AWV Meldungen bei PayPal Zahlungen: Das gilt es zu beachten
Bei AWV Meldungen geht es darum Meldepflichten an die Deutsche Bundesbank für Personen, welche Zahlungsverkehr sowie Kapitalverkehr mit Gebietsfremden unterhalten, zu erfüllen. Dabei gibt es teilweise Unsicherheiten bezüglich Bezahlmethoden wie PayPal oder auch bei Transaktionen auf Ebay und im Zusammenhang mit Bitcoin. Wir klären auf welche Folgen Nichtmeldungen haben und bei welchen Sachverhalten diese von Nöten sind.
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Wegzugsbesteuerung beim Umzug ins Ausland vermeiden
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Inhaltsverzeichnis
1. Erklärung des Begriffs AWV
Zu Beginn klären wir die Abkürzung AWV. Hiermit ist die Außenwirtschaftsverordnung gemeint. Darunter fallen Regelungen zu Meldepflicht im Kapitalverkehr sowie im Zahlungsverkehr mit Ansässigen außerhalb deutscher Grenzen. Somit werden Teile des Außenwirtschaftsverkehrs über diese Verordnung geregelt. Zudem wird es begleitet vom Außenwirtschaftsgesetz, welches sehr stark durch europarechtliche Regelungen geprägt ist.
2. Einführung in die Außenwirtschaftsverordnung: Was gilt es hierbei zu beachten?
2.1. Allgemeine Regelung der Außenwirtschaftsverordnung
Sofern die Voraussetzungen der AWV-Meldepflicht erfüllt sind, gilt es gemäß § 67 Abs. 1 AWV sowie § 11 AWG die besagten Sachverhalte der Deutschen Bundesbank zu übermitteln. Denn diese erstellt für den gesamten Außenwirtschaftsverkehr statistische Auswertungen, um die Kapitalflüsse, die in Verbindung zum Ausland stehen, nachvollziehen und analysieren zu können.
2.2. Beachtung der Meldepflicht
2.2.1 Meldepflichtige Personen
Nun gilt es bei der Meldepflicht in die Personen und die Sachverhalte zu unterscheiden. Dabei gilt die Vorschrift bezüglich AWV Meldungen grundsätzlich für natürliche sowie juristische Personen, welche ihren Aufenthalt, den Wohnsitz oder den Firmensitz in Deutschland liegen haben. Dadurch werden sie als sogenannte gebietsansässige Personen gekennzeichnet.
2.2.2. Meldepflichtige Sachverhalte
Insbesondere Sachverhalte bei welchen Zahlungen zwischen Gebietsfremden und Gebietsansässigen vorkommen, fallen unter die AWV-Meldepflicht. Dabei sind Barzahlungen, Auslandszahlungen mittels Lastschrift oder auch Auslandsüberweisungen, welche in Euro erfolgen, meldepflichtig. Dabei ist irrelevant in welche Richtung das Geld fließt, als Einnahmen sowie als Ausgaben sind diese meldepflichtig. Dennoch gibt es Ausnahmen von der Meldepflicht gemäß § 67 Abs. 2 AWV:
Darunter fällt, welche hauptsächlich für die meisten Privatpersonen und Händler relevant ist, die Freigrenze für Zahlungen, die über 12.500 Euro liegen oder deren Wert in anderer Währung 12.500 EUR übersteigt. Dabei gibt es keine Beschränkung hinsichtlich der Zerkleinerung einer Zahlung in mehrere kleinere, dennoch ist diese Methode zur Umgehung der Meldepflicht eher nicht ratsam. Denn die Bundesbank kumuliert grundsätzlich alle Zahlungen innerhalb eines Monats, um eine Überschreitung zu prüfen. Sofern Devisengeschäfte getätigt werden, erhöht sich die Meldepflicht auf eine Summe von 50.000 Euro.
Weiterhin sind Zahlungen für Wareneinfuhren sowie für Warenausfuhren ausgeschlossen von der Meldepflicht. Denn durch die Ausfuhranmeldungen beim Zoll sind diese bereits erfasst worden. Außerdem gilt für Kredite mit einer Laufzeit von weniger als 12 Monaten auch eine Ausnahme. Denn dadurch würde die Jahresstatistik verwaschen, da diese bereits innerhalb eines Jahres wieder zurückgezahlt werden. Zudem sind Tagesgeldanlagen oder angelegte Festgelder bei ausländischen Banken bis zu einer Laufzeit von einem Jahr irrelevant.
Weiterhin gilt es den zeitlichen Rahmen der Meldepflicht einzuhalten, denn sofern die Anmeldung nach dem 7. Kalendertag des Folgemonats erfolgt, gilt es als verspätet. Dabei müssen Unternehmer sich zunächst registrieren, um die Meldung vollziehen zu können. Dementgegen reicht für Privatpersonen ein einfacher Anruf.
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3. Rechtsfolgen bei Missachtung der Vorschriften über AWV Meldungen
3.1. AWV Hinweise durch Banken
Nun gibt es grundsätzliche Regelungen für Banken bezüglich der Transaktionen, welche ins Ausland gehen und aus dem Ausland kommen. Darunter fällt auch die Anzeige an jegliche Kunden, dass eine AWV Meldung an die Bundesbank selbständig geprüft werden muss. Das ist eine Warnung, womit sich Banken aus der Verantwortung bringen. Denn jeder Kontoinhaber muss bei diesen Transaktionen selbst recherchieren und höhere Transaktionen melden. Jedoch ist das auch gar nicht weiter schlimm, da keine Rechtsfolgen steuerlicher Natur aus der alleinigen Höhe resultieren, vielmehr kommt es auf die Art des Vorgangs drauf an.
3.2. Auswirkung bei Missachtung der AWV Meldungen
Da AWV Meldungen schnell vergessen werden, sollten hierfür genaue Prozesse festgelegt werden wer und wann diese durchführt. Denn bei Missachtung der Meldepflicht können Strafen von bis zu 30.000 Euro anfallen, da das einfache vergessen als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird. Durch eine korrekte Selbstanzeige, wie es bei der Steuerhinterziehung ebenfalls funktioniert, kann dies jedoch umgangen werden. Dabei gilt es diese nicht an die Bundesbank zu richten.
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4. AWV Meldungen bei Auslandszahlungen über PayPal & Co.
Final gehen wir noch auf Spezialfälle der AWV Meldungen ein. Darunter fallen beispielsweise Zahlungen über PayPal, Ebay oder auch bei Bitcoins. Letztere sind ein Spezialfall, da eben Krypto Börsen häufig außerhalb Deutschlands sitzen. Somit ergibt sich eventuell eine AWV-Meldepflicht durch die Einzahlung von Geld in Krypto Wallets, wobei teilweise auch davon ausgegangen wird, dass diese nur einfache Überweisungen zwischen zwei Bankkonten darstellen. Hierbei wird zukünftig noch Klärungsbedarf bestehen.
Bei PayPal spielt eine Rolle aus welchem Land der Geschäftspartner der Transaktionen kommt. Denn hierbei kommt es nicht darauf an wo PayPal seinen Standort hat, wie Unternehmer oder Privatpersonen teilweise vermuten. Sondern ausschließlich der Charakter der Überweisung, also ob diese inländisch oder aus dem Ausland kommend ist, stellt die maßgebliche Herausforderung dar. Anders ist dies wiederum bei Transaktionen über Ebay, da hierbei, auch im Falles eines Handels mit einem ausländischen Geschäftspartner, häufig Warenhandel betrieben wird. Dieser ist wie vorhin bereits angesprochen ausgeschlossen von der AWV-Meldepflicht.
Zusätzliche Fälle stellen Spenden ins Ausland dar, genauso wie Zahlungen für Werbung an ausländische Unternehmen, beispielsweise für Google Ads. Außerdem sind Dienstleistungen ebenfalls meldepflichtig, wodurch Freiberufler und Freelancer eventuell auch dieser unterliegen können. Zudem betrachten wir noch Dividenden, welche aus dem Ausland ebenfalls ein spezielles Thema bei AWV Meldungen sein können. Denn sollten diese die Freigrenze überschreiten, dann muss hierbei der Bruttobetrag, also die Dividende abzüglich der inländischen Abgeltungssteuer und abzüglich der ausländischen Quellensteuer gemeldet werden. Zuletzt gilt noch ein Hinweis an alle Steuerberater, denn diese sind ebenfalls verpflichtet bei ausländischen Mandaten eine AWV Meldung abzugeben genauso wie Sie dies für ihren ausländische Mandanten zusätzlich abgeben müssen.
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