Überblick über Schulden und deren Bilanzierung unter IFRS

Berücksichtigung von IAS 37

Bilanzierung von Schulden nach den IFRS: Spezialfall der Rückstellungen

Bei den IFRS gilt es ähnlich wie im deutschen Handelsrecht darum ein ordnungsmäßiges Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darzustellen. Die IFRS wollen, dass Investoren sich auf die gemachten Angaben verlassen können, um somit zukünftige Cashflows zu prognostizieren. Deshalb gilt es bei der Bilanzierung von Schulden nach den IFRS besonders bei den untergeordneten Rückstellungen zu verstehen, wie diese abgebildet werden und vor allem wann diese in die Bilanz eingehen. Denn durch Einzelereignisse, wie sie teilweise durch Gerichtsverfahren oder andernfalls auch durch außergerichtliche Vergleiche bestehen, kann eine hohe Beeinflussung des Bilanzergebnisses erfolgen. Sofern Sie für eine Klage vor dem Finanzgericht, dem BFH oder auch beim Europäischen Gerichtshof Unterstützung benötigen, helfen wir gerne weiter.

Des Weiteren liegt im Vergleich zu den IFRS beim HGB ein stärkerer Fokus auf dem Gläubigerschutz, wodurch eine pessimistische Bilanzierung angestrengt wird. Hingegen hat bei den IFRS eher die Bilanzierung zum Fair Value Priorität, um ein Bild der tatsächlichen Lage zu vermitteln. Unter anderem gibt es auch weitere Unterschiede zu den HGB hinsichtlich der Bilanzierung, welche sich bei den latenten Steuern oder der Bilanzierung von Leasinggegenständen zeigen.

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Inhaltsverzeichnis


1. Einleitung zur Bilanzierung der Schulden unter IFRS

Bei den International Financial Reporting Standards (IFRS) gilt der Anspruch einer möglichst realitätsnahen Darstellung der Vermögens- und Ertragslage. Deshalb werden Schulden, insbesondere Rückstellungen grundsätzlich nach dem Erwartungswert oder dem wahrscheinlichsten Wert bemessen. Hierbei gibt es auch sehr häufig andere Einflüsse als ausschließlich abgeschlossene Verträge, wie es meist bei Verbindlichkeiten der Fall ist. Dadurch ist bei letzteren oftmals auch die Höhe klar und eindeutig bestimmbar.

Im Vergleich dazu gilt nach HGB das Vorsichtsprinzip als einer der bedeutendsten Grundsätze. Dabei sollen Verbindlichkeiten sowie speziell auch die Rückstellungen nämlich angesetzt werden, damit diese hinreichend sicheren zukünftigen finanziellen Belastungen bereits bekannt sind und die Belastungen bereits der Periode der Entstehung zugerechnet werden.

2. Bilanzierung von Schulden in der IFRS Bilanz

2.1. Definition Schuld unter IFRS

Um eine Schuld nach den IFRS vorzuweisen, gilt es bestimmte Kriterien zu überprüfen. Vorerst muss ein Abfluss von Ressourcen feststehen. Zudem liegt dieser Nutzenabfluss erst vor sofern eine gegenwärtige Außenverpflichtung des Unternehmens gegenüber Dritten entstanden ist, welche auf einem vergangenen Ereignis basiert. Sofern diese Kriterien erfüllt sind, gilt es noch den Ansatz in der Bilanz zu prüfen und zu ermitteln mit welchem Wert die Schuld anzusetzen ist.

2.2. Ansatz von Schulden unter IFRS

Nun ist nachdem die Definition erfüllt ist auch ein möglicher Ansatz zu prüfen.  Dafür muss der Nutzenabfluss hinreichend sicherer Natur sein, denn andernfalls ist diese nicht zu berücksichtigen. Dabei muss die Wahrscheinlichkeit des Abflusses höher als 50 % liegen, andernfalls ist dieser Abfluss zu unsicher einzustufen. Wie man sieht ist hier ein gehöriger Spielraum vorhanden, um eine Bilanzierung direkt vorzunehmen oder auch erst zu einem späteren Zeitpunkt aufzuführen. Im Rahmen der Abschlussprüfung kann es hierbei zu gehörigen Diskussionen mit Wirtschaftsprüfern kommen. Sofern Sie wissen möchten inwiefern Sie sich einer bevorstehenden Wirtschaftsprüfung entziehen können und welche Kriterien zu einer Prüfung führen, sprechen Sie uns gerne an. Außerdem ist bei Schulden wichtig, dass der Wert der Ressource für das Unternehmen zuverlässig nachgewiesen werden kann, andernfalls kann logischerweise auch keine Bemessung der Schuld erfolgen.

2.3. Definition und Ansatz von Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten

Nun gilt es bei Schulden in zwei oder bzw. sogar drei Kategorien zu unterscheiden. Denn hierbei ist zu zeigen, wie sicher es allgemein ist, dass die Verpflichtung für das Unternehmen eintritt. Eine Verbindlichkeit gilt als sichere Schuld im Bilanzrecht, anders als Rückstellungen oder Eventualverbindlichkeiten. Zudem lässt sich auch hinsichtlich der Höhe unterscheiden, ob diese bereits genau beziffert werden kann oder ob die Höhe der Schuld noch ungewiss ist. Sofern die Schuld entweder unsicher bezüglich der Höhe oder der Fälligkeit ist, so wird diese unter die Bilanzposition der Rückstellungen verbucht.

Dabei gilt es zuerst zu prüfen, ob eine gegenwärtige Verpflichtung vorliegt oder ob diese noch nicht absehbar ist und nur eine mögliche Verpflichtung im Raum steht. Bei einer gegenwärtigen Verpflichtung müsste anschließend ein wahrscheinlicher Ressourcenabfluss vorliegen, welcher zudem zuverlässig schätzbar ist. In diesem Fall ist eine Rückstellung in die Bilanz aufzunehmen. Sofern jedoch ausschließlich eine mögliche Verpflichtung vorliegt und der Ressourcenabfluss daraus realistisch ist (Wahrscheinlichkeit liegt über 10 %) gilt nach IAS 37 die Angabe einer Eventualschuld im Anhang. Dies ist auch der Fall sofern bereits eine gegenwärtige Verpflichtung des Unternehmens vorliegt, es aber sehr unwahrscheinlich ist dass Nutzen daraus abfließen wird bzw. es nur sehr schwierig zu ermitteln ist, wie hoch die Verpflichtung sein wird.

2.4. Höhe von Rückstellungen

Sofern die Pflicht zur Angabe einer Rückstellung besteht und ermittelt wurde, gilt es die voraussichtliche Höhe dieser zu ermitteln. Dies ist anders als bei der Bilanzierung von Verbindlichkeiten deutlich komplizierter und auch teilweise sehr schätzungsabhängig. Hierbei werden verschiedene Ausgangssituationen unterschieden.

Bestehen Auszahlungsszenarien, welche mit verschiedenen Werten der Verpflichtung zugeordnet werden können, so gilt es den wahrscheinlichsten Wert der Verpflichtung heranzuziehen. Diese Einschätzung richtet sich beispielsweise auf die Chancen bei einer Gerichtsverhandlung oder in einem Klageverfahren. Dabei gilt es logischerweise eine Begutachtung vorzunehmen, um dies zu bewerten. In diese Sachverhalte sind häufig Rechtsanwälte involviert, um eine Bewertung des einhergehenden Risikos vorzunehmen.

Anders ist im Falle von Gewährleistungsrückstellungen oder Garantierückstellungen beispielsweise der Erwartungswert zu bilden, denn bei solch rechtlichen Sammelverpflichtungen wird anhand von Erfahrungswerten die zukünftige Verpflichtung ermittelt. Da die Verpflichtung aber aus dem Verkauf von Produkten entsteht, liegt hier weiterhin ein Ereignis der Vergangenheit vor. Andernfalls wäre die Definition einer Rückstellung nicht erfüllt. Zudem können je nach Branche außerdem Kulanzverpflichtungen vorliegen, dabei herrscht ein hoher Konkurrenzdruck wodurch sich faktische Verpflichtungen bilden können.

Weiterhin gibt es Fälle, in welchen sogenannte Rückbauverpflichtungen rechtlich vereinbart werden. Dabei muss nach dem Bau und der Nutzung von Anlagen eine Wiederherstellung der Ausgangslage vorgenommen werden. Um die vereinbarten Kosten darzustellen, auch wenn diese erst in ferner Zukunft anfallen, wird gemäß den IFRS eine Rückstellung gebildet und jährlich abgezinst. Zudem gibt es Rückstellungspflichten für Restrukturierungen, welche vom Management in Unternehmen geplant und durchgeführt werden.

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3. Besonderheiten bei der Bilanzierung von Schulden unter IFRS: Am Beispiel der Rückstellungen

Bei nach IFRS bilanzierenden Unternehmen gilt häufig ein öffentliches Interesse, sei es durch eine Börsennotierung oder einfach anhand der Größe der Gesellschaft. Dadurch liegt hier auch ein besonderer Fokus auf den veröffentlichten Bilanzen. Demnach werden sehr schnell relative Verhältnisse innerbilanziell, aber auch zu den Vorjahren abgebildet und analysiert. Da häufig prozentuale Annahmen von Verpflichtungsfällen beziehungsweise prozentuale Werte an Umsatzerlösen zurückgestellt werden, bietet dies Unternehmen mit hohen Umsatzerlösen sehr große Bilanzierungsspielräume. Dies stellt insofern bilanziell ein Problem dar, inwieweit Konzerne dadurch ihr Unternehmensergebnis beschönigen um weiterhin Gewinn zu erwirtschaften und die Prognosen von Wirtschaftsexperten zu erfüllen. Andernfalls steht auch eine mögliche Senkung dadurch im Blickfeld der Manager, um niedrigere Dividenden auszuzahlen zu müssen und kleine Anteilseigner auszutrocknen. Die Hintergründe bei Bilanzierungsspielräumen sind vielfältig und daher kritisch zu betrachten, denn wirtschaftliche Engpässe können ebenfalls durch Veränderung der prozentualen Rückstellungen verschleiert werden.

Auf der anderen Seite sind Umweltkatastrophen wie abgebrannte Ölplattformen oder Gerichtsverfahren wie sie bei Bayer aufgrund von Glyphosat oder bei VW aufgrund des Diesel-Skandals vorgekommen sind sehr teure Angelegenheiten. Dadurch ergibt sich für beteiligte Unternehmen je nach Einschätzung der Rechtsexperten Rückstellungsvolumen mehrfach in Milliardenhöhe. Dennoch ist hierbei zu beachten, dass bei Gerichtsverfahren die Bildung von Rückstellungen häufig mit einer Niederlage und somit quasi einem Schuldeingeständnis gleichgesetzt werden. Damit Unternehmen das Risiko durch solche Katastrophen abbilden ist es dennoch notwendig, in irgendeiner Art und Weise, Verpflichtungen die in der Vergangenheit begründet sind darzulegen. Jedoch haben Rückstellungsbildungen häufig auch Auswirkungen auf den Börsenwert eines Unternehmens und somit auch weitreichende finanzielle Folgen. Deshalb ist allgemein zu erkennen, dass Rückstellungen häufig eher pessimistisch gebildet werden und bei höheren Verpflichtungen die Unvorhersehbarkeit der enormen Zahllast als Erklärung herangezogen wird.

4. Fazit zur Bilanzierung von Schulden nach den IFRS

Abschließend lässt sich sagen, dass die Bilanzierung von Schulden und insbesondere Rückstellungen ein sehr spannendes Thema unter den IFRS und in jedem Jahresabschluss Gesprächsthema sind. Durch die häufig kapitalmarktorientierten Unternehmen hat die Höhe von Rückstellungen allgemein auch für viele weitere Kapitalmarktteilnehmer Folgen. Deshalb gilt es die Anforderungen an die Bilanzierung von Schulden unter IFRS, insbesondere von Rückstellungen, zu kennen. Falls Sie Fragen zur Bildung und dem Umgang mit Rückstellungen haben, können Sie uns gerne darauf ansprechen.


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