Flat tax in Italien

La Dolce Vita - auch für's Vermögen?

Flat tax in Italien – wer profitiert davon?

Bella Italia – so ein schönes Land: malerische Landschaften, unglaublich reiche Kultur und eine traumhafte Kulinarik von Weltrang prägen unser Bild von diesem Landsporn im Mittelmeer und befeuern unsere Sehnsucht. Kein Wunder, dass jährlich viele Deutsche die Alpen überqueren, um dort ihren Urlaub zu verbringen. Kein Wunder aber auch, dass sich Jahr ums Jahr immer mehr Menschen aus Nah und Fern dafür entscheiden, ihren Wohnsitz nach Italien zu verlegen. Zugegeben, was Italien aus unserer Sicht als Steuerberater ein wenig vermissen lässt, sind günstige Steuern. Dennoch kann Italien unter bestimmten Voraussetzungen sogar ein Steuerparadies sein. Daher möchten wir hier berichten, wer von der vor einigen Jahren eingeführten Flat tax in Italien profitiert.

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Inhaltsverzeichnis


1. Flat tax in Italien – Einleitung

Vielen ist Italien eher als Urlaubs- denn als Steuerparadies bekannt. Das liegt wohl daran, Italien einfach endlose Möglichkeiten für ein süßes Leben bietet. Angenehmes Klima, von Sandstränden und Felsenküsten im Süden über die Hügel der Toskana bis zu den Gipfeln der Dolomiten, hier findet jede und jeder einen Ort, an dem man am liebsten für immer verweilen möchte. Dazu die phantastische Küche, die aus der Natur eine überwältigende Vielfalt an Aromen bezieht, uns mit jedem Bissen, mit jedem Schluck verzaubert und verzückt. Wer denkt da schon an die hohen Steuern, die man im Allgemeinen in Italien zu zahlen hat?

Nun ja, wir selbstverständlich. Daher wissen wir auch, dass es für manche Personen besondere steuerliche Privilegien in Italien gibt. Genauer gesagt gibt es sogar eine Flat tax in Italien. Und diese stellen wir Ihnen in diesem Beitrag nun vor.

2. Warum man die Flat tax in Italien eingeführt hat

Bevor wir uns aber den Details der Flat tax in Italien widmen, wollen wir noch kurz auf die Motivation des italienischen Gesetzgebers eingehen, der sie 2017 einführte. Schließlich ist die Flat tax in Italien keineswegs als Maßnahme zur Bereicherung ausländischer Personen gedacht gewesen. Im Gegenteil, Italien wollte mit der Einführung der Flat tax gezielt wohlhabende Ausländer ins Land locken. Sie sollten durch Entrichtung eines pauschalen Steuerbetrags einen Teil ihres Vermögens in Italien investieren. Davon wiederum, so das Kalkül des Gesetzgebers, würde die italienische Wirtschaft profitieren. Somit käme ein Teil auf indirekte Weise auch in die notorisch klammen öffentlichen Kassen. Tatsächlich handelt es sich bei der Flat tax nur um ein Angebot aus mehreren, die die Draghi-Administration damals ersann und die auch die nachfolgenden Regierungen weiterführten (siehe hierzu auch die Broschüre der italienischen Finanzbehörde).

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3. Die Flat tax in Italien im Detail

3.1. EUR 100.000 Flat tax in Italien

Kommen wir nun zu den Steuerprivilegien, die Italien mit seiner Flat tax bietet. Genauer gesagt geht es insbesondere um die Einkommensteuer. Sie fällt mit EUR 100.000 auf alle ausländischen Einkünfte an. Dabei ist es unerheblich, ob man im Ausland EUR 1.000.000 oder EUR 100.000.000 pro Jahr verdient. Je mehr, desto besser. Denn mit EUR 100.000 ist die gesamte Einkommensteuer auf alle ausländische Einkünfte abgegolten.

Gewiss, für die meisten Menschen, die von einem mediterranen Leben in Italien träumen, übersteigt dieser Steuerbetrag das jährliche Einkommen um ein Vielfaches. Daher ist dieses Angebot sicherlich nur etwas für Vielverdiener, die nach einer Möglichkeit suchen, einen erfüllenden Lebensstil mit Steuerprivilegien zu kombinieren. Dabei ist es, anders als in Großbritannien, unerheblich, ob die Einkünfte auf ein inländisches oder ein ausländisches Bankkonto fließen.

3.2. Keine automatische Verlegung des Geschäftssitzes nach Italien

Für viele Unternehmer ist die Regelung, dass der nach Italien verlegte Wohnsitz keine automatische Verlagerung des Geschäftssitzes bedeutet, ebenso interessant. Denn dadurch kann man vermeiden, dass sich gewerbliche Einkünfte aus dem Ausland nach Italien verlagern, sodass sie dann doch in Italien zu versteuern wären. Wer als Unternehmer also die Flat tax in Italien genießen möchte, braucht sich keine Gedanken um eine solche Steuerfalle zu machen.

3.3. Kein Nachweis über Offshore-Konten oder ausländische Einkunftsquellen

Ein weiterer Pluspunkt: Italien stellt keine Anforderungen zur Offenlegung der Herkunft der ausländischen Einkünfte. Zwar mag dies auf den ersten Blick als Einladung zur Geldwäsche erscheinen, doch sind ohnehin primär die Herkunftsländer für diese Überprüfung zuständig. Somit erspart man den Nutzern der Flat tax-Regelung in Italien bloß weiteren Aufwand bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung.

3.4. Option zur Besteuerung in Italien

Weiterhin gibt es im Zusammenhang mit der Flat tax in Italien die Option, dass man selber entscheiden kann, ob Auslandeinkünfte im Inland steuerpflichtig sind. Dies ermöglicht die Nutzung von Vorschriften in Doppelbesteuerungsabkommen.

3.5. Ausweitung der Flat tax auf Familienmitglieder

Dabei ist die Flat tax sogar auf Familienmitglieder erweiterbar. Denn Familienmitglieder, die den Hauptsteuerpflichtigen beim Umzug nach Italien begleiten, brauchen auf Antrag jeweils nur EUR 25.000 an Einkommensteuer auf ihr ausländisches Einkommen zu bezahlen. Anders als in anderen Steuerregimen kann hier sogar der erweiterte Familienkreis profitieren. Neben Lebenspartnern und Kindern profitieren somit auch Geschwister, Eltern und Schwiegereltern sowie die Ehegatten der eigenen Kinder.

3.6. Keine Erbschaft- und Schenkungsteuer auf ausländische Vermögensübertragungen

Darüber hinaus fällt in Italien weder Erbschaft- noch Schenkungsteuer auf ausländisches Vermögen an. Die Übertragung inländischen Vermögens im Wege einer Schenkung oder Erbschaft unterliegt hingegen ganz regulär der Besteuerung in Italien.

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4. Konditionen zur Flat tax in Italien

Im Grunde handelt es sich bei der Flat tax-Besteuerung in Italien um kein klassisches Non Dom-Steuerregime, weil es auch für Italiener im Ausland als Anreiz adressiert ist. Wer also die folgenden Kriterien erfüllt, kann unabhängig von Staatsangehörigkeit und anderen Bezugspunkten zu Italien von diesem Steuerprivileg profitieren.

4.1. Mindestaufenthaltsdauer im Ausland

Zunächst ist es wichtig, dass man die Flat tax nur dann in Anspruch nehmen kann, wenn man in den vergangenen zehn Jahren maximal ein Jahr in Italien steuerlich ansässig war. Dies gilt auch für alle Familienmitglieder, die mit nach Italien ziehen und von diesem Steuervorteil Gebrauch machen wollen. Folglich muss man die steuerliche Ansässigkeit im Ausland für diesen Zeitraum nachweisen.

4.2. Wohnsitz in Italien

Weiterhin sollte man wissen, dass dieses Besteuerungsprivileg nur auf Antrag erhältlich ist. Erfreulicherweise bietet Italien in dieser Hinsicht eine Probephase von 120 Tagen an, in der die italienischen Finanzbehörden einen Vorentscheid auf einen solchen Antrag erstellen. Für diesen Probezeitraum ist noch kein Wohnsitz in Italien erforderlich.

Nimmt man schließlich diese Option zur Pauschalbesteuerung in Italien an, muss man auch in Italien einen Wohnsitz begründen. Dabei ist es unerheblich, ob man in einer eigenen oder einer gemieteten Immobilien wohnt. Auch eine Unterkunft bei Verwandten oder Bekannten ist zulässig.

Wichtig ist allerdings, dass man tatsächlich in Italien wohnt. Und zwar für mehr als ein halbes Jahr je Veranlagungszeitraum. Auch dies gilt für alle Familienmitglieder, die gemäß dieser Flat tax-Regelung besteuert werden wollen. Eine Scheinansässigkeit ist jedenfalls unzulässig. Daher sollte man auch mit einer Überprüfung durch die Behörden rechnen.

4.3. Keine Flat tax auf Gewinne ausländischer Unternehmensverkäufe in den ersten fünf Jahren

Außerdem gibt es eine Ausnahme bei der pauschalen Besteuerung von ausländischen Einkünften. So kann man erst nach fünf Jahren Aufenthalt in Italien den Gewinn einer Unternehmensveräußerung im Ausland mit der Flat tax in Italien abgelten. Vor Ablauf dieser Frist erzielte Gewinne unterliegen nämlich den allgemeinen Besteuerungsregeln. Daher sollte man sich einen solchen Unternehmensverkauf in den ersten fünf Jahren sehr gut überlegen.

4.4. Zeitliche Beschränkung der Flat tax-Regelung in Italien

Ein weiterer wichtiger Eckpunkt der Besteuerung per Flat tax in Italien ist, dass dieses Steuerregime zeitlich auf 15 Jahre beschränkt ist. Nach Ablauf dieser Gültigkeitsdauer unterliegen also auch die ausländischen Einkünfte der regulären Besteuerung in Italien.

4.5. Modalitäten zur Zahlung der Pauschalsteuer

Schließlich sollte man auch auf fristgerechte Entrichtung der Flat tax in Italien achten. Denn erfolgt eine Zahlung der Einkommensteuer verspätet, fällt man automatisch aus der Pauschalbesteuerung heraus und unterliegt fortan der allgemeinen Besteuerung in Italien. Dabei ist auch zu beachten, dass die Zahlung in einem Betrag obligatorisch ist.

4.6. Möglichkeit zur Beendigung der Anwendung der steuerlichen Vorzugsregelungen

Daher ist der folgende Hinweis ebenfalls relevant: Man kann auch freiwillig aus dem Flat tax-Steuerregime austreten. Wer es aber einmal gekündigt hat, beispielsweise, um ins Ausland zu ziehen, der kann es kein zweites Mal beantragen. Außerdem betrifft dies auch die unter die Familienregelung fallenden Personen. Zusammen mit dem Hauptantragsteller verlieren somit auch sie das Steuerprivileg.

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5. Flat tax in Italien – was man ebenfalls beachten sollte

Damit kommen wir zum ebenfalls wichtigen Thema Aufenthaltsstatus. Denn wer sich in Italien ansiedeln möchte, braucht auch eine Erlaubnis. Für Italiener, die in der Vergangenheit im Ausland lebten, ist die Übersiedlung selbstverständlich ohne weitere Einschränkungen möglich. Alle anderen aus dem Ausland nach Italien zuziehenden Personen benötigen hingegen ein Visum.

Visa gibt es in unterschiedlichen Ausführungen. Für alle gilt, dass man nachweisen muss, dass man über ein ausreichend hohes Einkommen verfügt, um den eigenen Lebensunterhalt zu gewährleisten. Für wohlhabende Ausländer hat Italien aber auch spezielle Angebote hierzu parat. So kann man mit einer Investition über EUR 1.000.000 in ein italienisches Unternehmen ein solches Investoren-Visum erwerben. Diese Investition halbiert sich sogar, wenn man in ein italienisches Startup investiert. Wer hingegen den doppelten Betrag in staatliche Wertpapiere in Italien anlegt, kann ein solches Visum ebenfalls erhalten. Die vierte Alternative geht mit Spenden über mindestens EUR 1.000.000 einher. Voraussetzung hierbei ist, dass sie als philanthropische Spenden im Bereich Kultur, Bildung oder Wissenschaft, um nur einige Beispiele zu nennen, der italienischen Wirtschaft zugute kommen.

All diese Regelungen stellen keine Bedingungen an die Staatsbürgerschaft der Steuerpflichtigen, die unter dem besonderen Flat tax-Regime nach Italien kommen wollen. Sie können somit ihre bisherige(n) Staatsangehörigkeit(en) behalten. Im Gegenteil: wer mindestens zehn Jahre lang die Flat tax in Italien gezahlt hat, kann sich um die italienische Staatsangehörigkeit bewerben. Dies gilt für EU/EWR-Angehörige ebenso wie für Menschen aus Drittstaaten.

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6. Flat tax in Italien – Fazit

Ziehen wir nun ein Resümee. Die Flat tax in Italien ist zweifelsohne eine verlockende Alternative zu anderen Steuerregimen im Ausland. Vor allem für wohlhabende Italiener, die längere Zeit im Ausland gelebt haben und wieder in ihre Heimat zurückkehren möchten, ist sie besonders attraktiv. Selbstverständlich gilt dies nur, wenn man mit der Flat tax tatsächlich weniger Steuern zahlt als bei der regulären Besteuerung in Italien.

Apropos reguläre Steuer in Italien: wenn man die eigenen Steuern optimieren möchte, sollte man selbstredend vermeiden, dass steuerpflichtige Einkünfte aus italienischen Quellen hinzukommen.

Damit kommen wir aber zu einem zweiten Aspekt, nämlich der Schattenseite der Pauschalbesteuerung in Italien. Denn die Flat tax verhindert keinesfalls, dass parallel zur Steuer in Italien eine Besteuerung der ausländischen Einkünfte im Ausland stattfindet. So kann etwa in Deutschland neben der gegebenenfalls vorliegenden unbeschränkten Steuerpflicht eine beschränkte oder die erweitert beschränkte Steuerpflicht greifen. Unter Umständen ist dies sogar mit steuerlichen Risiken verbunden, denn dies kann mit dem Wegfall diverser steuerlicher Ansätze einhergehen, inklusive dem Wegfall des Grundfreibetrags (§ 32a EStG).

Wer also nach Italien ziehen möchte, um Steuern zu sparen, der bedarf gleichzeitig eines besonderen steuerlichen Setups, das ausschließt, dass im Ausland Steuern anfallen. Andernfalls ist die Flat tax von EUR 100.000 bloß eine weitere steuerliche Ausgabe.

Eine solche Möglichkeit besteht beispielsweise in Grenznähe zur Schweiz. Wenn man nämlich von der Schweiz aus Geschäfte tätigt, kann man von ihren niedrigen Unternehmensteuern profitieren. Wer etwa in Campione d’Italia lebt, profitiert gleichzeitig von der Flat tax in Italien. So gehen Steueroptimierungen im In- und Ausland Hand in Hand.


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Lehrauftrag für internationales Steuerrecht

Unsere besonderen Expertisen für internationales Steuerrecht werden auch durch die FOM Hochschule bestätigt. Steuerberater Christoph Juhn wurde dort zum Lehrbeauftragten für Steuerrecht berufen und lehrt seit dem Wintersemester 2013 die Veranstaltung „Steuergestaltung (2) Internationales Steuerrecht“. Das vorlesungsbegleitende Skript stellen wir Ihnen hier gerne vorab als Information zum kostenlosen Download zur Verfügung: