Influencer in Dubai

Steuern in Deutschland?

Influencer in Dubai: Steuerpflicht in Deutschland?

Influencer in Dubai, die zuvor in Deutschland tätig waren, können in ihrer neuen Heimat mit steuerlichen Erleichterungen rechnen. Allerdings gilt dies nur, wenn sie nirgendwo sonst steuerpflichtig sind. Doch in einigen Fällen kann weiterhin eine Steuerpflicht hierzulande bestehen. Dies ist der Fall, wenn Influencer etwa durch Immobilienbesitz  in Deutschland Einkünfte erzielen. Aber auch bei Vorliegen anderer wirtschaftlicher Interessen hierzulande kann unter Umständen eine erweitert beschränkte Steuerpflicht in Deutschland greifen. Außerdem kann der Wegzug nach Dubai zu einer Besteuerung in Deutschland führen. Einerseits tritt dies durch Wegzug von Gesellschaftern einer Influencer-GmbH ein, wobei es auch hierfür Lösungen gibt. Aber auch Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft können einer speziellen Besteuerung unterliegen, wenn nämlich eine Funktionsverlagerung eintritt. Dabei ist das Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten in der Regel für deutsche Influencer in Dubai von geringer Bedeutung, weil es auf die Staatsbürgerschaft abstellt.

Unser Video: Influencer in Dubai – keine Steuern in Deutschland?

In diesem Video erklären wir, welche steuerliche Anknüpfung für Influencer in Dubai an Deutschland bestehen könnte.

Inhaltsverzeichnis


1. Influencer in Dubai – Einführung

In Deutschland gibt es eine große Zahl an Influencern, die ihre Tätigkeit mit zunehmendem Erfolg praktizieren. Selbstverständlich geht damit in aller Regel auch ein laufender finanzieller Gewinn einher. Folglich partizipiert auch der Fiskus daran. Deshalb ist das nächste Glied in dieser Kausalkette die Suche nach einer Möglichkeit zur Vermeidung der vergleichsweise hohen Besteuerung in Deutschland. Daher spielen immer mehr Influencer mit dem Gedanken Deutschland zu verlassen, um zukünftig vom Ausland aus zu wirken. Ein besonders interessanter Standort in diesem Zusammenhang stellen die Vereinigten Arabischen Emirate dar. Insbesondere in Dubai fühlen sich immer mehr Influencer wohl. Denn dort fällt außer einer Umsatzsteuer von 5 % keine weitere Steuer an.

Allerdings kann es Umstände geben, die einen Influencer in Dubai, trotz Wegzug dorthin, weiterhin steuerlich an Deutschland binden. Deshalb ist eine umfangreiche und detaillierte Vorbereitung im Vorfeld des Wegzugs angeraten. Wir beschäftigen uns im vorliegenden Artikel mit den Faktoren, die eine fortgeführte deutsche Besteuerung von Influencern in Dubai herbeiführen können. Außerdem informieren wir auch über Gegebenheiten, die eine Besteuerung in Deutschland durch den Wegzug dorthin auslösen können. Dabei gehen wir so vor, dass wir zunächst die Aspekte beleuchten, die bei einem Wegzug nach Dubai zuerst zu einer Steuer führen können, und schauen dann, welche weiteren steuerlichen Auswirkungen in Bezug auf Deutschland auf Influencer in Dubai hinzukommen könnten.

2. Influencer in Dubai – unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland

Wir beginnen unsere Ausführungen zu deutschen Steuern, denen Influencer in Dubai unterliegen könnten, mit einem recht oft relevanten Aspekt. Dabei geht es um die Frage, ob Influencer trotz Wegzug ins Ausland weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sein können. Tatsächlich kann dies durchaus der Fall sein. Dabei ist die Frage nach einem Wohnsitz oder einem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zu klären. Ist dies der Fall, so behält Deutschland das Recht zur Besteuerung auch dann bei, wenn Influencer in Dubai ebenfalls ansässig sein sollten.

2.1. Kriterium Wohnsitz in Deutschland

Klären wir nun noch kurz, unter genau welchen Umständen eine unbeschränkte Steuerpflicht auch nach einem Wegzug ins Ausland in Deutschland gegeben sein könnte. Einerseits ist dies mit dem Begriff Wohnsitz bestimmt. Dabei versteht man unter einem Wohnsitz jeglichen Wohnraum zu dem man sich in Deutschland weiterhin uneingeschränkt Zutritt verschaffen kann, während man gleichzeitig als Influencer in Dubai lebt. Das kann somit sogar einfach auch ein eigenständiges Gästezimmer beispielsweise bei Familienangehörigen oder Bekannten sein, für den man einen separaten Schlüssel erhält. Ob man beim örtlichen Einwohnermeldeamt gemeldet ist spielt dabei also keine Rolle.

2.2. Lebensmittelpunkt in Deutschland

Weiterhin ist es wichtig, dass man keine persönlichen Gründe hat, die dazu führen, dass, man den Lebensmittelpunkt in Deutschland verortet. Wenn zum Beispiel ein Influencer in Dubai seine Familie in Deutschland zurücklässt, um in Dubai zu arbeiten, dann kann die Finanzverwaltung in Deutschland dennoch weiterhin von einer unbeschränkten Steuerpflicht hierzulande ausgehen.

2.3. Aufenthaltsdauer in Deutschland

Der dritte Punkt, den Influencer in Dubai zur unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland beachten müssen, bezieht sich auf die Aufenthaltsdauer in Deutschland. So ist der gelegentliche Aufenthalt in Deutschland kein ausreichender Grund, um hierin eine unbeschränkte Steuerpflicht zu erkennen. Spätestens jedoch, wenn man mehr als 183 Tage im Jahr in Deutschland verweilt, sieht das Finanzamt darin die Grundlage zur Annahme einer unbeschränkten Steuerpflicht als gegeben an – oft aber auch schon bei deutlich kürzeren Aufenthalten. Allerdings kommt es hierbei aber auch auf die Begleitumstände an, sodass man hierzu keine pauschale Aussage mit festen Parametern machen sollte.

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3. Influencer in Dubai – beschränkte Steuerpflicht in Deutschland

Allerdings kann neben einer unbeschränkten Steuerpflicht auch eine beschränkte Steuerpflicht in Deutschland auf Influencer in Dubai zukommen. Dabei gilt dies insbesondere dann, wenn man aus in Deutschland gelegenen Immobilien Erträge zieht. Denn in solchen Situationen obliegt das Besteuerungsrecht dem Staat, in dem sich die Immobilie befindet. Doch mag es neben diesem Beispiel auch noch viele weitere Einkünfte geben, die zu einer beschränkten Steuerpflicht in Deutschland führen.

4. Influencer in Dubai – Wegzugsbesteuerung

Nun kommen wir zu einem weiteren Sonderfall. Wenn nämlich ein Influencer im Rahmen einer eigenen Kapitalgesellschaft in Deutschland tätig ist und nun nach Dubai ziehen möchte, dann unterliegt dies der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG. Dabei ist diese Kapitalgesellschaft zumeist eine GmbH. Zu diesem Thema haben wir bereits eine Vielzahl an Beiträgen veröffentlicht, zum Beispiel, wie man die Wegzugsteuer vermeidet, sodass wir uns im Rahmen dieses Artikels lediglich auf einige allgemeine Zusammenhänge und ihre Auswirkungen konzentrieren.

So sieht der Gesetzgeber in Deutschland steuerlichen Handlungsbedarf, wenn ein solcher Gesellschafter ins Ausland fortzieht. Denn sobald ein Steuerpflichtiger seine Ansässigkeit hierzulande vollständig beendet, steht die Besteuerung eines eventuellen später erzielten Gewinns aus dem Verkauf der GmbH-Beteiligungen dem Ausland zu. In einem solchen Fall ginge Deutschland mit leeren Händen aus, obwohl es sonst Anspruch auf eine Steuer auf den Verkauf gehabt hätte. Aus diesem logischen Grund führt die Finanzverwaltung die Besteuerung eines fiktiven Verkaufsgewinns des Unternehmens durch, wobei die Berechnung des Steuerbetrags gemäß der gesetzlich vorgesehenen Unternehmensbewertung zum Zeitpunkt des Wegzugs erfolgt.

Daher sollten sich Influencer, die an einer GmbH oder AG beteiligt sind und einen Wegzug ins Ausland erwägen, möglichst frühzeitig den Rat eines im internationalen Steuerrecht erfahren Steuerberaters einholen, um eine eventuelle Wegzugsbesteuerung in Deutschland zu vermeiden.

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5. Influencer in Dubai – erweitert beschränkte Steuerpflicht in Deutschland

Ein weiterer wichtiger Aspekt, den insbesondere Influencer in Dubai beachten sollten, um Steuern hierzulande zu vermeiden, ist die erweitert beschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Dabei geht es um mehrere Bedingungen, nämlich einerseits, dass man als deutscher Staatsbürger in den letzten zehn Jahren vor dem Wegzug ins Ausland mindestens fünf Jahre lang im Inland unbeschränkt steuerpflichtig war. Außerdem, dass der Wegzug in ein niedrigbesteuerndes Land bei gleichzeitiger Wahrung von wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland stattfindet.

Dabei betrachten wir die Situation für einen deutschen Staatsbürger mit entsprechend lang bestehender unbeschränkter Steuerpflicht im Inland. Das Kriterium Niedrigsteuerausland erfüllen Influencer in Dubai natürlich auf jeden Fall, weil dort keine Ertragsteuer anfällt. Also muss man als Influencer in Dubai darauf achten, dass man keine wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland beibehält.

5.1. Was sind wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland?

Nun, was fällt unter diese wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland? Einerseits handelt es sich hierbei um alle Einkünfte, die keinen Bezug zum Ausland haben. Hierbei mag es ein wenig kurios klingen, aber es gibt tatsächlich Einkünfte, die weder inländische noch ausländische sind. Zu diesen neutralen Einkünften zählen etwa Zinseinkünfte einer deutschen Bank oder private Veräußerungsgeschäfte von Bitcoins oder anderer Kryptowährungen. Daher fallen auch solche Einkünfte zu denjenigen, die der erweitert beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Folglich sind nur diejenigen Einkünfte, die eindeutig ausländische Einkünfte sind, von der erweitert beschränkten Steuerpflicht bewahrt.

Wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland sind somit alle anderen Einkünfte und Vermögen hierzulande. Eine genauere Auflistung zu den inländischen Einkünften bietet § 49 EStG und zu den ausländischen Einkünften § 34d EStG. Doch im Grunde geht es hierbei vor allem um alle Einkünfte, die auch sonst in Deutschland als steuerpflichtige Einkommensquelle dienen.

5.2. Freibetrag zur erweitert beschränkten Steuerpflicht

Dabei gibt es einen Freibetrag von EUR 16.500. Erst wenn die jährlichen Einkünfte, die keine ausländischen sind, die aber der erweitert beschränkten Steuerpflicht unterliegen diesen Betrag übersteigen, besteuert man den übersteigenden Betrag in Deutschland.

5.3. Befristete Anwendung der erweitert beschränkten Steuerpflicht in Deutschland

Weiterhin gilt die erweitert beschränkte Steuerpflicht zeitlich befristet. Die Frist beginnt nach Ablauf des Jahres des Wegzugs ins niedrigbesteuernde Ausland und endet zehn Jahre später. Dies gilt übrigens auch dann, wenn man zunächst in ein anderes Land mit einem effektiven Steuersatz von mindestens 66 % des vergleichbaren deutschen Werts fortzieht, sodass man dabei von der erweitert beschränkten Steuerpflicht in Deutschland ausgenommen bleibt, und später von dort aus in ein anderes Land zieht, bei dem die Besteuerungshöhe geringer ausfällt. Dazu müssen wir noch anmerken, dass die genaue Definition des § 2 AStG zum Begriff niedrige Besteuerung deutlich komplexer ist, als dass wir sie hier in Kürze, den Rahmen dieses Beitrags wahrend, darstellen können.

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6. Influencer in Dubai – Funktionsverlagerung

Der vorletzte Punkt auf unserer Agenda betrifft die steuerlichen Auswirkungen, mit denen Influencer in Dubai rechnen müssen, wenn sie bestimmte Arbeitsbereiche ihres Unternehmens in Deutschland nach Dubai transferieren. Man nennt diese betriebliche Tätigkeit oder diesen Aufgabenbereich steuerrechtlich eine Funktion. Wenn sie auch nach dem Wegzug nach Dubai ihre Betriebstätte in Deutschland weiter nutzten, beispielsweise um dort die Bearbeitung von Content durch Mitarbeiter vornehmen zu lassen, später aber diese Aufgaben vor Ort in Dubai bearbeiten möchten, dann geht damit ein Transfer der entsprechenden Tätigkeit ins Ausland einher. Somit stellt dieser Vorgang eine Funktionsverlagerung ins Ausland dar.

Dabei  führt eine Funktionsverlagerung zu einem Verlust von Steuersubstrat in Deutschland. Denn mit der Verlagerung einer Funktion ins Ausland verringert sich auch das Potential des in Deutschland ansässigen Unternehmens Steueraufkommen vor Ort zu generieren. Aus diesem Grund führte der Gesetzgeber auch bei Funktionsverlagerungen eine Besteuerung in Deutschland ein, die auf gewisse Weise einer Wegzugsbesteuerung entspricht.

Bei der steuerlichen Betrachtung dieser Funktionsverlagerung sollen steuerlich direkt oder indirekt mit dem wirtschaftlichen Erfolg verbundene Chancen und Risiken der verlagerten Funktion in Betracht kommen. Dies gilt auch für sogenannte sonstige Vorteile, die einer Funktion innewohnen mögen. Beispielsweise gehören immaterielle Wirtschaftsgüter oder der Firmenwert sowie Absatzrisiken zu den Chancen und Risiken sowie die Verlagerung von Fachwissen zu den sonstigen Vorteilen. Dabei kann man eine ganze Reihe unterschiedlicher Formen von Funktionsverlagerungen unterscheiden. Eine detailliertere Betrachtung aller Varianten liegt aber außerhalb des Fokus dieses Artikels.

7. Influencer in Dubai – Doppelbesteuerungsabkommen

Zum Schluss noch eine weitere Information für Influencer in Dubai. Vielleicht ist es schon dem einen oder anderen Leser aufgefallen, aber bislang haben wir an keiner Stelle in unserem Artikel auf ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten verwiesen. Also mag man sich fragen, ob es denn kein solches Abkommen gibt?

Tatsächlich existiert ein solches Doppelbesteuerungsabkommen, doch gilt dies ausschließlich für Staatsbürger der Vereinigten Arabischen Emirate. Deutsche Staatsangehörigen steht demnach  kein entsprechender Schutz vor einer doppelten Besteuerung in beiden Ländern zur Verfügung. Weil aber die meisten unserer Leser keine Staatsbürgerschaft der Vereinigten Arabischen Emirate besitzen, haben wir auch bislang auf eine Einbindung dieser Regelungen in unseren Artikel verzichtet. Doch könnte das Doppelbesteuerungsabkommen für Influencer in Dubai durchaus relevant sein, falls sie sich für eine Einbürgerung entscheiden.


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