Steuern in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE)

Welche Steuern zahlt man in Dubai?

Steuern in den VAE, insbesondere in Dubai

Die Steuern in den VAE, unter anderem also auch in Dubai und Abu Dhabi, zählen zu den niedrigsten der Welt. Zwar schreibt das Steuerrecht in den VAE eine Einkommensteuer für natürliche Personen vor. Allerdings beträgt der Steuersatz hierbei 0 %. Auch bei der Besteuerung von Kapitalgesellschaften fallen in den VAE im Allgemeinen keine Steuern an. Lediglich für die Erdöl- und Erdgasindustrie sowie für Banken sind Steuern in den VAE vorgesehen. Dabei betragen sie bis zu 55 %. Daneben gibt es seit einigen Jahren auch eine Umsatzsteuer sowie eine Verbrauchsteuer in den VAE. Weiterhin haben die VAE unter anderem auch ein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen mit Deutschland geschlossen. Jedoch enthält dies einige Besonderheiten, weil es in den VAE nur für dort ansässige Staatsbürger der VAE von Bedeutung ist. Außerdem läuft das Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE zum 31.12.2021 aus.

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Nutzung von Steuervorteilen in ausländischen Steuerregimen spezialisiert. Dabei arbeiten wir für jeden Mandanten individuelle Gestaltungsmodelle aus. Aufgrund der aktuellen Relevanz haben wir mehrere Beiträge zu diesem Thema publiziert:

Datum

Thema
23. Oktober 2020 Liechtenstein – Steuern sparen bei ESt & KSt sowie IP-Boxen & Stiftungen
15. März 2021 Isle of Man: rechtlicher Status als Kronbesitz und Steuerrecht
06. April 2021 Besteuerung auf den Kanalinseln (Jersey/Guernsey/Alderney)
25. Oktober 2021 Steuern auf Malta: mondäne Steueroase im Mittelmeer?
04. Januar 2022 Steuern in den VAE insbesondere in Dubai (dieser Beitrag)

Unser Video:
Steuerrecht in den VAE und in Dubai

In diesem Video erklären wir, welche Steuern es in den Vereinigte Arabischen Emiraten gibt und was es mit der neuen Körperschaftsteuer auf sich hat.

Inhaltsverzeichnis


1. Steuern in den VAE – Einleitung

Die Geschichte der Vereinigten Arabischen Emirate, die wir hier im Hinblick auf ihre Steuerregime betrachten wollen, beginnt 1971 mit Ihrer Unabhängigkeit von ihrer Schutzmacht Großbritannien. Damals betraf dies gleich mehrere Emirate, von denen sich schließlich Abu Dhabi, Adschman, Dubai, Fudschaira, Ra’s al-Chaima, Schardscha und Umm al-Qaiwain zu den Vereinigten Arabischen Emiraten konsolidierten.

Weiterhin führte der Öl-Boom zu einer rasant steigenden Wirtschaftskraft der VAE, wenn auch die Umstände hierbei bei den einzelnen Emiraten unterschiedlich ausfallen. So ist beispielsweise das Emirat Adschman mangels eigener Ressourcen wirtschaftlich auf die Subvention der reicheren Emirate angewiesen. Dennoch reichen die sprudelnden Erträge aus den Öl- und Gasvorkommen aus, um auch das Steuerrecht der VAE massiv zu prägen. Dabei muss man allerdings das allgemeine Steuerrecht der VAE von den speziellen Vorschriften zu Steuern in den einzelnen Emiraten unterscheiden. Weil jedoch eine Darstellung aller steuerlichen Sonderregelungen jeweils einen eigenen Beitrag erfordern würde, beschränken wir uns in diesem Artikel auf die wichtigsten. Damit sind insbesondere jene in Dubai und Abu Dhabi gemeint.

2. Steuern in den VAE und somit auch in Dubai  – das Steuerrecht

2.1. Steuerpflicht in den VAE

Um in den VAE ansässig zu sein, muss man entweder die Staatsbürgerschaft besitzen und dort einen Wohnsitz innehaben, oder als Einwanderer ein geeignetes Steuerzertifikat der dortigen Behörden erwerben. Denn erst mit einem solchen Steuerzertifikat kann man nämlich nachweisen, dass man in den VAE ansässig ist. Ein solches Steuerzertifikat kann man entweder durch Kauf einer Immobilie in den VAE erlangen oder durch Gründung eines Unternehmens in den VAE oder in einer Freihandelszone. Die meisten Freihandelszone existieren dabei in Dubai. Aber auch in Abu Dhabi und in anderen Emiraten werben Freihandelszonen um Unternehmen aus dem Ausland.

Im Gegensatz zu den USA, Deutschland und vielen anderen Ländern der Welt, ist das Konzept des Welteinkommensprinzips in den VAE fremd. Aber auch das Territorialitätsprinzip findet in den VAE keine direkte Anwendung. Die Gründe dafür leuchten jedoch ein, wenn Sie den nächsten Absatz lesen.

2.2. Steuern in den VAE: Einkommensteuer

Um es kurz zu machen: Die VAE erheben keine Steuern auf das Einkommen natürlicher Personen. Genauer gesagt gibt es in fünf der sieben Emirate tatsächlich ein Einkommensteuerrecht. Allerdings sieht dieses einen Steuersatz von derzeit 0 % auf jegliches Einkommen vor. Und es spricht viel dafür, dass dieses Regime auch in absehbarer Zukunft bestehen bleibt.

Somit gilt dies unter anderem auch für Influencer, die nach Dubai ziehen, um in den VAE Steuern zu sparen. Auch für viele andere vermögende Personen sind Abu Dhabi, Dubai und die anderen in Emirate ein verlockendes Ziel zum Auswandern, weil man in den VAE keine Steuern zahlt.

2.3. Steuern in den VAE: Unternehmensbesteuerung

Ebenso wie die Steuerbefreiung natürlicher Personen, kennt man in den VAE im Allgemeinen auch keine Unternehmensteuern. Insbesondere in den Freihandelszonen können dort niedergelassene Unternehmen oder Betriebstätten in diesem Zusammenhang diesen Steuervorteil für sich nutzen.

Dies bedeutet somit, dass die VAE weder die Besteuerung von Einzelunternehmen noch jene von Personen- oder Kapitalgesellschaften vorsieht. Daher kennt man in den VAE auch keine Steuern, die der deutschen Gewerbesteuer entspricht.

Allerdings gibt es einige wenige Ausnahmen von dieser Steuerfreiheit. Dabei betrifft die Unternehmensteuer nur Unternehmen bestimmter Branchen. Dazu zählt insbesondere die Petrochemie, die mit ihren Abgaben 2018 einen Anteil von 26 % der Staatseinnahmen der VAE ausmachte. Auch Banken zahlen in den VAE Steuern. Allerdings sind die Steuersätze hierbei in den einzelnen Emiraten recht unterschiedlich. Dabei kann der Steuersatz bis zu 55 % betragen. Und da man in den VAE Erdöl und Erdgas in USD statt in der Landeswährung handelt, fließen die Steuern in dieser Währung dem Staat zu.

Davon muss man all jene Unternehmen unterscheiden, die in den Freihandelszonen etabliert sind. Denn dort zahlen beispielsweise auch Banken keine Steuern in den VAE.

2.4. Steuern in den VAE: Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern

2.4.1. Steuern in den VAE: Umsatzsteuer

Seit 2018 erheben die VAE Steuern auf Umsätze. Dabei geht die Besteuerungsinitiative auf einen gemeinsamen Beschluss der Staaten des Golf-Kooperationsrates zurück, dem auch die VAE beigetreten sind. Der Grund hierfür war, dass die Mitgliedsstaaten des Golf-.Kooperationsrates einen Weg finden wollten, um ihre finanzielle Abhängigkeit von den Öleinnahmen abzubauen. Schließlich wirkten sich die zum Teil stark schwankenden Ölpreise auf den Weltmärkten in der Vergangenheit auf die Finanzierung des Haushaltes der VAE direkt aus. Auch die anderen Mitgliedsstaaten des Golf-Kooperationsrates erkannten die darin begründeten Risiken. Dem wollte man durch eine Diversifizierung der wirtschaftlichen Basis begegnen. In diesem Zusammenhang war auch die Erhebung einer Umsatzsteuer als geeignete Maßnahme erschienen. Dabei beträgt der Steuersatz auf diese Steuern in den VAE lediglich 5 %.

Weiterhin kennt man in diesem Zusammenhang in den VAE keine Vorsteuer. Vielmehr stellt man allein den Endverbrauchern die Umsatzsteuer in Rechnung.

2.4.2. Verbrauchsteuern

Im Rahmen der selben Entscheidung, die zur flächendeckenden Einführung der Umsatzsteuer in den VAE sowie in anderen Mitgliedsstaaten des Golf-Kooperationsrates führte, beschloss man auch die Einführung von Verbrauchsteuern für bestimmte Güter. Dabei handelt es sich im Allgemeinen um Güter, die entweder bei ihrer Nutzung oder für die Umwelt schädliche Auswirkungen haben. Somit sind etwa Tabakwaren von der Verbrauchsteuer betroffen. Als weiteres Beispiel hierzu mag der Verkauf von alkoholischen Getränken dienen, die die VAE mit einer Steuer von 30 % belegt.

2.5. Steuern in den VAE: Grunderwerbsteuer

Zunächst sei erwähnt, dass für Ausländer der Erwerb von Immobilien in den VAE grundsätzlich nur in bestimmten staatlich festgelegten Gebieten zulässig ist. Dabei gilt dies sowohl für Wohneigentum als auch für gewerbliche Immobilien.

Abgesehen davon fällt aber keine Steuer in der Art der deutschen Grunderwerbsteuer in den VAE an. Allerdings sind bei der Umschreibung der Eigentumsverhältnisse in den hierfür vorgesehenen Registern Gebühren vorgesehen.

2.6. Steuern in den VAE: Sozialabgaben in den VAE

In Anlehnung an die Bedeutungslosigkeit der Einkommensteuer für natürliche Personen in den VAE, sind dort auch keine Sozialabgaben vorgesehen. Dennoch zählt der Versorgungsstandard in den VAE zu den besten der Welt.

2.7. Sonstige Steuern in den VAE

Auch zu den sonstigen Steuern in den VAE, insbesondere in Abu Dhabi und in Dubai, braucht man nur wenig zu erwähnen. So gibt es beispielsweise keine Steuern auf Schenkungen oder Erbschaften. Selbstredend kennt man in den VAE auch keine Vermögensteuern.

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In diesem Video erklären wir, welche Steuern Österreich erhebt und wo sein Steuerrecht vom deutschen abweicht.

3. Steuern in den VAE: Doppelbesteuerungsabkommen

Wie viele andere Staaten und Steuerregime auf der Welt haben auch die VAE bilaterale Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet
der Steuern vom Einkommen (DBA) geschlossen. Unter anderem verständigten sich die VAE auch mit Deutschland über ein solches DBA. Allerdings ist dies in gewisser Weise ein Kuriosum. Denn während die Bundesrepublik sich hierdurch verpflichtet sah, allen ihr gegenüber Steuerpflichtigen die Regelungen des DBA anzuwenden, galt dies auf Seite der VAE nur für ihre eigenen Staatsbürger. Dadurch konnten sich aber auch Möglichkeiten zur Steuergestaltung eröffnen. Denn wenn man etwa als deutscher GmbH-Gesellschafter beispielsweise nach Dubai fortzog, konnte man die Wegzugsteuer in Deutschland vermeiden.

Allerdings enthält das DBA mit den VAE eine Gültigkeitsklausel. Sie ist in Artikel 30 DBA VAE enthalten und bestimmt, dass die Vereinbarung für einen Zeitraum von zehn Jahren gilt. Gleichzeitig besteht die Option einer Verlängerung, sofern man dies dem jeweiligen Vertragspartner vor Ablauf der Frist bekannt macht. Da aber das DBA VAE zum 14.07.2011 in Kraft trat, musste eine fristgerechte Verlängerung bis Juli 2021 erfolgen. Doch kurz zuvor unterrichtete die Bundesrepublik die VAE darüber, dass sie keine Verlängerung des DBA in Erwägung zieht. Deshalb läuft das DBA mit den VAE zum Jahresende 2021 aus.

Allerdings sind die Auswirkungen des Auslaufens des DBAs aus deutscher Sicht ohnehin kaum von Bedeutung. Dies liegt daran, dass man zuvor schon stets den Wohnsitz in Deutschland aufgeben musste, wenn man durch Wegzug in die VAE, etwa nach Dubai, die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland aufgeben wollte, um Steuern zu sparen. Sonst kam nämlich das DBA bei einem Beibehalten eines Wohnsitzes in Deutschland nur dann zur Anwendung, wenn man als Staatsangehöriger der VAE dorthin fortzog.


Steuerberater für internationales Steuerrecht

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum internationalen Steuerrecht spezialisiert. Beim Wegzug in die VAE schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

Internationales Steuerrecht – Privat

  1. Erläuterungen zur unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht in Deutschland und im Ausland
  2. Beratung zum Home Office im Ausland
  3. Informationen zum Steuerrecht in ausländischen Steuerregimen (zum Beispiel Malta, Österreich, USA)
  4. Empfehlungen zum Vermögensschutz mittels einer Familienstiftung in Liechtenstein
  5. Beratung zur steuerlichen Optimierung der Auszahlung von Abfindungen

Internationales Steuerrecht – Unternehmen

  1. Empfehlungen zur Gründung von Unternehmen im Ausland
  2. Informationen zu Unternehmensformen im Ausland (Österreich, USA)
  3. Beratung zur Einstellung von Mitarbeitern in den USA
  4. Entwicklung steuerlicher Gestaltungsmodelle

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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Fachreferent beim Steuerberaterverband für internationales Steuerrecht

Seit 2014 sind die Partner unserer Kanzlei regelmäßige Fachreferenten des Steuerberaterverbands Köln. Dabei besuchen circa 1.500 Steuerberater pro Jahr unsere Seminare. Wegen der hohen Nachfrage stellen wir Ihnen unsere Präsentation zu „Alte und neue Risiken im internationalen Steuerrecht“ gerne kostenlos zum Download zur Verfügung:

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