Wallbox

welche Förderungen gibt es?

Wallbox – Förderung für E-Auto-Nutzer

Die Installation von Ladestationen zum Laden der Batterie von Elektrofahrzeugen ist sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich interessant. Sie ist sinnvoll, weil man hierfür mit einer Förderung aus öffentlicher Hand rechnen kann. Allerdings war die Nachfrage zur Förderung einer Wallbox für den privaten Eigenbedarf in der Vergangenheit so hoch, dass trotz eines Nachschusses der Fördermittel die Förderung Ende 2021 auslief. Jedoch gibt es in der Politik Überlegungen, diese Förderung 2022 wieder einzuführen. Dazu muss man aber auch wissen, dass die Förderung bislang an gewisse Voraussetzungen geknüpft war. So ist insbesondere darauf abzustellen, dass der zum Laden verwendete Strom aus regenerativen Quellen stammt.

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Nutzung von Förderungen im Rahmen der Elektromobilität spezialisiert. Aufgrund der aktuellen Relevanz haben wir mehrere Beiträge zu diesem Thema publiziert:

Datum Thema
27. Oktober 2020 Elektroautos kaufen: bis zu EUR 9.000 Umweltbonus – steuerfrei
29. Oktober 2020 Besteuerung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen
3. November 2020 Kfz-Steuer bei Elektrofahrzeugen: Steuerbefreiung bis 2026 verlängert
15. Juli 2022 Wallbox – Förderung für E-Auto-Nutzer (dieser Beitrag)
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Unser Video: Elektrofahrzeuge: Neue Steuervorteile ab 2020

In diesem Video erklären wir, welche Steuervorteile man mit Elektrofahrzeugen nutzen kann.

Inhaltsverzeichnis


1. Fördermittel für die Wallbox – Einleitung

Ist es die Einsicht der Bundesbürger, die in Bezug auf die drastischen klimatischen Folgen des Verbrauchs fossiler Energien – auch hier bei uns in Deutschland – zu einem zunehmenden Umschwenken auf E-Mobilität führte? Oder sind es eher ganz praktische, finanzielle, etwa steuerlich vorteilhafte Gründe, die zu einem erhöhten Absatz von E-Autos in den vergangenen Jahren beitrugen? Ganz gleich wie viel Vernunft oder Verantwortungsbewusstsein man den Menschen hierzulande zutraut, mit welcher philosophischen oder gar anthroposophischen Brille man also auf die Antwort hierauf blicken mag, der Trend ist eindeutig. Doch haben Elektrofahrzeuge auch eine gewisse Eigenart, an die man sich nun sowohl als E-Auto-Nutzer persönlich als auch als Gesellschaft im Allgemeinen erst noch gewöhnen muss. Schließlich ist das Laden der Batterie mit dem früheren raschen Tanken an der Tankstelle kaum zu vergleichen.

Wer sich nämlich allein auf das Laden an öffentlich zugänglichen Ladestationen verlässt, kann mitunter die eine oder andere Überraschung erleben. Mal sind alle in der Nähe vorhandenen Ladestationen vollständig belegt. Mal geht das Laden deutlich langsamer vonstatten als eigentlich angegeben. Und mal sind Ladesäulen gar gleich ganz außer Funktion. Daher ist es mehr als verständlich, dass sich viele Halter von E-Autos von den öffentlichen Ladeeinrichtungen lieber früher als später so unabhängig wie möglich machen möchten. Kein Wunder also, dass das Laden an der heimischen Steckdose als Alternative so attraktiv ist.

Klar, an der Steckdose fließt der Strom viel zu langsam, als dass man die Batterie eines ausgewachsenen PKWs zeitnah aufladen könnte. Außerdem bestehen hierbei auch Sicherheitsbedenken. Für Elektrofahrzeuge mit geringer Batterieladekapazität mag die Steckdose zwar noch annehmbar sein, doch wer zuhause mehr Strom laden möchte, der kommt an einer Wallbox kaum vorbei.

2. Was ist eine Wallbox?

Auch wenn man davon ausgehen kann, dass inzwischen die meisten Menschen in Deutschland wissen, was eine Wallbox ist, sei hier noch eine kurze Erläuterung erlaubt. Eine Wallbox ist nämlich eine Ladestation für Elektroautos und andere Elektromobile, die typischerweise an der Außenwand eines Hauses oder in der heimischen Garage installiert ist. Über eine Wallbox kann man Strom sowohl aus dem Stromnetz der Stromversorger als auch aus einer eventuell vorhandenen eigenen Photovoltaikanlage laden. Insbesondere die letztere Option ist natürlich die attraktivste, weil sie den Strom aus der Energie der Sonneneinstrahlung im Grunde weitestgehend kostenfrei verfügbar macht.

Dabei kann eine Wallbox auch über mehr als einen Ladepunkt verfügen. Auf diese Weise kann man gleich mehrere Elektromobile gleichzeitig mit Strom versorgen. Doch kann eine Wallbox auch als Regelungsinstrument für die Nutzung des in einem Elektromobil gespeicherten Stroms dienen. Wenn man etwa auf dem heimischen Dach eine Photovoltaikanlage hat und das Elektroauto in den nächsten sonnigen Tagen kaum braucht, dann kann man nachts über die Wallbox den in der Batterie des Autos tagsüber gespeicherten Strom zuhause nutzen. Den Zukauf von Strom aus dem öffentlichen Stromnetz kann man somit vermeiden.

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3. Staatliche Förderung der Wallbox

Allerdings bedeutet die Installation einer Wallbox erst einmal eine Investition. Zum Glück gibt es hierfür aber mitunter auch Fördermittel der öffentlichen Hand. So ist seit November 2020 eine KfW-Förderung durch die Bundesregierung möglich. Damals stellte man hierfür Fördermittel in Höhe von EUR 300.000.000,00 zur Verfügung. Zwar sind die Fördermittel aufgrund des hohen Interesses rasch aufgebraucht worden, doch ergänzte die Bundesregierung die Fördermittel danach wieder. Hierfür stellte sie nochmals EUR 100.000.000,00 zur Verfügung.

Seit Ende 2021 ist die Förderung für Privathaushalte jedoch ausgelaufen. Dennoch bestehen Aussichten, dass die Bundesregierung die Förderung 2022 erneut beschließen könnte. Aus diesem Grund wollen wir nun die Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Förderung einer Wallbox besprechen.

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4. Förderprogramm Wallbox – Bedingungen und Ablauf

Zunächst muss man festhalten, dass eine Förderung durch die KfW sowohl für Privatverbraucher als auch für Unternehmer möglich sein kann. Daneben können aber auch andere Quellen Fördermittel für die Anschaffung einer Wallbox bereitstellen. Dies kann zum Beispiel auf Ebene der Bundesländer der Fall sein. Wir berichten hier jedoch ausschließlich über die mögliche Förderung durch die Bundesregierung in dem Umfang, wie dies für Privatpersonen bisher der Fall war. Für Unternehmen und Unternehmer ist hingegen weiterhin eine KfW-Förderung möglich. Auch hierauf gehen wir ein.

4.1. Wallbox-Förderung für Privatpersonen

4.1.1. Anträge nur für bestimmte Wallboxen möglich

Die Förderung einer Wallbox für den privaten Gebrauch war bislang an gewisse Voraussetzungen gebunden. So musste die Wallbox von bestimmten Herstellern stammen, die die KfW auf ihrer Homepage auflistet. Außerdem musste man zunächst einen Antrag auf Förderung stellen. Dazu musste man vorab angeben, wie viele Ladepunkte die Wallbox haben sollte und mit welchen Kosten man hierzu rechnet. Erst wenn man die Antragsbestätigung von der KfW erhalten hat, konnte man die Installation einer Wallbox in Auftrag geben. Andere zusätzliche öffentliche Förderungen für eine Wallbox galten hingegen als Ausschlusskriterium für den Erhalt der KfW-Förderung.

Dabei musste die Wallbox gewisse Kriterien erfüllen. So war eine Wallbox nur dann förderfähig, wenn die Ladeleistung pro Ladepunkt maximal 11 kW betrug. Wollte man mit einer Wallbox zwei Elektroautos gleichzeitig laden, so durfte über die zwei Ladepunkte maximal 22 kW an Strom fließen. Sollte die gewählte Wallbox über eine höhere Ladeleistung verfügen, konnte man den Fachbetrieb bei der Installation um eine Drosselung auf maximal 11 kW bitten. Dazu benötigte man dann aber auch über einen Ausweis des ausführenden Fachbetriebs.

Ein weiterer Punkt betrifft die Forderung nach einer sogenannten intelligenten Steuerung. Sie sorgt dafür, dass sich die Anlage in das Stromnetz integrieren lässt. Diese Einstellung zur Verbindung mit dem Stromnetz muss man aber an der Steuerung der Wallbox keineswegs tatsächlich auswählen. Für eine Inanspruchnahme der KfW-Förderung reichte es nämlich, dass eine Wallbox über die Fähigkeit zur Auswahl dieser Option verfügt.

4.1.2. Förderbetrag in Abhängigkeit von den Kosten für eine Wallbox

Außerdem gab es ein unteres Limit in Bezug auf die Installationskosten für die Wallbox. Für eine Wallbox mit einem Ladepunkt konnte man eine Förderung nur dann erhalten, wenn die Kosten mindestens EUR 900,00 betrugen. Jeder weitere Ladepunkt erhöhte das anteilige Limit um weitere EUR 900,00. Dabei betrug die Förderung je Ladepunkt ebenfalls maximal EUR 900,00. Für eine Wallbox mit zwei Ladepunkten und Installationskosten von EUR 1.500,00 konnte man beispielsweise nur eine Förderung von EUR 900,00 erhalten. Hätten in diesem Beispiel die Kosten EUR 1.900,00 betragen, würde man hingegen eine Förderung von EUR 1.800,00 erhalten.

4.1.3. Nur Strom aus erneuerbaren Energiequellen

Abgesehen von den Eigenschaften der Wallbox war aber auch der zum Laden des E-Autos verwendete Strom von Bedeutung. So durfte der Strom nur aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Idealerweise gewinnt man diesen natürlich über eine eigene Photovoltaikanlage. Steht keine solche zur Verfügung, musste man auf andere Weise den Nachweis für die Einhaltung dieser Bedingung führen. So war dies über den Vertrag mit dem Stromversorgungsunternehmen möglich.

Sollte man eine eigene Photovoltaikanlage zur Stromgewinnung nutzen, dann musste man außerdem nachweisen, dass der hierdurch gewonnene Strom zum Laden des E-Autos ausreichte. Dies konnte ein Fachbetrieb bestätigen. Andernfalls konnte man den zusätzlichen Bedarf an Strom, den man zum Laden der Batterie benötigte, auch von einem Energieversorger hinzukaufen. Aber auch hier musste man nachweisen können, dass dieser Strom ebenfalls aus erneuerbaren Energiequellen stammt.

4.1.4. Ablauf des Verfahrens

Im Übrigen musste ein Fachunternehmen die Installation der Wallbox vornehmen. Für diese Arbeiten musste man anschließend die Rechnung als Beleg bei der KfW einreichen, um anschließend das Fördergeld zu erhalten. Dabei durften zwischen der Antragsbestätigung und dem Einreichen der Installationsrechnung für die Wallbox höchstens zwölf Monate verstreichen. Bis zur Auszahlung dauerte es dann im Schnitt etwa acht bis neun Wochen.

4.2. Wallbox-Förderung für Unternehmer

4.2.1. Wer ist zur Förderung berechtigt?

Die KfW-Förderung zur Installation einer Wallbox für Unternehmer können sowohl Einzelunternehmen als auch Freiberufler für ihr Unternehmen in Anspruch nehmen. Außerdem gilt dies auch für Personen- und Kapitalgesellschaften. Ferner sind auch Körperschaften des öffentlichen Rechts und kommunale Unternehmen sowie gemeinnützige Einrichtungen aller Art zum Erhalt der Förderung berechtigt.

4.2.2. Abweichende Regelungen gegenüber privaten Antragstellern

Die Wallbox-Förderung für diese Gruppe weicht im Grunde nur in einigen Aspekten von jener für Privathaushalte ab. Die Einzelheiten hierzu betreffen insbesondere die Ladeleistung, die pro Ladepunkt maximal 22 kW statt 11 kW betragen darf. Aber auch bei der Höhe der Kosten zur Anschaffung einer Wallbox oder ähnlicher Ladestationen gibt es Unterschiede. So erhalten Antragsberechtigte nur dann eine Förderung, wenn die Kosten pro Ladepunkt mindestens EUR 1.285,71 betragen. Verfügt eine Ladestation über mehr als einen Ladepunkt und liegen die Kosten pro Ladepunkt unter einem Vielfachen von EUR 1.285,71, dann kann die Förderhöhe zumindest 70 % der Kosten betragen. Hat eine Wallbox beispielsweise eine Vorrichtung zum gleichzeitigen Laden von drei Elektrofahrzeugen und kostet die Anlage etwa EUR 3.000,00, dann beträgt der Förderbetrag EUR 2.100,00. Überdies besteht ein Limit von EUR 45.000,00 für die Förderung von derartigen Ladestationen je Standort.

Gut zu wissen ist hierbei auch, dass das Laden an diesen Ladestation sowohl für betriebliche als auch für private Elektrofahrzeuge erlaubt ist.

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5. Für wen lohnt sich die Förderung einer Wallbox?

Abschließend betrachtet ist eine Wallbox die perfekte Ergänzung zur Anschaffung eines Elektroautos. Dies gilt umso mehr, wenn der Ladestrom aus der eigenen Photovoltaikanlage stammt. Aber auch die Anbindung der Wallbox an das Stromnetz kann finanzielle Vorteile bieten. Darüber hinaus profitiert auch das Gemeinwohl, wenn über die eigene Wallbox Strom aus der Batterie des Elektroautos zur Deckung von Verbrauchsspitzen zur Verfügung steht. Hierin ist ja auch die Forderung nach einer intelligenten Steuerung der Wallbox begründet, auch wenn das tatsächliche Einspeisen von Strom auf diesem Weg rein freiwillig bleibt.

Doch zur Zeit können nur Unternehmer und Unternehmen beziehungsweise ihnen gleichgestellte Körperschaften einen Antrag bei der KfW zur Förderung von Ladestationen stellen. Auch wenn die Mindestkosten für eine Ladestation hierbei etwas höher liegen als die für eine private Wallbox, so ist dies sicherlich trotzdem eine überlegenswerte Sache. Schließlich profitiert man auch auf andere Weise von der allgemeinen Förderung zur Umstellung auf Elektromobilität und Gewinnung erneuerbarer Energien. Klar ist aber auch, dass die Förderung zu Beginn dieser Umstellungsprozesse mit hoher Wahrscheinlichkeit höher ausfällt, als durch eventuell später noch nachfolgende Ergänzungsförderungen. Wenn es also ohnehin schon zu einer Umstellung kommt, dann sollte man die gegenwärtigen Gelegenheiten so rasch wie möglich ergreifen, um die größtmöglichen finanziellen Vorteile hieraus zu ziehen.


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