Relevante Aspekte bei einer GmbH-Gründung

Video & Transkript

Video: GmbH gründen in Deutschland: Gesellschaftsvertrag, Kosten, Notar, Stammkapital, Steuerberatung

Wenn Sie in Deutschland eine GmbH gründen wollen, müssen Sie ein paar Punkte beachten. Darauf gehe ich ein. Wir reden über den Gesellschaftsvertrag. Nehmen Sie ein Muster-Protokoll oder brauchen Sie eine individuelle Satzung? Wir reden drüber, wie funktioniert das beim Notar? Wir reden über die Kosten der GmbH Gründung. Wir reden jetzt gleich über die laufende Steuerberatung, Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanz und so weiter und so fort. Bleiben Sie kurz dran. Dann steigen wir ein in die Details.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

 

1. Einleitung

Mein Name ist Christoph Juhn, ich bin Steuerberater in Köln und unsere Kanzlei hat sich auf das Unternehmensteuerrecht spezialisiert, insbesondere auf die Besteuerung von Kapitalgesellschaften, also damit auf die Besteuerung von GmbHs. Das nehme ich nun als Grund und Anlass, heute mit Ihnen darüber zu sprechen, wie Sie hier in Deutschland eine GmbH gründen, wie das funktioniert, was das kostet und wie der Ablauf ist.

2. Stammkapital der GmbH

Naja, Sie wissen, eine GmbH eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die vom Grundsatz her mindestens 25.000 Euro Stammkapital braucht. Interessant ist, dass Sie nicht 25.000 Euro überweisen müssen, sondern nur 12.500 Euro im Gesetz, im GmbH-Gesetz ist geregelt, dass bei der Gründung 12.500 Euro da sein müssen und die anderen 12.500 Euro irgendwann nachgeschossen werden müssen, dann, wenn die Geschäftsführung das anfordert. Also quasi nie. Spätestens im Falle der Insolvenz. Aber erst mal reichen 12.500 Euro.

3. Notarielle Beurkundung des GmbH-Gesellschaftsvertrages

Und wie funktioniert das nun? Sie brauchen einen Notar. Entweder arbeiten Sie mit uns zusammen, wir beraten in dem Bereich relativ viel. Wir gründen mit Ihnen die GmbH. Wir koordinieren das mit dem Notar und wir betreuen sie natürlich auch langfristig. Wenn Sie dazu Fragen haben, dann rufen Sie doch einfach einmal an.

Und jedenfalls braucht man einen Notar entweder einen, mit dem wir zusammenarbeiten oder Sie nennen uns Ihren Lieblingsnotar in Ihrer Stadt. Dann rufen wir den Notar zu, worauf er achten muss, was die Kerninhalte sind. Und dann bereiten wir einen Notartermin vor mit den Vertragsdokumenten, entweder aus unserem Haus oder von dem Notar.

3.1. GmbH Gründung nur über den Notartermin

Sie gründen diese GmbH beim Notar. Dafür müssen sie einmal als Inhaber gedanklich vor Ort sein und dann als Geschäftsführer. Das sind natürlich beides in Persona Sie. Sie müssen dann zweimal unterschreiben, einmal als Funktion des Gesellschafters, einmal als Geschäftsführer.

3.2. Empfehlung des Hauses: Notartermin und Kontoeröffnung am selben Tag

Wenn Sie die Urkunde unterschrieben haben. Meine Empfehlung ist immer gehen: Sie mit, machen Sie einen Termin um 11 Uhr. Gehen Sie Mittagessen um 12 Uhr, nach einer Stunde Notartermin/ Kommen Sie 13, 14 Uhr wieder zum Notar und holen sich die gebundene Urkunde ab.

Und dann gehen Sie nachmittags direkt zur Volksbank, Sparkasse oder einem anderen Kreditinstitut und eröffnen mit dieser Urkunde ein Bankkonto auf den Namen der GmbH. Das ist dann die Müller GmbH i.G., GmbH in Gründung und zahlen Sie sofort bei dem Nachmittags bei dem Termin/ beim Banktermin 12.500 Euro per Überweisung ein, da haben Sie direkt den Überweisungsbeleg.

3.3. Verzögerungen bei der GmbH-Gründung

Gehen Sie dann zum Notar und geben dem Notar den Überweisungsbeleg über 12.500 Euro, weil dann kann der Notar sofort anmelden. Schnellstes Verfahren ever. Aber wenn Sie das nicht machen, nämlich erst einmal ab dem Notartermin nach Hause fahren, dauert das ein bis ein, zwei, drei, vier Tage. Dann bekommen Sie die Urkunde. Da machen Sie ein Bank Termin. Eine Woche später dann zahlen Sie das Geld ein. Nochmal eine Woche später geben Sie einem Notar den Urkunde und den Beleg, dass Sie 12.500 Euro überwiesen haben. Das dauert ewig. Also machen Sie am besten alles durchgetaktet an einem Tag.

4. Anmeldung & Eintragung der GmbH im Handelsregister

Der Notar wird dann diese GmbH beim Handelsregister anmelden. Das dauert zwischen einer Woche, zwei Wochen, manchmal auch drei Wochen. Und danach ist ihre GmbH fertig gegründet und die Haftungsbeschränkung ist am Leben oder ist existent. Und Sie können voll und ganz mit dieser GmbH arbeiten. Parallel beantragt dann unsere Kanzlei eine Steuernummer. Wir erstellen die Eröffnungsbilanz. Wir reichen auch den Gesellschaftsvertrag beim Finanzamt ein, weil wir brauchen relativ schnell die Steuernummer, damit wir möglichst früh auch aktiv werden können und dass Sie auch möglichst früh Rechnungen schreiben können, weil die GmbH kann erst Rechnungen schreiben, wenn sie ihre eigene Steuernummer hat.

4.1. Kosten der Eintragung

Zu den Kosten der GmbH Gründung aktuell nach dem Gebührenordnung der Notare ich glaube 570 Euro für den Notar gebürgt für die Gründung nochmal 170 Euro für die Handelsregister Anmeldung 150 für den Handelsregister Eintrag. Summa summarum reden wir hier über 800 bis 900 Euro, also unter 1.000 Euro. Knapp 900 Euro, die für die GmbH Gründung aufzunehmen und zu kalkulieren sind.

5. Der GmbH-Gesellschaftsvertrag

5.1. Standardgesellschaftsvertrag bei alleiniger GmbH

Häufig kommt dann noch die Frage Herr Juhn brauche einen besonderen Gesellschaftsvertrag? Muss auf irgendwas geachtet werden? Reden Sie auch gerne mit bei uns, mit den Anwälten, bei uns im Haus. Wenn Sie alleine gründen, gibt’s ein Prinzip. Sie können einen absoluten Standardvertrag nehmen, der Sie nichts kostet. Weil wenn Sie alleine zu 100 %  gründen, dann können Sie den Vertrag auch jederzeit wieder ändern. Es wird mit Ihrem Mitgesellschafter auch keinen Streit geben, weil es ja eben keinen Mitgesellschafter gibt. Bei einer 100 % GmbH immer den Standardvertrag nehmen.

5.2. Individuelle Vertragsgestaltung bei GmbH-Mitgesellschaftern

Wenn Sie noch einen zweiten dabei haben, noch einen dritten und vierten oder mit zehn Leuten aktiv sind/ Gottes Willen/ dann nehmen Sie bloß nicht den Standardvertrag oder die Mustersatzungen oder so. Dann müssen Sie sich individuell zusammensetzen. Auch bei uns im Haus mit einem Anwalt, mit einem Juristen, der Sie da berät. Da geht es darum, was ist, wenn einer ausscheidet. Was ist, wenn einer nicht mehr der Geschäftsführer mitwirkt? Wenn einer seine GmbH Anteile vererbt? Führt man die GmbH mit den Kinder, mit dem Erben fort usw., dann gibt es unglaublich viele Fragen zur Bewertung der Abfindung und so weiter und so fort. Dann unbedingt etwas Individuelles entwerfen.

6. Kosten der laufenden Buchhaltung der GmbH

Und dann stellt sich immer noch die Frage der Finanzbuchhaltung, der laufenden Steuerberatung, der Umsatzsteuervoranmeldung. Sie müssen wissen, bei einer frisch gegründeten GmbH müssen Sie monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldung machen. Sie müssen also auch monatlich eine Finanzbuchhaltung führen. Da betreut unsere Kanzlei Sie ja vollumfänglich. Wir gründen mit Ihnen gemeinsam die GmbH und wir betreuen Sie langfristig mit der Finanzbuchhaltung, mit der Lohnabrechnung. Dafür bekommen Sie bei uns in der Kanzlei zwei feste Ansprechpartner.

6.1. Ansprechpartner in der Kanzlei

Auf Partnerebene bin ich das auf Mitarbeiterebene ist das eine Regel einen Steuerfachangesteller oder eine Steuerfachangestellte, die Ihnen vollumfänglich für alle Fragen zur Verfügung steht. Sie macht für sie die Finanzbuchhaltung vor, die Lohnabrechnung. Wir machen einmal im Jahr die Bilanzen, die Steuererklärung. Von meiner Seite kommt on-top dann immer noch die steuerliche Gestaltungsberatung. Und wenn Sie dazu Fragen haben, dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Ich blende Ihnen jetzt hier die Kontaktdaten an. Rufen Sie doch einfach einmal durch.

Wir beraten Sie sehr gerne, wie das alles genau von statten geht und wie das möglichst effizient funktioniert mit Ihrer GmbH Gründung.


Steuerberater für Unternehmensteuerrecht

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung im Unternehmensteuerrecht spezialisiert. Bei der steuerrechtlichen Gestaltungsberatung schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

  1. Allgemeine Beratung zu GmbH-Besteuerung (Gründung, Vermeidung von Betriebsaufspaltungen, Steuerreduktion bei Gewinnausschüttungen, Nutzung von Verlustvorträgen)
  2. Individueller Rechtsformvergleich zwischen GmbH und GmbH & Co. KG
  3. Steueroptimierte Besteuerung der GmbH
  4. Steueroptimierung bei Gewinnausschüttungen (Kapitalertragsteuer und Teileinkünfteverfahren)
  5. Steuervorteile der Immobilien-GmbH
  6. Beratung zu sämtlichen Umwandlungsvorgängen (Einbringung, Verschmelzung, Formwechsel, Anteilstausch)

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

Standort
Köln

image Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo. bis Sa. 8:00 - 20:00 Uhr

Standort
Düsseldorf

image Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo. bis Sa. 8:00 - 20:00 Uhr

Standort
Frankfurt

image Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo. bis Sa. 8:00 - 20:00 Uhr

Standort
Bonn

image Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo. bis Sa. 8:00 - 20:00 Uhr

Standort
Dubai

image Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo. bis Sa. 8:00 - 20:00 Uhr

Telefon-/ Videokonferenz

image Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo. bis Sa. 8:00 - 20:00 Uhr