Schweiz

Steuermodelle

Flat-Rate-Tax und geringerer Steuersatz mit steigendem Einkommen: Steuern sparen in der Schweiz!

Steuerliche Entlastung von höherem Einkommen gegenüber Geringverdienern? In Deutschland ist das undenkbar. In der Schweiz hingegen wurde ein solches Modell im Jahr 2015 im Kanton Obwalden kurzfristig eingeführt. Auch daneben gibt es in Obwalden für hohe Einkommen viele Begünstigungen. Privatpersonen und Unternehmen finden in Obwalden sehr attraktive Steuerkonditionen vor. Beispielsweise wird damit geworben, dass die Unternehmensteuern dort mit am tiefsten sind und keine Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer erhoben wird. Wir analysieren die Steuermodelle des Kantons Obwalden. Dazu zählen das „Obwaldner Modell“ mit der Flat-Rate-Tax und die degressive Veranlagung ab einem bestimmten Einkommen.

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1. Vor der Flat-Rate-Tax: Steuersparmodell für höhere Einkommen

Vor 2006 galt Obwalden als kleiner bedeutungsloser Kanton in der Mitte der Schweiz. Im Jahr 2006 regte Obwalden aber Aufmerksamkeit auf sich. Es sollte dort eine Steuerreform geben, die mittels Volksentscheid beschlossen wurde.

Dabei wurde zum ersten Mal in der Schweiz die degressive Besteuerung von Einkommen über 300.000 Franken und Vermögen über 5 Mio. Franken beschlossen. Daher sank die Steuerbelastung relativ für Einkommen ab 300.000 Franken im Vergleich zu den Einkommen unter diesem Wert. Dadurch wurden größere Einkommen steuerlich erheblich entlastet. Geringere Einkommen hingegen unterlagen einer höheren Belastung. Dadurch sollte die Abwanderung guter Steuerzahler verhindert und gute Steuerzahler angezogen werden. Zudem sollte die degressive Veranlagung den kleinen Kanton Obwalden in den Fokus der Öffentlichkeit rücken. Deswegen erhielt diese Steuerreform damals bei der Volksabstimmung auch eine Zustimmung von über 80 Prozent.

Das Bundesgericht kippte die Entscheidung im Jahr 2007 jedoch. Dabei hat sich das Bundesgericht auf das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gestützt. Folglich wurde die Entscheidung für verfassungswidrig erklärt und außer Kraft gesetzt. Eine Woche danach gab es jedoch ein neues Modell, das an eine sogenannte Flat-Rate-Tax anknüpft.

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2. Flat-Rate-Tax oder „Obwaldner Modell“

Auch die Flat-Rate-Tax wurde durch eine Volksabstimmung beschlossen. Sie erhielt damals 91 Prozent Zustimmung und hat viele Vorzüge für den Steuerzahler. Die Flat-Rate-Tax möchte der Kanton Obwalden als Ausgleich für die im Vergleich zu den großen Kantonen schlechtere Infrastruktur gewähren. Zum einen wird die Berechnung für den Steuerpflichtigen einfacher. Zum anderen wird die Steuerbelastung gesenkt. Die Progression entfällt, da es nun einen einheitlichen Tarif gibt. Demnach gilt über den gesamten Einkommensbereich der einheitliche Tarif von jetzt 1,8 Prozent. Demgegenüber beträgt der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer in Deutschland 45 %. Das Obwaldner Modell hat das Konzept einer Flate-Rate-Tax aber in gewissem Umfang modifiziert. Grund dafür ist der Steuerfreibetrag, welcher bei 10.000 Franken liegt. Erst bei Einkommen über 10.000 Franken wird eine Steuer von 1,8 Prozent geschuldet. Dadurch soll eine gewisse Progression erreicht werden.

Damit werden nun aber die unteren Einkommen prozentual stärker entlastet als die höheren Einkommen. Das widerspricht zunächst dem ersten Modell, dass die höheren Einkommen gegenüber niedrigen Einkommen entlastet. Dennoch ist die Mehrbelastung für höhere Einkommen durch die Flat-Rate-Tax nicht besonderes hoch. Zudem gehört Obwalden im Vergleich zu den anderen Kantonen zu den Spitzenreitern im Bereich geringer Steuerlast. Grund dafür sind die geringen Belastungen mit anderen Steuern.

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3. Steuerentlastungen neben der Flat-Rate-Tax

Neben der Flat-Rate-Tax gibt es in Obwalden weitere Steuererleichterungen. Dazu zählt der geringe Gewinnsteuersatz von 6,0 Prozent. Weiterhin wurde Anfang 2020 die Kapitalsteuer auf 0,001 % abgesenkt. Dividenden aus Beteiligungen von 10 Prozent werden dort nur zur Hälfte besteuert. Anfang 2017 wurde die Erbschaftsteuer und die Schenkungsteuer abgeschafft.

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  5. Steuervorteile der Immobilien-GmbH
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