Steuern: Dubai vs. Deutschland
Dubai ist als aufstrebender Wirtschaftsstandort vor allem für Auswanderer beliebter als je zuvor. Eine entscheidende Rolle spielen dabei auch Steuersystem und Steuerbelastung, denn letztere ist in Dubai ausnahmslos niedriger als in den meisten anderen Staaten. Wir vergleichen in diesem Beitrag die Steuern zwischen Dubai und Deutschland, zeigen entscheidende Unterschiede im System auf und werfen auch einen Blick über den Tellerrand hinaus.
Zu Beginn dieses Beitrags ist wichtig zu erwähnen, dass Dubai lediglich eines von sieben Arabischen Emiraten ist. Wenn wir im Folgenden also von der Steuerbelastung in Dubai sprechen, meinen wir hiermit die Steuerlast in den gesamten Vereinigten Arabischen Emiraten, kurz VAE.

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Inhaltsverzeichnis
1. Dubai vs. Deutschland: Welche Steuerarten kennen die Länder?
Im direkten Vergleich zwischen Dubai und Deutschland fällt auf, dass es in den VAE grundsätzlich nur wenige Steuerarten gibt:
- Einkommensteuer: Sie erfasst alle privaten Einkünfte, etwa aus Kapitalvermögen, Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Vermietung und Verpachtung von Immobilien
- Körperschaftsteuer: Die Körperschaftsteuer erfasst neben den namensgebenden Körperschaften (vor allem Kapitalgesellschaften) auch andere Unternehmensformen. Besteuert werden also auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften
- Umsatzsteuer: Mit der Mehrwertsteuer besteuern die Emirate den Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen Unternehmen und Privatpersonen. Sie ist die einzige der drei Steuerarten, die an vielen Stellen gut mit Deutschland vergleichbar ist
- Grunderwerbsteuer: Sie beträgt 4 % und richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie
- Grundsteuer: Die Grundsteuer beträgt 5 % des jährlichen Mietwertes (marktübliche Miete) einer Immobilie
Betrachtet man im Vergleich „Steuern – Dubai vs. Deutschland“ die deutsche Seite, fällt auf, dass es hierzulande deutlich mehr Steuerarten gibt. Zu den wichtigsten gehören:
- Einkommensteuer: Sie gilt für private und unternehmerische Einkünfte, wenn letztere aus einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft stammen. Eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer ist die Kapitalertragsteuer
- Körperschaftsteuer: Mit ihr besteuert Deutschland Körperschaften, in erster Linie also Kapitalgesellschaften, Stiftungen und Vereine
- Gewerbesteuer: Mit ihr werden gewerblich tätige Unternehmen und Kapitalgesellschaften belastet. Jede Kommune entscheidet selbst über die Höhe „ihrer“ Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer: EU-weit einheitlich geregelt, besteuert jeder Mitgliedstaat den Waren- und Dienstleistungsverkehr mit einer Mehrwertsteuer
- Grunderwerbsteuer: Wechselt Grundbesitz den Eigentümer, erheben die deutschen Bundesländer auf den Kaufpreis eine Grunderwerbsteuer
- Grundsteuer: Sie fällt jährlich an, wird von der jeweiligen Kommune erhoben und erfasst Personen, die Grundvermögen in ihrem Eigentum haben
Die hohe Anzahl an Steuerarten sorgt dafür, dass das Steuerrecht in Deutschland regelmäßig komplexer als das anderer Staaten ist.
2. Steuern in Dubai vs. Steuern in Deutschland: Die einzelnen Steuersätze
Während Dubai im Vergleich zu Deutschland zunächst „nur“ weniger Steuerarten kennt, werden die größten Unterschiede erst bei einem Blick ins Detail deutlich. Das gilt in erster Linie im Hinblick auf die Höhe der einzelnen Steuersätze und damit die schlussendliche Gesamtsteuerlast.
2.1. Höhe der Steuerbelastung in den VAE
In den Arabischen Emiraten ist die Einkommensteuer vergleichsweise schnell erklärt. Denn die VAE erheben zwar eine solche Steuer, der Steuersatz beträgt allerdings flächendeckend und damit ausnahmslos 0 %. Er gilt für alle Einkünfte, die unter die private Einkommensteuer fallen – das sind solche Erträge, die nicht aus einer unternehmerischen Aktivität stammen oder einer solchen zuzuordnen sind.
Die Unternehmensteuer liegt indes bei 9 % des Gewinns. Diesen hat das Unternehmen nach dem IFRS-Standard zu ermitteln. Für
- Unternehmen mit weniger als EUR 100.000 Jahresgewinn sowie
- Unternehmen mit weniger als EUR 750.000 Umsatz
gelten allgemeine Ausnahmen. Sind beide Grenzen unterschritten, fällt keinerlei Unternehmensteuer an. Liegt allerdings der Gewinn über EUR 100.000 (ungefährer Umrechnungskurs), wird nur der über dieser Grenze liegende Teil besteuert. Ein Freelancer mit einem Jahresgewinn von EUR 500.000 zahlt also nur auf EUR 400.000 die Steuer, was in diesem Beispiel zu einer Steuerlast von rund 7,2 % führt.
Bestimmte Unternehmen sind von der Unternehmensteuer generell ausgenommen. Diese Ausnahme gilt zum Beispiel für Holding-Gesellschaften und Firmen, die vor Ort Waren oder Materialien herstellen.
Bereits an dieser Stelle fällt im Steuervergleich Dubai vs. Deutschland auf, dass die Steuerbelastung in den VAE deutlich niedriger ist. Dies ist einer der Hauptgründe für die in den letzten Jahren sprunghaft angestiegenen Ansiedlungen, vor allem in den Freezones mit entsprechendem Visum.
Die Mehrwertsteuer beträgt in Dubai 5 %. Sie gilt für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen. Unternehmer, die eine Leistung für ihr Unternehmen beziehen, können die gezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer abziehen. In dieser Hinsicht ist das Mehrwertsteuersystem der VAE mit dem der EU vergleichbar.

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2.2. Höhe der Steuerbelastung in Deutschland
In Deutschland liegt die Einkommensteuer zwischen 0 % und 45 % des zu versteuernden Einkommens. In die Steuerberechnung ein fließen Einkünfte aus
- nichtselbständiger Arbeit, also einer Tätigkeit als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer
- selbständiger Arbeit, etwa aus einer Tätigkeit als Gutachter
- gewerblicher Tätigkeit, worunter alle Gewerbetreibenden und gewerbliche Personengesellschaften fallen
- der Vermietung und Verpachtung von Immobilien sowie deren Veräußerung, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen
Die Steuer steigt dabei progressiv an; wer mehr verdient, zahlt prozentual höhere Einkommensteuern.
Demgegenüber stehen Körperschaft- und Gewerbesteuer, die in Deutschland ebenfalls als „Flat Taxes“ ausgestaltet sind. Die Körperschaftsteuer liegt immer bei 15 %, die Gewerbesteuer bei 7 % oder mehr, im Schnitt aber ebenfalls bei rund 15 %.
Wie hoch die Grunderwerbsteuer ausfällt, richtet sich nach dem Steuersatz des jeweiligen Bundeslandes, in dem die Immobilie liegt. Während die Steuer in Bayern beispielsweise nur 3,5 % beträgt, erhebt Nordrhein-Westfalen eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 6,5 %. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis oder, wenn ein solcher fehlt, der gemeine Wert der Immobilie.
3. Steuern: Dubai hat gegenüber Deutschland die Nase vorn
Vergleicht man Dubai und Deutschland im Hinblick auf die Steuerbelastung, hat Dubai klar die Nase vorn. Hierbei macht bereits die fehlende Einkommensteuer einen erheblichen Vorteil aus, aber auch die fehlende Grunderwerb- und die niedrigere Unternehmensteuer leisten ihren Beitrag. Während die Gesamtbelastung in Deutschland durchaus bis zu 50 % betragen kann (private Ebene), liegt sie in Dubai stets bei 0 %. Bei Kapitalgesellschaften ist der Unterschied zwar kleiner (Dubai: 9 %, Deutschland: 30 %), macht sich bei hohen Jahresgewinnen aber ebenfalls bemerkbar.
Klar ist aber auch, dass einen Wirtschaftsstandort nicht nur sein Steuersystem ausmacht. Wer beispielsweise Waren produziert oder eine enge Vor-Ort-Beziehung zu seinen Kunden pflegt, kann nicht ohne weiteres nach Dubai auswandern. Unternehmen haben allerdings die Möglichkeit, Niederlassungen im Ausland zu gründen – der ideale Kompromiss?
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