder habe, dann sind wir schon bei 1,2 Millionen. Und wenn beide Eltern schenken, dann sind wir nicht bei 1,2 Millionen und sind ja sogar schon bei EUR 2,4 Millionen. Das heißt, an dieser Stelle kann ich einen erheblichen Wert reduzieren.

2.5. Berechnung der Erbschaftsteuer anhand eines Beispiels

Wir spielen das einmal durch und wir nehmen mal einen Wert der Immobilien in der Summe von EUR 8 Millionen. Immobilien, die mit EUR 8 Millionen bewertet werden. Jetzt sage ich, ich behalte den Nießbrauch vor. Der Nießbrauch macht circa 60% aus. Da ziehe ich an dieser Stelle ja, EUR 4,8 Millionen ab, für die Nießbrauch. Dann muss ich noch versteuern, an dieser Stelle EUR 3,2 Millionen . In der Summe müssen wir nun EUR 3,2 Millionen quasi ansetzen.

Aber wer genau überträgt an wen, wie viel? Dann müssen wir einmal festhalten: Wir haben auf der einen Seite den Vater. Wir haben auf der anderen Seite die Mutter. Und wir haben Kind 1, Kind 2 und Kind 3. Von EUR 3,2 Millionen ist es ja nun so, dass 1,6 Millionen vom Vater übertragen werden. Das heißt pro Kind EUR 533.000 um genau zu sein. Jedes Kind hat einen Freibetrag von EUR 400.000, sodass jedes Kind unterm Strich noch EUR 133.000 versteuern muss.

Und der Steuersatz auf EUR 133.000? Ja, das sind 11%. 11% bei EUR 133.000 sind circa EUR 15.000 pro Kind. Von dem, was Sie von dem Vater bekommen, von der Mutter dann natürlich nochmal genau das Gleiche. Das heißt EUR 45.000 pro Elternteil mal 2, sind EUR 90.000 Schenkungsteuer für ein Vermögen zu übertragen von EUR 8 Millionen.

Das ist quasi gar nichts. Nämlich 1% Gesamtbelastung. Das ist gar nichts.

2.6. Fazit zum Vorbehaltsnießbrauch

Daran merken wir, welche Macht und welche Möglichkeiten der vorbehaltenen Nießbrauch bei der Erbschaftsteuer bietet. Und daran merken wir, hätte eine Person einen Wert von EUR 8 Millionen übertragen auf ein Kind, hätte die Schenkungsteuer 23% betragen und jetzt beträgt sie sogar 1%. Indem ich das Vermögen geschickt zwischen beiden Eltern positioniere, geschickt auf drei Kinder optimal übertrage und on top noch den Vorbehaltsnießbrauch nutze, um alles zu optimieren von 23% rund auf 1%. Das ist er. Ja, das ist die Optimierung mit dem Vorbehaltsnießbrauch.

2.7. Optimierung der Einkommensteuer beim Vorbehaltsnießbrauch

Was haben wir noch nicht optimiert? Die Einkommensteuer. Bei der Einkommensteuer ist es nun beim Vorbehaltsnießbrauch so, die Kinder müssen die Gewinne nicht versteuern, sondern die Eltern. Die Eltern haben die alte Abschreibung. Die Abschreibung ist gering, weil die Eltern vielleicht auch einen hohen Steuersatz. An dieser Schraube kann man auch noch drehen. Wie bekommt man es hin, dass die Kinder die Gewinne versteuern müssen? Mit einem niedrigen Steuersatz, weil die Kinder vielleicht noch zur Schule gehen oder gerade studieren?

Wie bekommen wir es hin, dass die Eltern dann trotzdem die kompletten Mieteinnahmen bekommen, damit sie finanziell abgesichert sind? Da gibt es eine Gestaltung. Das ist nicht der Nießbrauch, sondern dann ist, indem ich die Immobilien von den Eltern verkaufe an die Kinder oder an eine Familiengesellschaft. Wie das genau funktioniert, dazu habe ich auch schon ein Video gemacht, wie Sie den Nießbrauch noch weiter optimieren können.

Fachberatung für den
Vorbehaltsnießbrauch?

Unsere spezialisierten Steuerberater und Rechtsanwälte beraten Sie gerne. Rufen Sie uns gerne an oder schildern Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail:

3. Der Zuwendungsnießbrauch

Und zum Schluss reden wir jetzt noch kurz darüber, was genau ein Zuwendungsnießbrauch ist. Ein Zuwendungsnießbrauch ist nämlich genau andersherum. Beim Zuwendungsnießbrauch behalten die Eltern die Immobilie in ihrem Eigentum, aber die Mieterträge fließen dann den Kindern zu. Das bedeutet, die Eltern bleiben Eigentümer, aber die Miete kommt cash mäßig bei den Kindern an und die Kinder müssen diese Mieteinkünfte auch versteuern.

Das heißt, ich bleibe Eigentümer als Elternteil und wende meinen Kindern den Nießbrauch zu: Zuwendungsnießbrauch.

3.1. Zuwendungsnießbrauch löst Schenkungsteuer aus

Das macht man in der Praxis in aller Regel nicht. Warum? Erstens löst das Schenkungsteuer aus. Warum? Weil, wenn ich meinen Kindern lebenslang Nießbrauch oder Nießbrauch für 10 oder 15 Jahren gewähre, dann löst das heute schon eine Schenkung in Höhe des kompletten Kapitalwerts des Nießbrauch aus. Wie hoch der Kapitalwert ist wie gesagt habe ich ein Video zu gemacht. Könnt euch mal anschauen, wie man so ein Nießbrauch bewertet. Aber erstens: Das löst Schenkungsteuer aus.

3.2. Versteuerung der Mieteinnahmen ohne Abschreibung

Zweitens müssen die Kinder jetzt die Einnahmen versteuern und dann gibt es immer ein Problem: Die Kinder können keine Abschreibung geltend machen. Warum sagt die Finanzverwaltung, dass die Kinder keine Abschreibungen geltend machen können? Ja, die Finanzverwaltung sagt, die Eltern haben den Kaufpreis für die Immobilie gezahlt. Dann können auch nur die Eltern abschreiben. Weil die Kinder keine Immobilie gekauft haben, steht Ihnen auch keine Anschaffungskosten zu, die man irgendwie AfA-mäßig abschreiben können. Und deswegen würde man einen solchen Zuwendungsnießbrauch nicht in der Praxis, in aller Regel, nicht machen. Es sei denn, es ist in einer ganz abgefahrenen Gestaltung. Wir haben das bisher zweimal in unserer Kanzlei gemacht.

4. Abschließende Erklärung & Fazit zum Nießbrauch

Wir beraten dazu ja nun auch relativ viel. Aber wie gesagt, mein Lieblingsthema, das ist der Vorbehaltsnießbrauch. Ja, wir haben heute gesehen, wie der Unterschied ist zwischen Vorbehaltsnießbrauch und Zuwendungsnießbrauch. Wir haben uns angeschaut, wie man beim Vorbehaltsnießbrauch gestalten kann, bei der Erbschaftsteuer. Wir haben gezeigt, dass man auch die Einkommensteuer ein bisschen optimieren kann.

Und wir haben erklärt, warum wir eigentlich die Finger lassen sollte von dem sogenannten Zuwendungsnießbrauch. Wenn Sie dazu Fragen haben, unsere Kanzlei berät dazu gerne. Wir sind entsprechend spezialisiert. Rufen Sie einmal an und vereinbaren Sie gerne einen Termin mit.


Steuerberater für Erbschaftsteuerrecht

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zur Erbschaftsteuer spezialisiert. Bei der steuerrechtlichen Beratung schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

  1. Steuervorteile der Immobilien-GmbH
  2. Steueroptimierter Verkauf von Immobilien 
  3. Beratung zum Nießbrauchrecht
  4. Beratung zum Erbschaftsteuerrecht (FreibeträgeAnzeigepflichten)
  5. Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
  6. Empfehlungen vor Schenkungen zu Lebzeiten
  7. Beratung zum internationalen Erbschaftsteuerrecht

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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Fachreferent beim Steuerberaterverband für Erbschaftsteuerrecht

Seit 2014 sind die Partner unserer Kanzlei regelmäßige Fachreferenten des Steuerberaterverbands Köln. Dabei besuchen ca. 1500 Steuerberater pro Jahr unsere Seminare. Wegen der hohen Nachfrage stellen wir Ihnen unsere Präsentation zu Nießbrauch als Gestaltungsmöglichkeit gerne kostenlos zum Download zur Verfügung:

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