Steueroasen-Check: Welches Land bietet welche Steuervorteile?
Steueroasen sind allgemein dafür bekannt, dass man dort Steuern sparen kann. Doch hinter dieser simplen Definition verbirgt sich ein vielschichtiges Geflecht an unterschiedlichen, auf dieses Ziel gerichteter Bedingungen und Konsequenzen. Daraus ist zu schließen, dass es kein Land gibt, das für alle Auswanderer gleichermaßen als Steueroase in Frage kommt. Insbesondere die Bedeutung von etwaigen Doppelbesteuerungsabkommen oder die Besteuerung nach dem Territorialitätsprinzip sowie viele weitere Faktoren sind hierbei zu berücksichtigen. Daher möchten wir in diesem Beitrag für eine Reihe ausgewählter Länder die Vorteile herausarbeiten, die sie bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zu geeigneten Kandidaten für Auswanderer machen.
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf das Thema Internationales Steuerrecht spezialisiert. Dabei interessieren uns auch Konzepte, bei denen die Verlagerung des Geschäftsbetriebs oder des privaten Lebensmittelpunkts ins Ausland im Vordergrund stehen. Auf Grund der aktuellen Relevanz durch eine zunehmende mediale Berichterstattung zu diesem Thema haben wir mehrere Beiträge hierzu publiziert:
Datum |
Thema |
10.07.2020 |
Perpetual Traveler: Lebensmittelpunkt und gewöhnlicher Aufenthalt als Kriterium bei der Besteuerung |
13.07.2020 |
Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland |
22.07.2020 |
Funktionsverlagerung und Funktionsverdoppelung im Internationalen Steuerrecht |
07.08.2020 | Steueroasen-Check: Welches Land bietet welche Steuervorteile? (dieser Beitrag) |
|
Unser Video:
Steueroasen
Im Video erklären Christoph Heuermann, Michael Wohlfart und Christoph Juhn, welches die attraktivsten Länder aus steuerlicher Sicht sind.
1. Steueroasen – eine wie die andere?
1.1. Steueroasen: Die zwei Seiten einer Medaille
Wenn von einer Steueroase oder einem Steuerparadies die Rede ist, dann fließt oftmals eine Wertung mit ein. Einerseits kommt es vor, dass man darin einen Ort des Glücks und der Erfüllung erkennen mag. Schließlich kann man ja dort Geld sparen. Dass es sich hierbei um Steuern handelt, steht dabei meist weniger im Vordergrund. Hinzukommt, dass auch hinsichtlich des Klimas, der Landschaft und der Kultur sehnsüchtige Vorstellungen mit Steueroasen assoziiert werden. Zumindest aber die genauen steuerlichen Hintergründe, die diesen Ländern das Prädikat Steuerparadies einbringt, sind hingegen kaum bekannt.
Andererseits haben Steueroasen für viele Menschen auch einen anderen Charakter. Denn Steuern zu sparen erscheint vor allem Menschen, denen diese Möglichkeit fehlt, oftmals von geringer Moral zu zeugen. Schließlich sollen Steuern nach der Vorstellung der meisten Menschen ja auch der Allgemeinheit zugute kommen. So denken zum Beispiel auch viele, dass die Kraftfahrzeugsteuer eine zweckgebundene staatliche Einnahme ist, mit der die Verkehrsinfrastruktur finanziert wird. Jedoch muss man bei genauerer Betrachtung des Begriffs Steuern feststellen, dass diese hoheitlichen Einnahmen einfach nur zur Finanzierung des Staates und seiner untergeordneten Verwaltungseinheiten dienen (§ 3 Absatz 1 AO). Damit ist also weder eine Zweckbindung spezifischer Steuerquellen noch eine Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit zur Gegenleistung verbunden. Tatsächlich können bei der Erhebung von Steuern andere Aspekte als die Erzielung von Einnahmen im Vordergrund stehen. So ist zum Beispiel auch die Kraftfahrzeugsteuer oder die Mineralölsteuer als ein politisches Regulativ bezüglich des Verhaltens der Bürger zu sehen.
1.2. Unser Blick auf die Steueroase
Selten wird dagegen die objektive Auffassung geäußert, dass Steueroasen nun mal ein Produkt ihrer Zeit sind. Solange es völlig legal ist, alle Optionen zum Einsparen von Steuern zu nutzen, sollte dies also akzeptiert werden. Noch seltener jedoch ist die Frage zu vernehmen, wann und vor allem aus welchen Gründen eine Steueroase diese Bezeichnung verdient.
Hier wollen wir mit unserem Beitrag ansetzen. Dabei zeigen wir anhand ausgewählter Beispiele, in welchen Ländern welches Steuerregime dazu geführt hat, dass sie nun zu den Steueroasen zu rechnen sind. Dazu zählen sowohl einige klassische Steuerparadiese als auch einige Geheimtipps. Anhand dieser Analyse möchten wir zu einer differenzierteren Betrachtung des Phänomens Steueroase beitragen. Vielleicht gelingt es auf diese Weise, den Blick auf die tatsächlichen Zusammenhänge in der globalen Steuerpolitik ein wenig zu schärfen; Information und Denkanstoß zugleich.
2. Drei Beispiele für bekannte Steueroasen
Wenn wir uns mit Steueroasen vergleichend beschäftigen, dann sind natürlich zuallererst diejenigen zu nennen, die man klassischerweise als Steuerparadiese im Blick hat. Die drei hier genannten Kandidaten zählen schon seit langer Zeit dazu. Doch wollen wir schauen, ob dieser Mythos auch heute noch gilt.
2.1. Panama
Als die wohl bekannteste – will sagen berüchtigtste – Steueroase der Welt gilt Panama. Hier geht es insbesondere um die Möglichkeit der Besteuerung nach dem Territorialitätsprinzip. Dabei ist Einkommen in Panama nur dann steuerpflichtig, wenn die Einkünfte aus inländischen Quellen zufließen. Dagegen haben Einkünfte aus dem Ausland keine steuerliche Relevanz in Panama. Wenn man also ein Unternehmen in einem anderen Land gründet, das nur eine geringe Besteuerung des Unternehmens vorsieht, dann ist eine Verbindung zu einem Wohnsitz in Panama ideal, um als Unternehmer Steuern zu sparen.
Allerdings liegt für viele Auswanderer einer der wesentlichen Vorteile in einem Steuerparadies darin, dass es ihre persönliche Identität gegenüber anderen Ländern vertraulich behandelt. Konkret bedeutet das, dass kein Informationsaustausch und auch keine Kooperation bei der Strafverfolgung in steuerlichen Angelegenheiten mit anderen Staaten erfolgt. Für viele, die sich in der Vergangenheit für Panama als Steueroase entschieden hatten, stand genau dieses im Vordergrund. Denn Panama ebnete den Weg, um als Standort für Vermögen verfügbar zu sein, dessen Herkunft unerkannt und somit unversteuert bleiben sollte.
Doch genau dies war letztendlich die indirekte Folge der Veröffentlichung der Panama-Papers. Der internationale Druck hat nämlich mittlerweile dazu geführt, dass auch Panama viele Kriterien der von der OECD befürworteten Maßnahmen übernommen hat. Deshalb mag Panama zwar nach wie vor das Image einer Steueroase aufrecht erhalten – in immer noch vielen Aspekten zurecht – doch die Realität bietet nun ein anderes Bild, als zuvor.
2.2. Cayman Islands
Anders als Panama sind die Cayman Islands kein eigenständiger Staat. Stattdessen gelten sie als britisches Überseegebiet. Daher haben sie auch eine eigene Legislative. Bei den Steuergesetzen verzichten die Cayman Islands auf die Erhebung einer Einkommensteuer sowie einer Erbschaftsteuer oder Vermögensteuer, um nur einige Beispiele zu nennen. Dies macht sie zu einem der attraktivsten Finanzplätze weltweit, der somit viele große Hedge-Fonds und Banken angelockt hat. Sinn macht dies vor allem, weil dann die Umsätze der zahlreichen auf den Cayman Islands vertretenen Unternehmen und Banken untereinander steuerfrei bleiben und die involvierten Unternehmen somit auch auf internationaler Ebene steuerfrei wirtschaften können.
Aus diesem Grund gelten die Cayman Islands als Steuerparadies. Allerdings tragen auch die karibische Kultur und Natur der Cayman Islands dazu bei, dass man hier durchaus von einem Paradies in mehr als nur einer Hinsicht sprechen darf.
2.3. Bahamas
Auch auf den Bahamas, dem dritten weithin bekannten Steuerparadies unserer Liste, das zufälligerweise(?) ebenfalls in der Karibik liegt, sind Einkommensteuern unbekannt. Dies gilt auch bei der Körperschaftsteuer sowie Kapitalertragsteuer. Aus diesem Grund sind die Bahamas, ähnlich wie die Cayman Islands, ebenfalls zu einem bedeutenden internationalen Finanzplatz avanciert.
Als britisches Überseegebiet konnten auch die Bahamas in der Vergangenheit durch die EU-Mitgliedschaft Großbritanniens von der Nähe zur EU profitieren. Durch der Brexit kommt es wohl nun jedoch zu einer Neubewertung der Zukunft hinsichtlich der Steuerpolitik. Denn viele indirekt durch die EU finanzierte Einnahmequellen werden wohl zukünftig über Steuern ausgeglichen werden müssen. Dass das Mutterland Großbritannien diese Quelle ersetzen könnte, ist nämlich mehr als fraglich.
Haben Sie Fragen zur
Steueroptimierung im Ausland?
Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten:
3. Drei Geheimtipps für wenig bekannte Steueroasen
Nun wenden wir uns drei Ländern zu, die die meisten Menschen kaum mit einer Steueroase verbinden. Dabei handelt es sich bei den zwei zuerst genannten Ländern um Kandidaten, die zunehmend von der Verlagerung von Unternehmen und Unternehmern aus einigen der bisherigen klassischen Steuerparadiese aufgrund von neuen Steuergesetzen, die dort in den letzten Jahren eingeführt wurden, profitieren.
Übrigens gehen diese neuen Gesetze auf den internationalen Druck zurück, um vor allem eine höhere Transparenz durch zwischenstaatlichen Informationsaustausch zu ermöglichen. Schließlich ist dies der Grund, warum seit der Veröffentlichung und Auswertung der Panama-Papers die Steuereinnahmen in Deutschland wie auch in vielen anderen Staaten weltweit deutlich zugenommen haben.
Auch die hier vorgestellten Steuerparadiese haben Maßnahmen ergriffen, mit denen sie der gestiegenen Forderung nach Transparenz und internationaler Kooperation in Fragen der Sicherung des Steueraufkommens nachkommen. Doch ist auch hier ein Blick aufs Detail erhellend.
3.1. Zypern
Zypern ist als EU-Mitgliedsstaat in einer besonders vorteilhaften Lage steuerliche Privilegien als Anreiz bei der Zuwanderung anzubieten, weil ihre Steuerzertifikate in allen anderen EU-Ländern anerkannt werden. So sind denn auch die Voraussetzungen, um ein solches Steuerzertifikat in Zypern zu erhalten, recht günstig. Zum Beispiel ist eine Aufenthaltsdauer von lediglich 60 Tagen in Zypern erforderlich, wobei allerdings zu beachten ist, dass eine Kapitalgesellschaft in Zypern gegründet wird, die dann den Gesellschafter zum Geschäftsführer bestellt, der wiederum Beiträge zur örtlichen Sozialversicherung in der Größenordnung von etwa EUR 2.500 abzuführen hat. Außerdem ist als weitere Bedingung eine maximale Aufenthaltsdauer in einem anderen Land von 183 Tagen auszuschließen. Alternativ kann man das Steuerzertifikat natürlich auch erhalten, wenn man sich für 183 Tage in Zypern aufhält.
Doch kommen wir nun auf die steuerlichen Vorteile zu sprechen, mit denen der geteilte Inselstaat in der südöstlichen Ecke des Mittelmeers lockt. So zahlt man zum Beispiel bei Kapitalerträgen keine Steuern. Dadurch sind auch Dividenden aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften komplett steuerfrei. Zwar findet eine Besteuerung auf Ebene der Kapitalgesellschaft statt, doch beträgt der Steuersatz bei der Körperschaftsteuer in Zypern lediglich 12,5 %. Dies ist einer der geringsten Steuersätze in diesem Zusammenhang in ganz Europa. Außerdem werden Einkünfte aus der Vermarktung von Patenten und Softwarelizenzen nur zu 20 % besteuert; die übrigen 80 % sind steuerfrei. Dies hat Zypern zu einem wichtigen Standort in der internationalen Gaming-Industrie gemacht. Weiterhin bietet Zypern den Vorteil mit vielen anderen Ländern auch außerhalb der EU Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen zu haben.
Zu guter Letzt ist Zypern auch Mitglied der Euro-Zone. Dadurch entfallen Umrechnungsgebühren, wenn Zahlungen zwischen anderen Ländern der gemeinsamen Währungsunion vorgenommen werden.
3.2. Georgien
Ganz Europa hat sich dem Welteinkommensprinzip bei der Besteuerung unterworfen. Ganz Europa? Nein. Ein kleines, äußerst stolzes Fleckchen Land ganz im Osten wählte einen anderen Weg. Denn in diesem nach dem heiligen Georg benannten Land herrscht das Territorialitätsprinzip.
Auch wenn der Stolz der Georgier auf ihr Land dem der Einwohner eines gewissen gallischen Dorfes mehr als ebenbürtig ist, wollen wir uns hier doch näher mit den Hintergründen bei der Besteuerung dieses kaukasischen Landes beschäftigen. Denn Georgien lockt hier mit vielen, sehr positive Anreizen insbesondere für Unternehmer.
3.2.1. Steuervorteile in Georgien
Neben der Tatsache, dass Georgien als einziges europäisches Land das Territorialitätsprinzip bei der Besteuerung anwendet, liegen weitere Besonderheiten zum Beispiel im völligen Fehlen der Erhebung von Sozialabgaben oder einer Erbschaftsteuer beziehungsweise Schenkungsteuer sowie einer Vermögenssteuer. Auch die Tatsache, dass ein Einzelunternehmer unter gewissen Voraussetzungen erst ab einer gewissen Gewinnhöhe Steuern zu entrichten hat, ist bemerkenswert. Selbst wenn diese zwar recht niedrige Schwelle überschritten wird, ist bis zur nächsten Gewinnstufe nur ein geringer Steuersatz von effektiv 3 bis 5 % anzuwenden. Bei Kapitalgesellschaften sind 15 % der Gewinne zu verteuern. Anders als in Deutschland gilt dies allerdings nur dann, sofern ein Gesellschafter die Ausschüttung der Dividende tatsächlich erhält.
3.2.2. Doppelbesteuerungsabkommen und Erleichterungen bei der Erteilung von Steuerzertifikaten
Diese und noch viele weitere steuerliche Besonderheiten bedingen, dass Georgien als Standort für Unternehmer zunehmend an Attraktivität gewinnt. Vor allem aber das Territorialitätsprinzip lockt viele Unternehmer, die eine Gesellschaft im Ausland führen, und für die sie auf Grund der Anwendung des Welteinkommensprinzips vor Ort keine Steuern zu entrichten haben, nach Georgien. Denn dadurch fällt weder im Ausland noch in Georgien eine Steuer an.
Aber anders, als in anderen Ländern, in denen das ebenfalls möglich ist, kann Georgien ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland (und vielen weiteren Ländern) vorweisen. Dadurch gilt auch, dass ein georgisches Steuerzertifikat bei Vorlage vor deutschen Finanzbehörden Bestand hat. Dabei sind die Voraussetzungen, um dieses zu erhalten, relativ leicht zu erfüllen. Unter bestimmten Bedingungen kann sogar auf einen Wohnsitz oder Aufenthalt im Inland ganz verzichtet werden. Doch in vielen Fällen ist die Investition im Inland oder eine bestimmte jährliche Einkommenshöhe ebenfalls ausreichend. Darüber hinaus sind auch gewöhnliche Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen sehr leicht erhältlich und verlängerbar.
3.3. USA, Musterschüler der Steueroasen
Bei den USA handelt es sich um eine Steueroase, bei der insbesondere die Gründung und Führung einer Personengesellschaft steuerlich interessant ist (zum Beispiel einer US-LLC). Denn die von der Personengesellschaft generierten Gewinne werden dort versteuert, wo der Gesellschafter ansässig ist. Bei geschickter Gestaltung ist der Aufenthaltsort also in einem Land, dass nach dem Territorialitätsprinzip besteuert. Deshalb haben Kombinationen von unterschiedlichen Ländern, in denen Betriebsstätten, Steuerpflicht und Ansässigkeit eine Rolle bei der Vermeidung von Steuern spielen, eine so große Bedeutung bei der steuerlichen Gestaltung im Internationalen Steuerrecht. Hierbei spielen Freizonen eine ergänzende Rolle, wodurch ebenfalls Steuern gespart werden können.
Dabei bietet die Gründung einer Personengesellschaft in den USA auch noch andere Vorteile. Dazu zählen etwa die Möglichkeit eine solche Gesellschaft auf schnelle, weil einfache Weise zu gründen, die relative Rechtssicherheit, vor allem auch im Zusammenhang mit rechtlichen Auseinandersetzungen im Ausland, oder die Anerkennung der Firma in vielen anderen Ländern. Dazu kommt, dass die USA zwar auf dem Papier viele der internationalen Regelungen zur Vermeidung von Steuerflucht unterzeichnet hat, doch kaum umsetzt. Selbst die EU schreckte davor zurück, die USA aufgrund dieser Praktiken auf ihre (symbolische) Liste der Steueroasen zu setzen. Zwar werden viele steuerlich günstige Regelungen auf Ebene der einzelnen Bundesstaaten gestaltet. Aber vielfach finden rechtliche Maßnahmen zur Überprüfung einer Steuerpflicht im Ausland kaum Anwendung. Selbst die Umsetzung einiger grundsätzlicher OECD-Standards beziehungsweise die Unterzeichnung von Doppelbesteuerungsabkommen mit allen EU-Mitgliedsstaaten ist im Grunde noch offen.
4. Abschließende Anmerkungen
Wie man also sieht, gibt es Steueroasen, die aus bestimmten Gründen mit besonderen steuerlichen Vergünstigungen werben. Einerseits sind da diejenigen zu nennen, die auf die klassische Weise als Steuerparadies besonders für Reiche und große, international agierende Konzerne zu den Steueroasen zu zählen sind. Andererseits existieren aber auch solche Länder, die mit steuerlichen Anreizen für die wirtschaftliche Entwicklung des eigenen Landes sorgen wollen, und somit vor allem das Wohl der eigenen Bevölkerung damit verbinden. Schon allein vor diesem Hintergrund sollte man also bei der allgemeinen Kritik an Steueroasen differenzieren.
Was ebenso aus diesen Vergleichen hervortritt, ist, dass auch Steueroasen einem ständigen Wandel folgen. Was vor fünf Jahren als Steuerparadies in gewissen Situationen Vorteile versprach, mag in der Zwischenzeit entweder eine Abschaffung der Privilegien erfahren haben, oder wird durch noch bessere Konditionen in einem anderen, neuen oder bereits in Konkurrenz stehenden Steuerparadies überboten. Dabei ist die Angleichung der Besteuerungsregeln im internationalen Vergleich noch weit davon entfernt, einem auch nur halbwegs einheitlichen Schema zu folgen. Deshalb ist auch weiterhin mit Veränderungen in der internationalen Steuerlandschaft zu rechnen.
Steuerberater für Internationales Steuerrecht
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung von Unternehmen spezialisiert. Bei der steuerlichen Beratung zum Wegzug aus Deutschland schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:
- Umfassende Beratungen im Internationalen Steuerrecht (Quellensteuerabzug, Wegzugsbesteuerung, Hinzurechnungsbesteuerung)
Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:
Lehrauftrag für Internationales Steuerrecht
Unsere besonderen Expertisen für Internationales Steuerrecht werden auch durch die FOM Hochschule bestätigt. Steuerberater Christoph Juhn wurde dort zum Lehrbeauftragten für Steuerrecht berufen und lehrt seit dem Wintersemester 2013 die Veranstaltung „[…]“. Das vorlesungsbegleitende Skript stellen wir Ihnen hier gerne vorab als Information zum kostenlosen Download zur Verfügung:
Ihr Browser unterstützt keine direkte PDF-Anzeige innerhalb dieser Webseite. Über den nachfolgenden Link können Sie das PDF öffnen.