Holdinggesellschaften / Konzernsteuerrecht

Steuerpriviligien für Konzernstrukturen

Mehrstöckige Kapitalgesellschaftsstrukturen

Steuerpriviligien für Dividenden, Veräußerungsgewinne, Organschaft etc.

Mittelständische Unternehmensgruppen und Konzerne nutzen häufig Holdingstrukturen, um besondere Steuervorteile zu nutzen. In den vergangenen Jahren hat sich diese Struktur auch für mittelgroße Unternehmen durchgesetzt, sodass wir auch Holdingstrukturen ab einem mittleren siebenstelligen Jahresumsatz in unserer Mandantschaft betreuen.

Von besonderer Bedeutung ist, dass Gewinne aus den operativen Gesellschaften nahezu steuerfrei an die Holdinggesellschaft ausgeschüttet werden können. Zusätzlich ist die Holding dahingehend privilegiert, dass sie die Tochterkapitalgesellschaften auch steuerfrei veräußern kann. In der Praxis verbinden wir solche Holdingstrukturen meist mit einer zusätzlichen Immobilien-GmbH, damit die steuerfrei vereinnahmten Gewinne in Immobilien reinvestiert und die quasi Steuerbefreiung bei der Gewerbesteuer (erweiterte Grundstückskürzung) genutzt werden kann.

Selbstverständlich begleiten wir Mandanten auch bei erstmaligen Etablierung solcher Holdingstrukturen bzw. bei der steuerlichen Optimirung bereits bestehender Holdinggesellschaften. Bei Umstrukturierungen sind besondere Behaltensfristen zu beachten, die meist sieben Jahre betragen. Wird die Holdingstruktur direkt bei der Unternehmensgründung aufgesetzt, können die Steuervorteile bereits im ersten Jahr in Anspruch genommen werden.