Video: Steuerfreie Dividenden bei Telekom, Deutsche Post & Co: So können Sie Gewinne steuerfrei ausschütten
Wenn Sie Aktionär der Deutschen Telekom und der Deutschen Post sind, dann sind Dividenden in der Regel steuerfrei. Warum das so ist, welcher Steuervorteil damit verbunden ist und ob Sie das nutzen können für Ihre eigene GmbH. Das zeige ich Ihnen heute in diesem Video.
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1. Einleitung
Mein Name ist Christoph Juhn. Ich bin Steuerberater in Köln und unsere Kanzlei hat sich auf das Unternehmensteuerrecht spezialisiert, insbesondere auf die Besteuerung von Kapitalgesellschaften. Und bei der Besteuerung von Kapitalgesellschaften geht es natürlich ganz oft darum, wie werden die Dividende bei dem Anteilseigner/ der Privatperson besteuert.
1.1. Steuerfreie Dividenden von großen, deutschen Aktiengesellschaften
Und da kann jeder im Internet gucken. Und da findet man folgenden Beitrag, steuerfreie Dividende, die große Aktienübersicht 2019. Ganz viele Dividenden von deutschen Aktiengesellschaften sind steuerfrei. Hier eine riesen Übersicht davon, wie das im Jahr 2019 so ist. Das sind alles Aktien. Die meisten Dividenden davon sind steuerfrei.
Und warum ist das so? Welcher Steuertrick verbirgt sich dahinter? Wir schauen uns das einmal an und ich nehme exemplarisch dafür mal die Deutsche Telekom AG. Ob das jetzt wirklich genau so war bei der Deutschen Telekom AG, will ich offen lassen.
2. Darstellung der steuerfreien Dividende
Aber rein exemplarisch, damit Sie verstehen, was dahinter steckt: Stellen Sie sich mal die Bundesrepublik Deutschland vor. Die hat natürlich früher die ganzen Masten gehabt. Mache ich mal so auf die Funkmasten und die Funktürme und so weiter und so fort.
2.1. Aufstellung der Telekom AG
Und die hat natürlich einen erheblichen Wert gehabt. Ich sag mal ein Verkehrswert von 10 Milliarden. Und die Bundesrepublik Deutschland hat ja dann die Deutsche Telekom AG gegründet, zu 100 Prozent. Und ich vereinfache jetzt mal, ich male jetzt dazu eine Bilanz auf. Aktiva und Passiva und dafür hat sie vereinfacht dargestellt auf dem Bankkonto 50.000 Euro erfasst und ein Stammkapital oder ein Grundkapital von eben 50.000 Euro. Und da kann ich nichts ausschütten, habe ich noch keine Gewinne.
2.2. Einlage von Wirtschaftsgütern
Aber jetzt kommen die ganzen Funkmasten im Wert von 10 Milliarden Euro. Dann buche ich in der Gesellschaft Anlagevermögen 10 Milliarden. Und wo erfasse ich dann den Wert auf der Passivseite? In der Regel in die sogenannte Kapitalrücklage. Und dann erfasse ich 10 Milliarden Euro in der Kapitalrücklage. Und jetzt gibt es eine steuerliche Besonderheit. Wenn der Gesellschafter in die Gesellschaft etwas einzahlt, also in die Kapitalgesellschaft/ und das ist mehr als das Stammkapital oder Grundkapital, wird das steuerlich in einem sogenannten steuerlichen Einlagenkonto erfasst.
2.3. Das steuerliche Einlagekonto nach § 27 KStG
Das ist § 27 Körperschaftsteuergesetz/ absolute steuerliche Spezialnorm, § 27 Körperschaftsteuergesetz, steuerliches Einlagenkonto. Was bedeutet das? Das bedeutet, dass die Einlagen des Gesellschafters in die GmbH über das Grund- oder Stammkapital hinaus gesondert erfasst werden. In dem Fall 10 Milliarden Euro, was der Gesellschafter einmal in die Kapitalgesellschaft eingezahlt hat, 10 Milliarden Euro kann er steuerfrei wieder zurückholen.
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3. Beteiligung von mehreren Privataktionären: Steuerliches Einlagekonto
Und wenn wir jetzt den Effekt haben, dass ich auf einmal viele kleine Privataktionäre dran beteiligt haben an der Deutschen Telekom AG.
Stellt sich die Frage können auch diese Aktionäre sich das aus dem steuerlichen Einlagenkonto steuerfrei wieder rausholen? Und die Antwort lautet Ja. Warum? Weil das Einlagenkonto nicht für jeden Gesellschafter geführt wird, also z.B. für die Bundesrepublik Deutschland, sondern es wird auf Ebene der Deutschen Telekom AG geführt. Unabhängig davon, wer Gesellschafter ist. Und wenn jetzt auf einmal Telekom-Aktien gekauft haben, profitieren auch Sie von diesem steuerlichen Einlagenkonto und die Rückzahlungen aus dem steuerlichen Einlagenkonto wären dann steuerfrei bei Ihnen.
4. Gestaltung mit dem steuerlichen Einlagekonto
Und meine Mandanten kennen natürlich diesen Kniff und fragen dann immer: Herr Juhn, können wir das nicht für unsere eigene GmbH auch nutzen, dieses Modell aus dem steuerlichen Einlagenkonto. Jetzt sind wir nicht die Deutsche Telekom AG. Wir haben ja auch Kapitalgesellschaften, GmbHs und Aktiengesellschaften. Die Antwort lautet, Ja in manchen Fällen.
4.1. Gestaltungsstruktur
Stellen sich folgende Struktur vor, das ist jemand, der hat eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH gegründet. Auch er hat ein Stammkapital eingezahlt. Ich unterstelle es mal bei einer GmbH 25.000 und zusätzlich in die Kapitalrücklage nochmal 10.000.000 nachgeschossen. Wenn Sie jetzt diese GmbH von Ihnen übernehmen, ist er raus, sie werden Gesellschafter. Dann können Sie sich vom Grundsatz her auch diese steuerlichen Einlagebeträge steuerfrei rausziehen. Aber es gibt eine Bedingung, Sie haben ja Anschaffungskosten auf diese GmbH-Beteiligung. Und wenn diese GmbH-Beteiligungen angeschafft wurde für 1.000 oder eine Million Euro. Dann sind die Auszahlungen aus dem steuerlichen Einlagenkonto auch nur bis zur Höhe Ihrer Anschaffungskosten wirklich steuerfrei.
4.2. Vor GmbH-Kauf die Bilanzen und Steuerbescheide prüfen
Also beim GmbH-Kauf gucken Sie sich unbedingt die Bilanz an und lassen sich die Steuerbescheide zeigen des Vorgängers, also der GmbH. Ob da ein steuerliches Einlagenkonto vorhanden ist. Bei solchen Dingen beraten wir dann regelmäßig und da achten wir dann drauf.
Wenn Sie keine GmbH kaufen, sondern wenn Sie diese GmbH schon längst haben, Mit folgender Bilanz und sie überlegen jetzt selber Geld rein zu zahlen in das steuerliche Einlagenkonto, damit Sie das danach wieder steuerfrei rausholen können, gibt es eine Besonderheit. Stellen Sie sich vor, Sie zahlen jetzt eine Million Euro auf die Bank und das wird dann parallel in der Kapitalrücklage erfasst. Dann können Sie das natürlich steuerfrei wieder rausholen, weil Ihre Anschaffungskosten waren ja ursprünglich 25 Euro. Und dann zahlen Sie zusätzlich noch 1.000 Euro ein und das erhöht/ ja/ oder eine Million Geldeinheiten ein. Und das erhöht ja dann auch Ihre Anschaffungskosten und schon können Sie die 1.000 Euro wieder rausholen. Aber ein Problem ergibt sich dabei.
4.3. Problem beim steuerlichen Einlagekonto
Und dieses Problem ist, wenn die Gesellschaft in den nächsten Jahren Gewinne erwirtschaftet z.B. 500.000 Euro. Dann sagt der Gesetzgeber Bevor du an diese Millionen Rücklage kannst steuerfrei, musst du vorrangig den ausschüttbaren Gewinn auszahlen. Weil du vorrangig an den ausschüttbaren Gewinn musst, wird erst der mit 25 Prozent Steuern ausgeschüttet und wenn davon nichts mehr übrig ist, dann gehst du an das steuerliche Einlagenkonto was du mit 0 Prozent rausholen kannst.
4.3.1. Tipp 1: Gewinne neutralisieren
Dazu zwei Tipps wenn Sie in dieser Situation sind. Tipp 1:
Es gibt Modelle, mit denen können Sie, wenn Sie diese Struktur haben, und Sie haben Jahresüberschuss und Gewinne drin, dass Sie mit Modellen diese Jahresüberschuss und Gewinne in der Steuerbilanz eliminieren, also vernichten. Das ist nicht schlimm, das kostet keine Steuern, sondern ist Steuerneutral, aber die sind dann weg und schon haben sie nur noch die Kapitalrücklage da. Und dann kommen sie so an das steuerliche Einlagenkonto. Wenn sie dazu Fragen haben, wie das geht, das werde ich jetzt hier auf dem YouTube Kanal natürlich nicht berichten. Dafür müssen wir dann Beratungstermin vereinbaren.
Aber Trick 1 ist die Jahresüberschüsse, Gewinnvorträge zu neutralisieren, Unternehmensintern und danach natürlich dann an die Kapitalrücklage zu gehen.
4.3.2. Tipp 2: Darlehen statt Kapitalrücklage
Und Punkt 2 ist, warum haben Sie überhaupt das Geld in die Kapitalrücklage gekippt? Das empfehle ich eigentlich gar nicht in solchen Strukturen. Lassen Sie das mit der Kapitalrücklage. Viel besser wäre es gewesen, wenn Sie das Geld als Darlehen in die Gesellschaft gegeben hätten.
Werden Sie es als Darlehen reingeben, fließt es nicht in steuerliche Einlagenkonto, sondern in die Verbindlichkeiten. Und die Verbindlichkeiten können Sie sich jederzeit steuerneutral wieder zurückzahlen.
5. Fazit
Ja, das ist die Besonnenheit mit steuerfreien Dividenden bei der Deutschen Telekom AG und so weiter und so fort. Das ist die Besonnenheit, wie auch Sie das nutzen können und die Besonnenheit, wie Sie es eventuell über einen Darlehensweg neutralisieren oder verbessern können. Und wenn Sie dazu fragen habe, gucken Sie sich einmal auch unseren Blogbeitrag dazu an. Ansonsten abonnieren Sie diesen Kanal. Würde mich freuen, wenn Sie uns folgen. Schauen Sie auf unserer Webseite vorbei mit weiteren spannenden Steuermodell. Weiterhin viel Erfolg bei Ihrem Unternehmen und bis demnächst.
Steuerberater für Unternehmensteuerrecht
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert. Bei der steuerrechtlichen Gestaltung von Unternehmen schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:
- Allgemeine Beratung zu GmbH-Besteuerung (Gründung, Vermeidung von Betriebsaufspaltungen, Steuerreduktion bei Gewinnausschüttungen, Nutzung von Verlustvorträgen)
- Individueller Rechtsformvergleich zwischen GmbH und GmbH & Co. KG
- Steueroptimierte Besteuerung der GmbH
- Beratung zu sämtlichen Umwandlungsvorgängen (Einbringung, Verschmelzung, Formwechsel, Anteilstausch)
- Umfassende Beratungen im Internationalen Steuerrecht (Quellensteuerabzug, Wegzugsbesteuerung, Hinzurechnungsbesteuerung)
- Entwicklung von Maßnahmen zur Reduktion der Steuerlast (z.B. Rechtsformwahl, Sitzverlegung)
Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz: