Video: Was ist eine umsatzsteuerliche Organschaft?
Sie sind Unternehmer und sie sind beteiligt an einer GmbH. Jetzt haben sie eventuell eine umsatzsteuerliche Organschaft. Was die drei Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Organschaft sind, was sie als Unternehmer jetzt beachten müssen und was die Problembereiche sind. Ja, das schauen wir uns in diesem Video an.
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1. Einleitung
Mein Name ist Christoph Juhn, ich bin Steuerberater in Köln und unsere Kanzlei hat sich auf das Unternehmensteuerrecht spezialisiert, insbesondere auf die Besteuerung von Kapitalgesellschaften, also in aller Regel GmbHs und viele GmbH-Gesellschafter haben nun das Thema einer umsatzsteuerlichen Organschaft.
Was ist eine umsatzsteuerliche Organschaft? Stellen Sie sich vor, das sind Sie: Sie sind beteiligt an einer GmbH und diese GmbH macht irgendwas, die handelt, verkauft, was auch immer. Und jetzt wird festgestellt, dass Sie eine umsatzsteuerliche Organschaft haben.
2. Die Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Organschaft
Die umsatzsteuerliche Organschaft hat drei Voraussetzungen. Ja, die finanzielle Eingliederung, die wirtschaftliche Eingliederung und die organisatorische Eingliederung. Was bedeutet das?
2.1. Die Finanzielle Eingliederung
Also der erste Punkt, die finanzielle Eingliederung bedeutet, dass Sie die Mehrheit der Stimmrechte haben, also mindestens 51 Prozent beteiligt sind an der GmbH.
2.2. Die wirtschaftliche Eingliederung
Die wirtschaftliche Eingliederung bedeutet, dass Sie in einer gewissen wirtschaftlichen Interaktion stehen. Möglicherweise haben Sie eine Immobilie. Und diese Immobilie haben Sie vermietet an die GmbH. Dann hätten Sie ein Wirtschaftsgut, was von besonderer Bedeutung für die GmbH ist, vermietet an die GmbH.
2.3. Praxisbeispiel für die wirtschaftliche Eingliederung
Da hatten wir in unseren Beratungsfällen ganz besondere Fälle. Da hatten wir mal ein Darlehen von 30 Millionen Euro, was der Gesellschafter der GmbH gegeben hat. Und zum damaligen Zeitpunkt stand nicht fest, ob 30 Millionen Euro so wichtig und essentielle Grundlage für die GmbH sind, dass das zu einer finanziellen Eingliederung führen kann.
Wir haben dann sicherheitshalber diesen Geldbetrag auf eine Schwester GbR, zu der unser Mandant 99,99 % beteiligt sind, ausgegliedert. Und dann war das aus Sicht des Umsatzsteuerrechts eine Schwestergesellschaft zur GmbH und dann kann keine umsatzsteuerliche Organschaft entstehen. Ja, aber in der Regel bei Immobilien haben wir eine wirtschaftliche Verflechtung, also eine wirtschaftliche Eingliederung.
2.4. Die organisatorische Eingliederung
Und dritte Voraussetzung ist, dass die Personen, die hier oben der Unternehmer ist, also der Geschäftsführer, gleichzeitig in der Regel auch hier unten der Geschäftsführer ist, sodass die Organisation vom Geschäftsführer oben und vom Geschäftsführer unten die gleiche ist, sodass wir dann auch die dritte Voraussetzung erfüllt haben. Und wenn das der Fall ist, dann haben sie eine umsatzsteuerliche Organschaft.
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3. Folgen der Umsatzsteuerlichen Organschaft
Was bedeutet das? Stellen Sie sich vor, hier kommt nun eine Einnahme von 100 Euro plus 19 % Umsatzsteuer sind 119 Euro, die dort auf dem Bankkonto ankommen. Und jetzt geht nicht die GmbH hin, wie sie es erwarten und muss die 19 % ans Finanzamt abführen, sondern umsatzsteuerlich bilden wir nun eine Einheit und bei solchen umsatzsteuerlichen Einheiten muss immer der Organträger, also der Mutterunternehmer quasi die Muttergesellschaft, also er hier die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Die 19 Euro.
3.1. Verrechnungskonten für Geschäfte nach außen
Und jetzt sagen Sie: Jetzt passt das Bilanztechnisch nicht, unten kommen die 19 Euro an der Gesellschafter, oben muss die 19 Euro ans Finanzamt abführen. Ja, im Innenverhältnis muss er denn die 19 Euro weiterleiten. Das bucht man in der Bilanzierung dann auf Verrechnungskonten. Also die GmbH bucht nicht 19 Euro als Verbindlichkeit gegen das Finanzamt aus Umsatzsteuer, sondern gegen Verbindlichkeiten-Gesellschafter und muss irgendwann die 19 Euro an den Gesellschafter abführen, damit der die 19 Euro an Finanzamt weiterleiten kann.
So, und wenn wir Vorsteuerbeträge haben, ist das eins zu eins andersherum. Das heißt, wenn die GmbH Geld ausgibt und eigentlich 19 Euro Vorsteuer ziehen kann, dann bekommt die Vorsteuer in Wirklichkeit der Einzelunternehmer und der Einzelunternehmer muss die Vorsteuer von 19 dann überweisen an die GmbH. Es führt also alles im Grunde zu einer zusätzlichen Innentransaktion, da sich immer die 19 % oder vielleicht auch 7 % im Innenverhältnis weiterleiten muss.
3.2. Keine Umsatzsteuer im Innenverhältnis
Und dann gibt es ja noch eine Besonderheit. Die betrifft nicht das Außenverhältnis, sondern betrifft das Innenverhältnis. Wenn jetzt der Gesellschafter der GmbH in Rechnung stellt, z.B. für die umsatzsteuerpflichtige Miete oder was auch immer. Oder die GmbH dem Gesellschafter eine Rechnung stellt, ja dann müssten wir hier eigentlich 100 Euro plus 19 % in Rechnung stellen, aber das nennt sich jetzt Innenumsatz. Also einen Umsatz innerhalb eines Organkreises, eines umsatzsteuerlichen Organkreises. Sodass an dieser Stelle keine Umsatzsteuer auszuweisen ist, weil wir reden ja von einem großen umsatzsteuerlichen Unternehmer, wo Mutterunternehmer und Tochtergesellschaft quasi umsatzsteuerlich als ein Umsatzsteuersubjekt behandelt werden und deswegen wird an dieser Stelle keine Umsatzsteuer erhoben, ein sogenannter Innenumsatz.
Und das führt natürlich in der Praxis zu gewissen Problemen, weil in der Praxis wissen Sie vielleicht nicht, ob Sie die Voraussetzung der umsatzsteuerlichen Organschaft erfüllen, was dazu führt, dass Sie nicht wissen, muss ich jetzt meine Innenumsätze mit 19 % oder ohne 19 % in Rechnung stellen?
3.3. Abstimmung mit dem Finanzamt: Liegt eine umsatzsteuerliche Organschaft vor?
Das kann man natürlich beim Finanzamt abstimmen. Also ein Brief von Ihrem Steuerberater oder von uns an Ihr Finanzamt mit der Bitte, folgende drei Sachverhalte zu prüfen: „Wir sind der Meinung, eine umsatzsteuerliche Organschaft liegt vor“ und das prüft in der Regel das Finanzamt und teilt dann Ihnen als Unternehmer oder uns als Steuerberater mit, dass der Mandant eine umsatzsteuerliche Organschaft hat oder nicht. Und ab dem Zeitpunkt wissen wir Bescheid.
3.4. Im Zweifelsfall: Rechnung mit Umsatzsteuer stellen
Sollten Sie sich dann doch nicht sicher sein, ob Sie eine Organschaft haben, weil das Finanzamt noch nicht geantwortet hat, dann empfehle ich Ihnen erstmal die Rechnungen mit Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Sollte sich dann im Nachhinein herausstellen, dass keine umsatzsteuerliche Organschaft vorliegt, dann fällt diese Umsatzsteuer einfach in sich zusammen. Hätten sie umgedreht Brutto gleich Netto Rechnungen geschrieben und würde man dann feststellen, dass die Organschaft doch nicht besteht, dann muss der leistende Unternehmer blöderweise die Umsatzsteuer abführen und der empfangende Unternehmer kann die Vorsteuer leider erst dann ziehen, wenn die ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
4. Fazit & Ergebnis
Und von dieser Struktur gibt es natürlich jetzt in der Summe auch noch ein paar Besonderheiten. Natürlich kann auch hier noch eine GmbH drunter bestehen und natürlich kann die umsatzsteuerliche Organschaft, auch über zwei GmbHs bestehen. Natürlich funktioniert das. Vielleicht ist hier auch noch eine weitere GmbH drunter und die umsatzsteuerliche Organschaft erstreckt sich dann auch noch über diese GmbH. Das sind viele Besonderheiten.
4.1. Gesetzesänderungen seit dem 1. Januar 2019
Zum 1. Januar 2019, also vor etwa einem Jahr, wurde er auch noch ins Gesetz aufgenommen das auch GmbH & Co. KGs ist unter gewissen Voraussetzungen Organgesellschaft sein können. Ja, und das verändert natürlich hier sehr viel, wenn Sie dazu Fragen haben, anbei meine Kontaktdaten, dann müssen Sie einen Beratungstermin vereinbaren. Ist ja jetzt auch nicht eine halbe Stunde erledigt das Thema. Es muss ja auch mit Finanzamt abgestimmt werden. Wir begleiten Sie bei dem Prozess vollumfänglich und im Zweifel korrigieren wir auch die Buchhaltung, erstellen die Bilanzen usw. und sofort. Rufen Sie doch, wenn Sie wollen einmal an!
Steuerberater für Unternehmensteuerrecht
Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz: