Corporate tax in den USA als Steuergestaltung
Mit einem klassischen Mittelstandsmodell kann man die günstige Besteuerung mit 21 % Corporate tax in den USA zur Unternehmensbesteuerung nutzen. Davon profitieren aber auch die Gesellschafter, denn auf persönlicher Ebene fallen Steuern weder in den USA noch in Deutschland an. Dazu braucht man eine GmbH & Co. KG in Deutschland und eine LP als Tochtergesellschaft in den USA. Die GmbH & Co. KG ist dank der transparenten Besteuerung der LP in den USA beschränkt steuerpflichtig. Da sie aus Sicht der US-Finanzbehörden eine Körperschaft darstellt, entrichtet sie Corporate tax in den USA. Weitere Steuern fallen hingegen keine an, weil das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland dies verhindert.
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Nutzung von grenzüberschreitenden Gestaltungsmodellen in Form des Mittelstandsmodells spezialisiert. Dabei arbeiten wir für jeden Mandanten individuelle Gestaltungsmodelle aus. Aufgrund der aktuellen Resonanz haben wir mehrere Beiträge zu diesem Thema publiziert:
Datum |
Thema |
5. Mai 2021 |
GmbH & Co KG in Österreich: 25 % Steuern bei deutscher Organschaft! |
8. Oktober 2021 |
Betriebsstätte in Spanien: nur 25 % Steuern für deutsche Personengesellschaft |
12. Oktober 2022 |
Corporate tax in den USA als Steuergestaltung (dieser Beitrag) |
Unser Video:
Corporate tax in den USA
In diesem Video erklären wir, wie man mit einer LP die Corporate tax in den USA nutzen kann, um Steuern in Deutschland zu sparen.
Inhaltsverzeichnis
1. Corporate tax in den USA – Einleitung
In diesem Beitrag möchten wir die Corporate tax in den USA in den Mittelpunkt stellen. Dabei geht es konkret um die Erörterung von Möglichkeiten, wie man die Corporate tax in den USA dazu nutzen kann, um die Besteuerung von Unternehmen in Deutschland zu gestalten. Man nennt dieses Modell auch das Mittelstandsmodell. Dabei kann man das Mittelstandsmodell auch in Kombination mit anderen Jurisdiktionen aufsetzen, beispielsweise in Spanien oder Österreich. Hier wollen wir aber untersuchen, inwiefern dies auch in den USA umsetzbar ist.
2. Regelungen zur Corporate tax in den USA
In den USA gibt es wie auch in Deutschland eine Körperschaftsteuer. Man nennt sie dort Corporate tax. Damit besteuert man Körperschaften, also insbesondere Kapitalgesellschaften. In den USA fällt somit die Corporation unter die Besteuerung mittels Corporate tax. Aber auch bei hybriden Gesellschaften kann die Option zur Corporate tax bestehen. Dazu zählen alle Rechtsformen, die als S-Corporation die Besteuerung per Corporate tax wählen dürfen. Ein Beispiel hierfür ist die LLC, die man mittels „Check-the-box“-Verfahren entweder direkt mit Corporate tax in den USA besteuern kann. Oder man durchdringt sie auf transparente Weise, indem man sie als Personengesellschaft behandelt, um die Besteuerung auf Ebene der Gesellschafter vorzunehmen.
Nun noch ein Punkt, auf den es am Ende ankommt und auf den das Mittelstandsmodell abzielt: der Steuersatz zur Corporate tax in den USA. Er beträgt auf Bundesebene lediglich 21 %. Im Vergleich dazu müssen deutsche Unternehmer mit einer Unternehmensteuer von etwa 30 % rechnen. Dass man am Ende sogar mehr als die Differenz von 9 % einspart, macht die Sache umso spannender.
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3. Corporate tax in den USA – Besteuerung einer US-LP
Zu den Personengesellschaften, die man in den USA transparent besteuert, zählt auch die Limited Partnership, kurz LP. Eine LP ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens ein General Partner als persönlich haftender Gesellschafter an der Gesellschaft beteiligt ist. Die nur mit ihrer Einlage haftenden Gesellschafter nennt man hingegen Limited Partner.
Damit entspricht die LP der deutschen KG. General Partner sind uns in diesem Zusammenhang bei der KG als Komplementäre bekannt. Die Limited Partner kennen wir hingegen unter der Bezeichnung Kommanditist. Auch in Deutschland erfolgt die Besteuerung einer solchen Personengesellschaft auf Ebene der Gesellschafter. Dabei ist es unerheblich, ob die Gesellschafter als Vollhafter oder mit beschränkter Haftung an der Personengesellschaft beteiligt sind.
Übrigens muss man als Gesellschafter einer LP auch in den USA mit einer Gesamtsteuerbelastung von etwa 50 % rechnen. Allerdings variiert dies stark je nach Wohnsitz der Gesellschafter in den USA. Denn in den USA fallen Steuern einerseits auf Ebene des Bundes, andererseits auf Ebene der Bundesstaaten an. Außerdem können auch lokale Steuern hinzukommen.
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4. Corporate tax in den USA im Rahmen unseres Steuermodells
Wie funktioniert nun das Mittelstandsmodell mit der LP und der Besteuerung per Corporate tax in den USA?
4.1. Schritt 1: Gründung einer GmbH & Co. KG in Deutschland
Als erstes brauchen wir eine GmbH & Co. KG in Deutschland. Der Punkt hierbei ist, dass man die GmbH & Co. KG in Deutschland als Personengesellschaft auf Ebene der Gesellschafter besteuert. Doch schon an dieser Stelle kommt ein ganz wesentlicher Punkt, der für unser Mittelstandsmodell von größter Relevanz ist, zum Ausdruck. Denn aus Sicht der US-Steuerbehörde IRS ist die GmbH & Co. KG eine hybride Gesellschaft. Schließlich ist der General Partner in der GmbH & Co. KG eine nur beschränkt haftende GmbH. Wieso dies bei der Besteuerung mittels Corporate tax in den USA Anwendung findet, erklären wir gleich.
4.2. Schritt 2: Gründung einer LP in den USA
In einem zweiten Schritt gründet nun die GmbH & Co. KG in den USA eine LP. Hierzu bietet sich als Standort ein Bundesstaat an, in dem es auf Bundesstaatsebene keine zusätzliche Corporate tax in den USA gibt. Dies ist allerdings nur in wenigen Bundesstaaten der Fall. Hierzu zählen unter anderem Alaska, Florida, Texas und Wyoming. Alternativ kann man aber auch einen Bundesstaat wählen, in dem der Steuersatz nur gering ist. Außerdem muss man hierbei darauf achten, dass auch auf Ebene der Gemeinde, in der die LP tätig sein soll, keine oder nur geringe Corporate tax anfällt.
4.3. Schritt 3: Entfaltung geschäftlicher Tätigkeiten durch die LP
Nun kann die LP beginnen gewerbliche Gewinne zu generieren. Was man zur Gründung und Führung eines US-Unternehmens alles wissen sollte, haben wir in gesonderten Artikeln ausgeführt (Gründung von US-Unternehmen, Mitarbeiter in den USA einstellen).
4.4. Schritt 4: Besteuerung der Gewinne per Corporate tax in den USA
An dieser Stelle lösen wir das erste Rätsel im Zusammenhang mit dem Mittelstandsmodell auf. Wieso fällt auf die Personengesellschaft LP Körperschaftsteuer in Form der Corporate tax in den USA an? Ganz einfach: Weil die LP als Personengesellschaft transparent ist, zielt die Besteuerung in den USA auf die Gesellschafter der LP ab. Und diese ist ja unsere deutsche GmbH & Co. KG. Insofern ist die GmbH & Co. KG in den USA beschränkt steuerpflichtig. Die Besteuerung durchdringt also die LP.
Wie wir bereits angedeutet haben, erachten die US-Finanzbehörden die GmbH & Co. KG als Körperschaft. Daher findet die Besteuerung in Form der Corporate tax in den USA statt. Dass die GmbH & Co. KG in Deutschland hingegen als reine Personengesellschaft gilt, ist für die US-Steuerbehörden irrelevant.
4.5. Schritt 5: Vermeidung der Doppelbesteuerung in Deutschland
Kommen wir als nächstes zur Frage, ob auch in Deutschland Steuern auf die US-Gewinne anfallen. Zum Glück können wir diese Annahme klar ausschließen. Denn zwischen den USA und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), dass der Vermeidung einer doppelten Besteuerung in beiden Ländern dient. Hier sind die Regelungen in Artikel 7 DBA ausschlaggebend. Sinngemäß steht dort, dass gewerbliche Gewinne in demjenigen Staat der Besteuerung unterliegen, in dem das Steuersubstrat entstanden ist. In unserem Gestaltungsmodell ist dieser Staat die USA. Außerdem verpflichtet sich dann der andere Staat, hier also Deutschland, die Gewinne, die ja normalerweise auch dort der Steuerpflicht unterliegen, von der Besteuerung auszunehmen. Deutschland stellt somit die in den USA bereits versteuerten Gewinne von der eigenen Besteuerung frei. Aus diesem Grund bleibt es bei der Besteuerung mit 21 % Corporate tax in den USA.
4.6. Schritt 6: Nettogewinne überweisen
Bleibt nun nur noch die Gewinne zu überweisen. Einerseits transferiert die LP ihre Gewinne an die GmbH & Co. KG. Dieser Vorgang ist als Gewinnausschüttung steuerfrei, weil die LP als US-Personengesellschaft ja keine Dividenden als Kapitalerträge überweist.
Nachdem das Geld auf dem Konto der deutschen GmbH & Co. KG eingegangen ist, können wir die nächste Gewinnausschüttung an deren Gesellschafter vornehmen. Da es sich aber um eine reine Gewinnausschüttung von bereits versteuertem Gewinn handelt, ist dies lediglich eine weitere Auszahlung, die keiner Besteuerung wie im Falle einer kapitalertragsteuerpflichtigen Dividende unterliegt. Schließlich handelt es sich bei der GmbH & Co. KG aus Sicht der deutschen Finanzbehörden um eine Personengesellschaft, keine Kapitalgesellschaft.
Dabei ist auch der Umstand relevant, dass keine der Voraussetzungen des § 50d Absatz 9 EStG gegeben ist, nach der sonst eine Hinzurechnungsbesteuerung anfallen würde. Auch dieses Risiko ist durch das Mittelstandsmodell mit der Corporate tax in den USA gebannt.
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5. Corporate tax in den USA als Gestaltung – Fazit
Wie bereits erwähnt ist das Mittelstandsmodell auf vielfältige Weise einsetzbar, um Unternehmen und Unternehmern bei der Einsparung von Steuern behilflich zu sein. Dabei handelt es sich um ein anerkanntes, legales Steuergestaltungsmodell. Alle jeweiligen nationalen Steuergesetze kommen hierbei zur Anwendung. Schließlich findet die Besteuerung ja auch genau dort statt, wo die unternehmerische Aktivität angesiedelt ist. Briefkastenfirmen, die einen vermeintlichen Geschäftsbetrieb in Steueroasen fingieren, sind hier also keine im Spiel. Das zu versteuernde Substrat ist tatsächlich vorhanden und unterliegt der Besteuerung. Weiterhin finden keine Ausnahmeregelungen des deutschen Steuerrechts für dieses Gestaltungsmodell Anwendung. Folglich müssen alle Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens zur Freistellung der Gewinne in Deutschland Beachtung finden. Andernfalls würde ja eine Doppelbesteuerung in beiden Staaten erfolgen.
Das kann wiederum keineswegs im Interesse der beiden Staaten sein. Dies gilt umso mehr, als sowohl Deutschland als auch die USA als Vorreiter der Globalisierung auftreten möchten. Dass dann ein deutsches Unternehmen die Möglichkeiten nutzt, um die günstigere Unternehmensteuer per Corporate tax in den USA wahrzunehmen, ist halt ein legaler Nebeneffekt internationaler Ordnungsgeflechte. Wer weiß, vielleicht kommen eines Tages US-Unternehmen auf die Idee, zukünftige Änderungen im Steuerrecht in einem der beiden Staaten dazu zu nutzen, um in Deutschland ein Unternehmen nach dem Mittelstandsmodell zu gründen?
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