Steuerrecht in der Schweiz

Steuern auf Bundesebene und in den Kantonen

Das Steuerrecht der Eidgenossen: so zahlt man in der Schweiz Steuern

In der Schweiz zahlt man auf drei Ebenen Steuern: auf Bundesebene, auf kantonaler Ebene sowie auf Ebene der Kommunen. Dabei gilt im Hinblick auf die Bundessteuer, dass nur für gewisse Steuerarten ein Besteuerungsrecht vorliegt. Insbesondere die direkten Steuern in der Schweiz fallen hierunter. Also unterliegen sowohl natürliche als auch juristische Personen der Ertragsteuer auf Bundesebene. Daneben gibt es aber auch andere Steuern, die der Eidgenossenschaft zustehen. Dazu zählt insbesondere die Mehrwertsteuer. Hingegen ist die Ausgestaltung des Steuerrechts auf kantonaler Ebene deutlich vielfältiger. Denn hier entscheiden die Kantone etwa über die Erhebung einer Vermögensteuer, einer Schenkungsteuer oder einer Erbschaftsteuer.

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Nutzung von Steuervorteilen in ausländischen Steuerregimen spezialisiert. Dabei arbeiten wir für jeden Mandanten individuelle Gestaltungsmodelle aus. Aufgrund der aktuellen Relevanz haben wir mehrere Beiträge zu diesem Thema publiziert:

Datum

Thema
06. April 2021 Besteuerung auf den Kanalinseln (Jersey Guernsey Alderney)
17. Mai 2021 Steuerrecht in Österreich: ESt KöSt USt & Immobilienertragsteuer
29. November 2021 Steuern auf Malta: mondäne Steueroase im Mittelmeer?
21. Dezemeber 2021 San Marino – keine Umsatzsteuer in der ältesten Republik der Welt
29. April 2022 Das Steuerrecht der Eidgenossen: so zahlt man in der Schweiz Steuern (dieser Beitrag)

Unser Video:
Das Steuerrecht in der Schweiz

In diesem Video erklären wir, wie man in der Schweiz Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und andere Steuern zahlt.

Inhaltsverzeichnis


1. Steuern in der Schweiz – Einleitung

Die Schweiz ist ein relativ kleines Land im Herzen Europas. Eingeschlossen von den majestätischen Alpen und dem Juragebirge, sind sie ein Sinnbild für wirtschaftlichen Erfolg. Denn obwohl die Schweiz nur über geringe natürliche Ressourcen verfügt, haben es die Schweizer geschafft, einen der höchsten Lebensstandards der Welt zu entwickeln. Dabei hatte man vor etwas mehr als 100 Jahren die Fiskalpolitik grundlegend umorganisieren müssen. Denn durch den Ausbruch des Ersten Weltkriegs geriet die bislang auf erhobenen Zöllen basierende Finanzierung des Bundesetats ins Wanken. Daher führte man 1915 erstmalig das Recht ein, Steuern auf Bundesebene in der Schweiz zu erheben. Auf Ebene der Kantone kannte man eine Besteuerung des Einkommens hingegen schon länger. Hinzu kommt, dass auch die einzelnen Gemeinden Steuern in der Schweiz erheben. Insofern erinnert uns dieses Bild an die Verhältnisse, wie sie zum Teil bei uns in Deutschland oder in den USA vorliegen.

Da man also bei der Frage, wie man in der Schweiz Steuern zahlt, eine differenzierte Analyse betreiben muss, stehen wir bei der Beschreibung des eidgenössischen Steuerrechts vor der kolossalen Aufgabe, dies sowohl auf Bundesebene als auch zumindest auf Ebene der Kantone zu vollbringen. Bei 26 Kantonen ist dies im Rahmen eines einzigen Artikels selbstverständlich schier abwegig (von den 2.172 Gemeinden ganz zu schweigen). Deshalb konzentrieren wir uns im vorliegenden Übersichtsbeitrag vorwiegend auf die Steuern, die in der Schweiz auf Bundesebene anfallen. Diesen Ansatz reichern wir aber gerne mit einigen ausgewählten Beispielen zum Steuerrecht in den einzelnen Kantonen an.

2. Rechtliche Grundlagen zu den Steuern in der Schweiz

Mittlerweile ist das Recht zum Erheben von Steuern auf Bundesebene in der Schweiz also Bestandteil ihrer Bundesverfassung geworden. Genauer gesagt ist dies in Artikel 128 der Bundesverfassung verankert. Allerdings ist dieses Recht, aufgrund der föderalen Struktur der Schweiz, nur zeitlich befristet gültig (Artikel 196 Absätze 13 und 14 Bundesverfassung). So läuft die derzeitige Regelung, die die Besteuerung auf Bundesebene erlaubt, Ende 2035 aus. Aller Voraussicht nach dürfte dann eine erneute Entscheidung über eine Verlängerung dieses Rechts anstehen. Dafür müsste man einen Volksentscheid abhalten. Denn eine Verlängerung dieses Besteuerungsrechts erfordert eine erneute Änderung der Bundesverfassung. Aber auch die Kantone haben hierbei ein Mitspracherecht. Schließlich obliegt in erster Linie ihnen die tatsächliche Souveränität zum Erheben von Steuern in der Schweiz. Und dessen sind sich die Kantone sehr bewusst.

Obwohl es also primär die Kantone sind, die das Besteuerungsrecht innehaben, enthält die Bundesverfassung einige Regelungen zu den direkten Steuern, die der Schweiz auf Bundesebene zeitlich befristet zustehen. Zunächst sind dies die sogenannten direkten Steuern sowie die Mehrwertsteuer. Tatsächlich tragen hauptsächlich diese beiden Steuern zum Steueraufkommen auf Bundesebene bei. Daneben sind aber auch besondere Verbrauchsteuern vorgesehen. Diese betreffen Abgaben auf Tabakwaren, Treibstoffe, Erdgas und Mineralölprodukte, Automobile und deren Ersatzteile sowie auf Spirituosen und Bier. Die einzigen Abgaben, über die der Bund tatsächlich eigenständig entscheiden kann, sind Zölle, Stempelsteuern, Quellensteuern und Verrechnungssteuern.

Die Rechtsgrundlagen zu den direkten Steuern des Bundes sind im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (BDG) enthalten. Weiterhin kann die Bundesregierung über allgemeine Steuerbefreiungen entscheiden. Dabei sind die Kantone dazu verpflichtet, diese dann ebenfalls zu beachten. Daher kann man die Kantone, zumindest mit Blick auf die Steuergesetzgebung, als teilautonom betrachten.

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3. Die direkten Steuern in der Schweiz im Einzelnen

Die direkten Steuern in der Schweiz umfassen unter anderem die Einkommensteuer und die Gewinnsteuer. In beiden Fällen erhalten sowohl der Bund als auch die Kantone Steuern. Darüber hinaus erhebt der Bund in bestimmten Fällen auch eine Quellensteuer als direkte Steuer. Im Übrigen gilt auch in der Schweiz das Leistungsfähigkeitsprinzip als Maßgabe zur Erhebung der Steuern.

Das Erhebungsverfahren sieht vor, dass die Kantone die Steuern auch im Auftrag des Bundes erheben. Dabei erhält der Bund 78,8 % der Steuern. Liegen steuerliche Pflichten in mehr als einem Kanton vor, so findet eine Aufteilung der Steuern statt. Dadurch vermeidet man eine inländische Doppelbesteuerung.

3.1. Steuerpflicht und Steuergegenstand bei den direkten Steuern

In der Schweiz unterscheidet man zwischen einer unbeschränkten und einer beschränkten Steuerpflicht. Es finden aber auch die Begriffe persönliche Zugehörigkeit für die unbeschränkte Steuerpflicht und wirtschaftliche Zugehörigkeit für die beschränkte Steuerpflicht Anwendung. Bei der Prüfung der Zugehörigkeit ist in der Schweiz die Ansässigkeit einer Person von primärer Bedeutung. Aber auch der Aufenthalt kann hierbei entscheidend sein. Dazu gelten zwei Kriterien als maßgebend. Entweder eine natürliche Person hält sich mindestens 30 Tage im Jahr in der Schweiz auf und geht dabei einer Erwerbstätigkeit nach. Oder man hält sich mindestens 90 Tage im Jahr in der Schweiz auf. In beiden Fällen ist eine vorübergehende Unterbrechung der Anwesenheit ohne Relevanz.

Ebenfalls aus unseren eigenen Verhältnissen in Deutschland bekannt ist das Welteinkommensprinzip, nach dem man auch in der Schweiz Steuern zahlt. Wer also in der Schweiz steuerpflichtig ist, der hat prinzipiell sein gesamtes Vermögen dort zu versteuern. Selbiges gilt im Hinblick auf die Vermögensteuer auch für das weltweite Vermögen. Allerdings traf die Schweiz hierzu eine Reihe von Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Ausland; so auch mit Deutschland.

Beide Vorgaben gelten sowohl auf Bundes- als auch auf kantonaler Ebene. Dafür erarbeitete der Bund, nach Maßgabe der Kantone, entsprechende Harmonisierungsvorschriften.

Außerdem unterscheidet man nur zwischen vier Einkunftsarten. Dazu zählen Einkünfte aus Erwerbs-, Ertrags-, Ersatz- und aus übrigen Einkommen.

3.2. Direkte Steuern in der Schweiz: Einkommensteuer vs. Pauschalsteuer

3.2.1. Einkommensteuer

3.2.1.1. Einkommensteuer auf Bundesebene

Die Einkommensteuer, die der Bund als direkte Steuern erhebt, ist progressiv gestaltet. Die Progressionsstufen hierzu zeigt folgende, auf Artikel 36 Absatz 1 BDG basierende Tabelle auf:

Einkommensspange (in CHF) hierauf anwendbarer Steuersatz
bis 14.500,00 0 %
14.500,01 – 31.600,00 0,77 %
31.600,01 – 41.400,00 0,88 %
41.400,01 – 55.200,00 2,64 %
55.200,01 – 72.500,00 2,97 %
72.500,01 – 78.100,00 5,94 %
78.100,01 – 103.600,00 6,6 %
103,600,01 – 134.600,00 8,8 %
134.600,01 – 176.000,00 11,0 %
176.000,01 -755.200,00 13,2 %
über 755.200,00 11,5 %

Dabei gibt es unterschiedliche Ansätze für Unverheiratete sowie für Ehepaare und sogenannte Ein-Eltern-Familien. Dazu verwendet man bei Ehegatten und ihnen steuerlich gleichgestellten Partnerschaften das gemeinsame Einkommen als Bemessungsgrundlage. Sie zahlen in der Schweiz Steuern nach folgender Tabelle:

Einkommensspange (in CHF) hierauf anwendbarer Steuersatz
 bis 28.300,00  0 %
28.300,01 – 50.900,00 1 %
50.900,01 – 58.400,00 2 %
58.400,01 – 75.300,00 3 %
75.300,01 – 90.300,00 4 %
90.300,01 – 103.400,00 5 %
103.400,01 – 114.700,00 6 %
114.700,01 – 124.200,00 7 %
124.200,01 – 131.700,00 8 %
131.700,01 – 137.300,00 9 %
137.300,01 – 141.200,00 10 %
141.200,01 – 143.100,00 11 %
143.100,01 – 145.000,00 12 %
145.000,01 – 895.800,00 13 %
895.800,01 – 895.900,00 12,5 %
über 895.900,00 11,5 %

Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens können bestimmte Abzüge relevant sein. Einerseits sind sie mit den Werbungskosten im deutschen Steuerrecht vergleichbar. Andererseits können aber auch Vorsorgeaufwendungen und gewisse Spenden das steuerpflichtige Einkommen reduzieren. Daneben sind auch Verlustvorträge im Zusammenhang mit Geschäftsvermögen in der Schweiz vorgesehen. Jedoch sind diese nur über einen Zeitraum von maximal sieben Jahren ansetzbar.

Steuerfrei sind hingegen Gewinne aus dem Wertpapierverkauf und andere, vergleichbare Kapitalgewinne, sofern man sie zuvor im Privatvermögen gehalten hat. Bei derartigen Transaktionen aus dem Geschäftsvermögen findet jedoch eine Besteuerung statt.

Ganz wichtig ist dabei auch, dass die Einkommensteuer, die man auf Ebene der Kantone und Gemeinden zahlt, bei der Bundessteuer Anrechnung finden.

Ferner ist eine Kirchensteuer auf Bundesebene unbekannt.

3.2.1.2. Einkommensteuer auf kantonaler und kommunaler Ebene

Daneben sind aber auch die Kantone und Gemeinden zur Erhebung der Einkommensteuer berechtigt. Je nach Ort, an dem eine natürliche Person hierbei steuerpflichtig ist, kann die Einkommensteuer etwa zwischen 16 % und 29 % betragen. Außerdem kann hiermit unter Umständen auch eine Kirchensteuer verbunden sein.

Auf kantonaler und kommunaler Ebene finden ganz unterschiedliche Steuersätze bei der Berechnung der eigenen Einkommensteuern Anwendung. Dabei reichen die kombinierten effektiven Steuersätze in den Hauptorten von etwa 22,38 % bis 44,75 %. Besonders günstige Steuersätze bieten die Kantone der Innerschweiz an. Hier treten die Kantone Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug besonders hervor. Sie alle kennen kombinierte effektive Spitzensteuersätze, die unter 30 % liegen. Dabei war 2021 der Kanton Zug derjenige mit dem geringsten Spitzensteuersatz in der Schhweiz. Hingegen erhob Genf im selben Jahr den höchste Einkommensteuersatz aller Kantone. Im landesweiten Durchschnitt beträgt der Steuersatz zur Einkommensteuer jedoch etwa 33,73 %.

3.2.2. Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschalbesteuerung)

Daneben gibt es als Alternative auch noch die Besteuerung nach dem Aufwand, die man alternativ als Pauschalbesteuerung bezeichnen kann. Dabei handelt es sich um eine Abkehr vom Welteinkommensprinzip. Stattdessen findet ein Ansatz der geschätzten Lebensführungskosten der Steuerpflichtigen, die zu dieser Alternative optieren, Ansatz. Allerdings kann man die Pauschalbesteuerung nur unter bestimmten Voraussetzungen anwenden. Dies gilt nämlich nur für in der Schweiz unbeschränkt Steuerpflichtige, die keine Staatsbürger sind und keine Einkünfte in der Schweiz erzielen. Bei Ehepaaren müssen beide Partner diese Bedingungen erfüllen. Dabei erleichtert dieser Ansatz natürlich die Erstellung der Einkommensteuererklärung, fallen doch die Angaben zu den ausländischen Einkünften weg. Viel relevanter ist jedoch der Umstand, dass man in diesem Fall auch deutlich Steuern sparen kann. Denn wenn man im Ausland ein großes Einkommen erwirtschaftet und dies transparent versteuern kann, dann ist dieses Einkommen in der Schweiz praktisch steuerfrei.

Dennoch ist auch die Pauschalsteuer eine finanzielle Abgabe. Dabei richtet sich die Steuer nach dem Höchstbetrag von vier alternativen Bemessungsgrundlagen. Einerseits ist der siebenfache Wert der jährlich anfallenden Mietkosten oder dessen Äquivalent bei einem Eigenheim relevant, sofern man einen eigenen Haushalt führt. Ist kein eigener Haushalt vorhanden, dann zählt der dreifache Wert der Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die man im Veranlagungsjahr in der Schweiz aufwendet. Als dritte Alternative kommt eine Summe diverser Bruttobeträge in Betracht. Hierunter fallen alle Einkünfte aus beweglichen und unbeweglichen Vermögen, Kapitalvermögen, der Verwertung immaterieller Güter sowie aus Renten und vergleichbaren Leistungen, die in der Schweiz anfallen, sowie die Steuerentlastung, die aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen zustande kommt. Gelangt man bei diesem Vergleich jedoch zu einem Höchstbetrag, der niedriger als CHF 400.000 ist, dann findet dieser Betrag als Mindestbemessungsgrundlage Anwendung.

3.3. Direkte Steuern in der Schweiz: Gewinnsteuer

Die Gewinnsteuer entspricht der deutschen Körperschaftsteuer. Auch in der Schweiz treffen diese Steuern lediglich juristische Personen. Dazu zählen in erster Linie die Kapitalgesellschaften GmbH und AG sowie Genossenschaften. Für diese juristischen Personen ist ein Steuersatz von 8,5 % vorgesehen. Andere Körperschaften, wie etwa Vereine und Stiftungen, zahlen hingegen nur 4,25 % Steuern in der Schweiz. Jedoch gelten diese Steuersätze lediglich für die Gewinnsteuer auf Bundesebene.

Denn die Kantone mit ihren Gemeinden erheben ja ebenfalls Gewinnsteuern. Dabei liegen die kombinierten effektiven Spitzensteuersätze der Hauptorte zwischen 11,85 % und 21,04 %. Und auch hier buhlen die Innerschweizer Kantone um die niedrigsten Steuersätze. Dabei ist Zug erneut der günstigste Kanton. Am anderen Ende des Spektrums befindet sich hingegen Bern.

Weiterhin fällt auf, dass die Schweiz im Bereich der Gewinnsteuern keine Gruppenbesteuerung kennt. Dies verhindert, dass Konzerne interne Verluste mit Gewinnen ausgleichen können.

3.4. Direkte Steuern in der Schweiz: Quellensteuer

Im Übrigen ist in gewissen Fällen ein Quellensteuerabzug in der Schweiz vorgesehen. Dies gilt insbesondere für Grenzgänger, die vom Ausland aus einer unselbständigen Tätigkeit in der Schweiz nachgehen. Hierzu behält der Arbeitgeber in der Schweiz eine Quellensteuer ein und führt sie an die Finanzverwaltung ab. Dabei findet dieser Quellensteuerabzug für Besteuerungszwecke auf allen Ebenen statt.

3.5. Direkte Steuern in der Schweiz: Verrechnungsteuer

Ähnlich der Quellensteuer kennt man in der Schweiz eine weitere grenzüberschreitende Steuer, nämlich die Verrechnungsteuer. Sie fällt auf Dividenden an, die eine in der Schweiz ansässige Kapitalgesellschaft an ihre Anteilseigner im Ausland ausschüttet. Dabei beträgt der Steuersatz 35 % des ausgeschütteten Betrags. Und auch diese Steuern kommen der Schweiz allein auf Bundesebene zu. Liegt jedoch ein Doppelbesteuerungsabkommen vor, kann man zumindest einen Teil der Verrechnungsteuer zurückerhalten.

3.6. Direkte Steuern in der Schweiz: Vermögensteuer

Dem hingegen ist eine Vermögensteuer in der Schweiz nur auf kantonaler und kommunaler Ebene bekannt. Dabei folgen einige Gemeinden den kantonalen Gesetzen zur Vermögensteuer. Jedoch weichen in solchen Fällen die Steuersätze von jenen auf Kantonsebene ab. Andere Gemeinden schaffen wiederum eigene Steuergesetze, auf denen ihre Vermögensteuer basiert.

Gleichwohl umfasst die Vermögensteuer nur das Reinvermögen. Somit kann man zum Beispiel Schulden von werthaltigen Vermögensgegenständen abziehen. Zu den steuerbaren Vermögensgegenständen zählen insbesondere Bargeld und Bankguthaben sowie Wertpapiere, Immobilien, Forderungen aller Art, Autos, Flugzeuge, Yachten, Kunstgegenstände, Schmuck und noch vieles mehr. Dem hingegen sind Haushaltgegenstände sowie andere Gegenstände des täglichen Gebrauchs von der Vermögensteuer ausgenommen.

Neben Einzelpersonen sind Familien und eingetragene Lebenspartnerschaften kollektiv steuerpflichtig. Denn in der Schweiz betrachtet man das Vermögen einer solchen Gemeinschaft als an alle Mitglieder direkt oder indirekt gebunden.

Um das von Verbindlichkeiten bereinigte Reinvermögen zu bestimmen, muss man generell den Verkehrswert der Vermögensgegenstände betrachten. Jedoch sind bei bestimmten Vermögensgegenständen andere Bewertungsverfahren vorgegeben (etwa das Ertragswertverfahren bei landwirtschaftlichem Betriebsvermögen). Weiterhin erkennen viele Kantone auch den Abzug bestimmter Sozialabzüge an (beispielsweise für minderjährige Kinder). Außerdem gelten in manchen Kantonen gewisse Regelungen, die Rentner verschonen. Ferner bieten manche Kantone Vergünstigungen für Betriebsvermögen. Darüber hinaus kann auch ein steuerfreies Minimum oder ein persönlicher Abzug Einfluss auf die Bemessungsgrundlage nehmen.

Auf das Reinvermögen wendet man den dafür vorgesehenen Steuersatz an. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten zur Besteuerung. Die meisten Kantone setzten einen progressiven Steuertarif an. Andere, wie zum Beispiel der Kanton Schwyz, verwenden hierzu einen proportionalen Steuersatz. Dabei liegt der Steuersatz in den einzelnen Kantonen zwischen etwa 0,2 ‰ und 1,35 ‰.

Unter Umständen kann ein Steuerpflichtiger gleich in mehreren Kantonen und Gemeinden der Vermögensteuer unterliegen. In diesem Fall findet ebenfalls eine Aufteilung der Steuern zwischen den involvierten Kantonen statt, denn das Bundesrecht der Schweiz verbietet interkantonale Doppelbesteuerungen.

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4. Indirekte Steuern in der Schweiz: Mehrwertsteuer

Bei der Mehrwertsteuer liegen Parallelen zur deutschen Umsatzsteuer vor. So handelt es sich auch dort um eine Allphasenbesteuerung mit Vorsteuerabzug. Das bedeutet also, dass Unternehmer die Mehrwertsteuer bei jedem Veräußerungsvorgang in Rechnung stellen. Gleichzeitig kann man als Unternehmer beim Bezug einer Leistung den Mehrwertsteuerbetrag als Vorsteuer erstattet bekommen. Schließlich zahlt man auch in der Schweiz diese Steuern nur als Verbraucher.

Dazu findet die Besteuerung einerseits mit einem allgemeinen Steuersatz zu derzeit 7,7 % statt. Parallel dazu existiert aber auch ein reduzierter Steuersatz. Er beläuft sich auf 2,5 % des Nettobetrags. Dabei findet der reduzierte Steuersatz insbesondere bei Lebensmitteln, der Lieferung von Leistungswasser, Medikamenten und gedruckten Medien Anwendung. Aber auch Düngemittel, Pflanzenschutzmittel sowie andere für die Land- und Viehwirtschaft erforderliche Waren profitieren vom reduzierten Mehrwertsteuersatz.

5. Andere Steuern, die in der Schweiz anfallen

Ebenso wie in Deutschland gibt es auch in der Schweiz eine Vielzahl weiterer Steuern, die von ihrem Volumen her kaum mit der Einkommensteuer vergleichbar sind. Dazu zählen etwa die Hundesteuer oder die Kfz-Steuer. Andere wiederum können durchaus substanziell anfallen, wenn auch nur gelegentlich. Hier stellen die Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer gute Beispiele dar. Und wieder andere sind uns in Deutschland ganz und gar unbekannt. Daher haben wir hier einige interessante Beispiele zusammengestellt.

5.1. Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer

In der Schweiz muss man, anders als in Deutschland, zwischen der Schenkungsteuer und der Erbschaftsteuer unterscheiden. Außerdem sind beide Steuern lediglich auf kantonaler Ebene verbreitet. Auch einige Gemeinden erheben diese Steuern in der Schweiz. Dem Bund fehlt hingegen das Recht, um diese Steuern zu erheben.

5.1.1. Schenkungsteuer

In der Schweiz gibt es nur drei Kantone, die von der Erhebung von Steuern auf Schenkungen absehen: Luzern, Obwalden und Schwyz. Jedoch behandelt der Kanton Luzern eine Schenkung, die die schenkende Person vor weniger als fünf Jahren vor ihrem Ableben vornimmt, nachträglich als vorweggenommene Erbschaft. Alle anderen Kantone haben jeweils eigene Regelungen für diese Steuern geschaffen. Aber auch die Gemeinden können an der Schenkungsteuer beteiligt sein oder gar eigene Vorschriften zur Erhebung erlassen. Zum Beispiel teilen sich der Kanton Uri und seine Gemeinden die auf ihrem Gebiet erhobenen Erbschaft- und Schenkungsteuern.

5.1.2. Erbschaftsteuer

Fast alle Kantone kennen auch eine Erbschaftsteuer. Nur die Kantone Obwalden und Schwyz verzichten auf eine solche Steuer. Bei den anderen Kantonen muss man allerdings zwischen einer reinen Nachlasssteuer und einer Erbanfallsteuer unterscheiden. Denn die Nachlasssteuer fällt im Unterschied zur Erbanfallsteuer auch für nahe Verwandte an.

Bei der Berechnung der Steuern kommen unterschiedliche Verfahren zur Anwendung. Einerseits gibt es Kantone, die eine rein proportionale Besteuerung durchführen. Andere geben hingegen einen progressiven Steuertarif vor. Letzteres gilt insbesondere für jene Kantone, die eine Erbanfallsteuer erheben. Darüber hinaus existieren auch mannigfaltige Ansätze zu Steuerbefreiungen (etwa für Gegenstände des Hausrats) und Steuerfreibeträge sowie andere Abzüge. Ebenso vielfältig sind hierbei auch die einzelnen Steuersätze.

5.3. Kopfsteuer

Ein weiteres Beispiel für Steuern in der Schweiz ist die Kopfsteuer. Nur natürliche, in einem Kanton unbeschränkt steuerpflichtige Personen zahlen eine jährlich Kopfsteuer von CHF 50,00. Dabei tragen Lebenspartner und Ehegatten sowie ihre minderjährigen Kinder diese Steuer gemeinschaftlich. Daneben gibt es aber einige wenige Ausnahmen, etwa für Ordensleute. Dabei findet die Kopfsteuer in manchen Kantonen nur auf Ebene der Gemeinden Anwendung. In den meisten Fällen geht die Kopfsteuer sowohl an die Gemeinden als auch an den Kanton.

5.4. Grundstückgewinnsteuer

Bei der Veräußerung von Immobilien realisierte Gewinne unterliegen in der Schweiz kantonalen Steuern; der Bund ist auch hiervon ausgeschlossen. In der Schweiz nennt man diese Steuern Grundstückgewinnsteuer. Diese Steuer können die Kantone entweder als Sondersteuer, also nach speziellen Gesetzen, oder im Rahmen der Einkommensteuer beziehungsweise Gewinnsteuer erheben.

Dabei verwenden die Kantone eines von zwei Besteuerungssystemen. Einerseits können sie das monistische Besteuerungssystem, andererseits das dualistische Besteuerungssystem wählen. Beim monistischen System findet die Besteuerung im Rahmen einer Sondersteuer statt. Somit vermeidet man ein einmaliges Ansteigen des Einkommens und dessen Auswirkungen auf die Progression. Dies gilt zwar auch beim dualistischen System, allerdings nur, wenn es sich bei den Steuerpflichtigen um natürliche Personen handelt und der Immobilienverkauf aus dem Privatvermögen heraus erfolgt. Für juristische Personen oder natürliche Personen, die gewerbsmäßigen Grundstückshandel betreiben, finden erzielte Grundstücksgewinne hingegen stets Eingang in die Berechnung der Gewinnsteuer respektive der Einkommensteuer.

Dadurch, dass sehr unterschiedliche Besteuerungswege in der Schweiz Anwendung finden, ist ein direkter Vergleich dieser Steuern auch an dieser Stelle wenig sinnvoll.

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6. Steuern in der Schweiz – Fazit

Föderalismus kann doch so unterschiedlich sein. Sowohl die Schweiz als auch Deutschland sind Bundesstaaten. Dies bedingt in beiden Fällen, dass eine Gesetzgebung auf mehreren Ebenen erfolgt; so auch bei der Steuergesetzgebung. Allerdings ist der Umfang über dieses Recht in der Schweiz ganz anders als in Deutschland. Denn in der Schweiz sind die einzelnen Gliedstaaten deutlich stärker autonom, als in der Bundesrepublik. Das hat zur Folge, dass die in der Schweiz weit verbreitete Eigenständigkeit der Gebietskörperschaften einerseits viel mehr steuerliche Vielfalt zulässt, als in Deutschland. Andererseits hat dies zur Konsequenz, dass in der Schweiz der Anspruch auf eigene Steuereinnahmen auf Bundesebene stark von der Zustimmung der wahlberechtigten Bevölkerung sowie der einzelnen Kantone abhängt. Lediglich bei der Einkommensteuer, Gewinnsteuer und Mehrwertsteuer ist der Bund maßgeblich, wenn auch zeitlich befristet, federführend.

Darüber hinaus hat der Bund darauf zu achten, dass die Kantone bis zu einem gewissen Grad eine Harmonisierung im Bereich der Steuern in der Schweiz erreichen. Doch betreffen die Maßnahmen zur Harmonisierung der kantonalen Steuergesetze in erster Linie systemische Aspekte, etwa die Veranlagungsverfahren. Abgesehen davon bleibt den Kantonen aber die volle Souveränität zur Erhebung, und somit auch zur Bestimmung der Höhe der Steuern, erhalten.

Dies begründet den vielbeachteten nationalen Steuerwettbewerb, dem sich die Kantone als Wirtschaftsstandorte stellen. Und dies wiederum trägt dazu bei, das die Schweiz im internationalen Wettbewerb mit günstigen Steuern für sich zu werben vermag.

Dazu zählt zum Teil aber auch die Option zur Pauschalbesteuerung. Obwohl sie nur von einigen Tausend Personen jährlich präferiert wird, macht sie das zu einer kleinen Steueroase für wohlhabende Ausländer. Jedenfalls kann man festhalten, dass die Schweiz Steuern auf eine sehr kreative, vor allem aber auch vielfältige Weise ansetzt.


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Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum internationalen Steuerrecht spezialisiert. Bei der Beratung zu ausländischen Steuerregimen schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

Internationales Steuerrecht – Privat

  1. Erläuterungen zur unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht in Deutschland und im Ausland
  2. Beratung zum Home Office im Ausland
  3. Informationen zum Steuerrecht in ausländischen Steuerregimen (zum Beispiel Malta, Österreich, USA)
  4. Empfehlungen zum Vermögensschutz mittels einer Familienstiftung in Liechtenstein
  5. Beratung zur steuerlichen Optimierung der Auszahlung von Abfindungen

Internationales Steuerrecht – Unternehmen

  1. Empfehlungen zur Gründung von Unternehmen im Ausland
  2. Informationen zu Unternehmensformen im Ausland (Österreich, USA)
  3. Beratung zur Einstellung von Mitarbeitern in den USA
  4. Entwicklung individueller Gestaltungsmodelle im internationalen Steuerrecht, beim Unternehmenskauf/-verkauf und bei Umstrukturierungen

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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