Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Steuerberater für GmbH-Gründung

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Steuerberater für GmbH-Gründung

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung informiert das Finanzamt über die Aufnahme einer steuerpflichtigen Tätigkeit. Als Steuerberater für GmbH-Gründungen stellen wir Ihnen mit unserem Artikel den Fragebogen vor, der zur Registrierung einer GmbH erforderlich ist. Hierzu zählen, neben allgemeinen Angaben, auch wichtige Informationen zur Gründung der GmbH, zu den Betriebsstätten und Mitarbeitern sowie zum Steuersatz bei der Umsatzsteuer. Darüber hinaus sind verschiedene Unterlagen mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einzureichen. Beispiele hierfür sind der Gesellschaftsvertrag, die Eröffnungsbilanz, ein Auszug aus dem Handelsregister oder die Vollmacht für den Steuerberater.

Unser Video:
GmbH Steuervorteile nutzen

Im Video zeigen wir Ihnen die fünf großen Steuervorteile einer GmbH.

1. Registrierung einer GmbH beim Finanzamt

Bevor der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vorgestellt wird, äußern wir uns kurz noch zu den wichtigsten Punkten bei der Gründung einer GmbH.

1.1. Notwendige Schritte vorweg

1.1.1. Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags

Zunächst ist die GmbH natürlich erst einmal formal zu gründen. Hierzu ist als erster Schritt eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages erforderlich. Dabei müssen die GmbH-Gesellschafter dem Notar schon bei der Gründung nachweisen, dass die von ihnen zu tragenden Einlagen geleistet wurden. Außerdem können auch andere Aspekte die Mitwirkung des Notars erfordern, etwa bei der Überlassung eines Grundstück an die zu gründende GmbH. Weiterhin ist die Eintragung in das Handelsregister zu veranlassen. Auch dies kann von einem Notar in die Wege geleitet werden.

1.1.2. Bestellung des Geschäftsführers

Ein weiterer Schritt bei der Gründung einer GmbH kann beim Termin mit dem Notar geregelt werden, nämlich die Bestellung des oder der Geschäftsführers. Hierzu ist ein Beschluss der Gesellschafter erforderlich, der ebenfalls notarieller Bestätigung bedarf.

1.1.3. Anmeldung beim Handelsregister

Das Handelsregister benötigt für die Anmeldung ebenfalls einige Unterlagen. Neben dem notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag ist auch eine Eröffnungsbilanz der GmbH einzureichen.

1.1.4. Anmeldung beim Gewerbeamt

Als Handelsgesellschaft ist die GmbH außerdem auch ein gewerblicher Betrieb. Daher hat die GmbH bei Ihrer Gründung auch die Anmeldung beim örtlich zuständigen Gewerbeamt zu berücksichtigen.


2. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

2.1. Allgemeine Angaben

Eine der ersten wichtigen Handlungen der neugegründeten GmbH ist die Registrierung für steuerliche Zwecke beim zuständigen Finanzamt. Dabei ist zu beachten, dass dies gemäß § 137 Abs. 2 AO innerhalb eines Monats zu erfolgen hat. Hierzu ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erforderlich. Da es für die unterschiedlichsten Zwecke einen entsprechenden Fragebogen gibt, ist natürlich darauf zu achten, dass man den richtigen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllt. In unserem Beispiel enthält er Angaben zum Namen und Sitz der GmbH sowie zum Tätigkeitsfeld der Gesellschaft. Weiterhin sind die Betriebsstätten im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung anzugeben. Außerdem interessiert es die Finanzbeamten, wer als rechtlicher Vertreter beziehungsweise als Steuerberater der GmbH zur Seite steht.

2.2. Angaben zur Gründung der GmbH

Zur Gründung der GmbH sind ebenfalls Informationen erforderlich. Ebenso sind die gesellschaftlichen Verhältnisse hierbei von Interesse. Hierzu zählen Angaben über die Art und Höhe des Grundkapitals sowie dem Anteil hierauf, der bereits eingezahlt wurde. Natürlich sind auch die Gesellschafter mit Namen und Anschrift sowie ihren jeweiligen Steuernummern im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu nennen.

2.3. Kennzahlen zur Bestimmung von Steuer-Vorauszahlungen

Was ebenfalls im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgefragt wird ist der voraussichtlich zu erwartende Umsatz und Gewinn der GmbH. Diese Angaben werden unter anderem zur Festsetzung der Vorauszahlungen auf Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer erhoben. Löhne oder Gehälter an Mitarbeiter sind ebenfalls relevant. Und auch zur voraussichtlichen Umsatzsteuer sind Eintragungen im Formular vorgesehen. Hierbei ist eine Vielzahl an Daten erforderlich, wie etwa Fragen nach dem Besteuerungsverfahren im Baugewerbe oder dem „Mini-one-stop-shop“. Ganz besonders wichtig ist in diesem achten Abschnitt des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung auch die Frage, welcher Steuersatz bei der Umsatzsteuer anzuwenden ist.

2.4. Abschließende Angaben

Zu dieser Rubrik gehört die obligatorische Zeichnungspflicht mit Ort, Datum und Unterschrift. Weiterhin ist anzugeben, welche Unterlagen dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in der Anlage beigefügt werden.

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3. Unterlagen zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Um die GmbH für steuerliche Zwecke zu registrieren, fordert das zuständige Finanzamt insbesondere den Gesellschaftsvertrag, die Eröffnungsbilanz, einen Auszug aus dem Handelsregister sowie eine Aufstellung aller Betriebsstätten an. So sind bei einer Übernahme eines Unternehmens oder der Umwandlung aus einer anderen Gesellschaftsform entsprechende Verträge einzureichen. Weitere organschaftliche Verflechtungen müssen ebenfalls mit Belegen dokumentiert sein. Diese sind dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beizulegen.

Neben diesen notwendigen Unterlagen können auch andere Dokumente in Frage kommen. Zum Beispiel ist eine Teilnahmeerklärung zum SEPA-Lastschriftverfahren oder eine Befreiung vom Steuergeheimnis (wenn der Wunsch besteht auch per E-Mail mit dem Finanzamt zu kommunizieren) optional einzureichen. Beauftragt man einen Steuerberater mit der Bearbeitung der steuerlichen Angelegenheiten, so ist auch hierfür eine Vollmacht auszustellen und als Anhang mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt vorzulegen.

Natürlich stellt dies lediglich eine Auswahl der üblichen Unterlagen da, die das Finanzamt eventuell bei der steuerlichen Registrierung einer GmbH benötigt. Im Einzelfall können folglich auch weitere Nachweise angefordert werden.


4. Steuerberater für GmbH-Gründung

Aus der kurzen Beschreibung erkennt man, dass die steuerliche Registrierung einer zu gründenden GmbH, je nach Fall, recht komplex sein kann. Hiermit spiegelt es aber auch seine große Bedeutung für die zukünftige Besteuerung der GmbH wider. Wer also eine GmbH gründen möchte und dabei die Sicherheit haben möchte, dass dem Finanzamt alle steuerlichen Aspekte korrekt vorliegen, sollte den Rat eines erfahrenen Steuerberaters in Anspruch nehmen.

Als renommierter Steuerberater für Unternehmer verfügen wir über die Erfahrung, um Sie bei der Gründung Ihrer GmbH sowohl fachlich zu beraten als auch zu begleiten. Selbstverständlich zählt auch das Ausfüllen und die Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung zu unserem Service-Angebot. Darüber hinaus betreuen wir Ihre GmbH und Sie auch mittel- sowie langfristig. Denn erst ein reibungsloser Start ihres Unternehmens verschafft Ihnen den Rahmen, mit dem Sie über die Zukunft gesichert im Bilde sind.


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  1. Allgemeine Beratung zu GmbH-Besteuerung (Gründung, Steuerreduktion bei Gewinnausschüttungen, Nutzung von Verlustvorträgen)
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Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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