Vermögensteuer in Deutschland

Video & Transkript

Video: Wann kommt die neue Vermögensteuer?

J: Aktuell wird die Einführung einer neuen Vermögensteuer diskutiert. Eine solche Steuer gab es schon mal, bis zum Jahr 1996, da wurde das gesamte Vermögen, Betriebsvermögen, Aktien, Wertpapiere, Grundvermögen und so weiter und sofort besteuert, sodass sich das Vermögen ratierlich über die Jahre erheblich reduziert hat. Wie wahrscheinlich das ist, dass diese Steuer nun wieder eingeführt wird und wie diese dann auch voraussichtlich aussieht, dafür habe ich heute meinen Kollegen, Dr. Harald Maser, bei mir im Haus und das erklären wir Ihnen alles heute in diesem Video.

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[Interview zwischen Herrn Prof. Dr. Christoph Juhn (im Folgenden: „J“ und Herrn Dr. rer. pol. Harald Maser (im Folgenden: „M“)]

1. Zur Geschichte der Vermögensteuer in Deutschland

Mein Name ist Christoph Juhn, ich bin Steuerberater in Köln und unsere Kanzlei hat sich auf das Unternehmensteuerrecht spezialisiert, insbesondere auf die Besteuerung von Kapitalgesellschaften, und in dem Zusammenhang beraten wir natürlich häufig auch Geschäftsführer und Anteilseigner, und die haben in der Regel ein großes Vermögen. Und großes Vermögen wurde schon einmal besteuert bis zum Jahr 1996. Und jetzt droht ja wieder eine Vermögensteuer, und das wird ja aktuell diskutiert. Herr Dr. Maser, sie sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer bei uns im Haus. Was hat es damals auf sich gehabt mit dieser Steuer?

M: Ja, das Bundesverfassungsgericht hat damals die Steuer als verfassungswidrig eingestuft, nicht jedoch die Steuer als solches, sondern die konkrete Ausgestaltung. Dass Immobilienvermögen wesentlich besser vermögensteuerlich dastand als normales Kapitalanlagevermögen, wie beispielsweise Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Girokontoguthaben etc..

2. Ist die Grundsteuer auch eine Vermögensteuer?

J: Und, Herr Dr. Maser, über die Grundsteuer, die wir ja aktuell haben und die auch verfassungsrechtlich stark unter Beschuss ist, die ist doch auch eine Vermögensteuer?

M: Die Grundsteuer greift auch das Grundvermögen auf. Das ist zutreffend. Bei der alten Vermögensteuer haben Sie auf die Immobilien, also bebaute, unbebaute Grundstücke, zwei Steuern gezahlt, nämlich die Grundsteuer, die gibt’s heute auch, die wird an die Gemeinden abgeführt, und darüber hinaus damals die Vermögensteuer; das war eine Ländersteuer.

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3. Welcher Steuersatz kommt bei der Vermögensteuer in Frage?

J: Und über welche Größenordnung reden wir da in etwa. Wie hoch war die Vermögensteuer bis 1996 und wie hoch wird wahrscheinlich die künftige Vermögensteuern dann ausfallen?

M: Ja, in der Vergangenheit war der Vermögensteuersatz für Privatvermögen ein halbes Prozent und in besonderen Fällen auch bis zu einem Prozent; Betriebsvermögen 0,5 Prozent. Heute reden wir über eigentlich andere Prozentsätze. Wir müssen unterscheiden zwischen fundierten Vorschlägen und rein jetzt parteipolitischen Überlegungen, sozusagen kurz vor dem Bundestagswahlkampf.

Ich komme zurück auf einen fundierten Vorschlag: Verschiedene Bundesländer haben im Jahre 2011 einen kompletten Gesetzesentwurf entwickelt und nennen dort Prozentsätze, zwar einheitlich ein Prozent, also auch Betriebsvermögen, Unternehmen sollen mit 1 Prozent genauso besteuert werden, wie totes Kapital; ich sag jetzt mal Festgeldkonto.

4. Welche Freibeträge kommen eventuell bei einer Vermögensteuer zu Ansatz?

J: Aber ist von der Vermögensteuer jetzt jeder betroffen? Oder geht das ab 10.000, 100.000 oder möglicherweise etwa 10 Millionen Euro los? Hat man da Freibeträge?

M: Die alten Freibeträge damals waren 120.000 D-Mark, also knapp 60.000 Euro. Die Reformvorschläge der Länder sagen ab zwei Millionen Euro aufwärts und ab fünf Millionen gibt es sozusagen eine Art Reichensteuer, wo die Freibeträge etwas reduziert werden.

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5. Aktualität der Diskussion zur Vermögensteuer in Deutschland

J: Ist das aktuell nur eine Diskussion oder ist das ein ganz aktuelles Thema, was wirklich politisch ernsthaft diskutiert wird?

M: Mein Eindruck ist, dass wird ein sehr ernstes Thema. Ich nenne Ihnen ein Beispiel. Also die Bundestagspartei SPD hat das in ihrem Parteiprogramm ganz offiziell festgelegt und gesagt, sie möchte eine Vermögensteuer zwischen einem Prozent und 1,5 Prozent für Beträge ab einer Million.

J: Das heißt also schon, dass es sehr aktuell ist, dass es durchaus auch wahrscheinlich ist, dass das in den nächsten Jahren auch mal durchgesetzt wird. Vielleicht nicht zum 01.01.2021, aber irgendwann kommt das.

M: Ja.

6. Vermögensteuer im internationalen Vergleich

J: Und sind wir dann in Deutschland die einzigen, die weltweit eine solche Vermögensteuer haben? Oder gibt’s das auch in anderen Ländern?

M: Die klassische Grundsteuer haben Sie ja eigentlich in fast allen Ländern dieser Welt, die echte zusätzliche Vermögensteuer nur in wenigen Staaten. Ich nenne Ihnen jetzt ein Beispiel: in der Schweiz. Dort ist es eine kantonale Steuer. Diese kantonale Steuer hat auch einen städtischen Zuschlag. Also in Zürich Stadt, da zahlen Sie 0,36 Prozent für Ihr Vermögen. Allerdings, der Grundfreibetrag der Abzugsbetrag, der ist verhältnismäßig niedrig und beträgt nur 77.000 Franken. Das heißt, sehr, sehr viele Leute zahlen in der Schweiz Vermögensteuern.

J: Okay, sie machen ja bei uns auch relativ viel internationales Steuerrecht, das heißt, sie beraten Mandanten aus der ganzen Welt. Wissen Sie zufällig auch, wie das in Amerika aussieht? In den USA?

M: Ja, in der USA gibt es auch in einigen Bundesstaaten eine sehr, verhältnismäßig sehr niedrige Steuer im Null Komma Bereich. Interessant ist auch, was Parteien jetzt im Wahlkampf fordern. Also die Demokraten, also das ist ja die Oppositionspartei, die fordert eine Reichensteuer und auch eine Art Superreichensteuer. Ab 10 Millionenvermögen aufwärts gibt’s 2 Prozent, so die politische Forderung. Und die Superreichensteuer gilt ab Vermögen ab einer Milliarde Dollar mit 6 Prozent per anno.

7. Schlusswort zur Vermögensteuer

J: Ja, mit sehr großen Vermögen sollte man sich das Auswandern in die Vereinigten Staaten dann doch in der Tat nochmal überlegen. Ja, weil die Vermögensteuer da aktuell in der Tat bei sehr großen Vermögen deutlich höher ist, als sie in Deutschland jemals sein wird.

Wenn Sie Fragen haben zur Vermögensteuer oder Fragen dazu haben, wie Sie anderes Vermögen, vielleicht auch erbschaftsteuerlich optimal übertragen können, wenn Sie Fragen haben zu Unternehmensbeteiligungen, dann sind wir der richtige Ansprechpartner sowohl Herr Dr. Maser als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, ich und mein gesamtes Team im Hintergrund.

Meine Kontaktdaten, ja, die blenden wir Ihnen nun hier ein. Wenn Sie Fragen haben, dann rufen Sie doch einmal an, unser Team berät sehr gerne und auch wie das bei Ihnen genau funktioniert vom ersten Beratungstermin hin bis zur vertraglichen Umsetzung. Wir sind da an Ihrer Seite.


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Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung bei GmbHs spezialisiert. Bei der steuerrechtlichen Gestaltung schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

  1. Allgemeine Beratung zu GmbH-Besteuerung (Gründung, Vermeidung von Betriebsaufspaltungen, Steuerreduktion bei Gewinnausschüttungen, Nutzung von Verlustvorträgen)
  2. Individueller Rechtsformvergleich zwischen GmbH und GmbH & Co. KG
  3. Steueroptimierte Besteuerung der GmbH
  4. Steueroptimierung bei Gewinnausschüttungen (Kapitalertragsteuer und Teileinkünfteverfahren)
  5. Steuervorteile der Immobilien-GmbH
  6. Vermeidung von Betriebsaufspaltungen
  7. Strategische Beratung bei Kapitalgesellschaften (Erwerb eigener Anteile, disquotale Gewinnausschüttung, Organschaft, Holdingstrukturen etc.)

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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