Steuern: Dubai vs. Schweiz

Welche Unterschiede gibt es?

Steuern: Dubai vs. Schweiz

Egal ob Dubai oder Schweiz – immer mehr Deutsche spielen mit dem Gedanken, ins Ausland auszuwandern. Dabei ist die Schweiz besonders wegen ihrer räumlichen Nähe zu Deutschland, Dubai vor allem wegen des Wetters und seiner Steuerpolitik interessant. In diesem Beitrag vergleichen wir Dubai und die Schweiz mit Blick auf die Steuern, die Privatpersonen und Unternehmen zu entrichten haben.

Wenn wir dabei von „Dubai“ sprechen, meinen wir die gesamten Vereinigten Arabischen Emirate (VAE). Denn sie alle verbindet ein gemeinsames Abgabensystem. 

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Unser Video: Die Besteuerung in der Schweiz

In diesem Video erklären wir, welche Steuerarten es in der Schweiz gibt und wie hoch die einzelnen Steuersätze je nach Einkommen sind.

Inhaltsverzeichnis


1. Dubai vs. Schweiz: Diese Steuerarten kennen die Regime

Beide Länder, Dubai (VAE) und die Schweiz, sind aufstrebende und stabile Wirtschaftsstandorte, die grundsätzlich für Unternehmen aller Branchen attraktive Rahmenbedingungen bieten. Dabei kennt die Schweiz grundsätzlich folgende Steuerarten:

1.1. Dubai vs. Schweiz: Die wichtigsten Steuerarten des Steuerrechts in der Schweiz

  • Einkommensteuer: Natürliche Personen entrichten eine Einkommensteuer, wobei in die Bemessungsgrundlage alle privaten Einkünfte einbezogen werden. Dies sind zum Beispiel Erträge aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen oder einer Tätigkeit als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer.
  • Unternehmensteuer: Sie umfasst alle unternehmerischen Tätigkeiten einschließlich solcher als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer. Gewinnausschüttungen aus einem solchen Unternehmen unterliegen zusätzlich der privaten Einkommensteuer.
  • Mehrwertsteuer: Die Schweiz erhebt im Waren- und Dienstleistungsverkehr eine Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer). Wie in Deutschland auch, ist zwischen dem regulären und einem ermäßigten Steuersatz zu unterscheiden.
  • Vermögensteuer: In der Schweiz fällt eine jährliche Vermögensteuer auf Privatvermögen an. Besteuert werden in erster Linie Barvermögen, Immobilien und Kapitalanlagen – zum Beispiel Aktien und Fondsanteile.
  • Grunderwerbsteuer: Der Erwerb von Grundvermögen unterliegt mit dem Kaufpreis einer Grunderwerbsteuer. Ihre Höhe legt jedes Kanton selbst fest.

1.2. Dubai vs. Schweiz: Die wichtigsten Steuerarte des Steuerrechts der VAE

Weitet man hier den Blick und bezieht Dubai in den Vergleich mit ein, fallen einige Unterschiede auf. Denn die VAE kennen grundsätzlich folgende Steuerarten: 

  • Einkommensteuer: Sie ist von natürlichen Personen zu entrichten und fällt ausschließlich auf private Einkünfte, etwa aus Vermietung oder Kapitalvermögen, an. In der Praxis findet sie jedoch keine Anwendung.
  • Unternehmensteuer: Unternehmen, egal ob Freelancer oder Kapitalgesellschaft, zahlen in Dubai eine Unternehmensteuer. Bemessungsgrundlage ist der Gewinn.
  • Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuer ist insoweit mit der Schweiz vergleichbar, als dass sie auf den Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen Unternehmen und Privatpersonen fällig wird.
  • Grunderwerbsteuer: Das wissen wohl nur wenige, aber eine der ältesten Steuern in den VAE ist die Grunderwerbsteuer. Sie ist mit 4 % allerdings recht gering.

Im Vergleich „Steuern – Dubai vs. Schweiz“ liegt der Unterschied also vor allem in der Anzahl an Steuerarten. Während die VAE ihr Steuersystem schlank halten, ist es in der Schweiz vergleichsweise breit aufgefächert. Das liegt auch daran, dass die dortigen Kantone für ihren jeweils eigenen Bedarf Steuern erheben und somit auch gestalten.

2. Steuern – Dubai vs. Schweiz: Die Steuersätze im Vergleich

In den VAE gibt es nicht nur weniger Steuerarten als in der Schweiz, was das Steuersystem unkomplizierter macht, sondern auch der Blick ins Detail zeigt: So attraktiv die Schweiz auch ist, rein mit Blick auf die Höhe der Steuersätze ist Dubai noch einmal günstiger.

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2.1. Die Steuersätze in Dubai

WennWenngleich die Vereinigten Arabischen Emirate sowohl den Begriff des steuerbaren Einkommens als auch ein Einkommensteuergesetz kennen, ergeben sich hieraus keine Folgen für natürliche Personen. Denn der Steuersatz liegt unabhängig von der Höhe des jährlichen Einkommens bei 0 %. Er gilt für alle privaten Einkünfte, etwa aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder Angestelltentätigkeit.

Der Einkommensteuer steht die Unternehmensteuer gegenüber. Sie gilt für alle Unternehmensgrößen und Rechtsformen, neben Kapitalgesellschaften also auch für Einzelunternehmer und Personengesellschaften. Erzielt das Unternehmen mehr als EUR 100.000 Gewinn pro Jahr, ist nur der diese Grenze übersteigende Betrag steuerpflichtig. Erzielt das Unternehmen weniger als EUR 100.000 Gewinn und weniger als EUR 750.000 Umsatz pro Jahr, fällt gar keine Unternehmensteuer an.

Soweit Gewinne steuerpflichtig sind, beträgt der Steuersatz der Unternehmensteuer 9 %. Bemessungsgrundlage ist der Gewinn, den Unternehmen in Dubai meist nach IFRS-Standards ermitteln.

Ausnahmen gelten für bestimmte Unternehmen, die steuerbefreit sind. Zu ihnen gehören beispielsweise Firmen, die vor Ort Waren oder Materialien herstellen, ausschließlich Anteile an anderen Gesellschaften halten oder in der Anlage- und Vermögensverwaltung tätig sind. Entscheidend ist, dass die jeweilige Wertschöpfung ausschließlich vor Ort erfolgt.

Bereits hier fällt beim Vergleich der Steuern zwischen Dubai und der Schweiz auf, dass die VAE keine Einkommensteuer erheben. Vermögende Privatpersonen, die beispielsweise nur Einkünfte aus Beteiligungen, Immobilien oder einer Stiftung beziehen, können diese Zahlungen daher steuerfrei vereinnahmen.

Die Mehrwertsteuer beträgt in Dubai 5 % des vereinbarten Entgeltes für eine Lieferung oder sonstige Leistung (Dienstleistung). Da die Steuer schlussendlich den privaten Empfänger der Leistung belasten soll, können Unternehmer die gezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer abziehen. Das System ist insoweit mit der EU vergleichbar.

Dubai hat keine Vermögensteuer, Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer. Allerdings gibt es sowohl eine Grundsteuer als auch eine Grunderwerbsteuer. So zahlt man in den VAE Grundsteuer in Abhängigkeit davon, ob es sich um eine wirtschaftlich oder zu Wohnzwecken genutzte Immobilie handelt.

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2.2. Steuersätze und Steuerbelastung in der Schweiz

Die Schweiz zeichnet sich auch durch ihr stark föderales System aus. Der Bund hat weit weniger Möglichkeiten als beispielsweise in Deutschland, Entscheidungen von Kantonen (Bundesländern) und Gemeinden zu beeinflussen.

Daher richtet sich die Höhe der Einkommensteuer nach dem Kanton, in dem die jeweilige Person ihren Wohnsitz unterhält. So beträgt der Steuersatz im Kanton Zug etwa nur 8 %, während er in Zürich auf bis zu 29 % des zu versteuernden Einkommens ansteigen kann. Andere Kantone befinden sich in der Mitte, erheben also rund 20 % Steuern auf das persönliche Einkommen.

Die für alle Unternehmen (auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften) geltende Unternehmensteuer ist ebenfalls föderal organisiert. Die Steuersätze liegen hier zwischen 12,15 % und 19,65 %. Entscheidend ist, in welchem Kanton das Unternehmen seinen Sitz oder den Ort der Geschäftsleitung unterhält.

Bei der Mehrwertsteuer gibt es zwischen Dubai und der Schweiz nur wenige Unterschiede. Die Steuersätze liegen zwischen 2,6 % und 8,1 % des Entgeltes. Da auch hier schlussendlich nur der Endverbraucher belastet werden soll, können Unternehmer die an andere Unternehmer gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Sie zahlen damit nur den Nettobetrag.

In der Schweiz gibt es eine Erbschaftsteuer, über deren Höhe jeder Kanton selbst bestimmt. Derzeit liegt der Höchstsatz bei 40 %. Außerdem erhebt das Land eine Vermögensteuer auf private Vermögenswerte. Ihre Höhe liegt, je nach Kanton, zwischen 1,3 und 10,1 Promille pro Jahr (0,13 % bis 1,01 %).


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