Belize

Natur und Steuern, wie im Paradies

Belize – ein Natur- und Steuerparadies?

Belize, ein kleiner Staat in Mittelamerika mit einer malerischen Karibikküste, ist lange Zeit als Steuerparadies in Erscheinung getreten. So hatte Belize etwa ein eigenes Steuerregime für internationale Kapitalgesellschaften aufgelegt, bei dem praktisch keine Besteuerung im Inland stattfand. Dies führte jedoch dazu, dass Belize als Steueroase in den Fokus der EU sowie der OECD geriet. Daraus folgte, dass die EU Belize auf ihre schwarze Liste von Ländern setzte, die ihre Standards bei der Bekämpfung von Steuerflucht unterliefen. Doch mittlerweile hat sich die Regierung von Belize als zunehmen kooperativ gezeigt und viele Änderungen bei ihrer Steuergesetzgebung eingeführt, die die EU dazu bewegten, das Land von ihrer schwarzen Liste zu streichen. Daher wollen wir nun untersuchen, ob man Belize auch heute noch als Steueroase ansehen kann.

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Steuergestaltung im internationalen Steuerrecht spezialisiert. Dabei arbeiten wir für jeden Mandanten individuelle Gestaltungsmodelle aus. Aufgrund der hohen Resonanz haben wir mehrere Beiträge zu diesem Thema publiziert:

Datum Thema
23. Oktober 2020 Liechtenstein – Steuern sparen bei ESt & KSt sowie IP Box & Stiftungen
15. März 2020 Isle of Man: rechtlicher Status als Kronbesitz und Steuerrecht
21. Dezember 2021 San Marino – keine Umsatzsteuer in der ältesten Republik der Welt
15. Februar 2022 Steuern auf den Kanarischen Inseln
05. Juni 2023 Belize – ein Natur- und Steuerparadies? (dieser Beitrag)
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1. Das Steuerregime Belize – Einleitung

In der Vergangenheit haben wir schon einige vermeintliche Steueroasen in unseren Blogbeiträgen vorgestellt oder auf andere Weise auf sie Bezug genommen. Sei es MaltaZypern oder die Vereinigten Arabischen Emirate, vielen ist gemein, dass das dortige Klima besonders sonnig ist – sowohl was die Menge an Sonnenschein als auch das Unternehmertum betrifft. Auch in den Medien ist oftmals von Steuerparadiesen insbesondere in der Südsee oder in der Karibik die Rede.

Daher mag dies suggerieren, dass dort viele Länder aufgrund der herrlichen Natur bei der Besteuerung ihrer Steuerpflichtigen großes Nachsehen walten lassen. Wenn wir uns allerdings die historischen Quellen beispielsweise zu alten Kulturen Mesoamerikas anschauen, dann stellen wir fest, dass man dort schon lange vor dem Eintreffen der ersten Europäer Steuern und andere regelmäßige Abgaben kannte. Selbstverständlich führten auch die Eroberer ihre eigenen Steuern in Mittelamerika und der Karibik ein. Steuern waren also stets ein fester Bestandteil im Leben der einheimischen Bevölkerung, und damit auch in Belize. Daher muss es andere Gründe dafür geben, dass in dieser Region Steuern heutzutage nur in beschränktem Umfang Gegenstand der Finanzpolitik sind.

Allerdings soll dies nur als Anregung für weitere Betrachtungen dienen, die wir möglicherweise in der Zukunft einmal aufgreifen wollen. Was uns in diesem Artikel thematisch leitet, ist die Frage, ob Belize heutzutage sowohl ein Natur- als auch ein Steuerparadies ist.

2. Belize – für viele nur ein Naturparadies

Das subtropisch bis tropische Klima von Belize bringt eine reiche Fülle an Flora und Fauna hervor. So zählt man in den tropischen Wäldern neben Palmen und Lianen auch hunderte Arten an Orchideen. Ebenfalls Bestandteil der dortigen Flora sind die großen Mahagoni-Bäume, die bis heute auch ökonomische Bedeutung haben. Allerdings sind weite Flächen des kleinen Landes, das von Mexiko und Guatemala sowie dem Karibischen Meer eingerahmt ist, als Naturschutzgebiete geschützt und auch weithin geschätzt. Von großer Bedeutung sind auch die noch weitgehend intakten Mangrovenwälder, die einen Großteil der Küsten säumen. Außerdem sind auch karstige Savannenlandschaften, insbesondere im Norden des Landes, vorhanden.

Natürlich ist diese vielfältige und reiche Vegetation auch Lebensgrundlage für eine sehr diverse Fauna. Dabei sind der Jaguar, Flusskrokodile und eine Vielzahl bunter Schmetterlingsarten nur die bekanntesten Beispiele für die Fülle der Tierwelt in Belize. Taucher jedoch mögen eher die atemberaubende Vielfalt mariner Lebewesen vor der Riffküste von Belize in den Vordergrund rücken, wenn sie von diesem Naturparadies schwärmen. So ist das Belize-Barrier-Riff nach dem australischen Great Barrier Reef das zweitgrößte Barriere-Riff der Welt und für sein tiefblaues bis türkises, glasklares Wasser weltberühmt. Besonders das Blue Hole ist eine weit über die Landesgrenzen hinaus bekanntes Naturphänomen, das jährlich viele Touristen anlockt.

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3. Belize im Spiegel der Zeiten

3.1. Belize: von den Maya bis zum Vizekönigreich Neuspanien

In präkolumbischer Zeit beherrschten die Maya unter anderem auch die Region, auf die sich heutzutage die Landesfläche von Belize erstreckt. Durch die Unterwerfung der Maya durch Hernán Cortés und nachfolgender Konquistadoren fiel die Region nominell an die Spanische Krone beziehungsweise das Vizekönigreich Neuspanien. Jedoch mischte sich auch England in seinem Ringen mit Spanien in der Region ein. Insbesondere aus England stammende Piraten erkoren die Küste südlich der Halbinsel Yucatán als einen ihrer bevorzugten Rückzugsorte. Nachdem aber die Freibeuterei in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts zum Erliegen kam, wandten sich viele der aus England stammenden Siedler, die sich Baymen nannten, der Landwirtschaft zu. Insbesondere der Handel mit Tropenhölzern hat in Belize seit jener Zeit große ökonomische Bedeutung. In diesem Zusammenhang kamen auch viele Arbeitssklaven aus Afrika ins Land, was bis heute den Vielvölkerstaat Belize nachhaltig prägt.

3.2. Belize als Kolonie Großbritanniens

Zunächst begnügten sich die englischen Einwanderer mit einer freizügigen Selbstverwaltung unter spanischer Oberherrschaft. Jedoch gelangte Belize Mitte des 19. Jahrhunderts als Kronkolonie British Honduras schließlich ganz unter britische Kontrolle. Diese hielt dann auch bis 1981 an, als Belize seine Unabhängigkeit als eigenständiger Staat erlangte. Dennoch ist nun König Charles III. von England auch Staatsoberhaupt dieses Landes. Ebenso zeugt die Mitgliedschaft im Commonwealth of Nations bis heute von der engen Verbindung zur einstigen Kolonialmacht Großbritannien. So verwundert es auch kaum, dass die Amtssprache ist Englisch ist.

3.3. Belize als unabhängiger Staat heute

Derzeit leben in dem knapp 23.000 km² kleinen Land weniger als eine halbe Million Menschen. Das ist etwa die Fläche Sardiniens, wobei die Bevölkerungsdichte in Belize lediglich einem Viertel dieser Insel entspricht. Die meisten von ihnen sind Einwohner der größten Stadt des Landes, nämlich Belize City. Von dort aus gelangt man in alle Regionen des Landes, inklusive zu den zahlreichen der Küste vorgelagerten Inseln im Belize-Barrier-Riff.

Die politischen Verhältnis in Belize gelten als stabil. Dies stellte in der Region lange Zeit eine Ausnahme dar. Auch heute gilt Belize in dieser Hinsicht vielen Nachbarstaaten als Vorbild. Die Landeswährung Belizedollar (BZD) ist im Verhältnis von 1 zu 2 an den USD gekoppelt. Eine Übersicht über die einzelnen Steuereinnahmen bietet die OECD für die Zeit bis zum Jahr 2020 einschließlich.

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4. Das Steuerrecht in Belize

Bei seiner Steuergesetzgebung orientierte sich Belize allgemein an anderen angelsächsischen Steuerregimen. Zum Beispiel holte man sich dazu Rat in Guernsey. Aber auch das Steuerregime der Britischen Jungferninseln hatte großen Einfluss auf die Steuergesetzgebung in Belize.

4.1. Steuerpflicht in Belize

Die Steuerpflicht in Belize umfasst sowohl natürliche als auch juristische Personen. Natürliche Personen unterliegen dabei der Steuerpflicht, wenn sie im Veranlagungsjahr in Belize ansässig sind. Juristische Personen, aber auch Personengesellschaften und andere Vereinigungen sind wiederum in Belize steuerpflichtig, wenn sie entweder nach den Gesetzen von Belize gegründet wurden, in Belize ihren Sitz haben, oder ihre Geschäftsleitung von Belize aus erfolgt. Weiterhin sind auch alle Personen, die in Belize geschäftlich tätig sind, in diesem Land steuerpflichtig.

In Bezug auf die Ansässigkeit natürlicher Personen sieht das Steuerrecht in Belize vor, dass man sich mehr als ein halbes Jahr in diesem Land aufhalten muss, um dieses Kriterium zu erfüllen. Somit gilt hier die Regel, dass ein Aufenthalt ab 183 Tagen zur Ansässigkeit und somit zur unbeschränkten Steuerpflicht führen.

Daneben sei aber auch erwähnt, dass Belize ein besonderes Steuerregime für ausländische Pensionäre und Rentner aufgestellt hat. Sie können hier steuerfrei ihre Renten und Pensionen beziehen. Allerdings sind auch einheimische Renten und Pensionen in Belize steuerfrei.

4.2. Besteuerung nach dem Territorialitätsprinzip

Im Gegensatz zur Besteuerung in Deutschland oder Österreich greift in der Steuergesetzgebung von Belize das Territorialitätsprinzip. Mit anderen Worten besteuert Belize nur Einkünfte, die Steuerpflichtige in Belize erzielen oder dort erhalten. Dadurch bleiben, anders als beim Welteinkommensprinzip, die im Ausland erzielten Einkünfte in Belize von der Besteuerung ausgenommen. Dies ist ein wichtiger Faktor, wenn man Belize in Betrachtungen zur grenzüberschreitenden Steuergestaltung einbeziehen möchte.

4.3. Ertragsteuern in Belize

4.3.1. Einkommensteuer

Zunächst wollen wir auf eine grundsätzliche Unterscheidung aufmerksam machen. So differenziert man in Belize zwischen der Income Tax (Einkommensteuer) und der Business Tax (Unternehmensteuer). Grundsätzlich zahlen alle natürlichen Personen Einkommensteuer. Allerdings greift hierbei auch ein Grundfreibetrag. Genauer gesagt gelten hierbei gleich mehrere sukzessive Grundfreibetragsstufen. Wenn alle jährlichen Einkünfte einer steuerpflichtigen natürlichen Person, die in einem Arbeitsverhältnis steht, unter BZD 26.000 liegen, dann beträgt der Grundfreibetrag BZD 25.600. Bei Einkünfte zwischen dieser Stufe und BZD 27.000 beträgt der Grundfreibetrag BZD 24.600. In der Spanne zwischen BZD 27.000 und BZD 29.000 wendet man hingegen einen Grundfreibetrag von BZD 22.600 an. Für Einkünfte darüber hinaus gilt ein Grundfreibetrag von BZD 19.600. Hingegen zahlen solche Steuerpflichtige, die weniger als BZD 20.000 an Einkünften im Jahr beziehen, gar keine Steuern. Außerdem gewährt das Steuerrecht in Belize eine generelle Steuerermäßigung von BZD 100 auf die Einkommensteuer.

Dabei ist zu beachten, dass steuerpflichtige Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, prinzipiell eine Steueranmeldung vornehmen müssen. Für Angestellte gilt bei monatlichen Einkünften bis BZD 800, dass keine Steueranmeldung zu erfolgen braucht. Wenn jedoch Löhne und Gehälter diesen Betrag überschreiten, dann ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Quellenbesteuerung durchzuführen. Wir kennen das in Deutschland als Lohnsteuer. In Belize läuft diese Steueranmeldung unter der Bezeichnung „Pay As You Earn“, oder kurz PAYE. Im Zuge der Einkommensteuerveranlagung findet selbstverständlich ein etwaiger Ausgleich entweder zugunsten des Steuerpflichtigen oder der Finanzbehörde im Rahmen der jährlichen Veranlagung statt. Dazu ist die Steuererklärung bis zum 31.03. eines jeden Jahres bei der Finanzbehörde einzureichen. Die monatliche Steueranmeldung erfolgt hingegen jeweils zum 15. des Folgemonats.

Außerdem unterliegen alle Arten von Einkünften, bis auf Renten und Pensionen sowie Kapitalerträge (zum Beispiel Zinsen), der allgemeinen Einkommensbesteuerung. Der Steuersatz hierbei beträgt für alle fix 25 %.

4.3.2. Unternehmensteuer

Daneben existiert für selbständig Tätige sowie für Personen- und andere Gesellschaften ebenfalls eine Pflicht zur regelmäßigen Steueranmeldung. Auch diese ist jeweils mit Frist zum 15. des Folgemonats vorgeschrieben. Dabei unterliegen in Belize ansässige Geschäftsleute, je nach Art ihres Einkommens, der Unternehmensteuer. Zu den gewerblichen Einkünften gehören Einkünfte aus geschäftlichen Tätigkeiten, Einkünfte aus freiberuflichen Tätigkeiten, Mieten, Lizenzgebühren, Prämien, Provisionen, Tantiemen und Rabatte sowie Dividenden und Zinsen. Auch Gewinne aus Lotterien, Spielautomaten und Tischspielen zählen dazu. Weitere gewerbliche Einkünfte sind Verwaltungsgebühren, Einnahmen aus der Vermietung von Geräten und Immobilien sowie Gebühren für technische Dienstleistungen (zum Beispiel handwerkliche Tätigkeiten).

Im Unterschied zur Einkommensteuer gibt es bei der Unternehmensteuer keinen pauschalen Steuersatz. Stattdessen wendet man auf die verschiedenen Arten von Einnahmen unterschiedliche Steuersätze an. So fallen auf Prämien, Provisionen und Tantiemen ab einem Gesamtbetrag von BZD 25.000 15 % Steuern an (darunter nur 5 %). Dies gilt auch für Gewinne aus den genannten Glücksspielen, sofern diese im Jahr mehr als BZD 25.000 betragen (ansonsten nur 5 %). Für Dienstleistungen an in Belize ansässige Personen sind hingegen nur 6 % Steuern fällig, für Fremde fallen aber 25 % an, es sei denn, sie sind Staatsbürger der Karibischen Gemeinschaft CARICOM (dann nur 15 %). Noch günstiger fallen Mieteinnahmen mit 3 % Steuern aus. Und bei Handelsgewerben besteuert Belize Unternehmen nur mit 1,75 %.

Allerdings sind dies lediglich einige Beispiele. Tatsächlich existiert hierfür eine eigene Liste, die im Steuergesetz von Belize, dem Cap. 55 Income and Business-Tax-Act, unter ninth schedule zu finden ist.

4.3.3. Körperschaftsteuer in Belize

Vor einigen Jahren noch warb Belize um international tätige Kapitalgesellschaften. Dazu führte es das IBC-Programm ein, wobei IBC für International Business Companies steht. Dadurch ermöglichte man ausländischen Akteuren die Gründung von Kapitalgesellschaften, die dann keine Steuern zu zahlen brauchten. Weiterhin war die Gründung seht leicht zu vollziehen, obschon hierfür nur offiziell anerkannte Agenten vor Ort berechtigt waren. Jedenfalls dauerte die Gründung einer IBC-Gesellschaft kaum mehr als zwei Tage. Ein weiterer Vorteil einer solchen haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft war die Anonymität, die ihre Gesellschafter in Belize genießen durften. Denn eine Pflicht zur Veröffentlichung der Eigentümerverhältnisse blieb in den entsprechenden Gesetzen ausgespart.

Mittlerweile hat man aber die Steuerbefreiung für IBC-Gesellschaften abgeschafft. Außerdem findet inzwischen auch ein Datentransfer mit Steuerbehörden von EU-Mitgliedsstaaten statt. Das bedeutet somit, dass nach dem inländischen Recht gegründete IBC-Gesellschaften nun eine Besteuerung ihrer Gewinne nach den allgemeinen Regeln durchführen müssen. Eine eigenständige Körperschaftsteuer, wie wir sie in Deutschland und vielen anderen Ländern kennen, ist in Belize hingegen unbekannt.

4.4. Umsatzsteuer in Belize

Weiterhin ist in Belize eine allgemeine Verkaufsteuer (General Sales Tax, kurz GST) Bestandteil des Steuersystems. Am besten kann man die GST mit der deutschen Umsatzsteuer vergleichen. Auch die GST fällt als Mehrphasensteuer auf den Verkauf von Gütern und das Erbringen sonstiger Leistungen an. Allerdings besteht nur dann eine Pflicht zur Abgaben einer GST-Steueranmeldung und Zahlung der entsprechenden Steuer, wenn der jährliche Umsatz den Betrag von BZD 75.000 übersteigt. Ansonsten gilt ein monatlicher Durchschnittsumsatz von BZD 6.250 als maßgebend. In beiden Fällen ist eine Registrierung der Steuerpflichtigen vorgeschrieben. Die Steueranmeldung ist monatlich einzureichen. Die Frist beträgt hierbei 15 Tage nach Ablauf des Besteuerungsintervalls. Für diese Zwecke ist auch das Führen von Büchern vorgeschrieben.

Dabei hat Belize einige Ausnahmen von der Besteuerung zugelassen. Gleichzeitig existiert für manche Transaktionen eine allgemeine Steuerpflicht, die jedoch mit einem Steuersatz von 0 % praktisch irrelevant ist. Tatsächlich fällt keine GST bei den meisten Lebensmittel zum menschlichen Verzehr sowie auf Gegenstände, die dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, an. Außerdem sind importierte Waren, die man nur deshalb importiert, um sie zu reexportieren, von der GST ausgenommen. Für die Bevölkerung stellt auch die 0 %-Besteuerung von humanmedizinischen Gütern und gewissen Gegenständen im Zusammenhang, die der Bildung dienen, eine finanzielle Erleichterung dar. Daneben sind aber auch Haushaltgeräte, wie Herde, Kühlschränke und Waschmaschinen mit 0 % GST belegt. Noch interessanter ist jedoch, dass sogar Benzin, Diesel und andere Petroleumerzeugnisse in Belize ohne Steuern in den Verkauf kommen. Allein schon deshalb könnte man Belize als Steuerparadies bezeichnen.

Auf alle anderen Güter oder sonstige Leistungen, auf die weder eine Steuerbefreiung noch ein GST-Steuersatz von 0 % anwendbar sind, fallen einheitlich 12,5 % an Steuern an. Dies gilt auch bei Importen. Eine Berücksichtigung von gezahlter GST ist, äquivalent zur deutschen Vorsteuer, nur dann möglich, wenn ein Steuerpflichtiger selbst Leistungen, die der GST unterliegen, erbringt.

4.5. Grundsteuer und Vermögensteuer

Eine regelmäßige Besteuerung von Grundstücken ist auch in Belize vorhanden. Man bezeichnet sie dort als Towns Property Tax. Dabei greift diese Besteuerung nur bei Immobilien in den Grenzen der wenigen Städte des Landes. Weiterhin hängt die Bemessungsgrundlage bei dieser Besteuerung davon ab, ob ein ein Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Bei bebauten Grundstück ist der auf die realistischerweise jährlich zu erwartende Miete die Bemessungsgrundlage zur Besteuerung. Bei unbebauten Grundstücken rückt hingegen der Verkehrswert des Grundstücks als Bemessungsgrundlage in den Vordergrund. Zwar legt das Gesetz Steuersätze in diesem Zusammenhang fest, doch handelt es sich hierbei lediglich um den maximal ansetzbaren Rahmen. Die Steuersätze, die man tatsächlich anwendet, legen die Stadträte innerhalb der gesetzlichen Grenzen selbst fest.

Folglich schreibt das entsprechende Steuergesetz unterschiedliche Steuersätze für diese zwei Bemessungsgrundlagen vor. Bei bebauten Immobilien beträgt der Steuersatz ab einer Bemessungsgrundlage von BZD 35 höchstens 12,5 %. Unter diesem Betrag sind es hingegen maximal nur 3 %. Tatsächlich wendet Belize City derzeit nur einen Steuersatz von 9 % bei bebauten und 2 % bei unbebauten Grundstücken an.

4.6. Grunderwerbsteuer in Belize

Belize rühmt sich dafür, dass es eines der wenigen Länder in Nord- und Südamerika ist (sogar weltweit), wo Ausländer genauso einfach Grundstücke erwerben können, wie Einheimische. Dabei sind die Preise auf dem Immobilienmarkt vergleichsweise moderat. Noch interessanter ist jedoch, dass der Verkauf von Immobilien steuerfrei bleibt. Aber auch der Erwerb von Grundstücken ist nahezu abgabenfrei. Lediglich eine Eintragungsgebühr von 5 % des Kaufpreises fallen als Gebühren bei der Eintragung der neuen Rechtsverhältnisse im Landverzeichnis an. Hinzu kommen noch etwa 2 % an Gebühren für anwaltliche Dienstleistungen.

4.7. Keine Erbschaft- und Schenkungsteuer in Belize

Eine Erbschaftsteuer ist in Belize ebenso unbekannt wie eine Schenkungsteuer. Allerdings findet eine indirekte Besteuerung bei der Übertragung von Immobilien statt. Denn die bei einer Übertragung von Grundstücken fälligen Abgaben sind dann auch bei einer Schenkung oder Erbschaft relevant.

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5. Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Belize?

Derzeit besteht weder ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland noch mit Österreich, wohl aber mit der Schweiz. Weiterhin hat Belize Doppelbesteuerungsabkommen mit einer Reihe anderer Karibikstaaten geschlossen, darunter auch mit allen Mitgliedsstaaten der CARICOM. Mit Großbritannien besteht sogar schon seit langer Zeit ein Doppelbesteuerungsabkommen. Neuerdings gibt es sogar ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Belize und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Darüber hinaus hat Belize in den letzten Jahren seine Bemühungen intensiviert, um die BEPS-Richtlinien der OECD umzusetzen. In diesem Zusammenhang nahm Belize auch Anpassung an der Präferenzbesteuerung von internationalen Unternehmen vor, um diese einzuschränken. Ferner beschloss Belize auch einen Datenaustausch mit Mitgliedsstaaten der EU zuzustimmen. All dies führte dann auch dazu, dass die EU im Gegenzug Belize von ihrer schwarzen Liste nahm.

6. Belize als Steuerparadies – unser Fazit

Wenn man die Steuersätze und Freibeträge im Steuerrecht von Belize betrachtet, dann kann man durchaus den Schluss ziehen, dass Belize ein Steuerparadies ist. Doch haben mittlerweile die Anpassungen des Steuerrechts einige der für ausländische Investoren interessantesten Steuervorteile eliminiert. Man kann also feststellen, dass Belize derzeit ein Steuerparadies im Wandel ist – so, wie viele andere ehemalige Steueroasen auch. Dies sind also die Folgen der internationalen Bemühungen zur Bekämpfung unfairer Steuerpraktiken, die insbesondere auf der Tätigkeit der OECD basieren.

Dennoch laden die zum Teil sehr günstigen Steuersätze sowie andere strukturelle Vorteile dazu ein, um über Steuergestaltungen im Zusammenhang mit Belize nachzudenken. So ist beispielsweise ein Wegzug für in Deutschland ansässige GmbH-Gesellschafter nach Belize ohne Anfall der Wegzugsteuer denkbar. Sofern nämlich in Deutschland ein Wohnsitz erhalten bleibt, und somit eine beschränkte Steuerpflicht hierzulande besteht, bleibt das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik in Bezug auf den Veräußerungsgewinn der GmbH gewahrt. Eine ähnliche Gestaltung ist auch mit mindestens einem weiteren Karibikstaat möglich, nämlich mit Barbados.

Unabhängig davon etabliert Belize derzeit die Möglichkeit in speziell ausgewiesenen Free Zones steuerfreie Handelsgeschäfte anzusiedeln. Die größte Bedeutung kommt hierbei wohl der Corozal Free Zone zu. Weiterhin ist auch eine Möglichkeit vorhanden, um Industriebetriebe im Rahmen einer Export Processing Zone anzusiedeln. Auch hier winken unter anderem weitreichende Steuerbefreiungen für die Freizonen, in denen Unternehmen für den Export bestimmte Güter produzieren oder veredeln. In dieser Hinsicht ist Belize ebenfalls bemüht, die inländische Produktivität zu steigern und dies unter anderem mit besonders vorteilhaften Steuervergünstigungen zu fördern.

So wandelt sich Belize immer mehr von einer klassischen Steueroase zu einem Land, in dem Steuererleichterungen für Unternehmer mit der Förderung der eigenen Wirtschaft Hand in Hand gehen.


Steuerberater für internationales Steuerrecht

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die Gestaltungsberatung im internationalen Steuerrecht spezialisiert. Bei der Beratung zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

Internationales Steuerrecht – Privat

  1. Erläuterungen zur unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht in Deutschland und im Ausland
  2. Beratung zum Home Office im Ausland
  3. Informationen zum Steuerrecht in ausländischen Steuerregimen (zum Beispiel MaltaÖsterreichUSA)
  4. Empfehlungen zum Vermögensschutz mittels einer Familienstiftung in Liechtenstein
  5. Beratung zur steuerlichen Optimierung der Auszahlung von Abfindungen

Internationales Steuerrecht – Unternehmen

  1. Empfehlungen zur Gründung von Unternehmen im Ausland
  2. Informationen zu Unternehmensformen im Ausland (ÖsterreichUSA)
  3. Beratung zur Einstellung von Mitarbeitern in den USA
  4. Entwicklung steuerlicher Gestaltungsmodelle

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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