Steuerrecht in Schweden

Steuern zahlen im Wohlfahrtsstaat

Schweden – so zahlt man Steuern in Bullerbü

Schweden ist sicher keine Steueroase sondern weithin als Hochsteuerland bekannt. Dennoch sind große Teile der Bevölkerung mit ihren Steuern einverstanden. Dabei beträgt der Spitzensteuersatz derzeit etwa 55,5 %. In der Vergangenheit war es aber sogar möglich, dass man mehr als 100 % an Steuern zahlen musste, wenn auch eher in Ausnahmefällen. Weil man in Schweden Steuern vornehmlich auf lokaler und regionaler Ebene zahlt, hat man einen gewissen Einfluss darauf, wie die Gelder verwendet werden. Außerdem kann man vor Ort selber besser abschätzen, ob die gezahlte Steuer sinnvollen Zwecken dient. Dieser Umstand sowie das allgemein als niedrig empfundene Wohlstandsgefälle im Land erklären, warum Schweden gerne Steuern zahlen.

Unser Video: Steuern in der Schweiz

In diesem Video erklären wir, wie das Steuerrecht in der Schweiz aufgebaut ist und wieso regionale Unterschiede dort wichtig sind.

Inhaltsverzeichnis


1. Steuern in Schweden – Einleitung

Schweden ist in vielerlei Hinsicht ein besonderes Land. Sicher, das mag wohl jedes Land von sich behaupten. Doch schmälert dies keineswegs die vielen Eigenarten, die Schweden und sein Volk vorweisen können. Bestätigung hierfür findet man auch in Deutschland und anderswo auf der Welt zuhauf. Jeder kennt ABBA, IKEA und Volvo sowie all die Klischees, die man von Reisenden, die in Schweden ihren Urlaub verbracht haben, erfährt. Dabei ist dies lediglich die sprichwörtliche Spitze des Eisbergs. Wussten Sie etwa, dass man in Schweden Steuern ganz anders veranlagt als in Deutschland, nämlich ganz unkompliziert per SMS? Oder dass man ein gewisses Mitspracherecht in Bezug auf die Verwendung der Steuergelder besitzt? Nein? Dann freuen Sie sich jetzt auf einen Ausflug mit uns ins glückliche Hochsteuerland Schweden.

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2. Geschichten über Steuern in Schweden

An dieser Stelle fügen wir normalerweise einen historischen Abriss zur jeweiligen Region ein, um unsere Leserinnen und Leser einzustimmen. In diesem Fall wollen wir aber diesen Platz hier dazu nutzen, um über einige Geschichten und echte Märchen über Finanzen und Steuern in Schweden zu berichten.

2.1. Bargeld in Schweden

So war Schweden das erste Land der westlichen Welt, das Geld in Papierform einführte. Zwar gab es Papiergeld bereits während der Song Dynastie in China (im 10. Jahrhundert), doch ist es genau dieses Papiergeld aus Schweden, das dem Erfolg der späteren Banknoten weltweit den Weg ebnete. Daher ist die Einführung von Banknoten in Schweden durchaus als revolutionär zu bezeichnen. Tatsächlich führte man bereits 1661 in Schweden Banknoten ein, die auch vom Staat als offizielles Zahlungsmittel anerkannt waren. Vorläufer gab es allerdings bereits einige Jahre früher in Spanien und den Niederlanden, die jedoch ohne offizielle Anerkennung auskommen mussten.

In der vergangenen Dekade war in Schweden, wie in vielen anderen skandinavischen Ländern, der Einsatz von Bargeld stark rückläufig. Die meisten Transaktionen laufen dort mittlerweile bargeldlos ab. Darum prognostizierte man insbesondere für Schweden, dass im Jahr 2023 Bargeld de facto abgeschafft sein wird. Die Tendenz in diese Richtung ist tatsächlich enorm, doch mit der Verschärfung der internationalen Sicherheitslage 2022 stieg zuletzt die Bargeldnutzung in Schweden wieder an, wenn auch nur leicht. Denn der bargeldlose Geschäftsverkehr bietet derart viele Vorteile, dass zumindest die Schweden kaum noch darauf verzichten möchten.

2.2. Schauermärchen über Steuern in Schweden (die wahr sind)

Im Ausland ist Schweden allgemein als Wohlfahrtsstaat bekannt. Die Finanzierung dieses Systems ist allerdings mit entsprechend hohen Abgaben verbunden. In der Vergangenheit hat dies zu so manch einer kuriosen Situation geführt.

2.2.1. Ingmar Bergmans Steuerflucht ins Ausland

Da wäre zum Beispiel die Geschichte des Starregisseurs Ingmar Bergman, der in den 1970er Jahren einer Doppelbesteuerung sowohl mit Einkommensteuer als auch mit Kapitalertragsteuer in Schweden unterlag. Er rechnete vor, dass er infolgedessen eine Steuer von sagenhaften 139 % zu zahlen gehabt hätte. Tatsächlich verhaftete man ihn 1976 in Stockholm wegen Steuerhinterziehung, ließ ihn aber kurz danach wieder frei. Daraufhin ging Bergman ins Exil. Zwar stand seine Steuerflucht in erster Linie mit seiner Behandlung als mutmaßlicher Steuerhinterzieher im Zusammenhang, aber allein das Unrechtsempfinden durch die horrende Doppelbesteuerung hätte nach allgemeiner Ansicht das freiwillige Exil gerechtfertigt. Letztendlich sprach man Ingmar Bergman aber vom Verdacht der Steuerhinterziehung frei.

2.2.2. Astrid Lindgrens Märchen – Schrecken der schwedischen Sozialdemokraten

Noch größeres Aufsehen in Schweden erregte zur gleichen Zeit die Steuer, die die Kinderbuchautorin Astrid Lindgren zu zahlen hatte. Auch hier fand eine Doppelbesteuerung statt, die zu einer Steuer von etwa 100,1 % führte. Verständlicherweise nahm die Autorin dies als ungerecht wahr. Aus diesem Anlass schrieb sie das Märchen Pomperipossa in Monismanien, mit dem sie 1976 in der Öffentlichkeit ebenfalls viel Aufmerksamkeit erregte. Just in diesem Jahr standen aber Wahlen in Schweden an. Ihre öffentliche Fehde mit dem damaligen Finanzminister Gunnar Sträng, der in dieser Zeit durch Steuergestaltungen selber einen deutlich geringeren Steuersatz nutzen konnte und ihr seinerseits vorwarf, sich verrechnet zu haben, führte dann wohl dazu, dass die seit mehr als vier Jahrzehnten regierende sozialdemokratische Partei abgewählt wurde.

Seitdem ist die Fiskalpolitik in Schweden darum bemüht, eine ausgeglichene Steuerpolitik zu etablieren. Als Astrid Lindgren 2002 verstarb, gab schließlich sogar der Premierminister zu, dass sie in Bezug auf ihre Steuer wohl recht gehabt habe.

Im nachhinein betrachtet mag es aus rein steuerlicher Sicht aber auch eine gute Fügung gewesen sein, dass Astrid Lindgren den monetär hochdotierten Literaturnobelpreis niemals erhielt, obschon zumindest viele Schweden glauben, dass sie ihn mehr als verdient hätte.

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In diesem Video erklären wir, wie man Steuern auf ausländische Immobilien in Deutschland optimieren kann.

3. Das Steuerrecht in Schweden

3.1. Steuerpflicht in Schweden

In Schweden sind drei Kriterien maßgebend, ob eine Steuerpflicht vorliegt. Einerseits gilt eine unbeschränkte Steuerpflicht, wenn man in Schweden ansässig ist. Zweitens ist auch ein Aufenthalt von mehr als sechs Monaten in Schweden ausreichend, um eine Steuererklärung abgeben zu müssen. Und drittens bleibt man auch im Ausland steuerlich in Schweden verhaftet, wenn man zuvor in Schweden steuerpflichtig war und über wirtschaftliche Interessen mit diesem Land verbunden bleibt.

Letztere Bedingung hat also sowohl für schwedische als auch für ausländische Staatsbürger Relevanz, sofern sie vor ihrem Wegzug ins Ausland mindestens zehn Jahre lang in Schweden steuerpflichtig waren. Dabei gilt diese erweiterte Steuerpflicht allerdings ihrerseits nur für einen Zeitraum von zehn Jahren. In der ersten Hälfte dieses Zeitraums kann die Steuerpflicht jedoch entfallen, wenn man nachweisen kann, dass keine steuerlich relevanten Verbindungen mehr mit Schweden bestehen (zum Beispiel, dass man keinen Wohnsitz mehr innehat). Nach Ablauf dieser ersten fünf Jahre gilt aber eine Umkehrung der Nachweispflicht, die nun die Finanzverwaltung im gegenteiligen Fall erbringen muss.

Außerdem gilt in Schweden das Welteinkommensprinzip.

Früher existierte einmal eine differenzierte Besteuerung von Ehepaaren, ähnlich dem deutschen Ehegattensplitting. Doch schon vor vielen Jahren hatte der Gesetzgeber in Schweden diese Vorzugsbehandlung abgeschafft.

Gewerbliche Einkünfte, zu denen auch der Besitz land- oder forstwirtschaftlicher Immobilien regelmäßig führt, sind ebenfalls steuerbar. Verluste kann man hierbei im Folgejahr mit Gewinnen verrechnen.

3.2. Einkommensteuer in Schweden

In Schweden zahlt man in erster Linie Steuern auf kommunaler und regionaler Ebene. Folglich werden diese Steuergelder direkt vor Ort eingesetzt. Damit stärkt man die regionale Entwicklung, es gibt aber auch einen untergeordneten staatlichen Lastenausgleich. Erst ab einem Einkommen von mehr als SEK 614.000 (etwa EUR 50.000) fließt ein Teil der Steuer an den Staat. Dennoch übernimmt die staatliche Finanzverwaltung (Skatteverket) die Erhebung und Eintreibung der Einkommensteuer sowie anderer Abgaben.

Außerdem berechnet man in Schweden Steuern erst ab einem bestimmten Grundfreibetrag. Dieser hängt einerseits von der Einkommenshöhe, andererseits vom Alter der Steuerpflichtigen ab. Senioren ab einem Alter von 66 Jahren steht dabei ein höherer Freibetrag zu. So beträgt der allgemeine Grundfreibetrag 2023 SEK 22.200 und für Senioren SEK 58.200. Mit steigendem Einkommen erhöht sich allerdings der angerechnete Freibetrag, denn der Freibetrag ist in Schweden variabel. Dafür kommt man in Schweden ohne echte Progression aus.

3.2.1. Kommunale und regionale Einkommensteuer

Da die Steuer auf Einkommen bis SEK 614.000 in kommunale Kassen gelangt, bestimmen Kommunen selbst, welche Steuersätze zur Einkommensteuer gelten sollen. Insofern ähnelt die Berechnung der Steuer in Schweden eher dem kantonalen System in der Schweiz als dem in Deutschland. 2023 beträgt der durchschnittliche Steuersatz aller Kommunen und Regionen in Schweden etwa 32 %. Dies umfasst sowohl die kommunale als auch die regionale Steuer der Län (Provinzen im Rang deutscher Bundesländer). Außerdem kann unter Umständen auch noch Kirchensteuer anfallen, sofern Steuerpflichtige der schwedischen Kirche angehören.

Zum Beispiel gibt die Gemeinde Torsby an, dass sie 22,02 % an Einkommensteuer erhebt. Die Region Vämland län, in der Torsby liegt, fordert zusätzlich nochmals 11,68 % an Steuern. Somit zahlt man in Torsby eine leicht überdurchschnittliche Einkommensteuer.

3.2.2. Staatlicher Anteil der Steuern in Schweden

Wer jedoch ein Einkommen über SEK 614.000 im Jahr erzielt, zahlt auf den übersteigenden Betrag zusätzlich nochmals 20 %. Bei beschränkter Steuerpflicht erhöht sich der Steuersatz auf 25 %.

Diese Steuer ist der nationale Steueranteil, die dem Staat zufließt. Mit diesen Steuereinnahmen finanziert man indirekt jedoch auch die regionalen Ausgleichszahlungen, die aber nur von untergeordneter Bedeutung sind.

In gewisser Weise erfüllt diese Zweiteilung bei der Steuererhebung die gleiche Funktion wie in Deutschland die Progression des Steuersatzes.

3.2.3. Lohnsteuer

Dabei gilt für Beschäftigte aller Art eine Quellenbesteuerung, die mit der deutschen Lohnsteuer vergleichbar ist. Tatsächlich findet in Schweden neben dem Steuerabzug von Löhnen und Gehältern auch der Einbehalt aller Sozialabgaben statt. Allerdings gehen diese Leistungen dort gesammelt an die Finanzverwaltung. Das hat den Vorteil, dass man sich um keine weiteren Zahlungen selber kümmern muss.

3.2.4. Steuerliche Förderung für ausländische Fachkräfte

Schweden fördert die Ansiedlung hochqualifizierter Fachkräfte mit Steuervorteilen. Dazu gibt es fünf Voraussetzungen. Erstens muss der Antrag, den entweder der Steuerpflichtige selbst oder sein Arbeitgeber stellt, innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsaufnahme eingereicht werden. Zweitens ist auszuschließen, dass man in den vorangegangenen fünf Kalenderjahren keiner Steuerpflicht in Schweden unterlag. Drittens gilt die Regelung nur, wenn der geplante Aufenthalt in Schweden maximal fünf Jahre betragen soll. Viertens ist diese Regelung nur für Ausländer anwendbar. Und fünftens muss der Arbeitgeber entweder schwedischer Nationalität oder ein in Schweden ansässiges Unternehmen sein.

Dabei unterscheidet man bei der Antragsprüfung, ob der Arbeitgeber eine monatlich Gesamtvergütung von mindestens SEK 105.001 zahlt. Dieser Betrag gilt für 2023 und wird jährlich auf Basis der allgemeinen Preisentwicklung im Land angepasst. Sollte die Vergütung geringer ausfallen, prüft man alternativ, ob die angestellte Person tatsächlich über fachliche Expertise verfügt (beispielsweise im Bereich der Forschung) und ob dies zu einem wirtschaftlichen Vorteil des Unternehmens beitragen kann.

Findet der Antrag Anklang, dürfen sich Fachkräfte auf eine Befreiung von 25 % des aus diesem Arbeitsverhältnis stammenden Einkommens freuen. Dies gilt sowohl bei der Einkommensteuer als auch in Bezug auf die sozialen Abgaben. Alle anderen Einkünfte unterliegen somit den allgemeinen steuerlichen Regelungen.

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3.3. Körperschaftsteuer

Für Körperschaften, somit auch für Kapitalgesellschaften, fallen in Schweden seit 2021 20,6 % an Steuern an. Dabei ist dies ausschließlich eine staatliche Steuer. Daher gibt es in Schweden keine lokale Besteuerung nach dem Muster der deutschen Gewerbesteuer.

Anteilige Sozialabgaben für Beschäftigte einer Kapitalgesellschaft in Höhe von etwa 31 % der reinen Lohnkosten fallen zwar ebenfalls an, sind aber bei der Körperschaftsteuer abzugsfähig.

Erwähnenswert an dieser Stelle sei auch, dass man in Schweden nur eine einzige nationale Rechtsform als Kapitalgesellschaft kennt, nämlich die Aktiebolag (AB). Sie entspricht zwar formal der deutschen Aktiengesellschaft, doch kann man sie auf zweierlei Weise gründen, wobei man die zweite Alternative mit einem deutlich geringeren Stammkapital (SEK 25.000 statt SEK 500.000) gründen kann und sie daher eher einer deutschen GmbH entspricht. Entsprechend unterscheidet man in Schweden zwischen einer privaten AB und einer öffentlichen, deren Aktien an der Börse handelbar sind.

Neben der AB gibt es aber auch noch die Möglichkeit der Gründung einer Genossenschaft. Hierfür gibt es drei Alternativen: Erstens die rein wirtschaftlich ausgerichtete, zweitens eine gemeinnützige und drittens eine kommunale Genossenschaft, bei der sich mehrere Kommunen für bestimmte Zwecke zusammenschließen.

3.4. Kapitalertragsteuern

In Schweden gilt eine weitreichende Definition in Bezug auf Kapitaleinkünfte. Neben den klassischen Einkünften aus Wertpapierhandel, Zinseinnahmen und durch Dividenden kommen auch noch alle anderen Einkünfte hinzu, die weder Einkünfte aus selbständiger noch aus nichtselbständiger Tätigkeit darstellen. Somit fallen in Schweden beispielsweise auch auf Erträge aus dem Verkauf oder der Vermietung einer privaten Immobilie Kapitalertragsteuern an.

Der Steuersatz auf Kapitalerträge beträgt grundsätzlich 30 %. Bei Einkünften aus dem Verkauf von Wohnimmobilien fällt die Steuer nur auf 22/30 des Gewinns an. Gerundet bleiben somit 26,67 % des Gewinns steuerfrei. Hingegen gelten bei gewerblichen Immobilien nur 10 % des Gewinns als steuerfrei. Ferner besteht unter Umständen die Möglichkeit Steuern auf diese Gewinne bis zu einem gewissen Grad zu stunden. Hintergrund hierfür ist, dass dies den Erwerb einer neuen Immobilie in Schweden oder im EU/EWR-Ausland erleichtern soll.

Beim Verkauf von persönlicher Vermögensgegenständen besteht eine Freigrenze von SEK 50.000. Dabei setzt man entweder den ursprünglichen Anschaffungspreis an oder alternativ 25 % des Verkaufspreises

Bei Verlusten, etwa aus Aktiengeschäften, ist eine Anrechnung der Verluste auf die Steuern aus anderen Einkunftsquellen möglich, ein Verlustvortrag ist in diesem Fall allerdings ausgeschlossen. Hierzu besteht eine Beschränkung der steuerlichen Anrechnung. Handelt es sich um private Verluste, kommen lediglich 50 % bei der Anrechnung zum Ansatz. Bei gewerblichen Verlusten steigt der Anteil auf 63 %.

3.5. Umsatzsteuer, Verbrauchsteuern

Der allgemeine Umsatzsteuersatz in Schweden beträgt 25 %. Er ist der zweithöchste in der EU (den höchsten hat Ungarn mit 27 %). Dabei gilt für Lebensmittel und Getränke (mit Ausnahme von alkoholischen Getränken), Hotelübernachtungen und Gastronomie ein reduzierter Umsatzsteuersatz von 12 %. Mit 6 % Umsatzsteuer sind hingegen (unter anderem) Bücher, Zeitungen und andere Medien (auch in elektronischer Form), kulturelle Veranstaltungen sowie Personenbeförderung aller Art im Inland belegt. Auf humanmedizinische Versorgungsleistungen und Medikamente sowie auf bestimmte Versicherungspolicen und Finanzprodukte fallen in Schweden hingegen keine Steuern an. Auch auf Leistungen öffentlicher Einrichtungen (etwa Museen, Büchereien) sind von der Umsatzsteuer befreit.

Verbrauchsteuern existieren in Schweden ebenfalls, wobei Steuern auf Tabakwaren, alkoholische Getränke, Fahrzeuge sowie auf Energie (Treibstoffe und Elektrizität) anfallen.

3.6. Grundsteuer, Vermögensteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer

In Schweden hat man seit einigen Jahren das Äquivalent zur deutschen Vermögensteuer abgeschafft.

Lediglich auf private Immobilien fällt Grundsteuer an, was somit unter anderem Eigenheime und Ferienhäuser betrifft. Der Steuersatz beträgt 0,75 % des Verkehrswerts, die Höhe der Steuer ist jedoch auf einen moderaten Maximalbetrag von SEK 9.287 begrenzt. Dabei ist man nur dann steuerpflichtig, wenn man die Immobilie am 01.01. eines Jahres besitzt. Immobilien im Betriebsvermögen belegt Schweden hingegen mit 1 % Steuern. Für Industrieareale sinkt der Steuersatz auf die Hälfte.

Ferner sind in Schweden Erbschaft- und Schenkungsteuer unbekannt. 2004 wurden auch sie abgeschafft.

3.7. Grunderwerbsteuer (Stempelsteuer)

Steuern fallen in Schweden auch bei der Übertragung von Immobilien an. Sie beträgt für natürliche Personen 1,5 % des Verkehrswerts beziehungsweise des Werts, der im letztjährigen Grundsteuerbescheid angesetzt wurde, wenn dieser höher ist. Erwirbt eine juristische Person eine Immobilie, steigt der Steuersatz auf 4,25 % an. Hier gilt jedoch die Ausnahme, dass derartige Unternehmen, die sich dem Bau oder dem Halten und Verwalten von Wohnungsimmobilien widmen, wiederum nur 1,5 % an Stempelsteuer zu entrichten haben. Ferner fällt in Schweden Stempelsteuer an, wenn eine Beleihung per Hypothek stattfindet. Der Steuersatz hierbei beträgt 2 %.

Die schwedische Stempelsteuer und die deutsche Grunderwerbsteuer sind insofern verschieden, als in Schweden diese Steuer dem Staat statt den Regionen zufließt.

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4. Steuern in Schweden zahlen: weitere Besonderheiten

4.1. Schweden zahlen gerne Steuern, weil sie selber direkt davon profitieren

Das wohl Wunderlichste in Schweden in Bezug auf Steuern ist, dass die Mehrheit der Einwohner ihre Steuern gerne zahlt. Dabei gilt Schweden als eines der Länder weltweit, dass die höchsten Steuern erhebt – mehr noch als in Deutschland. Also fragt man sich, ob dies im Prinzip die Umkehrung der Propaganda darstellt, mit der Nordkorea seinerseits darauf verweist, dass es dort (angeblich) keine Steuern gibt. Doch weit gefehlt. Denn in Schweden weiß man allgemein recht genau, was mit den Steuern geschieht. Man kann dort nämlich auf kommunaler Ebene regelmäßig aktiv mitentscheiden, ob etwa eher ein lokales Krankenhaus gefördert werden soll oder ein Seniorenwohnheim. Dieser direkte Effekt, den die eigenen Steuern bewirken, steigert die Akzeptanz der Steuern enorm.

Dies gilt auch in Anbetracht der vielen sozialen Leistungen, die frei von bürokratischer Willkür jedem Bedürftigen zustehen. Gleiches gilt auch für die medizinische Versorgung, die in Schweden ein hohes Niveau innehat. Hier klingt noch der Grundgedanke eines Wohlfahrtsstaates nach, auch wenn sich Schweden inzwischen merklich vom ursprünglichen Ideal distanziert hat.

4.2. Schweden zahlen gerne Steuern, weil das Finanzamt es ihnen leicht macht

Da ist aber noch ein zweites Element, das es den Schweden deutlich erleichtert, Steuern zu zahlen. Denn sie bekommen die Unterlagen zur Einkommensteuererklärung alljährlich im Frühjahr (im März, spätestens im April) per Post zugeschickt. Dabei sind die erforderlichen Daten meistens vollständig vorausgefüllt, sodass man nur noch eine Prüfung durchführen muss. Niemand muss in Schweden aufwendig recherchieren, welche steuerlichen Abzüge man nutzen darf. Niemand läuft Gefahr, sie zu vergessen. Man zahlt in Schweden deshalb auch nur die Steuern, die das Steuerrecht vorschreibt. Entsprechend gering ist in Schweden daher der Bedarf an professioneller Steuerberatung. Diese geringe Komplexität bei der Veranlagung trägt somit ebenfalls zur allgemeinen Akzeptanz der Steuern in Schweden bei.

Aber es geht sogar noch einfacher. Denn wenn man keine Einwände in Bezug auf die Angaben in der vorausgefüllten Steuererklärung hat, dann kann man die Steuererklärung einfach mit einer Bestätigung online, telefonisch, mit einer App oder per SMS einreichen. Außerdem nennt das Finanzamt mit der vorausgefüllten Einkommensteuererklärung stets einen persönlich zuständigen Kontakt sowie die Durchwahl. Damit vermeidet man bei Rückfragen lange Wartezeiten.

Allerdings gehen diese Erleichterungen mit einem allgemeinen Einverständnis eines eingeschränkten Datenschutzes einher. Denn der Staat hat in Schweden deutlich umfassendere Kenntnis über die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse seiner Steuersubjekte als etwa in Deutschland. So bestehen vielfältige Meldepflichten gegenüber dem Staat, etwa durch Banken, Versicherungen, Meldebehörden, Katasterämter. Schweden vertrauen ihrem Staat jedoch, weil sie wissen, dass er ihnen dient. Außerdem erschwert dies Steuerhinterziehung.

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5. Steuern in Schweden – Fazit

Wollen wir ein Fazit zum schwedischen Steuerregime ziehen, dann fallen uns zwei völlig konträre Bilder ein: Schweden ist in Bezug auf seine Steuern sowohl eine Steuerhölle und dennoch ein Steuerparadies. Es gibt sicherlich nur wenige Länder auf der Welt, in denen man trotz hoher Steuern so zufrieden mit dem Steuerrecht und der dazugehörigen Administration ist, wie in Schweden. Wenn man uns als Steuerberater jedoch fragt, ob es sich aus steuerlichen Gründen lohnt nach Schweden zu ziehen, könnte unsere spontane Antwort „auf gar keinen Fall“ kaum Zweifel wecken. Aber wir würden ja auch niemandem empfehlen aus rein steuerlichen Gründen nach Nordkorea auszuwandern. Dann doch lieber in Schweden Steuern zahlen.

Dabei ist Schweden hinsichtlich der Ansiedlung von Unternehmen durchaus eine Überlegung wert. Schließlich liegt dort der Körperschaftsteuersatz deutlich unter dem Niveau, das in Deutschland das Duo Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer abschöpft. Doch gibt es zumindest innerhalb der EU deutlich mehr Alternativen, die günstigere Steuersätze offerieren, Rumänien etwa. Allerdings findet man in kaum einem anderen EU-Land eine derart hoch entwickelte Infrastruktur vor, wie in Schweden. Gepaart mit dem hohen allgemeinen Bildungsstandard und dem allgemein hohen Engagement sowie der höheren Produktivität der Werktätigen in diesem Land spricht somit einiges für einen Unternehmensstandort in Schweden.

Es mag also sein, dass das Idyll von Bullerbü ebenso auf Schweden zutrifft, wie das als Hochsteuerland, doch sollte man in diesem Fall das Gesamtbild betrachten. Denn jenseits niedriger Steuern hat Schweden bewiesen, dass ein erfolgreicher Staat eben auch auf die Zufriedenheit seiner Steuerzahler setzen sollte.


Steuerberater für internationales Steuerrecht

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Internationales Steuerrecht – Privat

  1. Steuerliche und andere Empfehlungen zur Wahl eines Landes als Ziel zur Ansiedlung
  2. Individuelle Beratung für digitale Nomaden und Perpetual Traveler
  3. Informationen über Bedeutung und Nutzen von Bankkonten im Ausland
  4. Steuergestaltung beim Erwerb kostbarer Wertgegenstände mittels Freilager
  5. Befreiung von der Wegzugsteuer

Internationales Steuerrecht – Unternehmen

  1. Informationen zum Steuerrecht in ausländischen Steuerregimen (zum Beispiel Belize, Madeira, Zypern)
  2. Gründung von Unternehmen im Ausland nach dem Mittelstandsmodell
  3. Strategische Planung von Steuersparpotentialen mittels IP im Ausland
  4. Erläuterung der Vorteile der Besteuerung von US-Unternehmen in der Rechtsform LLC
  5. Realisierung steuerfreier Einnahmen im Ausland durch grenzüberschreitende Umwandlung

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