Steuerberatung in Dubai

Jobs für deutsche Steuerberater

Jobs für Steuerberater in Dubai

Eigentlich beraten deutsche Steuerberater nur im nationalen Steuerrecht, zu dem auch das sogenannte internationale Steuerrecht gehört. Für steuerliche Sachverhalte im Ausland, also ohne jeglichen Bezug zu Deutschland, beraten hingegen nur ausländische Steuerberater vor Ort. Und doch gibt es Jobs für deutsche Steuerberater, unter anderem in Dubai. Beispielsweise stellen die Big Four der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Steuerberater aus dem Ausland ein. Das liegt daran, dass es im Sinne der Mandanten ist, wenn sie alle erforderlichen Beratungsleistungen aus einer Hand erhalten.

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Unser Video: Steuerrecht in den VAE

In diesem Video erklären wir, wie das Steuerrecht in den Vereinigten Arabischen Emiraten, somit auch in Dubai, ausgestaltet ist.

Inhaltsverzeichnis


1. Jobs für Steuerberater in Dubai – Einleitung

Wenn uns Mandanten um Beratung zum Steuerrecht im Ausland bitten, müssen wir ihnen häufig erklären, dass dies unsere Kompetenz übersteigt. Dann kommt meist die Frage auf, warum wir dann damit werben, dass wir im internationalen Steuerrecht Experten sind. Das sind wir auch. Allerdings liegt das Missverständnis darin, dass das deutsche Steuerrecht den Begriff internationales Steuerrecht anders definiert. Für uns deutsche Steuerberater ist das internationale Steuerrecht nämlich alles, was mit Auslandsbezug zu einer Besteuerung in Deutschland führt. Schließlich gilt in Deutschland das Welteinkommensprinzip – selbst bei Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Es ist also eine Fehlannahme, dass deutsche Steuerberater Beratung zu ausländischem Steuerrecht anbieten. Nun ja, dies ist die prinzipielle Sicht. Tatsächlich kennen sich Steuerberater, die zum internationalen Steuerrecht beraten, durchaus auch mit ausländischen Steuerregimen aus, zumindest teilweise. Insofern ist es also für Mandanten stets erforderlich, dass sie sich zusätzlich von ausländischen Steuerberatern vor Ort beraten lassen.

Trotzdem schreiben wir hier in diesem Artikel über das Thema „Jobs für Steuerberater in Dubai“. Wie passt das zusammen?

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Haben Sie Fragen zum Wegzug in die Vereinigten Arabischen Emirate?

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2. Wieso deutsche Steuerberater Jobs in Dubai bekommen

Missverständnisse und Widersprüche gilt es also aufzuklären. Dazu holen wir ein wenig aus. Zunächst wollen wir auf den Teil eingehen, der auf Dubai verweist. Dies eröffnet uns einen Pfad, der uns zu unserem Ziel führt, der Auflösung der vorliegenden Paradoxa.

Dubai ist in den letzten Jahren bei deutschen wie bei anderen Unternehmern weltweit zu einem Place to be geworden. Denn die Stadt am Persischen Golf bietet viele Anreize, die gezielt ausländische Unternehmerinnen und Unternehmer anlocken sollen. Grund hierfür ist, dass sich die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) aus der wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Export von Erdöl und Erdgas befreien wollen. Und das gelingt ihnen durch Ansiedlung innovativer, zukunftsorientierter Unternehmen.

Damit gibt es auch einen guten Grund für Unternehmer aus Deutschland nach Dubai auszuwandern. Doch dies geht in den meisten Fällen eben auch mit steuerlichen Themen einher. Schon allein die Wegzugsteuer birgt für viele Unternehmer Beratungsbedarf. Aber auch die Gründung eines Unternehmens in Dubai sowie die steuerliche Optimierung der zukünftigen Gewinne wollen im Voraus verstanden sein. Also braucht man vorab steuerliche Beratung. Und zwar im deutschen Steuerrecht, inklusive dem internationalen Steuerrecht, ebenso wie im Steuerrecht der VAE. Da wäre es doch für Mandanten schön, wenn sie alle erforderlichen Informationen aus einer Hand erhielten. Wenn eine deutsche Steuerberatungskanzlei nun Jobs für Steuerberater in Dubai anbieten würde, die alle nationalen und internationalen steuerlichen Aspekte mit ihrer Beratung abdecken könnten, wäre Mandanten optimal geholfen.

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Fachberatung für Unternehmensgründungen im Ausland

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3. Deutsche Steuerberater in Dubai: Vorteile für Mandanten

Es geht also um das Wohl der Mandanten. Wenn sie alle Informationen, die sie vor ihrem Wegzug nach Dubai benötigen, im Rahmen einer Beratung erhalten, ist dies für sie weniger aufwendig, als wenn sie sich sowohl bei einer deutschen als auch bei einer ausländischen Kanzlei beraten lassen. Außerdem kann auch die Höhe der Aufwendungen für beide Honorare zusammen größer ausfallen, als wenn man die Beratungsleistung aus einer Hand erhielte. Der größte Vorteil ist aber ein anderer.

Angenommen eine deutsche Kanzlei eröffnet ein Büro in Dubai und stellt dort sowohl Jobs für deutsche Steuerberater als auch für solche aus den VAE zur Verfügung. Dann würden sich die Experten beider Fachgebiete ja austauschen. Sie wären somit in der Lage, die Vor- und Nachteile der beiden Steuerregime zu analysieren und für ihre Mandanten die optimale Lösung für ihre steuerlichen Anliegen zu finden. In einem Beratungstermin würde dies dann mit beiden Steuerberatern gleichzeitig besprochen. Der Vorteil, den Jobs für deutsche Steuerberater in Dubai für Mandanten eröffnen, liegt also darin, dass sie die perfekte Lösung präsentiert bekommen. Denn andernfalls müssten Mandanten aus den Einzelinformationen aus zwei getrennten Beratungen zum jeweiligen nationalen Steuerrecht die für sie passende Quintessenz ziehen. Solche Schlussfolgerungen, die Mandanten aus unterschiedlichen Quellen ziehen, bergen aber das Risiko, dass es bei der Umsetzung zu gravierenden Steuernachteilen kommen kann. Unter Umständen führt dies sogar zu Steuerhinterziehung.

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In diesem Video erklären wir, wie man eine Firma in Dubai gründet und welche Optionen hierfür zur Verfügung stehen.

4. Jobs für Steuerberater in Dubai – Fazit

Es ist also durchaus sinnvoll, wenn deutsche Steuerberater Jobs in Dubai nachgehen. Denn aufgrund der rasant steigenden Nachfrage im Zusammenhang mit Wegzügen aus Deutschland nach Dubai, ist eine einheitliche Beratung im Sinne der Mandanten. Darum haben auch wir uns dazu entschieden, ein Büro in Dubai zu eröffnen und Jobs für Steuerberater und Steuerberaterinnen dort anzubieten. Zusammen mit unseren Kooperationspartnern vor Ort sind wir dann ebenfalls in der Lage, alle Beratungsleistungen aus einer Hand anzubieten. Und das geht über die Beratung zum Wegzug nach Dubai weit hinaus. So können sie etwa unseren Service zum Erwerb eines passenden Visums für die VAE nutzen. Oder wir unterstützen Sie bei der Wahl Ihrer neuen Immobilien, in der Sie sich in Zukunft niederlassen. Ebenso betreuen wir Sie in Bezug auf Ihre in Deutschland vermieteten Immobilien. Aber auch bei der Gründung von Unternehmen vor Ort erhalten Sie unseren kompetenten Rat.

Rufen Sie uns doch gleich an. Wir freuen uns darauf.


Steuerberater für Unternehmensgründungen in Dubai

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum internationalen Steuerrecht spezialisiert. Beim Gründen von Unternehmen in Dubai schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

Dubai – Wegzug, Steuern und mehr

  1. Beratung zu sämtlichen Steuern in den VAE
  2. Informationen zur Vermietung von Immobilien in Dubai
  3. Empfehlungen zur Gründung von Unternehmen in einer Dubai Free Zone

Internationales Steuerrecht – Privat

  1. Darstellung der Zusammenhänge der unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht in Deutschland in Bezug auf die Besteuerung im In- und Ausland
  2. Beratung für Unternehmer, Arbeitgeber und Angestellte zum Home Office im Ausland
  3. steueroptimierte Auszahlung von Abfindungen nach Wegzug ins Ausland

Internationales Steuerrecht – Unternehmen

  1. Umsetzung grenzüberschreitender Umwandlungen
  2. Informationen zu unternehmerfreundlichen Steuerregimen im Ausland (Belize IBC, Kanaren ZEC, Madeira)

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln, Bonn und Düsseldorf gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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Lehrauftrag für internationales Steuerrecht

Unsere besonderen Expertisen für internationales Steuerrecht werden auch durch die FOM Hochschule bestätigt. Steuerberater Christoph Juhn wurde dort zum Lehrbeauftragten für Steuerrecht berufen und lehrt seit dem Wintersemester 2013 die Veranstaltung „Steuergestaltung (2) Internationales Steuerrecht“. Das vorlesungsbegleitende Skript stellen wir Ihnen hier gerne vorab als Information zum kostenlosen Download zur Verfügung: