Sonderzone ZEC auf den Kanaren

Steuervorteile für Unternehmen

Die Sonderwirtschaftszone ZEC auf den Kanarischen Inseln

Auf den Kanarischen Inseln gelten im Hinblick auf die Steuern mitunter besondere Regeln. Insbesondere die Schaffung einer Sonderwirtschaftszone, die alle Kanarischen Inseln einschließt, ist hierbei interessant. So kann man unter bestimmten Voraussetzungen die Körperschaftsteuer auf bis zu 4 % reduzieren. Dies soll Investoren dazu bewegen, Unternehmen auf den Kanarischen Inseln anzusiedeln. Tatsächlich hat auch die EU diesen wirtschaftlichen Förderungsmaßnahmen, die bereits seit 2000 gelten, zugestimmt. Ende 2021 verlängerte die kanarische Regionalregierung diese steuerlichen Maßnahmen mindestens bis zum 31.12.2027. Nun steht nur noch das erneute Einverständnis der EU hierzu noch aus. Außerdem können ZEC-Unternehmen sogar einige weitere, allgemeine Steuervorteile in Kombination mit den Vergünstigungen der Sonderwirtschaftszone nutzen. Um aber ein ZEC-Unternehmen zu gründen und zu führen muss man bestimmte Bedingungen erfüllen.

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Nutzung von Steuergestaltung in Spanien spezialisiert. Dabei arbeiten wir für jeden Mandanten individuelle Gestaltungsmodelle aus. Aufgrund der aktuellen Relevanz haben wir mehrere Beiträge zu diesem Thema publiziert:

Datum

Thema
08. Oktober 2021 Betriebsstätte in Spanien: nur 25 % Steuern für deutsche Personengesellschaft
30. Dezember 2021 Spanien und sein Steuerrecht: Ein Überblick über die Steuerarten
17. Februar 2022 Die Sonderwirtschaftszone ZEC auf den Kanarischen Inseln (dieser Beitrag)

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Inhaltsverzeichnis


1. Historischer Überblick zur ZEC auf den Kanarischen Inseln

Schon seit langem stellen die Kanarischen Inseln eine abgelegene Region dar. Da die Kanarischen Inseln außer dem Tourismus keine großen alternativen Wirtschaftszweige zu entwickeln vermochten, blieb ihre sozioökonomische Entwicklung im Vergleich zu anderen europäischen Regionen zurück. Dadurch kam es in der Vergangenheit unter anderem zu einer Zuspitzung am Arbeitsmarkt. Dabei zählt die Arbeitslosenquote auf den Kanarischen Inseln sowohl zu den höchsten Spaniens als auch der EU.

Daher hat man sich in dieser autonom verwalteten Region zur Einführung einer Sonderwirtschaftszone entschlossen. Die rechtliche Grundlage hierfür war das von der Regionalregierung erlassene Gesetz 19/1994. Als man diese Sonderwirtschaftszone Anfang 2000 offiziell einführte, nannte man sie Zona Especial Canarias, oder kurz ZEC. Dabei erhielt sie von der Europäischen Union auch die Genehmigung zu ihren besonderen steuerlichen Rechtsgestaltungen. Tatsächlich genehmigte die EU bislang auch alle Verlängerungen für diese Sonderregelungen.

Seit 2022 ist nun eine weitere Verlängerung der ZEC in Kraft getreten. Man kann dabei davon ausgehen, dass auch diesmal die EU ihre weitere Zustimmung erteilen wird. Schließlich ist die Förderung von Randgebieten der EU ein fester Bestandteil der EU-Politik. Nur wenn ein solches EU-Randgebiet als Nettozahler in Betracht kommt, dürfte man die weitere Förderung wohl hinterfragen. Doch davon ist man auf den Kanarischen Inseln derzeit noch weit entfernt.

2. Was genau ist die ZEC?

Die ZEC ist eine Sonderwirtschaftszone, die im Verwaltungsgebiet der Kanarischen Inseln Möglichkeiten für Unternehmer bietet, um unter bestimmten Voraussetzungen Steuervorteile zu erhalten. Im Gegenzug verspricht man sich von der steuerlichen Förderung eine Belebung am Arbeitsmarkt sowie eine Diversifizierung der wirtschaftlichen Basis. Schließlich hat die starke Abhängigkeit vom Tourismus auch ihre Schattenseiten. Deshalb ist eine vielgliedrigere Wirtschaft, die sowohl auf unterschiedlichen Industrien als auch auf einem entsprechend vielfältigen Dienstleistungssektor basiert, eine sinnvolle Erweiterung.

Hierzu haben der spanische Staat und die Regionalregierung der Kanarischen Inseln gemeinsam ein Konsortium eingerichtet. Es ist mit der Verwaltung der Genehmigungsverfahren von Anträgen betraut, die mit der ZEC zusammenhängen. Verpflichten sich Unternehmer dazu, die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen zu erfüllen, dann können sie ein sogenanntes ZEC-Unternehmen auf den Kanarischen Inseln gründen. Dazu erfolgt nach Genehmigung des Antrags eine Registrierung im öffentlichen ZEC-Register (ROEZEC), das als eine Art Handelsregister für ZEC-Unternehmen fungiert. Dieses ZEC-Register ersetzt jedoch keinesfalls das reguläre Unternehmensregister in seiner Funktion.

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3. Regelungen zur ZEC auf den Kanarischen Inseln

3.1. Welche geschäftlichen Tätigkeiten kommen für ein ZEC-Unternehmen in Frage?

Doch nur bestimmte geschäftliche Tätigkeiten kommen für ein solches ZEC-Unternehmen in Betracht. Dazu zählen produzierende, geschäftliche und Dienstleistungsgewerbe. Insbesondere sind hierbei diverse Industriebetriebe vorgesehen. Aber auch Forschungs- und Entwicklungsaufgaben sowie Einrichtungen zur Ausbildung kommen hierbei in Betracht. Und auf dem Dienstleistungssektor können Unternehmen, die beispielsweise mit der Vornahme von Reparaturen – auch handwerkliche Berufe – und dem Erbringen von Leistungen im Bereich der Heimpflege beschäftigen, von den Steuervorteilen profitieren. Daneben gibt es jedoch noch viele weitere förderfähige Unternehmensbereiche. Hingegen sind Unternehmen aus dem Bereich Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Finanz-, Versicherungs- und Wertpapierhandelsunternehmen sowie das Baugewerbe, mit Ausnahme der Sanierung, von der Förderung ausgeschlossen.

3.2. Welche Voraussetzungen müssen ZEC-Unternehmen erfüllen?

Um in den Genuss günstiger Steuern auf den Kanarischen Inseln zu kommen, müssen ZEC-Unternehmen eine ganze Reihe an Bedingungen erfüllen. Dabei sind die Voraussetzungen für die Gewährung der Steuervorteile auf bestimmten Inseln günstiger als auf anderen. Denn auf den beiden Hauptinseln Gran Canaria und Teneriffa gelten höhere Mindestvoraussetzungen als auf den anderen Inseln.

Einerseits muss man als Unternehmer einen bestimmten Mindestbetrag in ein neu zugründendes Unternehmen investieren. Möchte man es dabei auf Gran Canaria oder Teneriffa gründen, dann ist eine Investition von mindestens EUR 100.000 erforderlich. Anderswo auf den Kanaren reicht hingegen die Hälfte dieses Investitionsbetrages. Dabei muss die Investition in den ersten beiden Jahren nach der Unternehmensgründung erfolgen. Außerdem muss die Investitionssumme in das Anlagevermögen des ZEC-Unternehmens fließen.

Hierzu ist auch eine Investition in Immobilien zulässig. Jedoch sollte dies weder zur Vermietung noch für Wohnzwecke oder zur Personalunterbringung dienen. Stattdessen kann nur ein rein wirtschaftlicher Betriebszweck einer solchen Immobilie Anerkennung finden. Sollte ein Verkauf der Immobilie stattfinden, dann ist eine Reinvestition in eine andere Immobilie innerhalb eines Jahres erforderlich.

Weiterhin muss man mit dem ZEC-Unternehmen Arbeitsplätze schaffen, was ja der Hauptsinn dieser Maßnahmen ist. Dabei muss man innerhalb der ersten sechs Monate nach der Unternehmensgründung auf Gran Canaria und Teneriffa mindestens fünf neue Arbeitsplätze einrichten, während für andere Inseln auch schon drei neue Arbeitsplätze diese Bedingung erfüllen. Diese Anzahl an Arbeitsplätzen muss ein ZEC-Unternehmen auch zukünftig im Jahresdurchschnitt aufrechterhalten. Außerdem muss mindestens einer der Geschäftsführer auf den Kanaren einen Wohnsitz haben.

Selbstverständlich soll sich sowohl der Unternehmenssitz als auch die Geschäftsführung im Bereich der Sonderwirtschaftszone der Kanarischen Inseln befinden.

3.3. Das Genehmigungsverfahren für ZEC-Unternehmen

Um also ein steuerlich begünstigtes ZEC-Unternehmen auf den Kanarischen Inseln zu gründen, muss man einen Antrag beim ZEC-Konsortium stellen. Hierzu reicht man einige Unterlagen ein. Dazu zählt auch ein Bericht über die geplante wirtschaftliche Ausrichtung des Unternehmens, seiner technischen sowie finanziellen Solvenz und dem Beitrag zur sozioökonomischen Entwicklung der Kanarischen Inseln, den das Unternehmen bieten kann.

Anschließend bearbeitet man den Antrag im ZEC-Konsortium. Dabei beträgt die Bearbeitungszeit höchstens zwei Monate. Mit der Genehmigung sowie mit einer Abschrift der Eintragung des Unternehmens im spanischen Unternehmensregister und dem Einreichen der spanischen Steueridentifikationsnummer (CIF‘) hat man dann auch diese Hürde überwunden.

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3.4. Steuervorteile in der Sonderzone ZEC

3.4.1. Nur 4 % statt 30 % Körperschaftsteuer für ZEC-Unternehmen

Hat man alle Voraussetzungen zur Gründung und zur Fortführung eines ZEC-Unternehmens erfüllt, darf man sich auf besonders günstige steuerliche Privilegien freuen. Dazu zählt an allererster Stelle die Reduktion der Körperschaftsteuer von den sonst landesweit üblichen 30 % auf lediglich 4 %. Jedoch gilt dieser Steuersatz nur bis zu einer bestimmten Höhe des steuerpflichtigen Gewinns. Außerdem gibt es auch hier wieder eine Unterscheidung zwischen den beiden Hauptinseln und den übrigen Gebieten.

Für ZEC-Unternehmen mit Sitz in Gran Canaria oder Teneriffa, die lediglich die Mindestanzahl von fünf Mitarbeitern beschäftigen, kann man diesen Steuersatz nur auf einen steuerpflichtigen Gewinn von EUR 1.800.000 anwenden. Darüber hinausgehende Gewinne unterliegen somit der Regelbesteuerung. Hat ein auf den beiden Hauptinseln angesiedeltes ZEC-Unternehmen jedoch zwischen sechs und 50 Mitarbeiter angestellt, dann ist pro zusätzlich entstandenem Arbeitsplatz der günstige Steuersatz von 4 % auf weitere EUR 500.000 des Gewinns anwendbar. Bei sechs Mitarbeitern steigt die Bemessungsgrundlage für den günstigen Steuersatz auf EUR 2.300.000 an. Der Höchstbetrag, der unter diese Bedingung fällt, beträgt EUR 24.300.000. Wenn man jedoch mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigt, dann gilt der bevorzugte Steuersatz sogar auf den gesamten Gewinn. Jedoch darf die Verringerung der Bruttosteuern in keinem Fall mehr als 30 % der vom Unternehmen erzielten Umsätze betragen.

Auf den übrigen Inseln gelten die gleichen Regeln, nur dass hierbei in der Eingangsstufe lediglich drei statt fünf Mitarbeiter vorgeschrieben sind.

3.4.2. Keine Grunderwerbsteuer für ZEC-Unternehmen

Außerdem fallen beim Erwerb von Immobilien durch ein ZEC-Unternehmen weder Grunderwerbsteuern noch Stempelsteuern an, sofern sich die Immobilien auf den Kanarischen Inseln befinden. Auch andere, vergleichbare Transaktionen bleiben steuerfrei. Voraussetzung für die Steuerbefreiungen ist allerdings, dass die erworbenen Wirtschaftsgüter und Rechte der Unternehmenstätigkeit dienen.

3.4.3. Befreiung von der Inselsteuer

Steuerbefreiungen finden ebenfalls bei indirekten Steuern Anwendung. Damit ist die spezielle Inselsteuer (IGIC) gemeint, die als lokale Variation der sonst in Spanien anfallenden Mehrwertsteuer zu verstehen ist. Dabei greift diese Steuerbefreiung, sofern zwei ZEC-Unternehmen Lieferungen und Leistungen untereinander erbringen. Ferner gilt auch für auf die Kanaren importierte Güter.

3.4.4. Keine Quellensteuer bei Gewinnausschüttungen ins Ausland

Steuervorteile sind aber auch auf anderen Ebenen vorgesehen. Dabei geht es um die Besteuerung von Kapitalerträgen im Zusammenhang mit einer ZEC-Unternehmensbeteiligung. Einerseits sind Dividenden, die eine ZEC-Tochtergesellschaft an ihre in- oder ausländische Muttergesellschaft ausschüttet, von der Quellensteuer befreit. Andererseits gilt dies auch bei Zinsen für Darlehen an Dritte und Kapitalgewinne aus beweglichem Vermögen, die entstanden sind, ohne dass dabei eine Betriebsstätte involviert war.

3.4.5. Kombination mit anderen allgemeinen Steuervorteilen

Darüber hinaus kann ein ZEC-Unternehmen weitere steuerliche Privilegien erhalten, die die Regionalregierung der Kanarischen Inseln im Rahmen der allgemeinen steuerlichen Förderung gewähren und die ebenfalls den Segen der EU tragen. Doch sind diese Steuervorteile lediglich auf einige Aspekte beschränkt. Hierzu zählen insbesondere die Gewährung großzügiger Abschreibungsmöglichkeiten, von gewissen Rücklagen und von Steuervergünstigungen in Freihandelszonen.

3.5. Sonderregelungen zur Buchhaltung von ZEC-Unternehmen

Da man die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Steuern auf den Kanarischen Inseln nach besonderen Vorgaben ermittelt, muss ein ZEC-Unternehmen auch besondere Vorschriften bei der Buchhaltung einhalten. Daher ist eine gesonderte Buchhaltung auch für alle Niederlassungen in Spanien erforderlich.

3.6. Gültigkeit der Sonderregelungen zur Sonderzone ZEC

Durch die Verlängerung der Maßnahmen der Regionalregierung in Bezug auf die ZEC können Unternehmen, die man unter diesen Bestimmungen bis Ende 2022 gründet, die Steuervorteile als ZEC-Unternehmen mindestens bis zum 31.12.2027 in Anspruch nehmen. Unter Umständen ist sogar eine Verlängerung bis Ende 2029 in Sicht. Dies hängt jedoch auch vom Genehmigungsverfahren der EU ab.

3.7. Kosten für ZEC-Unternehmen

Die Registrierung als ZEC-Unternehmen ist allerdings mit Kosten verbunden. Dazu fällt eine Gebühr über EUR 884,52 an. Weiterhin gibt es auch jährliche Kosten, die mit dem Erhalt des Status als ZEC-Unternehmen einhergehen. Für ZEC-Unternehmen mit Sitz in auf den beiden Hauptinseln sind dies EUR 1.560,90. Anderswo in der Sonderzone ZEC liegen die Gebühren hingegen bei EUR 1.352,78.

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4. Fazit zur Sonderzone ZEC

4.1. Die Kanarische Sonderzone ZEC ist ein attraktiver Standort

Der größte Vorteil der Sonderwirtschaftszone ZEC auf den Kanarischen Inseln stellt selbstverständlich die Reduktion der Körperschaftsteuer dar. Ein Steuersatz von lediglich 4 % ist durchaus ein im internationalen Vergleich sehr niedriger Ansatz. Und wenn man die übrigen EU-Mitgliedsländer hiermit vergleicht, dann ist dies sogar der niedrigste reguläre Steuersatz zur Körperschaftsteuer. Gleichzeitig muss man aber auch andere Faktoren hierbei berücksichtigen. Schließlich gibt es einen guten Grund, warum man auf den Kanarischen Inseln eine solche Sonderzone eingerichtet hat. Denn als anerkanntes Randgebiet der EU hat man es als Unternehmer deutlich schwerer sich am allgemeinen Markt zu positionieren, als wenn man ein Unternehmen in Mitteleuropa führt. Doch die Globalisierung bringt Schritt für Schritt zu einer Verflechtung, bei der der geografische Standort eines Unternehmens zunehmend an Bedeutung verliert.

4.2. Besondere Attraktivität für Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien

Davon abgesehen kann die geografische Lage der Kanarischen Inseln aber auch Chancen bieten. Denn auf dem Energiesektor tätige Unternehmen, die ebenfalls in der ZEC förderungsfähig sind, können beim Betrieb von Windkraft- und Photovoltaikanlagen hiervon stark profitieren. Tatsächlich hat sich die Regionalregierung der Kanarischen Inseln hierzu ambitionierte Ziele gesetzt, denn man beabsichtigt innerhalb der nächsten Jahre die Energiegewinnung komplett auf erneuerbare Energien umzustellen. Dank der großzügigen Reduktion der Körperschaftsteuer sowie der großartigen Abschreibungsmöglichkeiten bestehen also beste Voraussetzungen zur Gründung eines ZEC-Unternehmens auf dem Energiesektor. Auch die Erfüllung der Bedingungen ist aufgrund der Investitionshöhe und der hierfür benötigten Anzahl an Mitarbeitern durchaus realistisch. Hinzu kommt als weiterer Steuervorteil die Befreiung von der Grunderwerbsteuer. Auch dies erleichtert den Bau einer Stromgewinnungsanlage enorm. Alles in allem kann man also damit rechnen, dass sich bereits nach wenigen Jahren die anfänglichen Investitionen amortisieren werden.

4.3. Steuerliche Förderung bleibt auf absehbare Zeit wohl erhalten

Trotzdem bleibt eine Frage derzeit unbeantwortet: Wie lange wird man von den großzügigen Steuervorteilen der ZEC auf den Kanarischen Inseln profitieren können? Zwar besteht die ZEC bereits seit 2000 und wurde bislang stets verlängert. Auch die derzeitige instabile allgemeine Wirtschaftslage aufgrund der Corona-Pandemie hat sicherlich keinen Beitrag zu einer Verbesserung der Situation auf den Kanarischen Inseln geleistet; im Gegenteil. Doch könnte sich dies in Zukunft dennoch ändern. Dann hätte auch die EU keinen Grund für eine Fortsetzung der Duldung dieser außergewöhnlichen Sonderwirtschaftszone. Aber zumindest bis 2027 scheint die Lage abschätzbar zu bleiben.


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Internationales Steuerrecht – Unternehmen

  1. Empfehlungen zur Gründung von Unternehmen im Ausland
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  3. Entwicklung steuerlicher Gestaltungsmodelle
  4. Erläuterungen zu den steuerlichen Vorteilen einer spanischen Betriebsstätte einer deutschen GmbH & Co. KG

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