In eine GmbH investieren: 4 Optionen im Vergleich
Möchte man als Investor in eine GmbH investieren, kann man verschiedene Vorgehensweisen wählen. Einerseits ist dies über eine direkte Beteiligung am Kapital der GmbH möglich. Der Weg dorthin führt über eine Kapitalerhöhung, den die GmbH-Gesellschafter zuvor beschließen müssen. Alternativ dazu sind Genussrechte oder Genussscheine, ausgestaltet in der Art wie sie Aktiengesellschaften oft ausgeben, denkbar. Damit können GmbH-Gesellschafter die Kontrolle über die GmbH weiterhin behalten. Man kann auch mit Mezzanine-Kapital in eine GmbH investieren, bekommt als Investor allerdings entweder nur eine Beteiligung am laufenden oder am Veräußerungs- beziehungsweise Liquidationsgewinn. Eine vierte Variante stellt das partiarische Darlehen dar. Damit begründet man eine stille Gesellschaft.
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Investition in eine GmbH
In diesem Video erklären wir, welche Möglichkeiten es gibt, um in eine fremde GmbH Kapital zu investieren.
Inhaltsverzeichnis
1. In eine GmbH investieren – aber wie? Einleitung
Wer an einer Investition in eine GmbH interessiert ist, kann verschiedene Wege beschreiten, um dieses Ziel zu erreichen. Selbstverständlich ist dies in der Regel stets im Einvernehmen mit den jeweiligen GmbH-Gesellschaftern anzustreben. Doch auch aus ihrer Sicht bieten die unterschiedlichen Optionen, um in eine GmbH zu investieren, sehr vielfältige Möglichkeiten, inklusive Vorteile sowie Risiken. Deshalb ist die gemeinsame Erörterung und das Abwägen aller Optionen im Vorfeld einer Investition in eine GmbH sehr wichtig.
Aus diesem Grund stellen wir Ihnen in diesem Beitrag vier Optionen vor, wie man in eine GmbH investieren kann. Sie erfahren hier auch, welchen steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Aspekten man jeweils begegnen kann.
2. Als betrieblicher Investor in eine GmbH investieren
Die erste Möglichkeit, die wir beleuchten, ist wohl die am meisten verbreitete, nämlich die Investition eines betrieblichen Investors. Oft handelt es sich bei einem solchen Investor ebenfalls um eine GmbH. Sehr wahrscheinlich ist sie sogar als Holding aufgestellt und möchte auf diese Weise einen Teil ihrer thesaurierten Gewinne profitorientiert anlegen. Selbstverständlich können auch andere Gründe dafür sprechen, dass ein betrieblicher Investor in eine GmbH Kapital investieren möchte.
Dabei findet die Investition in der Regel im Wege einer Kapitalerhöhung statt. Dazu beschließen die GmbH-Gesellschafter, dass das Stammkapital ihrer GmbH erhöht wird. Nun bedeutet eine solche Kapitalerhöhung, dass gleichzeitig die Anzahl der Geschäftsanteile steigt – je zusätzlichem Euro um einen weiteren Anteil. Normalerweise zahlen bei einer Kapitalerhöhung die GmbH-Gesellschafter das zusätzliche Kapital ein. Auf diese Weise kann man etwa der GmbH mehr Liquidität verschaffen oder die Verteilung der Beteiligungen variieren. In diesem Fall dient die Kapitalerhöhung jedoch der Aufnahme eines weiteren GmbH-Gesellschafters (in Form des betrieblichen Investors).
Damit geht aber auch eine Neugestaltung der Beteiligungsverhältnisse einher. Schließlich erhält der Investor für sein eingelegtes Kapital neue Geschäftsanteile. Außerdem bedeutet ja auch jeder Geschäftsanteil an der GmbH jeweils ein Stimmrecht. Aus diesem Grund ist die Kapitalerhöhung durch Aufnahme eines Investors für die bisherigen GmbH-Gesellschafter ebenso mit einem Risiko verbunden. Denn nun muss man sich mit einem weiteren Partner über Angelegenheiten der GmbH einigen. Außerdem bedeutet die Verwässerung der Beteiligung der ursprünglichen GmbH-Gesellschafter, dass ihnen nun bei einem Exit ein geringerer Anteil des Gewinns als vor der Aufnahme des Investors zusteht. Sie müssen sich jeglichen Gewinn mit ihm teilen.
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3. In eine GmbH investieren: Genussrechte & Genussscheine
Nachdem wir also die Investition in eine GmbH auf direktem Weg vorgestellt haben, betrachten wir nun drei indirekte Methoden, um in eine GmbH zu investieren. Die erste Alternative, die wir in diesem Kapitel beschreiben, kann man weiter differenzieren, im Endeffekt funktioniert sie jedoch auf die gleiche Weise.
3.1. Gewährung von Genussrechten
Genussrechte sind vertraglich vereinbarte Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft, für die man im Gegenzug als Investor Kapital beisteuert. Sie sind gesetzlich in § 221 AktG geregelt, gelten aber auch im Hinblick auf andere Kapitalgesellschaften.
Im Grunde sind sie von der direkten Beteiligung kaum zu unterscheiden. Allerdings kann man diese Beteiligungsverhältnisse derart ausgestalten, dass einem Investor nur bestimmte Rechte zustehen. Hier herrscht also Vertragsfreiheit. Beispielsweise kann man somit die Stimmrechte eines Investors beschränken oder sogar ganz ausschließen. Auf diese Weise umgehen die GmbH-Gesellschafter das bei der direkten Investition lauernde Risiko einer weiteren stimmberechtigten Partei in der GmbH-Gesellschafterversammlung. Insbesondere bei Familienunternehmen, die Wert darauf legen, dass ausschließlich die an der Gesellschaft beteiligten Familienmitglieder die Entscheidungen über die GmbH treffen, kann dies ein Weg sein, um Investoren an der GmbH zu beteiligen.
Für Investoren bedeuten solche Vereinbarungen, dass sie Kapital in eine GmbH einzahlen und somit zivilrechtlich an dieser beteiligt sind. Bei der Gegenleistung, die sie dafür erhalten, handelt es sich aber ausschließlich um eine Beteiligung am Erfolg der GmbH, ohne aber Mitspracherechte zu erhalten. Mit anderen Worten steht ihnen lediglich eine Gewinnbeteiligung zu. Dabei geht es um eine Beteiligung sowohl am laufenden Gewinn als auch am Gewinn bei einer Veräußerung oder Liquidation der GmbH.
Wenn man also bereit ist über Genussrechte in eine GmbH zu investieren, sollte man als Investor mit den GmbH-Gesellschaftern im Vorfeld regeln, wie die Gewinnausschüttung erfolgen soll. Der große Vorteil für Investoren bei Genussrechten ist jedoch ein steuerlicher. Denn dadurch, dass eine Beteiligung über Genussrechte einer ordentlichen Beteiligung zivilrechtlich gleichsteht, erfolgt auch die Besteuerung auf gleiche Weise. Wenn man also als Holding auf diese Weise in eine GmbH investiert, dann zahlt man bei einer Beteiligungsquote ab 15 % nur 1,5 % Steuern auf die Dividende.
3.2. Ausgabe von Genussscheinen
All dies, was Sie über die Gewährung von Genussrechten gerade gelesen haben, gilt auch 1:1 für die Ausgabe von Genussscheinen. Der einzige Unterschied hierbei ist, dass Genussscheine Genussrechte urkundlich verbriefen. In der Regel erfolgt die Emission von Genussscheinen allerdings eher durch Aktiengesellschaften, wobei man zwischen Inhaber-, Namens- und Orderpapieren unterscheidet. Außerdem erfordert der Beschluss zur Emission von Genussscheinen eine ¾-Mehrheit der Gesellschafterstimmen in der Gesellschafterversammlung.
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4. Mezzanine-Kapital als Fremdkapital in eine GmbH investieren
Eine weitere Form der Investition in eine GmbH sieht die Bereitstellung von Mezzanine-Kapital vor. Mezzanine-Kapital ist ein Finanzinstrument, dass sowohl Eigenschaften von Eigenkapital als auch von Fremdkapital vorweist. Es kann sogar in Form von entsprechend ausgestalteten Genussscheinen dazu einladen, dass Investoren in eine GmbH investieren.
Das bedeutet, dass die GmbH, bei entsprechender Ausgestaltung der Konditionen, Mezzanine-Kapital von Investoren erhält und dabei die Gegenleistung als Zinsaufwand steuerlich abziehen darf. Für Investoren bedeutet dies aber im Umkehrschluss, dass trotz der Kapitalbeteiligung, die man zumindest teilweise als Eigenkapital auffassen kann, die bezogenen Genussrechte in Bezug auf die Körperschaft- und Gewerbesteuer ganz regulär zu versteuern hat. Somit ist zwar eine Schachtelbeteiligung ausgeschlossen, doch können bei eventuellen Verlusten der GmbH die Investoren diese auch bei ihrer eigenen Veranlagung steuerlich nutzten; bei reinen Eigenkapitalbeteiligungen ist dies hingegen ausgeschlossen.
Wie kommt man nun dazu, Mezzanine-Kapital in eine GmbH zu investieren? Im Grunde muss man hierzu nur eine von zwei Variablen, die in Ihrem Zusammenspiel Eigenkapital begründen, vertraglich eliminieren. So vereinbaren die GmbH-Gesellschafter mit dem Investor, dass man entweder nur eine Gewinnbeteiligung oder eine Beteiligung am Verkaufs- beziehungsweise Liquidationserlös für das bereitgestellte Mezzanine-Kapital gewährt. In der Praxis überwiegen allerdings Vereinbarungen über die Ausschüttung von Anteilen am laufenden Gewinn der GmbH.
Ein weiterer Vorteil für die GmbH-Gesellschafter hierbei ist, dass dies auch ohne Bereitstellung ausreichender Sicherheiten möglich ist. Allerdings bedeutet dies auch, dass Investoren für dieses erhöhte Risiko eine bessere Quote bei den Gegenleistungen erwarten. Da jedoch Mezzanine-Kapital ebenfalls Eigenschaften von Eigenkapital vorweist, ist im Insolvenzfall mit einer nachrangigen Befriedigung gegenüber reinen Fremdkapitalgebern zu rechnen.
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5. Mit einem partiarischen Darlehen in eine GmbH investieren
Wenn wir nun über die Möglichkeit sprechen, als Investor mit einem partiarischen Darlehen in eine GmbH zu investieren, dann haben wir hiermit die Variante erreicht, in der das Kapital die geringsten Eigenschaften von Eigenkapital vorweist.
Im Grunde handelt es sich hierbei um eine Sonderform des Mezzanine-Kapitals, denn für ein partiarisches Darlehen dürfen Investoren lediglich Beteiligungen am laufenden Gewinn erwarten. Somit ist die Beteiligung am Verkaufs- oder Liquidationsgewinn bei einem partiarischen Darlehen ausgeschlossen.
Darum dürfte es auch kaum überraschen, dass unseren regelmäßigen Lesern hierbei die Ähnlichkeit zu einer typisch stillen Gesellschaft auffällt. Eine weitere Bezeichnung für ein partiarisches Darlehen ist das partizipative Darlehen. Tatsächlich gibt dieser Fachbegriff den Beteiligungscharakter einer solchen Investition am besten wieder, denn dieser ist rein gewinnorientiert.
Deshalb kann man als Investor bei einem partiarischen Darlehen mit den GmbH-Gesellschaftern vereinbaren, dass man von einer eventuellen Beteiligung an etwaigen Verlusten ausgeschlossen ist. Allerdings bedeutet ein partiarisches Darlehen für Investoren aber auch, dass sie bei einer Insolvenz der GmbH gegenüber anderen Finanziers, die reines Fremdkapital bereitgestellt haben, nachrangig ausgezahlt werden.
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6. Unser Fazit zu den Optionen, um in eine GmbH zu investieren
Sie werden sich jetzt wahrscheinlich fragen, welche der zuvor beschriebenen Optionen die wohl vorteilhafteste ist. Allerdings kann man diese Frage keineswegs pauschal beantworten; zu divers sind die Möglichkeiten, aber auch die jeweiligen Vorstellungen der GmbH-Gesellschafter und Investoren in der Praxis. Aufgrund dieser Situationsabhängigkeit muss man also stets die jeweiligen Vorteile und Risiken abwägen. Manchmal führt die richtige Entscheidung sogar zu Steuervorteilen für beide Parteien, obschon diese eher gering ausfallen, etwa bei einer Differenz der Gewerbesteuer-Hebesätze bei der GmbH und ihrem Investor.
Klar ist aber auch, dass dies allenfalls sekundäre Vorteile sein können, denn das eigentliche Interesse an einer Investition an einer GmbH besteht einerseits an der Verfügbarkeit des zusätzlichen Kapitals und andererseits an der angemessenen Gegenleistung. Deshalb sollten sich sowohl GmbH-Gesellschafter als auch potentielle Investoren gründlich über ihre Ziele austauschen und dann entscheiden, welche Option für alle Beteiligten die wohl günstigste ist. Denn wenn man in eine GmbH investieren möchte, dann ist dies nur dann von Erfolg gekrönt, wenn alle davon profitieren.
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