Büsingen am Hochrhein

Exklave mit deutschen und Schweizer Steuern

Büsingen am Hochrhein – Steuerparadies und Steuerhölle

Büsingen am Hochrhein ist ein kleines Dorf. Davon gibt es in Deutschland zwar sehr viele, doch keines ist so besonders wie Büsingen. Denn Büsingen am Hochrhein ist eine Exklave in der Schweiz. Dies bedingt viele Besonderheiten im Alltag der Büsinger. Aber auch auf dem Gebiet der Steuern gelten viele Ausnahmeregeln, die man sogar per Staatsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz gesondert und detailliert ausgehandelt hat. Für einige hat dies steuerliche Vorteile, andere hingegen zahlen mehr.

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Unser Video: Steuern in der Schweiz

In diesem Video erklären wir, wie die Eidgenossen ihr Steuerrecht aufgestellt haben und welche Unterschiede es zu Deutschland gibt.

Inhaltsverzeichnis


1. Büsingen am Hochrhein – Einleitung

Ein Land, ein Staat, jeder weiß was mit diesen Begriffen gemeint ist. Dabei stellt man sich ein Gebiet vor, das unter einheitlicher politischer Führung verwaltet wird. Oft ist auch eine Nation zur Definition eines Staates maßgebend. Sogar sprachliche, kulturelle religiöse oder politische Unterschiede können bei einer sprichwörtlichen Abgrenzung eine Rolle spielen. Daher ist es nur allzu verständlich, wenn man davon ausgeht, dass Länder, genauer gesagt Staaten, von ihrem Gebiet her in sich abgeschlossen sind. Doch weit gefehlt.

Tatsächlich existieren überall auf der Welt Territorien, die außerhalb ihres eigentlichen Staatsgebiets liegen und dennoch dazugehören. Bei Inseln ist dies ohnehin klar, sogar dann, wenn sie, wie etwa die Färöer oder Spitzbergen, recht weit von ihrem Mutterland entfernt sind.

Aber es geht sogar noch komplizierter. Denn es gibt Gebiete, die zu einem Land gehören, aber von einem anderen umschlossen sind. In diesem Fall spricht man von Exklaven beziehungsweise Enklaven. Dabei bezeichnet man Territorien als Exklave, wenn man sie aus Sicht ihres Stammlandes betrachtet. Umgekehrt nennt man das gleiche Gebiet Enklave, wenn man es von dem ihn umgebenden Staat aus in den Blick nimmt. Zum Beispiel ist Campione d’Italia eine italienische Exklave und eine Enklave der Schweiz. Das wohl bekannteste Beispiel dürfte jedoch Gibraltar sein. Die österreichische Gemeinde Jungholz ist hingegen keine Enklave Deutschlands, weil sie über einen Streifen österreichischen Staatsgebiets mit diesem verbunden ist, wenn auch über einen sehr schmalen Streifen, dafür aber über keine Straße.

Auch Deutschland hat eine Exklave, nämlich die Gemeinde Büsingen am Oberrhein. Sie ist auf einer Länge von 17 km von der Schweiz umschlossen. Für die Einwohner ist dies mit vielen Besonderheiten verbunden, die auch in ihrem Alltag omnipräsent sind. In diesem Beitrag wollen wir uns aber die steuerlichen Extravaganzen des Ortes anschauen.

2. Zur Geschichte des Ortes Büsingen am Hochrhein

Vorher noch ein kleiner geschichtlichen Exkurs zu den Anfängen. Denn nur aus der historischen Perspektive heraus versteht man, warum Büsingen zur Exklave werden konnte und warum dies so blieb.

2.1. Büsingen – von der Antike ins frühe Mittelalter

Da Büsingen am Rhein liegt, ist es wenig verwunderlich, dass sich hier schon früh Menschen ansiedelten. Darum hat man archäologische Relikte unter anderem aus der Bronzezeit in Büsingen gefunden. Später hinterließen auch die Römer in der Nähe des Ortes ihre Hinterlassenschaften, denn dort verlief der Limes bis zum Bodensee. Doch irgendwann geht jede Herrschaft zu Ende und eine andere beginnt. So siedelten sich Alemannen an diesem Ort an. Sie waren es auch, die ihm seinen Namen gaben, wenn freilich auch das heutige Büsingen nur eine über die Jahrhunderte stark veränderte Verballhornung des ursprünglichen Namens ist.

2.2. Streit um Büsingen im 17. Jahrhundert: Schaffhausen vs. Habsburg

Weiter geht es in der Zeit. Wir durchschreiten das Mittelalter und gelangen ins 15. Jahrhundert. In diese Epoche fällt die Eingliederung des Ortes Büsingen in das Reich der Habsburger. Kriegerische Auseinandersetzungen waren damals an der Tagesordnung, denn die Schweizer Kantone widersetzten sich der Oberherrschaft Österreichs. Hinzu kam die Reformation und der Dreißigjährige Krieg. Im Zuge dieser religiösen Auseinandersetzungen bekannten sich viele Schweizer zur Reformation. Andere blieben hingegen Katholiken. So auch der Vogt Eberhard Im Thurn, dem unter anderem Büsingen unterstand. Mitglieder der eigenen Sippe entführten ihn 1693 nach Schaffhausen und kerkerten ihn dort ein. Der Anlass dazu war politisch-religiös motiviert.

Da aber Eberhard Im Thurn unter der Hoheit der Habsburger das Lehen verwaltete, schaltete sich auch diese Macht in den Konflikt ein, der Anfangs ja nur von lokaler Bedeutung war. Dies führte auf habsburgischer Seite unter anderem zu erheblichen wirtschaftlichen Sanktionen. Doch erst als auch militärische Gewalt drohte, gab Schaffhausen auf und ließ Eberhard Im Thurn frei. Doch der Schaden war bereits entstanden: Schaffhausen verlor eine ganze Reihe an Orten, zu denen auch Büsingen gehörte.

2.3. Wie Büsingen zur Enklave wurde

Nach einiger Zeit führten erfolgreiche Verhandlungen dazu, dass Schaffhausen 1728 die Kontrolle über die verlorenen Gebiete zurückerlangen konnte. Zwar fiel dabei ein stolzer Preis an, doch letztendlich zahlte man diesen: 221.774 Gulden. Lediglich Büsingen blieb von diesem Kauf ausgeschlossen, weil die Habsburger die Menschen in Schaffhausen stets an ihre Schmach erinnern wollten. So hieß es im Vertrag, dass Büsingen „zum ewigen Ärgernis“ Schaffhausens österreichisch bleiben sollte. Und daran hielten die Habsburger, trotz mehrerer Versuche von Seite Schaffhausens dies zu ändern, fest.

Zu einer Enklave in der Schweiz wurde Büsingen allerdings erst später. Denn die umliegenden Orte, die Büsingen mit den Ländern außerhalb des Kantons Schaffhausen verbanden, fielen an den Kanton Zürich. Auch dies geschah über einen Handel, der 1770 erfolgte.

Später, als Österreich sich aus der Region zurückzog, fiel Büsingen an Württemberg. Über diese Beziehung gelangte es im Laufe der Zeit ins Deutsche Reich und schließlich zur Bundesrepublik. Zwar gab es mehrmals Anläufe, um Büsingen dem Kanton Schaffhausen einzugliedern, doch scheiterten sie bislang alle. Unter anderem lag dies auch daran, dass die Schweiz Deutschland keinen adäquaten Ersatz zum Tausch anzubieten vermochte. Zuletzt hielt auch der Landkreis Konstanz, zu dem Büsingen gehört, an der Exklave fest. Er torpedierte eine zum Greifen nahe Einigung, mit der Büsingen endlich Teil des Kantons Schaffhausen geworden wäre; die Büsinger hatten sich das sehr gewünscht. Immerhin vereinbarten die Schweiz und Deutschland per Staatsvertrag, wie man mit der Exklave im Detail umzugehen gedachte. In Bezug auf Steuern geben wir im nächsten Kapitel einen Überblick.

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3. Steuerliche Besonderheiten von Büsingen

Womit wir in der Gegenwart angekommen sind. Betrachten wir also, wie die Einwohner von Büsingen Steuern zahlen.

3.1. Besondere Freibeträge zur Einkommensteuer

Da ist zunächst das Naheliegende. Als Bundesbürger, die ihren Wohnsitz im Gebiet der Bundesrepublik haben, sind Büsinger in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Da aber viele Büsinger ihr Einkommen in der Schweiz verdienen, erhalten sie ihre Einnahmen in Schweizer Franken. Weil diese Währung jedoch eine höhere Kaufkraft hat und viele Leistungen, wie etwa die Wasserversorgung, in Franken statt in Euro anfallen, hat man speziell für Büsingen Ausnahmeregelungen getroffen, um die höheren Lebenshaltungskosten abzufedern.

Das Mittel der Wahl war hierbei eine Sonderanpassung der Freibeträge. Dazu hat man bei Personen, die ihr Einkommen mittels Einzelveranlagung versteuern, einerseits einen Freibetrag von 30 % ihres zu versteuernden Einkommens zugestanden. Sollte das Einkommen jedoch EUR 15.338 übersteigen, beträgt der Freibetrag 30 % dieses Schwellenwerts. Weiterhin erhöht sich dieser Bemessungswert für jedes Kind im Haushalt der steuerpflichtigen Person um EUR 7.670. Bei Zusammenveranlagung gilt hingegen ein gemeinschaftlicher Bemessungswert von EUR 30.675.

Allerdings ist hierbei zu beachten, dass diese Sonderregelung nur für Steuerpflichtige gilt, die ihren Hauptwohnsitz in Büsingen haben. Um also in den Genuss dieser Sonderregelung zu kommen, muss man einen entsprechenden Nachweis vom Bürgermeister des Orts einreichen.

3.2. Mehrwertsteuer statt Umsatzsteuer

Büsingen gehört zum Zollgebiet der Schweiz und liegt somit außerhalb der Zollunion der EU. Für die Büsinger bedeutet das, dass sie auf den lokalen Einkauf von Waren die Mehrwertsteuersätze der Schweiz anwenden müssen. Dabei gilt der normale Mehrwertsteuersatz von 7,7 % und ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 2,5 % auf Lebensmittel und Bücher. Daneben existiert ein spezieller Mehrwertsteuersatz von 3,7 % auf Beherbergungsentgelte. Als weitere indirekte Steuer ist auch die eidgenössische Mineralölsteuer in Büsingen relevant. In logischer Konsequenz ergibt sich daraus, dass diese indirekten Steuern dem Fiskus in der Schweiz zustehen. Dafür ist beim Bezug von Lieferungen und Leistungen aus der Schweiz keine deutsche Umsatzsteuer zu entrichten. Wenn man als Büsinger aber Gegenstände von großem Wert in Deutschland kauft und nach Büsingen bringt, fällt an der Grenze zur Schweiz Zoll an.

Im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer ist als Anekdote vielleicht noch interessant, dass ein ehemaliger Bürgermeister, der auch Steuerberater war, es geschafft hatte, die gezahlten Mehrwertsteuerbeträge von der eidgenössischen Fiskalverwaltung zurückzuerhalten. Dies erwies sich als wahrer Geldregen für die Gemeinde. Aus diesem Grund vereinbarten im Jahr 2000 Deutschland und die Schweiz, dass letztere einen Teil der Mehrwertsteuer an die Gemeinde zurückgibt, wobei dies zur Entlastung der Einwohner hinsichtlich ihrer besonderen Situation dienen soll. Die prozentuale Höhe des Betrags legt man alle fünf Jahre neu fest. Die Bekanntmachung zur Einführung dieser Regelung erfolgte 2002 im Bundesgesetzesblatt (Teil II, Nummer 17, Seite 1044).

3.3. Weitere steuerliche Besonderheiten in Büsingen

Da also Büsingen über unkonventionelle Einnahmen verfügt, konnte es sich die kleine Gemeinde erlauben auf die Erhebung der Grundsteuer zu verzichten. Sie ist damit tatsächlich eine von nur 16 Gemeinden in Deutschland, in denen Grundstücksbesitzer keine Grundsteuer zu zahlen brauchen. Auch andere kommunale Abgaben sind vergleichsweise gering. Allerdings ist die relativ gute finanzielle Lage nur ein Grund für die steuerlich vorteilhaften Besonderheiten in Büsingen. Indirekt hängt dies selbstverständlich sehr wohl mit der besonderen Situation als deutsche Exklave in der Schweiz zusammen.

Der Verzicht der Gemeinde Büsingen auf die Grundsteuer hat also einen weiteren, gewichtigeren Grund. Es ist nämlich ein Versuch, einen Anreiz zu schaffen, damit die Büsinger davon absehen in die Schweiz fortzuziehen. Denn viele Einwohner Büsingens ziehen die Schweiz der kleinen deutschen Gemeinde vor. Womit nun diese Begleiterscheinung der Exklave Büsingen zusammenhängt, verraten wir im nächsten Kapitel.

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4.Büsingen – eine Steueroase?

Wenn man sich die vorausgeschickten Informationen zu den Besonderheiten anschaut, die in Bezug auf Steuern in Büsingen gelten, dann mag man auf den ersten Blick den Eindruck gewinnen, dass Büsingen eine kleine Steueroase in Deutschland ist. Wer würde denn auf eine Anhebung des Grundfreibetrags freiwillig verzichten? Oder wer würde sich nach einem Steuersatz von 19 % sehnen, wenn man auch mit 7,7 % Mehrwertsteuer einkaufen kann?

4.1. Einkommensteuer im Vergleich: Deutschland vs. Schweiz

Zumindest hinsichtlich der Einkommensteuer ist die Lage tatsächlich jedoch weitaus komplexer. Denn die derzeitige Billigkeitsregelung durch das Ministerium für Finanzen, die seit 2015 in Kraft ist (es ist bereits die dritte ihrer Art), erfolgte aus gutem Grund. Dies hängt einerseits mit dem Wechselkurs des Schweizer Franken in Bezug auf den Euro zusammen. Da der Franken eine deutlich kaufkräftigere Währung als der Euro ist, fallen in Büsingen die Lebenshaltungskosten insbesondere für die Personen besonders hoch aus, die deutsche Einkünfte beziehen. Zusätzlich fallen in aller Regel Löhne und Gehälter in der Schweiz auch deutlich höher aus als in Deutschland. Aus diesem Grund war man in Büsingen ursprünglich an die Finanzverwaltung herangetreten, um einen Ausgleich zu fordern.

Ein mindestens ebenso gravierender Grund aus Sicht der Büsinger ist jedoch, dass für sie in Deutschland wesentlich höhere Steuern anfallen, als wenn sie in der Schweiz Einkommensteuer zahlen müssten. Zum Teil sind die Steuern für die Bürger Büsingens doppelt so hoch wie in den umliegenden Kantonen. In Kombination mit den deutlich höheren Lebenshaltungskosten, die auf schweizer Niveau liegen, ergibt dies einen spürbaren finanziellen Nachteil, wenn man in Büsingen lebt. Daher ist es kein Wunder, dass gerade jüngere Menschen Büsingen verlassen, um sich in der Schweiz anzusiedeln.

Dass dies auch nach Überarbeitung der Billigkeitsregelung 2015 akut ist, zeigt das Schreiben, mit dem der Bürgermeister von Büsingen 2018 vom damaligen Bundesfinanzminister Olaf Scholz weitere Anpassungen forderte. Konkret ging es dabei um einen kompletten Verzicht auf die Einkommensteuer aller Büsinger. Doch dieser Wunsch blieb den Büsingern bislang verwehrt.

4.2. Einkommensteuer in Büsingen als Vorteil

Für Rentner hingegen, auch aus der Schweiz, kann Büsingen steuerliche Vorteile bieten. Wenn nämlich die Einkommensteuer auf Grund der besonderen Regelungen in Bezug auf Renten und Pensionen ohnehin gering ausfällt, kann dies durchaus ein Pluspunkt für Büsingen sein. Allerdings ist es keinesfalls im Interesse Büsingens, wenn das Durchschnittsalter überdurchschnittlich ansteigt. Denn schon jetzt gehört Büsingen im Bundesvergleich zu den Kommunen mit dem höchsten Altersdurchschnitt. 2022 lag er bereits bei 51,3 Jahren. Zum Vergleich: 1995 lag er noch bei 42,4 Jahren.

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5. Büsingen am Hochrhein – Steuerparadies und Steuerhölle zugleich

Wenn wir an dieser Stelle ein Fazit ziehen, dann sicherlich keines, das pauschale Behauptungen von der Existenz einer deutschen Steueroase bestätigt. Zwar mag es steuerliche Vorteile haben, in Büsingen ansässig zu sein, doch sind diese mit deutlichen Nachteilen verbunden. Schließlich würde niemand steuerliche Vorteile gewähren, wenn es keinen guten Grund dafür gäbe. Und wenn sogar die Finanzverwaltung hierbei Handlungsbedarf sieht, dann hat das mit Sicherheit etwas zu bedeuten.

Andererseits war die Forderung Büsingens nach Aufhebung der Steuerpflicht aus Sicht des Bundesministeriums der Finanzen sicherlich ebenso indiskutabel. Sollte dies allerdings wider allen Erwartungen doch eines Tages eintreten, könnte sich der Umzug nach Büsingen vielleicht doch wieder lohnen. Viel wahrscheinlicher ist jedoch, dass Büsingen doch noch sein Ziel erreicht und zu einer eidgenössischen Gemeinde wird. Ob allerdings die Gemeinde Konstanz, die 1956 beim letzten Versuch dies zu erreichen für erheblichen Widerstand sorgte, den ewigen Wunsch der Habsburger weiterhin zu erfüllen bereit ist, bleibt ebenfalls offen.


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